von Gemeinde zuschlägen pro 1894 erhielten nachstehende Gemeinden: Klausen 175 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer und 150 pCt. zur Gebäudesteuer, Fraction St. Veit (Gemeinde Prags) 300 pCt., T u x 150 pCt., Samoclevo 170 pCt., Stra- mentizzo 150 PCt, Tajo 230 pCt. zu allen dirccten Steuern und letztere Gemeinde noch 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, A x a m s 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer, Buch 140 PCt. zur Grund-, Erwerb
- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Gebäudesteuer; V i g o l o 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäude steuer ; Revo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und bei diesen Worten der Boden unter den Füßen, das Instrument entglitt ihrer Hand, welche sich an den Schnörkeln des Stuhles festklammerte, — und mit einem Lächeln, das eher einer Grimasse glich, stammelte sie: „Ich gra — gratulire, aber Sie haben wirklich keinen kranken Zahn, ich will Ihnen Opodeldoc geben." Rasch wollte sie ein Büchschen
: die meinte, ich dürfte es wagen," fügte er schelmisch hinzu. „Gottlob, Fritz, daß ich Dich wiederhabe! Ich war unsäglich unglücklich und hatte keinen andern Gedanken, als Dich, alles übrige ist mir verleidet." Sie saßen auf dem Operationsstuhl und küßten Einkommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer; S a s s o 164 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 82 pCt. zur Gebäudesteuer; Ter ra g n o l o 294 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 20 pCt. zur Gebäudesteuer und 14 pCt
. zur Weinverzehrungssteuer; M e ch e l 270 PCt. zur zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 130pCt. zur Hausclassensteuer und 100 PCt. zur Hauszins steuer ; R u m o 200 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pCt. zur Gebäudesteuer; D a m b e l 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 50 pCt. zur Gebäudesteuer ; A m b l a r 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur Gebäudesteuer; Pederzano 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20pCt. zur Gebäudesteuer; D o n 150 pCt. zur Grund
-, Er werb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Gebäude steuer. Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei wurde nachstehenden Gemeinden die Ein- Hebung von Gemeindezuschlägen und Auflagen für das Jahr 1894 bewilligt: P e r s o n e 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 250 pCt. zur Gebäudesteuer; N o a r n a 330 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 165 pCt. zur Ge bäudesteuer; Tavon 500 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäude steuer