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Der Burggräfler
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Pagina 10 di 12
Data: 05.10.1892
Descrizione fisica: 12
über die von der k. f Staatsanwaltschaft Bozen als öffent licher Ankläger mit Anklageschrift vom 18. Juni 1892 Zl. 1658 und vom Kuraten Anton Huber als Privatankläger mit Anklageschrift de präs. 23. Mai 1892 Zl. 2402 gegen Franz Eduard Hoffmann wegen Vergehens im Sinne des § 303 St. G., sowie wegen Vergehens, bezw. Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre erhobenen Anklage, welcher vom k. k. Oberlandesgerichte in Innsbruck mit Erkenntnis vom 13. Juli 1892 Zl. 3915 Folge gegeben wurde, nach der in Folge Verfügung vom 17. August 1892

Zl. 3408 in An wesenheit des k. k. Staatsanwaltes Baldeffari als öffentlicher Ankläger, des Kuraten Anton Huber als Privatankläger und deffen Vertreters Dr. Josef Neuner, des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Franz Eduard Hoffmann, deS Vertheidigers Dr. Cl. Ritter v. Kißling. am 15. und 16. Sept. 1892 vorgenommenen Hauptverhandlung aus Grund der vom öffentlichen und Pri- vatanklöger gestellten Anträge aus Schuldigsprechung und Bestrafung des An geklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften

auf . Grund des Wahr- spruches der Geschworenen zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann. 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, verehlicht, Redakteur der „Meraner Zeitung' und Schriftsteller, wird von der Anklage wegen Bergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des 8 303 St. G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Eigenschaft als Redakteur der periodischen Druck schrift „Meraner Zeitung' durch Verfassung, absichtliche Beförderung zur Druck legung

des Strafverfahrens losgezählt; dagegen ist Franz Ed. Hoffmann schuldig I. des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488 und 493 St. G., ferner II. der Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des § 488 St. G., erlegte Kaution im Betrage von 60 fl. zu Gunsten des ArmenfondeS de , Stadtgemeinde Meran für verfallen erklärt und das Verbot der Weiterver ! breitung der Nummer 248 vom 30. Oktober 1861 der „Meraner Zeitung' : ausgesprochen. I Endlich wird auf Grund des vom Vertreter

des Privatanklägers gestell- ! ten Antrages im Sinne des 8 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage nach einge- i tretener Rechtskraft in den Tagesblättern, und zwar in der ..Meraner Zei- i tung' und im „Burggräfler' aus Kosten des Berurtheilten veröffentlicht werden. i K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshos ! B o z e n, am 23. September 1892. ! Der Protokollführer: Der Schwurgerichtspräsident: I Dr. Pircher m. p. Koepf m. p. ! Nr. 8298 Yll 85 u. 86. Edikt. j In der Exekutionssache der gewerbl. Spar- und Borschußkaffe

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 12
Data: 20.01.1917
Descrizione fisica: 12
verurteilte, eine Krise entstanden. Diese ist jetzt betgelegt worden und zwar offenbar im Sinne jener Antragsteller, also vor allem des Minister präsidenten selbst. Daß es so kommen werde, ließ sich voraussehen, namentlich seitdem aus den Kreisen, die den Antrag abgelehnt hatten, versichert worden war, daß die Gründe, die dazu geführt halten, keineswegs mit einer Nachgiebigkeit gegen jene hoch verräterischen Wühlereien znsammenhingen. Wie jetzt die mit den konservativen böhmischen Kreisen Fühlung haltende

wird 'auch die zukünftige Richtung in diesem Sinne das Ministerium Clam-Martinicunter stützen. Es müssen ein für allemal diejenigen Elemente vollständig ausgcschaltet werden, welche in diesem Kriege alle Nationen des Reiches durch ihre bösen Geister vergiftet hatten, und ein ganz neuer, kräf tiger, österreichischer, streng dynastischer Geist wird unsere Monarchie verjüngen und wie ein Phönix aus dem Feuer des von unseren Helden vergossenen Blutes gekrästigt und groß hervorgehen. Wist werden keine Jrredenta mehr hulden

, 'woher sie auch komme, und unsere Volksver treter werden sich alle ausnahmslos ihr Heil in Oesterreich suchen müssen und, wenn sie diesen Weg gehen werden, auch finden. In diesem Sinne werden die altbewährten Führer des historischen Adels des Landes die Wege zeigen, die auch zwei felsohne gegangen werden. Schwarzgelb war die Fahne, die unsere tapferen, unvergleichlichen Helden zum Siege geführt hat — schwarz-gelb ist auch die Fahne, zu der alle guten Geister des Reiches schwören

werden, um einig und stark ein neues, nach innen und nach außen kräftiges Reich dem tatkräftigen Kaiser Karl zu sichern.' ! Wenn also zeitweise eine gewisse Unsicherheit be stand, so ist sie heute allem Anschein nach beseitigt. Und zwar ganz im Sinne der stramm österreichischen (Sella gestatoria). Die auS Akazienholz bestehenden Teile mit elfenbeinernen Einlagen, auf denen die Arbeiten des Herkules etngestochen sind, sind erst später htnzugefügt worden. 2. Bedeutung: In den ersten Zeiten des Christentums war es Sitte

sich ver einigen und woher sie ihr Glaubenslicht und Glau bensleben und ihre oberste Führung und Leftung im übernatürlichem Sinne erhalten. So sind alle Katholiken der Religion nach Römer (also „Ultra montane' tm eigentlichsten Sinne des Wortes), weil sie alle tu religiösen Fragen über die Berge nach Rom schauen und von dort unzweifelhaftesten Bescheid erwarten. (Benutzt Punkes' Artikel „Cathedra' in Wetzer und Welte's Kirchenlexikon B. II. und Scherben „Apostolische Kirche' ebendort B. I.)

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Pagina 2 di 8
Data: 18.12.1909
Descrizione fisica: 8
. Man kann sie noch „christlich' nennen im weiteren Sinne und nennt sie auch so, aber nicht mehr katholisch oder christkatholisch kann man sie nennen. Nun in diesem Sinne ist die Frage im Katechismus: „Was heißt christlich glauben?' nicht zu nehmen, sonst wäre es nicht mehr ein katholischer Katechismus, sondern im Katechismus ist das Wort „christlich' im engeren Sinne genommen und da hat es ganz die gleiche Bedeutung wie christkatholisch, nur daß das Wort „katholisch' auch noch den Sinn von „allgemein' hinzufügt

. Der Katechismus lehrt ja nur die Wahrheiten der katholischen Kirche, von ' den andern sogenannten christlichen Konfessionen aber will er nichts wissen. Wohl aber nimmt die Wiener christlichsoziale Partei das Wort „christlich' im weiteren Sinne (und dieser Partei haben sich Schöpfer und die Seinigen vollständig angeschlossrn). Sie redet ja immer vom Christentum „aus der breiteren Basis' (um eben auch Anhänger der verschiedenen protestantischen Bekenntnisse als Mitglieder werben

zu können, wie sie auch solche tatsächlich besitzt), sie anerkennt kein echt katholisches Programm, sondern höchstens ein Programm mit der „christlich-deutschen Gesittung'. Sie legt bei jeder Gelegenheit Verwahrung gegen die Zumutung des Klerikalismus ein usw. Da» ist also der gewaltige Unterschied, mein lieber Herr Doktor: „christlich' im Sinne von „christkatholisch', das steht im Katechismus und damit sind wir voll kommen einverstanden, aber christlich im Sinne der christlichsozialen Partei, das bedeutet nur das Christen- tum

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Pagina 1 di 16
Data: 23.02.1907
Descrizione fisica: 16
einen Vermögensvorleil anbietet, gewährt oder ver spricht, um den Wahlberechtigten dadurch zur Nicht- ausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Aus übung in einen: bestinimten Sinne zu bestechen, oder 2. für sich oder einen Dritten unter der Zusage oder dem Scheine, sich dadurch zur 'Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne bestechen zu lassen, einen Vermögensoorteil begehrt, annimmt oder sich ver sprechen lägt, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest

bis zu zweihundert Kronen zu bestrafen. W a h l n ö t i g u n g. 8 5. 1. Wer vorsätzlich in der Absicht, einen Wahlberechtigten zur Nichtausübung seines Wahl rechtes oder zu dessen Ausübung in einem be stimmten Sinne zu bewegen, gegen den Wahlbe rechtigten oder eine diesem nahestehende Person eine Tätigkeit ausübt, ihnen 'Nachteile an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen oder Einkommen oder Schädigungen in ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusügt oder damit droht, oder den Wahl berechtigten

oder über einen anderen Umstand, der geeignet ist, Wahlberechtigte von der Ausübung des Wahlrechtes abzuhalten oder sie zur Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu veranlassen, öffentlich zn einer Zeit verbreitet, da sich die Wahlberechtigten oder ein Teil der Wahl berechtigten vom wahren Sachverhalte nicht niehr Kenntnis verschaffen können, wird wegen llcber- tretung mit Arrest von einer Woche bis zu drei Monaten bestraft. Wahlfälschung. 8- 7. Wer vorsätzlich 1. bei einer Wahl die Abstimmung oder deren

an eine andere als die darin benannte Person ausgefolgt werden, 2. in der Absicht, die Ausübung des Wahlrechtes in einein bestiininten Sinne zu beeinflusjeu, einem Wähler die freie Ausübung des Wahlrechtes dadurch erschwert, dag er den von der Behörde für den Wähler ausgegebenen Stimmzettel eigenmächtig aus- füllt, oder 9. in der Absicht, die Ausübung des Wahlrechtes zu vereiteln, einen Wahlberechtigten an der Abgabe der Stimme verhindert, wird wegen Vergehens mit Arrest von einer Woche bis zu drei Monaten bestraft

und deren Schristsührer sind als Beamte im Sinne des 8 101 St.-G. anzusehen und geniefzen in Ausübung ihrer Funktion den durch das Strafgesetz obrigkeitlichen Personen ver liehenen Schutz. Verlust des Wahlrechtes und der ^Wähl barkeit. 8 1t. Die Verurteilung wegen der in den 88 0, 5, 7, 8 und 10 bezeichneten Vergehen bewirkt, wenn sie bei Wahlen zum Abgeocdnetenhause des Reichs- rales oder zn den Landtagen begangen wurden, den Verlust des Wahlrechtes und der Wählbaileit in Bezug

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Pagina 6 di 14
Data: 28.06.1911
Descrizione fisica: 14
. Bei seiner Aufnahme wurde tägliche Kündigung vereinbart und tatsächlich wurde dem R. am 1. September o. I. gekündet, respektive er wurde kurzerhand entlassen. Er wandte sich nun an den Verein der Derstcherungsangestellten um Rechtsschutz, welcher ihm auch gewährt wurde. Recht« anwalt Dr. Freundlich klagte beim Bezirksgerichte die Universale auf Zahlung eines Schadenersätze» von 200 K. Er führte zur Begründung diese« Anspruches aus, daß R. als Inkassant Handlung« gehilfe im Sinne der Gesetze« fei, somit

eine kürzere al» einmonatliche Kündigung unzulässig und wenn auch vereinbart, ungültig ist. Da« Bezirksgericht entschied aber nicht im Sinne de« Handlungsgehilfen gesetze«, sondern nach § 77 der Gewerbeordnung und wie« die Klage ob. Gegen diese» Urteil brachte Dr. Freundlich die Berusungsklage an das Handel« gericht, welche« entschied, das Urteil erster Instand sei ausgehoben und die Sache zur neuerlichen Ur tellrfällung an da« Bezirksgericht zurückzuleiten Die Begründung lautete: Im Handlungsgehilfen

. Da« Beru- fungsgerlcht kann sich daher der erstgerichtlichen Auf fassung nicht anschlirßen, daß nur jener kaufmännische Dienste leistet, welcher kommerzielle Bildung besetzt, deshalb ist e« im Gegenstandsfalle vollständig be deutungslos, daß der Kläger auch das Schuhmacher gewerbe ausübt. Die Tätigkeit, welche beim Waren handel als kaufmännischer Dienst gilt, muß daher im Sinne de« H-G.-G. auch bei anderen Unter nehmungen und Anstalten, welche sich nicht mit Warenumsatz beschäftigen, al« kaufmännische

Tätig- kett gelten. Wenn daher die Tätigkeit de« gewöhn- lichen Kassier« beim Warenhandei al» kaufmännischer Dienst gilt, so muß die Tätigkeit eine» Inkassanten umsomehr al« eine solche angesehen werden. Sie steht sogar noch auf einer höheren Stufe, weil sie mehr Routine erfordert. Der Kläger verrichtet daher als Inkassant kaufmännische Dienste im her gebrachten Sinne de« Worte«, ist al« Handlungs gehilfe anzusehen und findet da» Handlungsgehilfen- gesetz nach Artikel III, § 20 Anwendung

angesiellter Inkassant deren Handlungs gehilfe im Sinne de» § 1, Absatz 1, d?» Gesetzes »om 16. Jänner 1910, R-G.-Bl. Nc. 20 gewesen st, wonach auf da« Dienstverhältnis Insbesondere auch der § 20 diese« Gesrtz-s Anwendung zu fin den hatte und eine eintägige Kündigungsfrist rechts gültig nicht vereinbart werden konnte. Dieses Irteil ist klar und bündig. Der oberste Gerichtshof jaf entschieden, da» Einkassieren in jeder Form ist eine eminent kaufmännische Dienstleistung, daher die Inkassanten

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Pagina 5 di 8
Data: 05.08.1908
Descrizione fisica: 8
1 und 2 des Gesetzes die leider unklare Antwort: „Ber- sicherungspflichtig und versichert im Sinne dieses Gesetzes sind mit in § 2 bezeichnet«» Ausnahmen vom vollendeten 18. Jahre bis zum 55. Lebens jahre alle in prioaren Diensten Angestellten, für deren Entlohnung ein Monats- oder Jahresgehalt Üblich ist und deren Bezüge bei einem und dem selben Dienstgebc: mindestens 600 K jährlich er reichen. Als Angestellte im Sinne des vorstehenden Passus gelten alle Bediensteten mit Beamtencharakter, sowie überhaupt

alle jene bediensteten Personen, die ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben.' Nach diesem Wortlaute gelten also als versicherungspflichtige Privatangestellte nur diejenigen, welche ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Es kämen also vom Handels- stände nicht alle Gehilfen in Betracht; z. B. ist es fraglich, ob die Verkäufer versicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes sind. Die Entscheidung über fragliche Bersicherungspflicht

für die Pensionsversicherung der Privatangestellten durch Umgestaltung noch vor dem Inkrafttreten zum Wohls aller beteiligten An gestellten annehmbar wird. 3. Die „Meraner Zeitung' im Leseunter richt bei einem — Pfarrer. Das Pfarramt Algund hat der Meraner Zeitung neuerdings folgende Berichtigung gesendet: „In der Nr. 93 Ihres Blattes von gestern bringen Sie die Berichtigung des Gefertigten vom 30. Juli d. Js., jedoch nicht wie verlangt im Sinne des tz 19 Preßgesetz, wogegen ich die weiteren Schritte bereits eingeleitet

habe. In Ihren Be merkungen zu einzelnen Punkten meiner Berichtigung bringen Sie nun in der nämlichen Nummer Ihres Blattes wieder falsche und entstellte Tatsachen und daher ersuche ich neuerdings auf Grund und im Sinne des 8 19 Preßgesetz um Ausnahme folgender Berichtigung: ») Es ist unwahr, daß ich selbst den Austrag, die Leiche des bedauernswerten Selbstmörders ohne jede kirchliche Feier gegen Mitternacht in aller Stille einzuscharren, lieblos genannt habe; wahr ist hin gegen, daß der Ausdruck „der lieblose Auftrag usw

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Pagina 2 di 14
Data: 29.11.1890
Descrizione fisica: 14
- komilä durch den Referenten Dr. Schmid folgen den Antrag: Der Landesausschuß sei zu beauftragen: 1. im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 14. Jän. 1886 über die Wirkungen der Eisenbahnverbindung zwi schen Innsbruck urd dem Bodensee hinsichtlich der Industrie und des Frachtenverkehres auch für die Jahre 1889 und 1890 eingehende Erhebungen zu pflegen; 2. dem Landtage hierüber und über die Erhebungen für die Jahre 1886, 188? und 1888 im Jahre 1891 Bericht zu erstatten und geeignete Antrüge zu stellen

im Gesammt- betrage von 15.540 fl., zahlbar in 5 Jahresraten von je 3108 fl., im Sinne des Meliorationsge setzes vom 30. Juni 1884, R.-G.-Bl. Nr. 116 8 12, zu erbitten. 3. Der Landesausschuß werde ermächtiget, nach gesetzlicher Bildung der Genofsen- schaft und nach Sicherung der Staatsunterstützung einen gleichen Betrag wie der Staat, d. i. die Gesammtsumme im Höchstbetrage von 15.540 fl., zahlbar in 5 Jahresraten von je 3108 fl. nach Maßgabe des Baufortschrittes dem Unternehmen als Landesbeitrag

von 42- bewilliget, zahlbar nach Maßgabe des Bausvrtschrittes und auf Grund der Baurechnungen. 2. In Betreff der 4. Sektion Boldererbrücke—Schwaz der Jnnkorrektion werde a. das Kommissionsprotokoll vom 28. Mai 1890 vollinhaltlich genehmiget; d. der Landesausschuß beauftragt, im Sinne des Erlasies des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1890, Zl. 16.658, durch das Landesbauamt hinsichtlich der Bauten der Gemeinde Kolsaß und der Ablei tung des WeererbacheS eine spezielle Nachweisung

ReichSbrauntweinsteuerge- fctz in Wirksamkeit getreten, welches ganz andere BefreiungSgrundlageu schuf und der VerwaltungS- gerichtshof sonderbarerweise nun auch daS Lau- deSgefetz im Sinne dieses neuen Reichsgesetzes interpretirte, so fand sich der Landtag im vori gen Jahre veranlaßt, dem § 2 deS LandeSge- fetzeS eine ganz selbststäudige Fassung zu geben, da ja die LandeSanflage von der Reichsbrannt- weiusteuer auch ganz unabhängig ist. Weil diese neue Stilisirung deS 8 2 die Allerhöchste Sanktion nicht erhielt, beschloß

der Landtag von der Ab' änderung des genannten LandeSgesetzeS ganz Umgang zu nehmen. Auch gelangte man zur Einsicht, daß für die Einhebung der Brannt weinauflage im Wege der Abfindung noch die genügenden Grundlagen nicht geschloffen seien. — Die Eingabe der Locietä farmaceutica ist so« hin im Sinne des unabgeänderten 8 2 des obigen LandeSgesetzeS zu behandeln. Der.Antrag wurde ohne Debatte angenommen. 13. Sitzung vom 25. Nov. Dr. Wildauer und die deutschliberalen Abge ordneten interpelliren

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Pagina 3 di 18
Data: 01.04.1911
Descrizione fisica: 18
aushöri, da, Forum zu sein, wo der WMe der Bevölkerung nach dem Majoritätsprinzip zur Gel tung kommt und lediglich zur Stätte wird, wo einzelne Gruppen den Einfluß auf die Führung der Slaatsgeschäfte durch dem Sinne der Der- faffung nicht gemäße Mittel an fich zu reihen suchen. Es muß daher an die Wähler appelliert werden, wenn auch mit der Auflösung bedauerliche Konscquenzen verbunden find, wofür fedoch die Regierung die Beraniwortung jenen überlasse, welche die Notwendigkeit der Auslöfung

herbeisührten. Die Verlautbarung schließt: Große, fegenvvlle Arbeit harrt der Bolksoertreiung, welche das flärlite Organ des Staates zur Konzentrierung feiner Kräfte fein soll, nicht aber ein Streilseld, aus welchem diese Kraft sich wechfelfeilig binden und ausheben. 2n diesem Sinne werde die Regierung die Wähler an die Urne rufen. Mögen sie ihre Stimmen abgeben die Bolkroerlrrtung! für Inland Volksvereiusversammluugen fanden am Sonntag in Latfch und in Prutz statt. Beide waren sehr gut besucht. 2 m Hotel

. Der Unterschied wird besonders klar, wenn man jic» daran erinnert, daß Caoour bet seiner berühmten Rede ähnlich wie der König, aber von der Kirche in der Einzahl gesprochen hatte. Es hatten also jene nicht ganz Unrecht, die ankündigten, daß die Unabhänglgkeitsselrr dazu benützt würde, in ge wissem Sinne an die Stell« der Staatsreligion die vollständige „Sewissensfreihrit' zu setzen. Auch die Schlußsätze der iönigltchen Rede, wo es heißt, daß Italien den Kultus des moralischen und bürger lichen .Gesetze

, die 460 Mann der Nobelgarde, die 170 Schweizer, die 150 Gen darmen, während in dieser Hinsicht die palatintsche Ehrengarde nicht mitgerechnet werden darf, da deren Angehörige nur meisten« Freiwillige sind. Zum Vatikan (in diesem Sinne) gehören ferner: zwö!f Zrremoniare, 31 Bussoianten, die Senstentiäger, die Portiers, die Kursoren, die Mazziere usw. usw. Es handelt sich bet diesen um etwa 800 Personen,

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Pagina 5 di 14
Data: 03.04.1907
Descrizione fisica: 14
zur Anzeige zu bringen. Holzmusterlager in Untermais. Herr Matthias Gögele, Holzhändler in Untermais, hat um die Genehmigung eines Holzmustcrlagers bei seinem Hause auf Gr.-P. Nr. 1408/132 in Unter mais angesucht. Die kommissionclle Verhandlung hierüber findet im Sinne der 88 25 und 26 der Gewerbeordnung am 8. April d. I. um 9 Uhr vormittags an Ort und Stelle statt. Steinbruchanlagen in Lana. Herr Maurer meister Alois Carl! in Lana hat um die Genehmigung einer Steinbruchsanlagc auf Gr.-P. Nr. 533

/2 und 531/4 der Gemeinde Lana angesucht. Die kommis- sionelle Verhandlung hierüber findet im Sinne der 88 27 und folgende der Gewerbeordnung am 16. April 1907 um 10 Uhr vormittags an Ort und Stelle statt. — Die Ultnerstratzenbaukonlurrcnz hat um die Genehmigung einer Steinbruchanlage zwischen der Wegparzelle Nr. 2848 und Grundparzelle 449 auf dem Grunde des Herrn Josef Margcsin in Oberlana angesucht. Die kommissionclle Verhandlung über diese Anlage findet im Sinne der 88 27 ss. der Gewerbeordnung

und den Ge meinden mitgeteilt. Dagegen steht innerhalb 14 Tagen nach der Veröffentlichung der Rekurs an die k. k. Statthalterei offen. Schmiedewerkstätte in Meran. Herr Matthias Forche-, Schmiedenleister in Meran, hat um die Genehmigung einer Schmiedewerkstätte, ent haltend Hammerwerk, Bohrmaschine, Schleifstein mit elektrischem Betriebe (3 HP) auf Grundparzelle der Stadlgemeinde Meran angesucht. Die kommissionelle Verhandlung hierüber findet im Sinne der 88 25 und 26 der Gewerbeordnung am 4. April

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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1907
Descrizione fisica: 8
eine Lösung der Ausgleichsfrage herbei führen. Die Ausgleichsfrage ist aber dernialen gleich bedeutend mit der Frage des Weiterbestandes der Monarchie in ihrer gegenwärtigen Form. Die chnstlichsoziale Partei war unter allen Parteien die erste, welche den die Ungarn betreffenden Fragen gegenüber einen prononzierenden Standpunkt ein genommen hat. Freilich nicht im Sinne des „Los von Ungarn', wie ihr vielfach imputiert wird, sondern in dem Sinne der Befreiung von dem demütigenden Joch, das uns Ungarn seit

, die für die Vertretung der christlichsozialen Partei in Frage kommen, so war diese eigentlich schon längst entschieden. Es sollen beide Gruppen der Partei, nämlich die Ehristlichsozialen und die ehemals Konservativen, vertreten werden, und zwar durch die um die Organisation beider Gruppen verdientesten Männer: Geßmann und Ebenhoch. Der Eintritt dieser beiden Männer wird zur Folge haben, daß die beiden Ministerien im Sinne des christlichsozialen Parteiprogrammes geleitet werden und sie bieten eine Gewähr dafür

, daß nun auch die anderen öffentlichen Aemter im Sinne des christ lichsozialen Parteiprogrammes geleitet werden.' Wir werden sehen. Der Statthalter von Steiermark, Gras Clary, soll durch den Sektionschef im Unterrichts Ministerium, Grafen Wicken bürg, s. z. Bezirkshaupt mann in Leoben, ersetzt werden. Im Polenklnb vereinigten sich die drei demo kratischcn Fraktionen zu einer „demokratischen Union' und verlangten Beachtung dieses Umstandes bei Zu sammensetzung des Präsidiums. Daraufhin legten der Obmann Abrahamowicz

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Pagina 1 di 4
Data: 25.09.1920
Descrizione fisica: 4
iyt Der, gamo, der seit jeher auf sozialem Gebiet äußerst rührigen oberitalienischen. Diözese, erträhne». Gerade weil der Hl. Barer sich in diesem Brief gegen Uebertreibungen und Fehltritte wendet, ist das entschiedene Einirp:en l icht nur für die Norm der-Gerechtigkeit, sondern der Billige r, und zw. bis zum Ueußerstvn,-um so beinerkenswer-e'^ Da-« niit ist ein bedeutender Schritt ge.au, in gewissem Sinne ein Schritt weiter an, dem von Papst Leo XIll. in dem Rundschreiben „Rerum novarum

bung nach Art der Sozialreform hat das Bestreben, älle Lohnarbeiter als eifite endgültig abhängige Klasse aus zuscheiden.' Die christliche Demokratie darf heute -nicht mehr bei der rKMr Defensive ''stehen bleiben. Zur Ar beit im Sinne christlicher Sozialpolitik ruft in den „Etui des' der Franzose du Passage S. I. Unwillig mahnt er, tiach dem Kriege -nicht wieder zag hast nur die arten ansgetretencir Wege zu gehen. Die „Civilta cattolicn', die sehr angesehene Zestschrist der italienischen flacho

-' liken, weist ganz im Sinne des etwa gleichzeitigen Papst- briefes an den Bzschof -von Bergmi ft öarauf hin, daß zwar die strenge Gerechtigkeit 'nur den Lohn für den Arbeiter verlangt, dast aber die Billigkeit oder auch.die „ .. ..... int Snrne von Billigkeit verstandene „soziale Gevechrg-il änf dem Gebiete des Arbgitisvertrages. Besonders er-, rs an dem Betrieb, sei es durch eutfache Gewtnnbe- teilignttg (prosit sharing- oder Anteil- mit Betriebskapital (copartnershtp) oder gar als Genossen

stammen. Manche Zeigienossen werde» mit ihrem Urteil darüber schnell fertig sein und den um-! lichligen k. Noppel vielleicht einen Soziaksten oder Bol-, schewiten nennen. Wurden doch seinerzeit auch der große deutsche Bischof Ketteler tmd der 'Arbeiterpapst Leo XIll. fälschlich des Sozialismus bezichtigt. Im Sinne dieser großen Mä'imer immschen die Sozialpvlitiker der Ge-l sellschast Jesu ein Forlschreiken und Entfalten der christ lichen Sozialpolitik, deren Tlnsgangspunkt ein- mr alleinal Papst Leos

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Pagina 4 di 10
Data: 26.12.1923
Descrizione fisica: 10
Mitteilungen des Präsidiums dckanntgegeben: Am 29. Oktober hat im Sinne des § 10 der Geschäftsordnung der Kammer eine Sit zung der in Bozen-Gries wohrchaften Äammcrrätc stattgcsunden, welche beschlossen hat, dem Herrn Bauraj Karl Lun, der am 1. November 1923 fernen 70. Geburtstag leierte, die silberne Kammer medaille zu verleihen. Diese Ehrung des Jubilars, der durch 20 Jahre der Kainnrer angchörte, erfolgte in Würdigung der hervorragenden Verdienste, die er sich auf dem Gebiete der baulichen Entwicklung

der Venezia Giulia im folgenden Sinne vorstellig zu werden: 1. Die Bezahlung der bis zum 31. Dezember rückständigen Steuern soll auf mehrere Jahre, und ztvar ohne Berechnung von Verzugszinsen aufge- .tcilt werden. Die rückständigen Steuern sollen glei cherweise. wie es die itelienische Steuergesetzgebung vorschrcibl, erst dann in die Steuerlistcn eingetragen iverben, wenn über die cingcbrachten Rekurse ent schieden ist. Als besonders berücksichtigungswert werden die Stcuerrückständc der Arbeiter bezeich

der Kriegsanleihe dringend zu mahnen, die im engsten Zusammenhänge mit der Bezahlung der Belehnungsschuldcn steht. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Rückzahlung dieser Schulden, erscheint eine Überprüfung des Dekretes mit Rücksicht aus die bannt zusammenhängenden unge klärten juridischen und währungspolitischen Fragen, unbedingt geboten. In diesem Sinne hat auch das offizielle Komitee der Gläubiger und Schuldner in der Provinz Venezia Tridentina Beschluß gefaßt

. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern der drei Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Brennerstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wunsches auch für die Ver- befferung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldirektion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficia Beneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung

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Pagina 6 di 20
Data: 19.12.1903
Descrizione fisica: 20
Lauton eine GrhaltSausbeffrrung bewilligt. — Betreff der eingelaufenen Offerte über die Haftpflichtversicherung, ausgedehnt auf Kurhaus, Badeanstalt, Trinkhalle, Gärtnerei, Promenaden und Theater wird beschloffen, vorerst genauere Erkundi gungen bei der politischen Behörde einziehen zu lasse». — Ueber Antrag des Musik- und Finanz- komitee» wird das Gesuch des Harfenisten Maudl um ein Darlehen zur Anschaffung einer neuen Harfe im günstigen Sinne erledigt. — Einige Ansuchen be triff Nachlaß

von Kurtaxen, die infolge unterlassener oder verspäteter Abmeldung angewachsen, werden im Sinne de» Antrage« des Finanzkomitres erledigt. — Da§ Ansuchen eines Kurgastes um Einreihung seiner Frau in die Klaffe der Dienstbote» wird über An trag der Finanzkomitee» aus prinzipiellen Gründen abgewiesen. — Die Zuschrift der StadtmagistrateS betreffend die Verlängerung des Pachte» der Grät schen Bude an der Gisela-Promenade wird über Antrag des BaukomitecS mit Stimmenmehrheit dahin zu erledigen beschloffen

, daß die Kuroorstehung den Abschluß des Pachtverhältnisses auf Weiteres mit gegenseitiger einjähriger Kündigung empfehle. — Daß Ansuchen der Gemeiadevorstehung Grätsch, die Kuroorstehung möge die Hälfte der Kosten der Ver besserung der Bratscher Straße, vom Sanatorium MartivSbrunn bi» zum Volksschauspiclhause, das ist circa Kr. 1200.— auf ihre Rechnung übernehmen, wird konform dem Antrage des Bau-Komitees in günstigen Sinne zu erledigen beschlossen. Der weitere Antrag der Bau-Komitees, veranlaßt

- weg von Villa Pohl bis zur Einmündung.in die Lange Gaffe wird verlesen und dem' BauiKomitee zur Borberatung zugewiesen. Die KonzessionSge- gefuche: Eduard Putzer, Lohudienergcwerbe in Meran, Maria Loibl, Kunsthandlung-gewerbe in ObrrmaiS, Katharina Smöch, Gast- und Dchankgewerbe in Grätsch, Franz Klotz, Gast- und'.Schaükgkwerbeüber« traguug io Nußdorf, und Johann Gurschler, Gast- «nd Schankgewerbcübertragung in Unteramts wer den in Verhandlung gezogen und dieselben im Sinne der Beschlüsse der betreffenden

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 14.05.1924
Descrizione fisica: 10
alle Interessenten nützlicher wäre, durch Liefe rung von Ware, die dem Konsum entspricht, den Konsum zu befriedigen anstatt durch die Be schränkungen im Sinne des Typenweingesetzes den Konsum und in der Folge den Handel zu hemmen. Es fei doch praktischer, die Kunden, die man mit harter Mühe erworben nach Wunsch zu bedienen, als sagen zu müssen von . diesem Wein, den der Kunde möchte, sei keiner. mehr vorhanden. Herr Josef Mayr, Unter- gansner in Kardaun, faßte die Auffassung der Produzentenkreise

in einige kernige Leitsätze ; zusammen. In vino veritas. Der Ursprungs charakter der Sorte und Lage müsse unter allen Umständen geschützt werden. Fm gleichen Sinne äußerte sich Herr O e t t l unter Hinweis auf die Genossenschaft St. Magdalena. Der Provenienz schutz schließt in keiner Weise aus, daß Güter ähnlicher Beschaffenheit einbezogen werden, nur muß der betreffende Wein die typischen charak teristischen Eigenschaften der geschützten Type und Lage haben. Im selben Sinne sprach auch Herr Widmann-Quirain

Weinbehandlung und unser Weinhandel : was fachliche Arbeit und Reellität anlangt, voll endet auf der Höhe steht. Nach mehreren ande ren Reden und dem Resümee des Herrn Vor sitzenden wurde beschlossen, daß ein Komitee im Sinne der gemachten Ausführungen speziell der I Leitsätze des Herrn Mayr-Untergansner Vor- ! schlüge zur Danachachtung für die Durchführung ' des Typenweingesetzes ausarbeiten soll, die der Regierung zu unterbreiten raären. In das Komitee kommen je drei Vertreter der Produktion, des Handels

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 16
Data: 17.05.1905
Descrizione fisica: 16
, Gast gewerbe, UntcrmaiS, Pfarrgaffel; Paul Winkler, Lohndienerkonzeffion, Standplatz Rcnnweg. Nicht iesürwortet wird das Ansuchen des Alfred Pohl um die Buchhandlungskonjession für Meran. — Das Ansuchen des Maiser Kurvereincs um Ueber nahme eines Drittels der Kosten seitens der Kur- vorstehung für Anlage eines Gehsteiges am Lazagweg von der Restauration Mößl bis zum Tschamperhof, welche Anlage sich auf ca. 600 Kr. belaufen wird, wird über Antrag des Baukomitecs im bejahenden Sinne erledigt. Ferner

Konzertmeisters Franz Czecny und die An stellung eines weiteren zweiten Violinisten beschlossen. — Die vorliegenden Kurtoxermäßigungs- und Nach- sichts-, sowie Kursieucrcrmäßigungsgesuche werden im Sinne der bisher in diesen Fällen gefaßten Be schlüsse über Antrag des Finanzkomitees erledigt und ferner der Beschluß gefaßt, daß die Befreiung von der Kurtaxe auf Schwiegereltern und Ver schwägerte von Mitgliedern einer zum Kurbczirke gehörigen Gemeinde, welche in derselben den ordent lichen Wohnsitz genommen

haben, nur dann auszu dehnen ist, wenn dieselben ständig und zwar im gemeinsamen Haushalte mit den Vorgenannten leben. Dasselbe gilt auch von den Verwandten jener Per sonen, welche sich Berufsgeschäfte halber hier ständig aushalten. — Das Offert aus Anschaffung von weiteren 1000 Stück Broschüren „Die Weintrauben kur' wird mit Rücksicht auf den Umstand, als die Kurvorstehung noch zirka 600 Exemplare der Bro schüre besitzt, in abschlägigem Sinne bcschieden. — Hierauf wird einstimmig die definitive Anstellung

Sanitätsrat Dr. v. Kaan, daß von seile der- Gemeinde Grätsch an die poli tische Behörd eine Eingabe gemacht worden sei, daß auch der jeweilige Gemeindevorsteher von Grätsch Mitglicd der Kurvorstehung sein solle und ersucht die Kurvorstehung, falls dieses Ansuchen ihr zur Begutachtung zukommen sollte, dasselbe in günstigem Sinne zn erledigen, was' zur Kenntnis genommen wird. Die Kaiscrjäger-Reservistenkolonne hält am Sonntag 2t. ds. in St. Valentin ihr dieSjärigeS FrühlivgSfest ab, dessen Reinertrag

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Pagina 2 di 12
Data: 05.05.1888
Descrizione fisica: 12
zurückzugehen, wie dieses heute bestehende Schulgesetz entstanden ist. Es ist ja bekannt, daß es in Abwesenheit fast aller slavischen Elemente mit einer nur geringen Majorität — ich glaube von nur 3 Stimmen — votirt wurde und daß es in einer sehr schwach be suchten Versammlung in einer Zeit von einer Vier telstunde oder einer halben Stunde überrumpelt wurde. (Hört! Hört! rechts.) Es ist wohl ganz außer Zweifel, daß dieses Gesetz nicht im Sinne der Verfassung und nicht im Sinne der großen Majorität

den Ländern und Völkern die Autonomie in Bezug auf das Schulwesen wieder zurückgegeben werden, denen man es inkorrekter- wcise entzogen hat. (Beifall rechts.) Das ist die Hauptbeschwerde, die ich gegen das Unterrichtsmi nisterium erhebe und zu erheben berechtigt bin und zwar auf Grund der Verfassung, auf Grund einer Resolution des hohen Hauses selbst, welche dem Ministerium aufgetragen hat, eine Vorlage im Sinne der Rückstellung der Autonomie an die Landtage zu machen. (Bravo! Bravo! rechts

zu beachten und nichts als non avenue zu betrachten, denn die Resolutionen des hoben Hauses haben in der Beziehung in un serem Bersasiuvgsleben eine so große Bedeutung, daß sie uns in vielen Punkten die — ich möchte sagen — Gesetzmacherei entbehrlich erscheinen lassen; denn wenn das Ministerium im Sinne und Geiste des Reichsrathes administrirt, wird es in vielen Fällen nicht nothwendig sein, erst Gesetze zu schaf- fen, die bei dem schwerfälligen Apparate, mit dem wir arbeiten, nicht so leicht zu Stande

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Pagina 8 di 8
Data: 09.02.1926
Descrizione fisica: 8
-Gehilfen Versammlung dcs~ Kaufmännischen Gremiums Bolzano. Im Sinne .der Salzungen, findet am Frcilag, den 19. Pohruar 1926, um 8-Uhr abends im Saale des Gast- fcofes „zur Sonne“ .(Marktplatz) die »rdevMche Eeveralverkammlvug slall mit nachstehender , Tagesordnu.m;: 1. Verlesung der letzten Vcrhandlungsschrift; 2. Tätigkeitsbericht des Ausschusses; 3. Kassabericht; 4. Beschlußfassung über die Umbildung der Organ!» ' sal'ion in ein Syndikat; . 5. Ersatzwahlen; ' 6. Festsetzung

einer Gchilfenumlagc pro 1926; 7. Anfälliges und Anträge (Anträge müssen mindestens sechs Tage vor der Versammlung dem ' Geliilfen- ausschussc schriftlich angezeigt, werden.' ANMERKUNG: Die Punkte 5 und 6 kommen je nach der Stellungnahme zu Punkt 4 der Tagesordnung zur Beratung. Wenn die für 8 Uhr abends einberiifene Vollver sammlung nicht beschlußfähig ist, so sind die erschiene nen Mitglieder nach Ablauf einer Wartestunde im Sinne des § 4 der Satzungen berechtigt, über die vorliegende Tagesordnung gültig

. Leichenkapelle aus, in der Fämilien- arkade statt. Die Seelengottesdienste werden am Freitag, den 12. Februar, um 7 a 8 früh, in der Pfarrkirche zu Bolzano und am Samstag, den 13. Febr., um 8 Uhr früh, in der Stiftskirche zu Gries abgehalten. Gries» am 8. Februar 1926. Marie von Hepperger» geb. Thurnher, Gattin Karl, Georg, Marianne» Benno. Kinder Im Sinne des teuren Verstorbenen werden Kranzspenden zu Gunsten wohltätiger Zwecke dankend abgelehnt. Don Beileidsbesuchen bittet man abzusehen. „HeÜU“, BoIzabo

wir, Zahlungen nur an die von uns mit Legitimatisn und Lichtbild versehenen Einkas sierer zu leisten. Sofern die Person des Einkassierers nicht bekannt ist, ist es um so notwendiger, von dem Betreffenden einen Ausweis über die Berechtigung zur Einhebung des Stromzinses zu verlangen. Im Falle der Einkassierer nicht in der Lage ist, sich ausreichend zu legitimieren, wolle man trachten, denselben sofort festzukalten und das Nächstliegende Karabinieri-Kommando zu verständigen. . Wir haben bereits in diesem Sinne

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Pagina 4 di 10
Data: 14.08.1918
Descrizione fisica: 10
Rußlands infolge der Maximalistenwirtschaft auf die Ansichten der bürger lichen russischen Parteien hinsichtlich des Weltkrieges kehr klärend gewirkt hat. Die russischen Monarchisten, insbesondere aber die Nationalisten, dir russischen Nationalliberalen, genannt Oktobristen sowie die russischen Freisinnigen, genannt Kadetten, waren seit Kriegsbcginn Anhänger des Krieges bis zum^ Endsiege, bis zur Vernichtung der Mittelmächte.! mordete russische General Iwanow, der in den j Sinne „höher gehts nimmer

Sozial-. funden, welche von einem bekannten Meraner revolutionäre beigestimmt. Allein die Monarchisten Herrn und einer ebenso bekannten Meraner Dame waren aus iunerpolitischen Gründen seit der Nieder- hier tn Passeler gehamstert worden waren zu den läge Rußlands im Jahre 1915 der Ansicht, daß „Höchstpreisen', natürlich aber nicht in dem Sinne, ein Vcrsiändlgungsfriedc des Zarenreiches mit den wte sie in den amtlichen Kundmachungen verlautbart Paffeier gehamsterte Lebensmittel, wenn sie noch innerhalb

geplagt und getrieben hieher kommen, um für sich und ihre hungernden Familienangehörigen bei Verwandten oder Be kannten ein paar Kilo Lebensmittel sich zu er- Hamstern wenn auch zu den von der Behörde zwar verbotenen, hier jetzt allgemein geltenden, von den militärischen Einkäufern und von bürgerlichen Großwucherern eingeführten „Höchstpreisen' (im Sinne „höher gehts nimmer') und die bloß mit „Handtaschen' arbeiten, wird unerbittlich alles weggenommen und werden selbe noch bestraft

Leuten so wachsame Auge des Gesetzes? Ein Kalb, eine Speckseite, eine Kiste usw. sind auffallender als eine Handtasche, eine Kanne, eine halbe Literflasche. Bon den kleinen Leuten wird das Tal Passeier nicht so aus- grsogen und der.Viehstand nicht so dezimiert, daß von den einheimischen armen Leuten hier fast gar nichts'-mehr zu bekommen ist, als wie von den Schleichhändlern und Großwucherern, die meistens «och straflos auSgehen. Die armen. Leute hier können mit den „Höchstpreisen' im Sinne „höher

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Pagina 2 di 8
Data: 30.09.1908
Descrizione fisica: 8
auch in der Kurie der Nichtbesteuerten Platz greifen.) Eine derartige Reform würde zweifelsohne eine Modernisierung der jetzt geltenden Landtagswahl ordnung bedeuten. Modern wäee die Durchführung des allgemeinen und des direkten Wahlrechtes, sowie die Idee der Minoritätevertretung in einzelnen Kurien. Einer künftigen Ausgestaltung des Wahlsystems im berufsständischen Sinne wäre nicht nur in keiner Weise präjudi ziert, sondern direkt derWeg geebnet. Die Handelskammerkurie (mit direkter Wahl

durch die Handelskammerwahlberechtigten) und im gewissen Sinne auch die Kurie der Nichtbesteuerten wären schon jetzt nichts anderes als berufsständische Kurien. In späterer Zeit, insbesondere dann, wenn einmal die obligatorischen Berufsgenossenschaften der Land wirte ins Leben getreten sein würden, könnte daran gedacht werden, auch die Mandate der Kurie des adeligen Großgrundbesitzes an viel breitere, rein landwirtschaftliche Wählerkreise zu vergeben. Die Grundbesitzerkurie (und ähnlich auch die Prälaten kurie) wäre sonach nicht als etwas Bleibendes

an zusehen; provisorisch aber müßten diese Kurien aller dinge aufrecht bleiben, gewissermaßen um Platz zu ('Ltor- Lkrulsoenolleul^M'che.. pierungen und weil dermalen TfoSfi oaß riiaßigende, im weitesten Sinne konservative Element im Land tage, dem kein Herrenhaus zur Seite steht, fehlen würde. Was ganz ausgeschaltet ist bei dem im Vor stehenden kurz skizzierten Vorschläge, daß ist der Ge danke des allgemeinen gleichen Wahlrechtes. Nicht einmal die allgemeine Kurie im Badeni'schen Sinne wird befürwortet

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Pagina 5 di 10
Data: 27.02.1924
Descrizione fisica: 10
ohne weitere De batte folgende Resolution angenommen wurde: Die Kammer gibt ihre Zustimmung, das; das bis her ihr angeglieo.rte Gcwerbeförderuuas-Jnstitnt in ein von ihr unabhängiges für ihren Bezirk be->, stimmtes Institut mit autonomen Charakter als „Ente morale' mit dem Sitze in Bozen im Sinne des Arr. 45 des kgl. Dekretes über das gewerbliche Anterrichtswesen umgewandelt werde und daß das «ach den bisherigen Statuten der Kammer gehörige aber für Zwecke des Institutes bestimmte Vermögen dem neuen

am 10. August 1921 -noch bestanden haben. Gerichtliche Hinterlegung gilt nicht an Zahlungs- -statt. Als Bürger jedes der beiden Länder im Sinne dieses Abkommens gelten jene physischen und juri stischen Personen, derart je nachdem sie am 10. August 1921 ihren Wohnsitz oder ihren Sitz in einem der inr ersten Absatz dieses Artikels angegebenen Staatsgebiete besaßen. Für die Behandlung der Schulden und Guthaben von Filialen ist ihr eigener Sitz maßgebend. Auf die Beziehungen zwischen Hauptinstitut und Filialen

findet das Abkommen Wnc Anwendung. (Also italienische Staatsbürger der annektierten Mbiete. die jetzt in Bozen oder Meran wohnen, aber am 1V. August 1921 noch z. B. in Innsbruck ihren Wohnsitz hatten, gelten im Sinne dieses Abkommens nicht als „italienische' Gläubiger oder Schuldner, sondern als „österreichische'. Sie bekommen ihr Guthaben in österr. Kronen und bezahlen ihre schulden in österr. Kronen. Dagegen österreichische Staatsbürger, welche am 10. August 1921 z. B. in Bozen oder Meran

als richtig erkannt wurden. Die Übertragung hat alle Wirkungen einer Zession im Sinne tzeS Ge setzes. Die zur Geltendmachung der Forderungen notwendigen Urkunden (Sparbücheln usw.) müssen den bezüglichen überprüfungs- und Ausgleichsäm tern übermittelt werden. Die Übertragung (der Forderung) tritt mit dem Zeitpunkt des Inkraft tretens des Übereinkommens in Rechtskraft. b) Das italienische überprüfungs- unk» Ausgleichsamt zieht die Forderungen, welche ihm übertragen worden sind, von den italienischenSchuld

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Pagina 4 di 10
Data: 26.07.1924
Descrizione fisica: 10
, eine um ein Fünftel höhere Gebühr berechnet, mindestens 12 L., wenn derlei Akte nicht rechtzeitig registriert werden. — Dieselbe Bestimmung gilt auch für Testamente, welche nicht im Sinne des Art. 76, für Erfüllung von Bedingungen, welche nicht im Sinne des Art. 75 an gemeldet werden. — Laut Art. 95 ist die Straf gebühr für unterlassene oder verspätete Registrierung von Verpachtung von unbeweglichen Sachen, wenn sie durch nicht bestätige,i schriftlichen Vertrag oder mündlich geschieht, in jedem Falle das Sechs

aus ' Interessenten kreisen hat die Kammer bei der Quästur in Trient über die gesetzliche Behandlung der'so genannten Fremdenpenstonen angefragt und hierauf folgende Antwort erhalten: Als öffent liche Betriebe im Sinne des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit sind jene Gaststätten mit Verabreichung von Speisen und Getränken zu verstehen, welche für jedermann ohne Ausnahme zugänglich sind und in denen der Inhaber den Gästen das von ihnen Gewünschte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften verabfolgen muß

. Dem gemäß sind Fremdenpensionen, die sich auf die Beköstigung ihrer Hausgäste beschränken, nicht als gastliche Betriebe anzusehen und haben im Sinne des Art. 60 des Gesetzes über die öffent liche Sicherheit der Lokalbehörde für die öffent liche Sicherheit jGemeinde oder Quästur) nur vorher anzuzeigen, daß sie das Gewerbe der Ver mietung von möblierten Zimmern betreiben. Selbstverständlich müssen diese Pensionsbetriebe als solche bei der Handels- und Gewerbekammer * angemeldet

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