die Sparkasse der Stadt Innsbruck ihr stattliches E i g e n h e i m in der Erlerstraße (Nr. 8, Gilmstraße Nr. 10), das zum Gedächtnis des fünfzigjährigen Bestandes erbaut worden war. Sie begann ihren Betrieb am 12. Februar 1822 im Wen Rathause beim Stadtturm, das 1938 auf ihre Kosten teilweise erneuert wurde. 1866 verlegte sie den Betrieb in das ehe malige Rathaus am Pfarrplatz (Nr. 2, Ecke Dadgosse—Herzog- Otto-von-Andechs-Straße); 1872 bis 1877 diente das Miethaus Erlerstraße 1—Ecke Museumstraße
als Betriebssitz, bis im Frühjahr 1877 das neuerbaute eigene große Amtshaus Erler straße Nr. 8—Gilmstraße Nr. 10 vollendet war, der nun sechzig- jährige Ort ihrer Hauptanstalt; 1927/28 wurde es neueren An sprüchen gemäß umgebaut. Seit 20. Jänner 1933 hat die Sparkasse eine Z w e i g st e l l e in ihrem Durchgangshause Maria-Theresien-Straße 23/25 (Sparkassedurchgang), gegen über dem jetzigen Rathause. Außer diesen Gebäuden besitzt die Sparkasse in Innsbruck die von ihr erbauten Zinshäuser im ehemals
sogenannten „neuen Stadtviertel": Fallmerayerstraße 2» 4, 6, 14, Colin- gasse 3, 5, 7, Schmerlingstraße 2, 4, 6, Bürgerstraße 21 und das angekauste Geschäftshaus Maria-Theresien-Straße 27. Die Sparkasse der Stadt Innsbruck, gegründet am 31. Jän ner 1822 von einem gemeinnützigen Vereine der hervorragend sten Bürger Innsbrucks, ist die Zweitälteste Sparkasse im heu tigen Oesterreich, die drittälteste im Bereiche von Alt-Oester reich, die älteste Geldanstalt in den österreichischen Alpen- ländern
. Nach ihrem Einlagenstande ist sie heute die dritt größte Sparkasse Oesterreichs. Trotz ihrem Namen „Sparkasse der Stadt Innsbruck" ist sie nicht Eigentum oder Unternehmen der Stadtgemeinde Innsbruck, wie etwa die städtischen Lichtwerke, die Leihanstalt oder die Nordkettenbahn, sondern eine vollständig selbständige Sparanstalt, eine sogenannte „Vereinssparkasse", die vom ge meinnützigen Sparkasseverein, dem angesehene Bürger als Mitglieder angehören, nach fatzungsmähig und durch Gesetz festgelegten Grundsätzen streng
gemeinnützig verwaltet wird. Nach den jeweils geltenden Satzungen vom 18. Jänner 1822 (Urfatzung), von 1836, 1858, 1865, 1878, 1885, 1934 und vom 30. März 1937 hatten und haben die Mitglieder des Spar kassevereins „keinen Anspruch auf Nutzen oder Gewinn aus den Geschäften der Sparkasse und keinerlei Anteil am Ver mögen der Sparkasse", sondern dieses Sporkassevermögen ist, soweit es nicht zur Deckung und Sicherheit der Sparkaffen einlagen dient, ausschließlich wohltätigen oder gemeinnützigen Ortszwecken