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Pagina 6 di 16
Data: 14.03.1906
Descrizione fisica: 16
einen alten, von Wachtler un¬ terfertigten Wechsel, den sie zu Hause habe, holen und vorweisen. Oehm war indes damit nicht zufrieden und Frau Pardatscher entfernte sich unter Mitnahme des Wechsels. Da jedoch dem Oehm ihr Benehmen ausge¬ fallen war und er die ungünstige Lage Par- datschers kannte, ließ er den Franz Perger holen, der sofort erklärte, daß er keinen Wechsel unterschrieben habe und daß seine Unterschrift daher nachgemacht worden sei

. Er habe zwar am 27. Dezember 1904 über dessen Bitten einen Wechsel über 30.000 Kronen gemeinsam' mit dem Kausmanne Martin Menz als Bürge ge¬ fertigt, vor dem 27. April 1905 aber, dem Verfallstage des Wechsels, dem Pardatscher er¬ klärt, daß er nicht gesonnen sei, den Wechsel zu prolongieren ; tatsächlich habe er seitdem kei¬ nen solchen mehr unterfertigt. Noch größer war sein Erstaunen darüber, daß am 27. Juli 1905 ein Wechsel dto. 27. April 1905 über 10.000

Kronen bei der Sparkasse fällig sei, auf welchem außer dem Privaten Johann Mumelter auch er als Bürge erscheine und daß die Sparkasse noch einen zweiten Wech¬ sel, dto. 30. Juni 1905 über 5000 Kronen honoriert habe, welcher am 30. Dezember 1905 verfalle und ebenfalls seine (Pergers) und des Martin Menz Unterschrift trage. Es wurden ihm nun diese beiden Wechsel vorgewiesen, und wenn er nicht mit Sicherheit gewußt hätte

, keinen solchen unterzeichnet zu haben, hätte er gezweiselt, ob seine darauf befindliche Unter¬ schrift nicht echt sei; so vorzüglich war die Nachahmung gelungen. Auf dem Wechsel über 6000 Krone:: war die Unterschrift sowohl des Ausstellers Martin Menz, als des Bürgen Franz Perger gefälscht, während auf jenem über 10,000 Kronen bloß die Firma Perger s unecht ist; in beiden Fällen hatte die Sparkasse dem Pardatscher die Wechselvaluta ausbezahlt; im ersteren Falle

komNtt sie, da gar kein Bürge vorhanden ist und der Wechsel von Pardatscher nicht eingelöst wurde, selbst um 5000 Kronen zu Schaden, im zweiten Falle hielt sie sich an den Aussteller Johann Mumelter, welcher sich von Pardatscher zur Unterfertigung des Wech¬ sels und somit zur wechselrechtlichen Mithastung nur aus dem Grunde bewegen ließ, weil dieser bereits die Unterschrift des Franz Perger, so¬ mit eines Bürgen trug, während er ohne die sen

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Pagina 6 di 20
Data: 06.03.1907
Descrizione fisica: 20
ihres Mannes auf Ausfolgung eines Wechsels drang, der, falls Mader wirk¬ lich so gut stehe, wie Seyrl immer behauptete, von einer Bank eingelöst werden würde. Tatsächlich erhielt Jaist zweite Hälfte Mai Von Seyrl einen von Anna Mader in der Kanzlei des Notars Dw. Wassermann an die Ordre Maria Seyrl ausgestellten, am 19. No¬ vember 1906 bei der Bank für Tirol und Vor¬ arlberg zahlbaren Wechsel über 2000 Kronen, dd. Innsbruck 19. Mai 1906

des Ge¬ schäftes zu bannen verstand und Anna Mader, die ein Touristenhaus baue und 20 Stück Vieh besitze, als so gut stehend bezeichnete, daß ein Verlust ausgeschlossen sei, ließ sich v. Delle¬ rn ann im Vertrauen aus die Richtigkeit aller dieser Arrgaben endlich herbei, den Wechsel zu girieren, der dann auch am 23. Juni 1906 von der „Deutschalpenländischen Volksbank" einge¬ löst wurde. Katharina Jaist, die den Wechsel ebenfalls girierte, erhielt

nach Abzug der Zin- ""sen und Spesen noch 1913 Kronen ausbezahlt, wovon sie nach Deckung ihrer Forderung gegen Maria Seyrl dieser den Nest (etwa 26 Kronen) ausfolgte. Gleichzeitig mit diesem Wechsel über 2000 Kronen hatte sich die Beschuldigte von Anna Mader einen zweiten über 6000 Kronen unter gleichen Bedingungen ausstellen lassen, dessen Vattita verabredungsgemäß der Lies verschul¬ deten Anna Mader zukommen sollte. Dessenun¬ geachtet beschloß Seyrl

— die Unerfahrenheit der Anna Mader benützend — auch diesen Wech¬ sel für sich zu verwenden. Sie setzte sich zn diesem Zwecke mit dem Realitätenbesitzer Alois Schraffl in Mitten wegen Ankaufes eines Hau¬ ses in Verbindung, der ihr auch tatsächlich ein solches um 36.000 Kronen gegen Anzahlung von 6000 Kronen zun: Kaufe allbot, wogegen Seyrl den Wechsel über 6000 Kronen einzu¬ setzen bereit war. « Die Frage Schraffls nach der Ausstetterm des Wechsels

beantwortete sie in gleichem Sinne wie früher, daß Mader sich ganz gut stehe und nur 3000 Kronen Schulden auf ihrem Besitze liegen habe. Da Seyrl aber in der Folge, wohl wissend, daß ein Wechsel der Mader ohne Bür¬ gen vollständig wertlos sei, durckMicken ließ, daß zur Einlösung das Giro SchraMs selbst erwünscht sei, stiegen diesem Zweifel aus, die ihn zu Erkundigungen über Mader veranlahten. Erst als er von Vertranenspersonen die denk¬ bar

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Pagina 10 di 24
Data: 09.07.1927
Descrizione fisica: 24
wird: Koumrerzialrat Knapp hat seinerzeit, als er noch Vorstand der Handels- und Gewerllobank war, zur Sicherheit aller Darlehen, die die Bank an die Nassereither Spinnerei bezw. an die „Alpen ländische Warenverkehr-Gesellsclmst" gegeben hatte, unter anderem auch drei Wechsel des Herrn SerejSki, von denen einer auf einen Betrag von 1572 Psund lautete und am 1. Februar 1927 fällig war — das Ausstellungs- tahrttt ist vom März 1925 —, märend die beiden anderen Wechsel noch unansgefüllt waren, an die Bank übergeben

. Ms die „Alpenlttndische" znsammenbrach und auch die Nassereither mitritz, hatte die Bank zur Deckung ihres Guthabens bet der Nassereither außer einer Hypothek und den zu zahlenden Ausgleichs raten arrch noch drei Wechsel zur Verfügung. Die Protestierung der Wechsel erfolgte noch in einem Zeitpunkte, bevor die Gemeinde die Haftung übernommen hatte und Sie Aenderung in den Personen des Vorstandes und Aufsichtsrates eintrat. Bei der Beurteilung der Deckungsmöglichkeit seitens der neuen Borstehung, wurden nun diese drei

Wechsel a u tz c r A ch t gelassen, nicht etwa deswegen, weil an dem ehrlichen Erwerb oder an der Bonität des Wechselschuldners SerejSki Bedenken vorhanden waren, sondern deswegen, weis die Eindringlich- machung der Wechselsumme in Polen äutzerst zwei-. selhaft schien. Die Bankvorstehung mutzte ihre Matznahmen zur Sicherung des Institutes daher ohne Rücksichtnahme auf diese Wachfel treffen und hat dies auch mit Erfolg faktisch getan. $tjeatec+fßu0+8un0 Musikverein Innsbruck. Das Programm

. Dos Programm (17 Konzertes der Spielzeit 1927/38 lautet: Symphonie Konzerte (4): 4. November. 17, Jänner, 10. Februar, 9. März. In Aussicht genommen sind neben klassischen Werken solche von B r u ck n e r, Perlioz, Kcutzl er. Mehner u. a. Falls drr Wechsel mit 1672 Pfund eiugelöst worden wäre, hätte sich um diesen Betrag die Schuld der Nasse- reither vermindert und die Bank wäre nicht zur vollen Ausnützung der Hypothek gezwungen. Die drei fraglichen Wechsel hatte Kommerzialrat Knapp

von dem Geschäftsführer Rai Morghen der „Alpenlänöischen Warenverkehrs-Gesellschaft" erhalten, det'en G e s ch ä f t s f ü h r e r auch der Kläger S e r e j s k i war; letzterer behauptet nun, daß Morghen hiezu nicht berechtigt gewiesen sei. daß er vielmehr die Wechsel zur Deckung einer ganz anderen Schuld an Morghen übergeben hätte. Ob mm die Behauptung Serejskis, bezw. des R a t Morghen oder jene des Kommerzialrat K u a p p richtig ist oder nicht, entzieht sich der Kenntnis der Borstelmng des Institutes

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Pagina 6 di 22
Data: 12.12.1906
Descrizione fisica: 22
in Innsbruck wohnhaft ge¬ wesen, unter der Anklage des Betruges. Am 7. September 1906, gegen halb 9 Uhr früh, erschien im Bankgeschiffte F. Tschurtschen- thaler in Bozen ein Mann, stellte sich als ^Jo¬ hann Prderlunger, Agent eines gewissen Tho¬ mas Fötzer vor, wies dessen Vollmacht auf^ihn und einen von diesem ausgestellten, vom 5. Sep- LenEbr 1906 datierten Wechsel über 3000 Kronen vor und ersuchte um Auszahlung der Wechsel- VaLute

. Da als Akzeptant auf b-vm Wechsel der bekannte Holzhändler FrarH Plattner in Gries bei Bozen erschien, dessen Stampiglie auch aufgedruckt war, zögerte der Bankierssohn Fritz Tschurtschenthaler nicht, dem angeblichen Agenten Fvtzers die Wechselsumme von 3000 Krsnen bar auszuzahlen. Aber gar bald stellte sich heraus, daß er einem Betrüger zum Opfer gefallen war; denn Franz Plattner, von der Eskomptierung des Wechsels brieflich verstänigt, erklärte, vom Wech

¬ sel nichts zu wissen. Seine Unterschrift auf diesem sei falsch. Er lenkte den Verdacht auf einen Mann, dessen volle Schuldlosigkeit sich jedoch durch die gerichtlichen Erhebungen als¬ bald ergab. Anhaltspunkte für die Person des Täters lagen somit keine mehr vor und infolgedessen nurrde btx Wechsel photographisch vervielfältigt und an alle Sicherheitsbehörden zur Verstän¬ digung der Banken, Geldinstitute und bergl. gesendet. Am 14. September 1906

, kurz vor 12 Uhr nnttags, fand sich in dem im 1. Stocke des Hauses Maria Theresienstraße Nr. 34 in Inns¬ bruck gelegenen Bureau der dortigen Zweig¬ niederlassung der Zentralbank der deutschen Sparkassen ein Individuum ein und präsentierte einen auf 9000 Kronen lautenden Wechsel zur Auszahlung, welcher ebenfalls, wie der ftüher erwähnte, von einem Thomas Fötzer oder Flötzer in Vlllnäiß ausgestellt und von einem Anton Plattner in Telss

angenommen erschien. Der Inhaber des Wechsels war ebenfalls mit einer auf den Namen Pederlunger lautenden und zur Entgegennahme der Wachselvalute er¬ mächtigenden Pollmacht versehen. Der Direktor- Stellvertreter Franz Bandisch fragte den Mann, ob er selbst der Pederlunger sei, was dieser be¬ jahte, nahm ihm sodann noch im Wartezim¬ mer den Wechsel ab und begab sich 'ins Direk¬ tionszimmer, wo er telephonische Gespräche zu absolvieren

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Pagina 4 di 10
Data: 19.01.1937
Descrizione fisica: 10
einer Fälschung vorhanden sind. Dorfichl im Verkehr und bei Annahme von Wechseln. Unterschreibe nie einen Wechsel, wenn du seine Bedeutung und Wirkung nicht kennst! Unterschreibe auch nie einen Wechsel, den du nicht besttmmt am Verfallstag einläsen kannst. Deine Unterschrift allein verpflichtet dich zum Einlösen des Wechsels, gleichgültig an welcher Stelle sie auf dem Wechsel steht und ohne Rücksicht auf sonstige mündliche Abmachungen. Leiste keine Teilzahlung auf deine Wechselschuld, ohne diese Zahlung

auf dem Wechsel selbst quittieren zu lassen. Laß dir den vollständig bezahlten Wechsel stets „quittiert" aushändigen! Gibst du einen Wechsel nur als Sicherheit oder willst du haben, daß er nicht weitergegeben werden darf, dann vergiß nicht, dies ausdrücklich auf dem Wechsel zu bemerken, und zwar mit dem Vermerk: „Nicht weitergeben!" oder „Nicht an Order!" Erkundige vor Annahme eines Wechsels genau über Existenz und Zahlungsfähigkeit der darauf unterschriebenen Personen oder Firmen! Versäume nicht, den Wechsel

bei Fälligkeit recht-- zettig und am rechten Ort einzulösen und bei Nichteinlösung sofort zu protestieren! Wenn du einen Verlängerungswechsel gibst, dann vergiß nicht, dir den alten Wechsel zurückgeben zu lassen! Hüte dich grundsätzlich, Wechsel an unzuverlässige Geldvermittler zum Zwecke der Geldbeschaffung zu geben! Be denke bei der Ausstellung von Wechseln immer, daß einem nichtbezahlten Wechsel unweigerlich der Gerichtsvollzieher auf dem Fuße folgt! Wie schütze ich mich vor falschem Hartgeld

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Pagina 12 di 14
Data: 15.04.1919
Descrizione fisica: 14
berücksichtigten Währungen mit jedem Nüttel festzustellen. Diejenigen, welche auf irgendeine Weift als nicht der Wahrheit entsprechend anerkannte Erklärungen abgeben, werden unbeschadet schwererer von den geltenden Gesetzen festgesetzter Stra.en, auch mit der Beschlagnahme der angemeldeten Beträge bestraft. Art. 5.. Der Wechsel der oben erwähnten Währungen erfolgt vom 10. bis einschließlich 19. April 1919 bei den mit dem Schatzverwat- tungsdienst betrauten Zweiganstalten der Banca d'Jtalia, bei jenen des Banco

« des 9. April festgelegten Stande vorznlegen. Diesen Anstalten wird die vom Artikel 5 vorgeschriebene Quittung über dem Gesamtbetrag der Erläge nach Abzug des Kassestandes und des Betrages jener Währung ausgefolgt, welche über ausdrück liches Begehren der einzelnen Erleger vom Wechsel ausgeschlossen sind. Die Gesuche der Erleger werden dem Ersuchen um Einwechslung beigeschlossen, welches die Banken und die anderen Kreditanstalten mit der im 1. Teile dieses Artikels vocgeschriebenen Anzeige vorzu- legen

vom • 10. bis zum 19. April 1919 zu erklären, oh sie den Wechsel oorzunehmen beabsichtigen. Sämtliche Banken und Kreditanstalten des Trentino und der Ve nezia Giulia müssen bei Strafe des Verlustes des Betriebsrechtes den betrefsenden Gouverneuren den Betrag der nach dem 3. Novem ber 1918 vom Königreiche oder vom Auslande erhaltenen österrei chisch-ungarischen Währungen anzeigen und gleichzeitig die Ursachen des Erlages angeben. Art. 10. Vom 10. April 1919 cm ist jeder in Kronen ansgedrückte Wert als in italienischen

Liren im Verhältnisse von Lira 0.40 für 1 Krone verrechnet anzusehen. Jede Bezahlung jedoch selbst im Titel der Rückerstattung, welche auf Grund der besagten Verrechnung für vor dem 10. April 1919 bestehende Obligationen und Operationen nach dem 19. April ge leistet wird, gilt jedenfalls als unter dem Vorbehalte jedes dem Ar tikel 7 entspringenden Anspruches und Rechtes durchgeführt. Art. 11. Jede künstlich« Preiserhöhung, welche zum Zwecke der Aenderung der für den Wechsel der österreichisch

-ungarischen Papier währung gegen italienisch« Währung festgesetzten 40prozentigen Be- rechnnng bewirkt wird-, wird von den Bezirksgerichten, ungeschade: chwerer von den geltenden Gesetzen angedrohter Strafen, mit Arrest: bis zu 2 Jahren und mit Geldbußen bis zu 5000 Lire bestraft. Art. 12. Ter Wechsel und die Einziehung der italienischen Notei. und Kassenscheine besonderer Serien werden durch spätere Verord nung verfügt werden. Art. 13. Alle Akten, welche sich auf den Wechsel der österreichisch

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Pagina 31 di 36
Data: 06.06.1914
Descrizione fisica: 36
Samstag den 6. Juni 1911 Innsbrucker Nachrichten Nr. 127. Seite 3l. Volkswirtschaftliches. Der Eskompte offener Buchforderungen und die nicht akzeptable Tratte. III. (Schluß.) Professor Landesberger ging bei seinem Ver¬ schlage von der bereits erwähnten Tatsache aus, daß in Oesterreich in weiten Kreisen des Pub¬ likums eine Scheu vor der Erteilung von Wech¬ selakzepten bestehe und trachtet daher den Zweck zu dessen Realisierung ern Wechsel

, d. h. an eine dritte Person zur Zah¬ lung gerichteter Wechsel dar, bei welchem die Vorlage zur Annahme an den in der Wechsel¬ urkunde als zahlungspflichtig bezeichnten Adres¬ saten ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Folge hievon ist, daß sich erst bei der Präsentation zur Zahlung zeigt, ob der Wechsel vom Be¬ zogenen anerkannt und bezahlt wird, da aus dem Wechsel selbst mangels einer Annahme durch Unterschrift eine Verpflichtung zur Be¬ gleichung

sich die inakzeptable Tratte bisher auch nicht einzubürgern; der Mangel einer aus dem Wechsel hervorgehenden Zahlungsverpflichtung des Bezogenen gegenüber den Wechselinhabern schwächt dieses Kreditpapier wesentlich in seiner Bedeutung; die inakzep¬ table Tratte für sich allein ist ein Torso und kann sich infolge der geschilderten Mißstände nicht zu einer lebensfähigen Kreditinstitution entwickeln; um zu diesem Ziele zu gelangen, bedarf es notwendig der Ausgestaltung

von der durch die Erfahrung erhärteten Annahme aus, daß die Wechselziehung auf einem zwischen zwei Personen bestehenden Schuldverhältnis in der Weise aufbaut, daß der Gläubiger den Wechsel ausstellt, während der Schuldner als Bezogener erscheint; durch die Annahme des Wechsels von Seite des Bezogenen wird eine neue, juristisch vom alten Schuldgrund vollständig absehende Verpflichtung erzeugt, die ökonomisch allerdings auf der erwähnten ursprünglichen gemeinrecht¬ lichen

Schuld — der Deckung — beruht. Pro¬ fessor Landesberger will nun in teilweiser An¬ lehnung an das französische Recht die ursprüng¬ liche gemeinrechtliche Forderung (die Deckung) mit dem Wechsel und der daraus hervorgehen¬ den Verbindlichkeit zirkulieren lassen, so daß der jeweilige Wechselinhaber außer seinen aus dem Wechsel gegebenen Rechten gegen Wechsel¬ aussteller und Vormänner auch noch eine For¬ derung gegen den Bezogenen besitzen

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Pagina 8 di 20
Data: 04.09.1926
Descrizione fisica: 20
. Erlach er, in der sich der Inhaber einer Wechsel stube und eines Bankgeschäftes in Sillian, Johann Schönhuber, wegen Wucher und Verleitung zu einer falschen Zeugenaussage und seine Frau Julie wegen falscher Zeugenaussage zu verantworten hatten. Schönhuber hatte einem Viehhändler Stricker mehrere Darlehen gewühlt und sich dafür Wechsel geben lassen. Als Wechsei- bürge trat bei einem Teile der Verbiirdlichkeiten ein gewisser J es- s a ch e r den Verpflichtungen Strickers bei. Da Stricker

nicht in der Lage war, die Wechsel, die wiederholt unter Zuschlag der Zinsen und Spesen prolongiert worden waren, termingemäß einzulösen, mußte nach erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen Stricker der Bürge Jessacher einen Betrag von 1752 Schilling bezahlen. Die Ge samtsumme aller Wechsel betrug aber über 2100 8. Stricker behaup tete jedoch, Schönhuber habe ihm nicht mehr als 1300 8 ousbczahlt und er bestritt auch die Echtheit eines Wechsels, der auf 1200 8 lautete. Gegen Schönhuber wurde daraufhin das Verfahren

wegen Wuchers eingeleitet. Bei einer gerichtlichen Einvernahme bot Schön- Huber, der als Beschuldigter vernonnnen wurde, seine Frau als Zeugin über den Umstand an, daß er dem Stricker den fraglichen Betrag nusbezahlt und dieser auch selbst den Wechsel unterschrieben habe. Der Untersuchungsrichter hielt min Schönhuber zurück und ließ sofort seine Frau holen, die er über die Art und Weise, in der bas Geschäft, das schon einige Jahre zurücklag, abgeschlossen worden sei, befrag!«. Frau Schönhuber

erklärte, Stricker habe «inen Betrag van 1000 8 verlangt und auch erhalten, sie je! aber nicht dabei ge- weien, als er den Wechsel unterschrieb. Diese Angaben standen in einem gewissen Widerspruch zu der Beraittwortung Schönhuberr. Der Untersuchungsrichter entließ mm den Beschuldigten und seine Frau; bereits nach einer halben stunde erschien aber Frau Schön» s»»svrircker Nachrtchte« Huber vor dem Richter und erklärte, sie könne sich nun genauer cm das Geschäft erinnern und wisse bestimmt, daß Stricker

einen Betrag von etwas mehr als 1200 8 erhalten und den Wechsel sofort in ihrer Gegenwart unterschrieben habe. Nach dieser Aussage wurde die Strafsache wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage und wegen des Verdachtes der Verleitung hiezu dem Landesgsricht abge- treten. Nach Vernehmung des Schulrates R o s n e r als Schrift sachverständigen, der die Unterschrift aus dem von Strickner ange- zweifelten Wechsel als gefälscht bezeichnet«, ohne aber den Verdacht aussprechen zu können, daß Schönhuber

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Pagina 6 di 24
Data: 15.12.1908
Descrizione fisica: 24
und Wilhelm Großhof um 1200 Kronen, die Bank für Tirol und Vorarlberg um 2000 Kronen. Julie Summerer hat aber nicht nur, wie bis¬ her geschildert, Wechselunöerschriften zum Zwecke der Gelddarlehensaufnahmen erschlichen und ge¬ fälscht, sondern auch gegenüber ihren Waren¬ lieferanten den Kredit, der ihr sonst nicht ge¬ währt wor^n wäre, durch Hingabe falscher Wechsel ve.mngert. So gab sie der Firma E. Alge u. Co. in Lustenau am 25. Mai 1908

ein sechsmonatliches Akzept, auf welchem sie den Namen des Anton Kurz als Aussteller gefälscht hatte; der Firma G. Ambrosi in Kronmetz am 15. Mai 1908 zwei Wechsel von zusam¬ men 338 Kronen 14 Heller, aus "dem ebenfalls die Fertigung Anton Kurz gefälscht war; am 15. Mai 1908 der Firma Astl und Siegert in Wien ein Akzept per 270 Kronen 20 Heller mit gefälschter Unterschrift des Anton Kurz; am 10. Juni 1908 dem Kaufmanne Ottilius Ba- rozzi ein Akzept

ist die Gläubigerschaft der Julie Summerer geschädigt. Im Jdli fuhr sie nach Leogang, wo der Vater ihres Ladenmädchens Johann Rieser wohnt, um den Genannten zu veranlassen, Wechsel in der Höhe, von 9700 Kronen ru unterschreiben. Zu diesem Zwecke nahm sie drei Wechsel mit, und zwar: einen Wechsel auf 4000 Kronen, auf dem sie früher schon die Namen Monika Moser, Katharina Summerer und Anton Kurz gefälscht hatte; einen Wechsel per 1709 Kronen mit den falschen

Unterschriften des Anton Gruber, Wil¬ helm Graßhos, Mvnika Moser, Katharina Sunr- merer und Anton Kurz; das bereits wiederholt erwähnte, für den Sparverein Schwaz Mitte April 1908 hergestellte unbenutzte Wechselsor- mulare. Julie Summerer traf den Johann Rie¬ ser in Leogang nicht an, da er verreist war, überredete aber dessen 17jährigen Sohn Alois Nieser unter Hinweis auf die anderen Unter¬ schriften, die drei Wechsel für seinen .Vater zu unterfertigen

und eine Echtheitsbestätigung ab¬ zugeben. In gleicher Weise bewog sie den Säge¬ besitzer Johann Troger in Leo gang zur Unter¬ schrift der drei Wechsel von 9700 Kronen. Dies alles geschah, nachdem Julie Summerer bereits bei Gericht angezeigt worden lvar und durch den mit der Bank für Tirol und Vorarlberg abge¬ schlossenen Notariatsakt, ihr gesamtes Ver¬ mögen so gut wie in Pfand gegeben hatte. Glücklicherweise hinderte die am nächsten Tage erfolgte VerlMung

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Pagina 7 di 20
Data: 17.07.1926
Descrizione fisica: 20
« Darlehen und Zmfm die Höhe von 1900 8 erreicht haben soll. Während Schöuhriber bchaup. t-ete, dem Stricker zu wi-edechotten Maker, Betrüg» bis zu >2100 8 teils gegen Wechsel und Schuldscheine, teils aber auch ganz ohne Empfangsbestätigungen geliehen zu haben, wollte Stricker tm ganzen nur einen Betrag von 13 Millionen erhalten haben und gab ap, sich durch die höheren Belastungen bewuchert und übervorteilt zu fühlen. DI« ganze Angelegenheit wurde dadurch ungemein kompliziert, -daß ein Teil

di« Unterschrift auf dm 'Wechsel, so daß Iesiacher, der nun der Meinung war, es yandk« sich bloß mehr um sin« Formsache, Ohne Bedenken auch sein« Unterschrift -hergab. STrümpFE Kindersocken .30 mit Schafwollrand, Größe 1 Lanben 14 Schilling 1 «rck diese Weift ft« . Besttzem in Sillian um auch »och bet kür seinen Stricker, allerdings erfolglos, beworben haben. Ms Stricker zum Termin die Wechsel nicht einlöftn konnte, wurde Iessacher zur Zahttrng herangezogen, der auf dies« Weise einen Schaden von 1752 8 erlitt

. Nicht geklärt Ist auch «in» Unterschrift des Stricker auf «mein der Wechsel. Stricker behauptete, den in Frage stehenden Wechsel nie unterschrieben zu habop, während sowohl Schönhuber als auch seine Frau erklärten, Stricker Hobe den Wechsel tn ihrer Anwesenheit selbst unterschrieben. Der als Schriftonkenner tätige Schrift- sachverständig«, Schulrat Ro»ner, gelangt« auf Grund zahl reicher chm vor gelegt er Uirterschriftproben des Stricker zu dem Urteil«, daß -die fragliche Unterschrift gatrz bestimmt

nicht von Stricker stamrne. Wer die Unterschrift gefälscht hat, konnte nicht festgestellt werden. Die Anklage der falschen Jeuyenausfag« gegen die Frau Schön. Huber stützt sich darauf, daß Frau Schönhuber bei Gericht als Zeugin angegeben hätten ste sei zugegen gewesen, als Stricker sich an einem bestimmten Dag« zehn Millionen von ihrem Manne auszahlen ließ; sie habe aber nicht gesehen, wie Stricker einen diesbezüglichen Wechsel unterschriebst habe. Etwa ein« halbe Stimde nach ihrer Ednver. nähme erschien Frau

Schönhuber abermals vor Gericht, nachdem sie in der Zwischenzeft mit ihrem Mmme Mcksprache gepftvgen hatte, und erklärte nunmehr. Stricker Hab« nicht zehn MiMonen, sondern zwölf Mllionen von ihrem Marme erhalten und sie habe auch ganz genau gesehen, daß Stricker «inen Wechsel über diesen Betrag unterschrieben habe. (E» handelt sich dabei um die Unter, schrift, die der Sachverständige als gefälscht bezeichneie.) Dem Herrn Schönhrrber wird zur Lost gelegt, er habe in der Zeit zwischen den beiden Aussagen

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Pagina 9 di 14
Data: 25.03.1941
Descrizione fisica: 14
und ausländische isbankgiro- und Post scheckkonto Fällige Zins- und Dividendenscheine Schecks Wechsel (mit Ausschluß eigener Ziehungen und eigener Wechsel der Kunden an die Order der Bank) Hierin enthalten RM 87625069,09 Wechsel, die dem § 13 Abs. I Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handels wechsel nach § 16 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen) Schatzwechsel nnd unverzinsliche Schatz anweisungen des Reichs und der Länder Hierin enthalten RM 105620529,63 Schatz wechsel

1031375,35 1029748,— 3171014,63 99198342.14 2673652,13 196905.- RM 18249286,20 102961,50 1846909,04 112714551,80 131769161.46 Summ« der Aktiva In den Aktiven und In den Passiven (Verbindlichkeiten ans Bürgschaften, Wechsel- nnd Scheckbfirgschaften sowie ausGewährlelstungsverträgen.lndossamentsverhlndllch- kelten) sind enthalten: Forderungen an Konzernunternehmen Forderungen an Mitglieder des Vorstandes Forderungen art andere im § 14 Abs. 1 und 3 KWO. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen

hinaus 78316100,46 1230469,43 5923! 176,52 16174454,51 1680000,- bis zu 3 Monaten.... c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten . . . d) über 12 Monate hin aus Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel (Akzepte und Solawechsel), soweit sie sich im Umlauf befinden Spareinlagen nnd Kassenscheine a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . Grundkapital ..... Gesetzliche Rücklagen nach § 11 des Reichs gesetzes über das Kreditwesen

Nichtaufrechnungsfähige Rückstellungen . . . Posten, die der Rechnnngsabgrenznng dienen Reingewinn >940 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewäbr- lelstungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des Aktien gesetzes) Eigene Indossamentsverblndlichkelten a) aus weiterbegebenen Bank akzepten RM —.— b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank —.— c) aus sonstigen Rediskon tierungen , 812353,95 RM 1031375,35 130503,69 301949877,96 62065523,50 4563477,55 23883901,44 812353,95 RM 303111757

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Pagina 8 di 10
Data: 30.05.1942
Descrizione fisica: 10
haben befriedigend gearbeitet. Zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses wird berichtet: Bilanzkonto: Aktiva: Die Barreserve beläuft sich auf 3.2 Millionen Reichsmark gegenüber 3.8 Millionen Reichsmark im Vorjahr. Der Wechsel stand hat eine Steigerung um 1.1 Millionen Reichsmark erfahren. Die Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Reiches und der Länder sind von 6 Millionen Reichsmark im Vorjahr auf 8.8 Millionen Reichsmark gestiegen. Der Eigenbesitz an Wertpapieren hat sich um 1 Million Reichs mark erhöht

Auslosung die Herren Dr. Ernst Ritter von Streeruwitz und Dr. Ludwig Vogl aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl ist zulässig, s Wien, im Mai 1942. Der Aufsichtsrat: Michael Kopplstaetter. AKTIVA Bilanz vom 31. Dezember 1941 PASSIVA Barreserve: a) Kassenbestand (deutsche und aus ländische Zahlungsmittel) . . b) Guthaben auf Reichsbankgiro und Postscheckkonto . 4 . Fällige Zins- und Dividendenscheine . , . Schecks . ... s Wechsel (mit Ausschluß eigener Akzepte, eigener Ziehungen und eigener Wechsel

der Kunden an die Order der Bank) In der Gesamtsumme sind enthalten: RM 6,421.544.27 Wechsel, die dem §13. Abs. 1. Nr.l,, des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank ent-* sprechen (Handelswechsel n. § 16, Abs. 2, KWG) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanwel- sangen des Reiches und der Länder .... Hierin enthalten RM 410.183.33 Schatzwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichsbank be leihen darf. Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen 'des Reiches und der Länder

(Nostroverpflichtungen) . . . 0 ) Einlagen deutscher Kreditinstitute d) sonstige Gläubiger . ... . Von der Summe c) und d) entfallen auf: aa) jederzeit fällige Gelder . RM 33,570.555.87 bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung RM 11,293.682.43 Von bb) werden durch Kündigung od. sind fällig: 1. Innerhalb 7 Tagen .... RM —.—4 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten RM 7,106.825.25 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten RM 4,186.857.18 Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel, soweit sie sieh Im Umlauf

Rückstellungen: / a) Rückstellung für Pensionsverpflichtungen b) sonstige Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen , . Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . . . . . Gewinn 1941 • Eigene Ziehungen im Umlauf . . RM —.— Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel* und Scheckbürgschaftcn sowie aus Gewähr* lelstungsverträgen (§ 131, Abs. 7 des Aktien gesetzes) RM 6,248.858.93 Eigene Indossamentsverbindlichkelten: a) aus weiterbegebenen Bankakzepten RM 2,710.000.- b) aus eig, Wechseln der Kunden

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Pagina 6 di 12
Data: 10.04.1940
Descrizione fisica: 12
an Wechseln hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert, doch haben sich die in diesem Posten enthaltenen Handelswechsel um rund 10 Millionen Reichs mark aus rund 62 Millionen Reichsmark erhöht. Die Post „Schatz wechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und der Länder" ist ebenfalls gestiegen. Die Posten „Schuldner" einschließ lich „Vorschüsse aus verfrachtete oder eingelagerte Waren" weist eben falls Steigerungen aus. An neuen Barkrediten wurden im abgelaufe nen Jahre rund 172 Millionen

sowie der Gewinn- und Verlust rechnung berichten wir folgendes: I. Bilanzkonto. Aktiva: Die „Barreserve“ stieg gegenüber dem Vorjahre um RM 6,800.000*— auf RM 33,800.000*—. Die Barliquidität gemäß § 16, Abs. 1, des KWG. ergibt 8*8°/o. Das Verhältnis der flüssigen Mittel zu den Verpflichtungen (§ 16, Abs. 1 und 2 des KWG.) stellte sich am 81 Dezember 1939 auf 37 *5^/0. Der Bestand an „Wechsel“ wies zum Bilanztage RM 68,500.000*— aus und hat sich gegenüber dem Vorjahre um RM 9,300.000 — verringert

und Gelder auf Kündigung sind um RM 74,400.000*— auf RM 79,800.000*— gestiegen. Die „Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel, soweit sie sich im Umlauf befinden“, sind um RM 6,300.000*— auf RM 7,300.000 — gestiegen. Die „Spareinlagen“ belaufen sich zum 31. Dezember 1939 auf RM 59,600.000*—. Die „Rücklage zur Einlösung von Tilgungsscheinen der Bank“ hat sich um RM 3,000.000 — auf RM 125.000*— ermäßigt. Von dem Rückgang entfallen RM 1,666.667 — auf die Rücklösung

einwand frei bewältigt, wofür wir allen Arbeitskameraden an dieser Stelle unsere An erkennung und unseren Dank aussprechen. Bilanz zum 31. Dezember 1939 Aktiva Barreserve a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungsmittel, Gold) b) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Post scheckkonto . . » . Fällige Zins- und Dividendenscheine • • • • Schecks . » » . . Wechsel al Wechsel (mit Ausnahme von b) • • • • • b) eigene Ziehungen In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem § 13, Abs

*20 Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel (Ak zepte und Solawechsel), soweit sie sich im Umlauf befinden ........... Spareinlagen a) Spareinlagen............... b) Kassenscheine. . ....... ..... Von der Summe a) entfallen auf L Spareinlagen mit gesetzlicher Kündi gungsfrist RM 55,929.406*79 2. Spareinlagen mit be sonders vereinbarter Kündigungsfrist . . „ 8.241.288 15 Durchlaufende Kredite (nur Treuhandge- sehtfte) Grundkapital ••••«••• Rücklagen nach § 11 KWG

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Pagina 7 di 20
Data: 06.03.1907
Descrizione fisica: 20
, der es darum zu tun war, möglichst bald in den Be¬ sitz des Geldes, zu gelangen, auch die Unter¬ schrift Neuners auf dem Wechsel nachzumachen. Hiezu bediente sie sich der Rechnung über jene Warenschuld, von der sie die Unterschrift „Jos. Neuner" auf der Rückseite des Wechsels unter der nachgemachten Unterschrift „Albin Stein¬ eder, Postoberoffizial", abpauste. Anfangs hatte Seyrl den Versuch gemacht, die Josesine Mos¬ bach zur Nachahmung

, den Wechsel zu unter¬ schreiben, als er im Hinblicke auf die im Wechsel ersichtlichen vorausgehenden Bürgen das Ganze !nur als eine Formalität betrachtete und von Baron Kuhn die Versicherung erhielt, daß der Wechsel mit Rücksicht auf die guten Bürgen wenigstens zur Hälfte honoriert werden würde. Glaublich am 7. November ließ Seyrl den Wechsel mit den nach gemachten Unterschriften des Albin Steineder und Josef Neuner und der echten des Josef Berwitz

Steineders und insbesondere jener Neuners den Wechsel eingelöst hätte, das Ge¬ schäft abbrach und am 16. November 1906 die ^ Strafanzeige erstattete. ^ Josef Neuner, über dessen Anregung dies zu¬ nächst geschah, erklärte ausdrücklich, daß er der Maria Seyrl, die er gar nicht näher kannte, .und über die ihm ungünstige Auskünfte er¬ teilt worden waren, unter keiner Bedingung den Wechsel giriert, oder nachträglich die Un¬ terschrift genehmigt hätte

. Anstatt, wie vereinbart, den Mader'schen Geldmittel zur Fortsetzung des Baues zu verschaffen, verstand es Seyrl, Anna Mader in der früher beschrie¬ benen Weise für ihren eigenen Vorteil auszu¬ nützen, indem sie die von der unerfahrenen Bäuerin ausgestellten Wechsel als Grundlage für ihre eigenen Kreditoperationen benützte. Nach der vollständig glaubwürdigen Darstellung der Anna Mader, war es Seyrl, die die Fin- gierung jener Forderung per 6000

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Pagina 11 di 28
Data: 09.05.1931
Descrizione fisica: 28
und dessen 39jähriger Bruder Heinrich Altmann ver haftet worden. Sie Hatten seit langem Wechsel, bezw. Prolongationswechsel von Kleingewerbetreibenden an Banken gegeben, um für die Firma selbst einen Kredit zu erhalten: aber es war für die Wechsel weder von den Begebern der Wechsel, also den Kleingewerbetreibenden, noch auch von den Kreditnehmern Altmann die Valuta zu erhalten. Bereits im Jahre 1929 haben Kommerzialrat David Altmann und sein Bruder Heinrich Altmann in Kenntnis des Umstandes, datz die Bilanz

nicht in absehbarer Zeit bestreiten konnten, und über redeten sie, Akzepte zu geben. Sie verstanden es, den in Wechselsachen ganz unerfahrenen Leuten einzureden, die Hauptsache sei, daß sie die Wechsel beim Fälligkeitstermin nicht bezahlen müßten, da die Firma D. Altmann sie 'decken werde, doch müßten sie einen oder zwei Prolon gationswechsel auf die gleiche Summe für spätere Frist ausstellen. So war es möglich, datz die bedauernswerten Opfer oft das Dreifache des zu leistenden Betrages in Wechseln, bezw

. Prolongationswechseln ausgestellt hatten, für die sie naturgemäß einzustehen hatten. Die Akzepte haben die beiden Gesellschafter David und Heinrich Altmann sofort an Banken weitergegeben, die sie mit der Eintreibung betrauten, bezw. von denen sie auf Grund der präsentierten Wechsel und Prolongations wechsel Kredite sich zu verschaffen verstanden. Im Zuge der Nachforschungen konnten nicht weniger als 110 solcher bedauernswerter Opser aus der Tischlerbranche mit Hilfe des Verbandes der Tischler Wiens ermittelt werden, deren

Schaden durch Ueberzahlungen auf die geschilderte Weise mit 320.000 8 beziffert wird. Die Machenschaften begannen mit Anfang des Jahres 1929 und wurden bis Anfang Mai dieses Jahres fort gesetzt. Damit war aber das Geschäft für die Gesellschafter der Firma D. Altmann noch nicht fruchtbringend, da die Wechsel ja totes Kapital bedeuteten. Sie wollten große Summen auf einmal haben, und nun hat Kommerzialrat David Altmann, um den Eskomptekredit zu erlangen, im heurigen Jahre eine von ihm unterfertigte

unrichtige Bilanz vorgewiesen, in der er sein eigenes Vermögen mit 380.000 8 bewertete und in der er auf das große Rein vermögen der Firma D. Altmann htnwtes. Auf diese Weise haben die Brüder Altmann nicht weniger als fünf Wiener Bankinstitute durch Kredite und auf Grund der gegebenen Wechsel und Prolongattonswechsel, deren Mehrzahl ja wohl nicht eingelöst werden kann, zu mal da sie zum Teil widerrechtlich abgenommen wurden, um nicht weniger als 530.000 8 geschädigt, in welchem Betrag die Schadenssumme

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Pagina 8 di 8
Data: 22.05.1943
Descrizione fisica: 8
. Der Wechselstarid hat eine Verringerung um 0.7 Millionen Reichsmark erfahren. Die Schatz wechsel und Schatzanweisungeu des Reiches und der Länder sind von 8.8 Millionen Reichsmark im Vorjahr auf 11.3 Millionen Reichsmark ge stiegen. Der Eigenbesitz an Wertpapieren hat sich um 1.5 Millionen Reichsmark erhöht. Die von der Bank ausgegebenen Hypothekenpfand briefe und Kommunalschuldverschreibungen wurden bei reger Nach frage zur Gänze verkauft. Die kurzfälligen Forderungen gegen Kredit institute sind auf 4.3

, daß auch unter den erschwerten Verhältnissen die vermehrten Aufgaben des Instituts bewältigt werden konnten. Wien, im April 1943 Der Vorstand: Karl Weninger Wilhelm Bauernfeind ' Dr. Eugen Klimburg AKTIVA Bilanz vom 31. Dezember 1942 PASSIVA Barreserve: a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungsmittel) b) ‘ ‘ d) e) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Postscheck-Konto Fällige Zins- und Dividendenscheine » » » . Schecks ......... Wechsel (nljt Ausschluß eigener Akzepte, eigener Ziehungen und eigener Wechsel der Kunden

an die Order der Bank) . . . In der Gesamtsumme sind enthalten: RM 5,462.339.93 Wechsel, die dem § 13, Abs. 1, Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank ent sprechen (Handelswechsel nach § 16, Abs. 2 KWG.) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Länder Hierin enthalten RM 205.412.92 Schatzwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichsbank beleihen darf. Eigene Wertpapiere: a) Anleihen u. verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs u. der Länder b) sonstige verzinsliche

(Nostroverpflichtungen) c) Einlagen deutscher Kreditinstitute . , i , i d) sonstige Gläubiger . Von der Summte c) und d) entfallen auf: aa) jederzeit fällige Gelder s s . RM 35,641.489.33 bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung . . . RM 14,246.397.19 Von bb) werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. Innerhalb 7 Tagen RM ' 55.000.— 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten RM 10,001.710.39 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten RM 4,189.686.80 Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel, soweit

§ 26 HBG Rückstellungen: a) Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ssssssssss b) sonstige .isssiisss. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .ssassssssss Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr .aaaaasEEsaaaa» Gewinn 1942 .-..,>,»»,,a»»»:»a»a. Eigene Ziehungen im Umlauf . . t s 5 : j s i RM . Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (4 131, Abs. 7 des Aktiengesetzes . ■ a s s a t RM 6,272.900.29 Eigene

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Pagina 7 di 12
Data: 03.03.1927
Descrizione fisica: 12
der Bürgermeister von Tarrenz unter Anklage der falschen Zeugenaussage. In Imst hatte ein gewisser Schirling einen Handel mit Landesproduk- ten begonnen, der ihn auch in Geschäftsverbindung mit der Inns brucker Firma Gottardi brachte. Unter anderem kaufte Schirling auch einen Waggon Mais und einen Waggon .Hafer, für welche Lieferungen er einen Wechsel hingab, der von den Herren O p p e t und Tangl in Tarrenz als Akzeptant und Girant unterfertigt war. Schirling, der schon während seiner geschäftlichen Tätigkeit

in Imst nicht im besten Rufe stand, war eines Tages spurlos ver schwunden, ohne seine Verbindlichkeiten zu regeln. Aus Grund von Anzeigen mehrerer Geschädigter wurde gegen ihn ein Straf verfahren wegen Betruges eingeleitet: bis heute konnte der ge flüchtete Geschäftsmann aber noch nicht ausgeforscht werden. Die Firma Gottardi hielt sich nun an Oppel und Tangl, gegen die sie eine Zivilklage einbrachte. Dabei stellte sich nun heraus, daß die beiden Unterschriften auf dem Wechsel gefälscht

waren. Da aber aus dem Wechsel eine Klausel des Bürgermeisters von Tarrenz angebracht war, durch die dieser die Echtheit der Unter- schriften bestätigte, wurde auch der Bürgermeister als Zeuge ein- vernvmmen. Unter Eid soll dieser nun ausgesagt haben, er habe zwar einmal auf einem Wechsel die Unterschrift des Oppel als echt bestätigt, der vorliegende Wechsel sei aber nicht von ihm unterfertigt. Er Hab« seinerzeit, soweit er sich erinnern könne, auf einem Wechsel die Klausel handschriftlich unter der Unterschrift

des Akzeptanten angebracht und gefertigt, während der vor liegende Wechsel die Klausel von einer fremden Handschrift und auf der Rückseite aufweise. Eine Untersuchung durch einen Schrift sachverständigen ergab, daß die Fertigung der angeblich von frem der Hand beigesetzten Klausel vom Bürgermeister selbst vorge- nommeu worden sei. Die Staatsanwaltschaft erhob daher gegen den Bürgermeister die Anklage wegen Verbrechens des Meineides. Vor dem Schöffengericht (Vorsitz Hofrat Dr. K i r ch l e r) stellte

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Pagina 11 di 12
Data: 13.06.1935
Descrizione fisica: 12
ab- gcstellt, durch sogenannte „Arbeitsüeschassungswechsel" in Stücken zu t», 20 und 100 Schilling, die hypothekarisch sichergestelll werden, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr durchzusühren. Auf Grund dieser Wechsel wird Erbauern von Kleinhäusern ein Dar lehen gegeben. Diese Darlehensnehmer bezahlen ihre Lieferanten nicht mit Bargeld, sondern mit derartigen Wechseln. Der Wechsel besitzt von oornehcrein eine in 100 Rubriken geteilte Alonge, in welche jeder Wechselbesitzer bei Weitergabe eine Marke

in der Höhe von 2 Prozent der Wechselsumme einzuklebenHat. Diese Marken sind nur bei der „Atta" erhältlich. Durch restlose Weitergabe an 100 Indossa tare erhöht sich der Wert des Wechsels aus das Drei fache, wobei sich ein 200prozeniiger Gewinn ergäbe. Um die Ein- löscpflicht eines derartigen, jedoch nicht hundermäl weitergegebenen Wechsels ist nun ein Prozeß entstanden. Ein Genossenschaftsmitglied hatte einen auf,25. April 1935 fällig gestellten, van der „Arta" ak zeptierten Wechsel am Fälligkeitstage

präsentiert, der nur von zwei Indossataren mit Marken beklebt war. Die „Arta" verweigerte die Honorierung mit der Begründung, daß der Wechsel hundert Hände zu durchlaufen habe. Der Wechselinhaber erwirkte einen Wechsel- zahlungsaustrag, gegen den die „Arta" Einwendungen erhob. Die Beklagte führte aus, daß der Arbeitsbefchafjungswechsel bloß in seiner äußeren Form Wechselcharakter habe, die Bestimmungen über seinen hundertfachen Weg jedem Genossenschaftsmitglied bekannt seien und seine Einlösung erst

in diesem Zeitpunkt erfolgen könne. Im übrigen stelle der Wechsel eine praktische Form der Schuldverschrei bung dar. Dementsprechend laufen die Arbeitsbeschaffungswechsel auch auf fixe Summen und nicht auf das individuelle Gesamtdar- kehen. Der Klagevcrtreter wendete hingegen ein, das Schuldpapier trage die normalen Merkmale eines Wechsels, wie Verfallstag und Akzeptanten und müsse daher unabhängig aus die Zahl der Inhaber termingerecht eingclöst werden. Das' Gericht bestätigte

den Wechfelzahlungsaustrag und führte in der Begründung aus, nach dem Inhalt des Aufdruckes auf dem Wechsel bestehe wohl die Präsentationspsticht nach hundertfacher Weitergabe. Dagegen ent halte es keinerlei Beftimmuiig, nach der eine frühere Einlösepflicht ausgeschlossen sei. Auch das Gericht bestätigte, daß das Schuldpapier die wesentlichen Merkmale eines gezogenen Wechsels enthalte und als solcher angesehen werden muß. Durch diese Entscheidung wird den Arbeitsbes'ckmssungswechseln der in der letzten Zeit behauptete Eharaktcr

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Pagina 7 di 8
Data: 20.05.1944
Descrizione fisica: 8
Stellung sucht für Kriegsdauer ein schö. neS. großes Einheit, zimmer in der Nähe vom Saggen. Zuschr. unter 10030. 4 Länderbank AKTIENGESELLSCHAFT — ■ „ L , Werbeanzeigen Bilanz zum 31. Dezember 1943 I Aktiva Burwrn *) KmeaWand (deutsche «ad awSaÄacH« Zah lungsmittel) k) Qothabea auf Relchsbankgire* «ad Poatscheckkctito Fällige Zins* md DlvUcndenscbcfat , Schecks , , Wechsel (mit Ausschluß eigener Ziehungen md eigene« Wechsel der Kunden an die Order der Bank) » , Hierin enthalten RM 144X3073539 Wechsel

1 037 463.% 2 219 445.80 1 »3 106,61 182 680,1?53 2 472 28!.- 108 882,- Lamme der Aktiva . ln dnn Aklfren md In den passiven (VarUnÄchheite« aus Bürgschaften, Wechsel* «ad Scheckbflrgschaftea sowie aus Gewlbrlelstungsvartrlgeu, lodosasnentsvarblndHchkelten) sind enthalten ■ Forderungen «n Koortraunternehme» Forderungen •• Mitglieder de*. Verrandan . fordemage» an «oder» In § 14 Ab«. I «ad 1 KWO. genannte Ptraoftr« sowie ae Unternehmet, hei denen Mn Inhaber «der paraönllch haftender Oesellachafter

bis ru 3 Monaten c) darüber hinaus 1 bis ru 12 Monaten d) Ober 12 Monate hinaus RM388797 908JI .. l09 3116B6.lt IMIJSUS 117 677 136J6 44 636553^6 I 448781.- VerpfBchtungen aus der Annahme gezogener and der Aue- Stellung eigener Wechsel (Akzepte und Solawechsel), soweit sie sich im Umlauf befinden Spareinlagen a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist ....... b) mit besonders vereinbarter KGndlguagsfrfet . . . Grundkapital Gesetzliche Rücklagen nach | 11 das Rekhageedice Ober das Kreditwesen

. * . Nfchtauf.ecbnungsfähig« Rücksteiluoge« ....... Wortberiehtigungafooda für Bankgeblade Posten, die der Rcchnungsabgrenzung diene« . - Reingewinn 1943 Verbindlichkeiten aas Bürgschaften, Wechsel* und Schedu bürgschaften sowie aus GewIhfleistungsmtrJge« <8 131 Abs. 7 des Aktieogcaetres) ....... Eigene IndosumentsverbfndHchketten s) aus weiterbegebenen Bank ekzeptm ........ RM — v*» b) sus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank e) «us sonstigen Rediskontierungen J2ÜS RM 1 023 074.86 130350,84 558 <04 564.56 118 679 529.81

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Pagina 1 di 10
Data: 10.11.1931
Descrizione fisica: 10
verzinsen soll, während sich in den Zinsendienst für die übrigen Wechsel S t a a t u n d Creditanstalt teilen sollen. In diesem Zusammenhang verdient vermerkt zu werden, daß die Summe, mit der die Haftung des österreichischen Staates bisher von der Creditanstalt in Anspruch genommen wurde, unter der vorgesehenen H ö ch st grenze geblieben ist Die Differenz zwischen dieser Grenze und der effektiven Haftung hat sich von 83 auf 110 Millionen Schilling verbessert. Dies ist vorerst nur ein bescheidener

Schilling abzubauen. Die Lage der Nationalbank. Was die Situation der Oesterreichischen Nationalbank betrifft, die ebenfalls für die Nichterledigung des öster reichischen Kredites von 60 Millionen Schilling maßgebend gewesen ist, so erfährt man, daß die Wechsel, die die Creditanstalt bei der Nationalbank eingereicht hat, die gewaltige Summe von 608 Millionen Schilling erreichen. Die Nationalbank darf nach ihrem Statut nur Wechsel „als zahlungsfähig bekannten" Kreditnehmern e-koitieren und diese Wechsel

müssen spätestens drei Monate später eingelöst werden. Nun ist aber die Creditanstalt durchaus nicht imstande, ihre Wechsel jeweils drei Monate nach ihrer Begebung einzulösen. Die Notenbank sieht sich gezwungen, diese Wechsel, für die sie Schillingnoten ausbe zahlt hat, immer wieder zu p r o l o n g i e r e n. Dem größten Teil der Wechsel liegen keine Warentransaktionen zugrunde, wie das Statut der Nationalbank vorschreibt, son dern es handelt sich um sogenannte Finanzwechsel, deren Gegenwert

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Pagina 19 di 46
Data: 30.05.1914
Descrizione fisica: 46
Samstag den 30. Mai 1914. Innsbrucker ^acyrrryten 3te, 122. Seite 19. Volkswirtschaftliches. Der EskompLe offener Buchforderungen und die nicht akzeptable Tratte. II. Der Wechsel ermöglicht gleich dem Gelde die Uebertragung von Werten: und doch ist der Wechsel nicht Geld, weil er keine Zahlung bewerk¬ stelligt, sondern bloß die Möglichkeit schafft auf eine durch besondere Rechtsformen ausgezeichnete rasche Art und Weise Zahlung zu erlangen

. Der Wechsel ist bloß eine Anweisung auf eine künf¬ tige Zahlung, die in erster Linie aus dem Ver¬ mögen der Person zu erfolgen hat, an deren Adresse die Anweisung gerichtet ist ulrd die sich durch ihre eigene Unterschrift zur Erfüllung der in der Anweisung verbrieften Schuld verpflichtet hat. Darin liegt die wesentliche Voraussetzung der Wechselpflichtung — ohne Fertigung der Wechselurkunde oder wie der technische Ausdruck Lautet Akzeptierung

durch die vom Aussteller des Wechsels als künftigen Wechselschuldner ins Auge gefaßte Persönlichkeit entsteht keine Wechselver¬ bindlichkeit. Die Strenge der Wechselverpflichtung, die in weiten Kreisen herrschende Unkenntnis, der dieses Rechtsgebiet regelnden Normen, sowie die durch den Wechsel aufgelegte Pünktlichkeit der Einhal¬ tung bestimmter Zahlungstermine hat dazu ge¬ führt, daß in Oesterreich der Wechsel sich in breiteren Schichten der Bevölkerung nicht son

¬ derlich, eingebürgert hat und man in Bankkreisen geradezu eine Akzeptscheu unseres Publikums kon¬ statierte. Diese Tatsache hat ihre Nachteile für den ge¬ schäftlichen Verkehr; der Wechsel ermöglicht eben einen Außenstand vor Einlangen der durchs die Förderung verbrieften Geldsumme wirtschaftlich zu verwerten, zur Zahlung heranzuziehen und auf diese Weise einen rascheren Umsatz des ganzen Betriebskapitales zu bewirken; in der Steigerung

, indem sie ihnen gegen Wechseleinreichung den erforderlichen Betriebs¬ kredit gewähren; die von den Genossenschaften der Bank vorgelegten Wechsel stammen von den Kreditnehmern, welche außer der pfandweisen Uebertragung ihrer offenen Buchforderung auch noch einen sogenannten Deckungswechsel über die ihnen kredidierte Summe ausstellen müssen. Der Eskompte offener Buchforderungen ist von allem Anfänge an nicht sonderlich wohlwol¬ lend beurteilt worden und gerade die Bedenken, welche unsere

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