Seite 4 Nr. 137 Peter Egger und Marie Posch in der Kanzlei des Dr. Fischnaller, wo Dr. Jung zuerst die Abtretungs- urkunde über 800 fl., dann die Schuld- und Pfarr- «rkunde über 800 fl., die Marie Posch dem Peter Egger darleihen sollte, verfaßte, worauf beide Parteien die Urkunden unterschrieben. Egger unterschrieb auch gleichzeitig das Gesuch um Verfachung der Urkunden- Diese wurden beim Bezirksgericht Rattenberg in Ab. schrift verfocht, während die Originale dem Dr. Fisch- naller
zurückgestellt wurden. Am 24. Februar 1893 kamen Peter Egger und Maria Posch wiederum in die Canzlei Dr. Fisch- nallers, wo Dr. Jung den Sollicitator Anton Fischer mit denselben zur Sparkasse schickte, um diese dem Cassier Anton Finke vorzustellen und ihm die Cessions- urkunde einzuhändigen. Dieser stellte die Empfangs bestätigung über die Cessionsvaluta per 800 fl. aus, die von beiden Geschwister unterschrieben wurde, zählte 800 fl. auf, die Peter Egger in Empfang nahm und davon gleich für rückständige
Zinsen u. s. w. 8l fl. 50 kr. an die Sparkasse entrichtete. Peter Egger er klärte dann dem Dr. Jung, das Geld von der Spar kasse erhalten zu haben. Peter Egger bezahlte nun die restliche Forderung des Esterhammer mit 359 fl. 43 kr. und die Kosten der Urkunden an Dr. Jung. Hierauf wurden die Originalquittungen des Josef Esterhammer und der Maria Posch an Peter Egger und die Schuld- und Pfandurknnde über 800 fl. an Marie Posch ausgefolgt. Am 4. April 1894 kam nun Peter Egger zu Marie Posch und machte
ihr vor, daß der Schuld schein über 800 fl. für nichts sei, er sei nicht ver focht, es fei kein Pfandrecht darüber bestellt, und wenn man auf Grund desselben ein Geld aufleihen wollte, so würde man keines bekommen. Dr. Fischnaller sei ein natürlicher Dieb und habe das Geld in den Sack gesteckt, sie möge ihm den Schuldschein geben, er werde denselben in Richtigkeit stellen lassen und in 3 bis 4 Tagen wieder bringen. Durch diese listigen Vorstel lungen ließ sich Marie Posch herbei, den Schuldschein dem Peter Egger
Posch in die Kanzlei Dr. Fischnallers, wo dieser den Egger aufforderte, die Originalurkunde herauszugeben. Egger gestand, dieselbe von Marie Posch erhalten zu haben, sagte aber, er habe sie zerrissen. Egger betraute den Dr. Praxmarer mit seiner Vertretung gegen die wider ihn eingebrachte Klage, welcher am 11. Jänner 1895 die Einrede erstattete, worin der Bestand der Schuld geleugnet, die Ausstellung der Urkunde bestrit- ten und deren Vorlage behufs Recognoscirung begehrt wurde. Nun war es klar