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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 28.02.1889
Descrizione fisica: 8
brechen« der Beleidigung eine» Mitgliede« de» kaiserliche« Hause« im Sinne des A 64 St-G. und wird deßhalb gemäß 3 489 St.»P.»O. die Be« » stStigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 493 St.-P.-O. daS Verbot der. weitere^ Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des.Z 37 de« -Preßgesetzes, auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning' Erkenntniß

die Katastrofe von Meyerliug' und-endigend mit „Begebenheit nach Wien bringen' enthaltenen Nachrichten begründet den Thatbestand deS. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des. Z 64 St.-G. und, wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung, der verfügten Beschlagnahme, und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

„Oesterreich' beginnend mit „Die Franks. Zeitung' erhält ans Wien' und endigend mit „Verschweigen der Wahrheit waren' enthaltenen Nachrichten begründet in der Stelle von „Man erinnert sich in Oesterreich' bis „Auftritten gekommen' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne dcS Z 63 St.-G. und. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der. Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des F 64 St.-G. und wird deß halb gemäß, Z 49.9. St.-P.-O. die. Bestätigung

des kaiserlichen HanseS im Sinne des Z V4 St. - G. und ^ wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 433 St.-P.-O. das Verbot der weitem Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1883. Der Präsident: Ferrari. ^ Nenning. Erkenntniß. Nr. 1358 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

, be gründen in der qegen den Schluß vorkommenden. Stelle „der Kaiser handle' bis „(Anweisung des Kaisers)' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des §63 St.-G. n. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiferl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z.489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 13.06.1898
Descrizione fisica: 8
^Nagdalena Pedrotti, 23 Jahre alt, von Dambell, Bezirk Fondo gebürtig und dorthin zustündig. ledigt Dienstniagd, wegen Verbrechens des KindSmordeS im Sinne des s 139 St. G; um 4 Uhr nachmittag», Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal -bürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechen» d»H »ewvhttheit«di«bswhl» im Sinne der ZZ 174, 173. 174 II», 176 I und II» St. G.» 2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne

des Z 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1385, R. G. Bl. Nr. SU. Am 14. Juni um 9 Uhr vormittags: Anton Neuhuber, 27! Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaim- berg zuständig, lcdiger Taglöhner, wegen 1. d«S Ber- brechenS des Raubes im Sinne des § 190 St. G., .2. der Uebertretung gegen die öffenlichen Anstalten und Vorkehrungen im Sinne deS Z 313 St. G. Am 15^ Juni um 9 Uhr vormittags : David Martischnig» 23' Jahre alt, von Gähmigberg in Kärnten gebürtig «yd dort zuständig, , lediger

Bahn arbeit«?, wegen Ver brechens des TodtschlageS. Am 16. Juni um 9 Uhr vormittags: Fra»j W»lder, 48 Jahre^ alt, von Außer, villgraten; vrrehettchtcr Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfälschung öffentlicher Creditpapiere im Sinne der ZZ 9, 103, 110 St. G-, 2. des Vergehens des Verschuldens im C.oncurse im Sinne des Z 486 St. G.; um halb 4 Uhr nachmittags: Vincenz Grandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, lediger Fütterer wegen 1. des Verbrechens

der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. Am 17. und 18. Juni: Moriz Strauß, M Jahre alt, von Sobodist in Ungarn, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne dev ZZ 197, 200 und 201 Ut. <1 St. G. Vermischtes» Die Jubelfeier in Wien. Wie die „N. Fr. Pr.' meldet, wird das Programm für die großen officiellen Jnbiläums-Festlichkeiten in den ersten De cembertagen dieses Jahres unter Leitung des Erzher zogs Franz Ferdinand^ vorbereitet. So weit bisher Notifikationen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 20.02.1889
Descrizione fisica: 8
Der Inhalt des in der Abendausgabe der in Berlin erscheinenden Druckschrist „Berliner Tagblatt und HandclSzeitung Nr. 71 vom 3 Februar 1889 auf Seite 2, Spalte 1, 2, 3 enthaltenen Leitartikels mit der Aufschrift „Die Tragödie von Meyerling' be ginnend mit den Worten „Mehr und mehr gewinnt eS den Anschein' und endigend „zu Unrecht genannt wird' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen HauseS ini Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß s 489

auch versichert' bis „Aufzeichnungen zugestellt sein' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der ver- Dgten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Prcßsachen

„Die Münchner Nencstcn Nachrichten er klären' und endigend „wird als falsch bezeichnet' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4 9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Borschrift des H 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

zu dennnziren', endlich auf L-eite 2, Spalte 1 von „Da diese offiziöse Mittheilung' bis „und Andere' begründet den Thatbestand des Ver brechens der Beleidung eines verstorbenen Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G., während derHJnhalt des auf Seite 1, Spalte 1 be ginnenden und Spalte 2 endenden Aufsatzes mit der Aufschrist „Die D. Reichszeitung schreibt' in der Stelle von „Eine weitere Ursache' bis „der Er ziehung' und des darauffolgenden Aufsatzes begin nend mit ..Die Ansgb. Postzeituug

sagt' bis zum Schlüsse „Rudigier fehlte' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des Z 63 St.-G. begründet, wcßhalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Bestätigung der verhängten Beschlag nahme, sowie nach D 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrift ausge sprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt wird. K. K. Landcsgcricht Innsbruck in Preßsacheu am 16. Februar 1839. Der Präsident

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 05.03.1889
Descrizione fisica: 8
von Schloß Meyerlinghof' enthaltenen Anhanges eines Romans begründet auf Seite 4, 5, 6, 7 und 8 in den Stellen von „Baron war das nicht' bis „es wäre sanft mein Tod'' und von „Am andern Mor gen des Tages' bis zum Schlüsse „des Grafen Haynau' begrüudet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4-9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung

erscheinenden Druckschrift „Augsburger Abendzeitung' Nr. 57 vom 20. Februar 1839 ans Seite 3, Spalte 1 bis Seite 4, Spalte 3 unter der Aufschrift „Kronprinz Rudolf von Oesterreich beginnend mit „Den Untergang des Kronprinzen' und endigend mit „in wcite Kreise getragen hat' enthaltenen demB.B.C. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlich?» Hauses im Sinne deS Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß A 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot

mit den Worten „Oesterreich-Ungarn hat' und endigend mit „unter ihrem Schutz nehmen' „Heinrich Dietz' „Leipzig, 18 Februar 1389' begründe in seinem ganzen Umfange den Thatbestand des Verbrechens des Hochverrathes im Sinne des Z S8 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des K 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare

„Vom Kronprinzen Rudolf' beginnend mit „Dieser Tage hat' und endigend mit „aller dings ähnlich' enthaltenen Nachrichten begründe in der Stelle von „Was beide, Schüler und Lehrer' bis „allerdings ähnlich' den Thatbestand des Ver brechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kai serlichen Hauses im .sinne des Z 64 St.-G. und der Inhalt des auf Seite 2, Spalte 1 unter der Auf schrift „Die Preßfreiheit in Oesterreich' beginnend mit Von der Donau. Dann (ultramontane)' und endigend mit „sür Humbug halten

des in Nr. 57 begonnenen aus dem B. B. C. entnommenen Artikels begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mt- gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, und nach Z 493 St.--P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Ver nichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 16.01.1877
Descrizione fisica: 8
, und zwar am Mittwoch den 17. Jänner d. IS. von 9 Uhr Vormittags an gefangen unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Dr. Eduard Ferrari, im Beisein der Herren Lan- desgerichtöräthe Trasojer, v. Gasteig er und Nitter v. Ziernfeld als Nichter und des Herrn StaatSanwalteö Dr. Johann Linser. 1. Wider Aloiö Doblander, Grundbesitzer von Nasfereith, im Gerichtsbezirke Jmst, wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne deS ß. 411 St.G.B. 2- Wider Pauline Stocker, Blumenmacherin hier, wegen Uebertretung

gegen die Sicherheit des Eigen thums nach 8. 460 St. G. 3. Wider Wolfgang Leitner, Sandwirth in der Sparchen. Gerichtsbezirk Kufstein, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ebre im Sinne des ß. 491 St. G. B. 4. Wider Josef Stern. Bauer und Gemeinde - Vorsteher von NatterS bei Innsbruck, wegen Ehrenbeleidigung nach Z. 496 s?t. G. 5. Wider Johann Drixl, Bauers mann von Nattenberg - Wörgl, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne des Z. 496 St. G. B. 6. a. Wider Johann Krapf, Hörer der Rechte

gegen die kör perliche Sicherheit im Sinne der ZA. 412 und 431. St. G. B. 8. Wider die Eheleute Lorenz und Kres zenz Laber von Köffen, im Gerichtsbezirke Kitzbichl, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre i ack den ZZ. 487 und 496 St. G. 9. Wider Josef Premer, k. k. SteueramtS-Kontrollor in Landeck, We sten Uebertretung der Ehreubeleidigung im Sinne der ZZ. 433 und 496 St. G. B- 10. -r. Wider Hila- riuS Tripp, Schuhmacher, und d. wider Alois Grieser, Taglöhner von WennS, Gerichtsbezirk Jmst, wegen

Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit, gegen die Sicherheit des Eigenthums und der Ehre nach den 88^411. 463 und 496 St. G. 11. Wider Alois «enn, Geineindehirte in Grins, Gerichtsbezirk Landeck, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Eigenthums im Sinne deö 8. 463 St. G. B. 12. a. Wider Mathias Köck, Wirthschaft?!-, d. wider Michael Kathrein, und a. wider Anton Frierl, Guts besitzer von Psafflar. im Gerichtsbezirke Jmst, wegen Uebertretung gegen öffentliche Anstalten und Vorkeh rungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 14.11.1849
Descrizione fisica: 6
können wir uns der politischen Auffassung, welche durch den ganzen Plan hindurchgeht, vollkommen anschließen. Es werden zwei große handelspolitische Gebiete ge dacht, jedes in sich durch eine gemeinsame legislative Gewalt zu einem politischen Ganzen verbunden, beide ansgehend von dem Bewußtsein eines durch ihre Natur, ihre Geschichte und daö positive Recht begründeten engen Zusammenhangs und in diesem Sinne ihre beiderseitigen materiellen Interessen regelnd. Freilich gehen wir mir dieser Auffassung schon um einige Schrille

. Zu diesem Sinne wnrde die Sache im Herbst lK3i> >u Teplitz nnd im Frühjahr lttZti in Wien zwischen preußischcu nnd österreichischen Staatsmännern vertrau lich besprochen. Preußischerseits knüpfte man an den von Oesterreich kundgegebenen Wunsch um Abschließnng <incs Zoll-Kartels an. Man machte darauf aufmerk sam, daß der Zollverein die Anwendung von Maßregeln zum Schutze der österreichischen Zoll-Jntradcn seinen An gehörigen gegenüber nur ttiiter der Voransscynng recht fertigen könne, wenn Oesterreich sei

» Zollsystem in dem Sinne ändere, daß ein gesetzlicher Handel nach seinem Zollgebiete möglich werde, und man bezeichnete als die dahin zielenden Anordnungen: die gegenseitige Zollsrci- heit der beiderseitigen Rohprodukte beim Eingänge nnd AnSgange, die Aufhebung der österreichische» Einfnbrver- bote von Mannfaktnrwaaren und deren Ersatz dnrch angemessene Schutzzölle, sei es für die gesammte öster reichische Einsnbr, sei es in der Beschränkung auf Er zeugnisse des Zollvereins, endlich eine Annäherung

Tarifsätze für diese Ar tikel ; 31 Befreiung des gegenseitigen Transits; -tl Annäherung dcr Sätze für die beiderseitigen Fiuauz- zölle. Wir werden in der Konsequenz mit der von Preußen nnd dem Zollverein befolgten Handelspolitik bleiben, wenn wir diese Sätze in dem Sinne vollständig aecep- tiren, daß darin das Ziel ausgedrückt ist, dessen Errei chung von beiden Seiten als die nächste Aufgabe ange- sehcn'wcrdc» muß. Schon im verflossenen Jahre war cS für die Regie rungen dcr Zollvercinsstaatcn Gegenstand

Annäherung Oesterreichs an Deutschland ab hängt. Die W. Ztg. legt anf die Assimilirnng der beiderseiti gen Tarife in dem Sinne, daß die Tarifsätze des Zoll vereins eine Erhöhung erfahren sollen, großcn Werth; wir wollen ganz dabinaestellt sein lassen, ob und in wel chem Maße eine solche Erhöhung überhaupt räthlich wäre, so viel scheint uns aber unzweifelhaft, daß eine höhere Vestencrnng dcr ans Oesterreich in dcn Zollver ein eingehenden Waaren nicht gerade der erste Schritt zn einer kommerziellen

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Pagina 1 di 8
Data: 19.10.1871
Descrizione fisica: 8
, daß eS sich nach dem gestellten/Anträge heute lediglich -nur uin dit Vornahme der Wahl?» der, Abgeordneten iiN -SiNne deS Z.:. 16 -der, LändeSordnung i.und des Anhänge« zur- Landesordnung! handelt, und halte > eS, da die^ politischen Anschauungen , in der Adressel und nicht' in»! gegenwärtigen/Antrage besprochen- werden^ nicht für ^geeignet, wenn^ man. beim Antrage 'über Bor-' nähme der Wahlen sich auf das politische Gebitt- einläßt. Ich i habe r nämlich - die.Meinung,. daß die Vornahme der Wahlen

wir nicht zulassen, das ist ja verfässüngS-^ Widrig. Stellen Sie 'sich vor, daß der ReichSräth, der in Wien zu Stände komint, die direkten Wah len^ beschließen wollt», däS lägt wenigstens in Ihrem Sinne. In diesem- Falltz sollten die Abgeordnet nach Ihrer Meinung'gewiß nicht davüygehen, son-' dern mitstiinmen. Aber die direkten Wahlen litgtn nicht im Sinne der Verfassüng,^'Sie wissen,, daß dÄ< mit die Grundvesten der Verfassung zerrüttet wer-' den. ES kann also nicht einmal in Ihrem eigetien. Sinne liegen

,' daß wir diesen ' Zusatz'änträg ünneh»' men,^ sonst waren wir gehindert, für , die dirHtxil' Wahlen zu stimmen. Nun wir werden nicht dafür, stimmen, wohl aber die Freiheit in einem andern Sinne ausüben, nämlich indem, daß wir das/ wgs' bisher in. Oesterreich formell als VerfassungSreiht gegolten hat, wieder 'irr einer solchen 'Weist ändern, daß eS den Grundsätzen des natürlichen und Landes^ rechtes, daß eS der^ der Erhaltung de» Reiches noth wendigen'Rücksicht und der dem Landesrecht gebüh renden Anerkennung entspricht

ist äufgelöSt ükd. sind im Sinne der ZK. 7 und 19 des Grundgesetz^' über die Reichsvertretung -vom 21^ Dezember 1ÄL7^' Rt G.> Bl. Nr. 14l, Neuwahlen für dasselbe vor zunehmen^'! - - ' > ' '' Gestützt auf ^dieses a. h. Patent habe ich 'an deki Hrn^ Landeshauptmann die Aufforderung gerichtet, die ' NeichSrathSwahlen hier vorzunehmen. Ich gläUbe/da-' durch ist es sicher' gestellt, daß die Negierung nur dett. verfassungsmäßigen Neichsräth gemeint habeik'^afln^ Ich halte-es auch für ungerechtfertigt

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Pagina 1 di 6
Data: 11.01.1894
Descrizione fisica: 6
, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet werden. Innsbruck, am 4. Jänner 1894. K K. Statthaltcrri für Tirol und Vorarlberg. Die Wahl des Josef Braun in Waidbruck und des Josef Bauer in VillanderS zum Obmann, be»w. Obmann Stcllmrtretcr der landwirtschaftlichen BezirkSgenossenschast in Klausen für das Trieunium 1894 inelus. 1896 hat im Sinne des tz 7 deö Lau- deSgesetzeS vom 8. November 1881 die behördliche Be stätigung erhalten. Verordnung drS k. k. Statthalters vom 30. December 1393 Z: 31.516, womit zufolge der internationalen Uebcr

oder sogenannten Nachtschnüren, in soweit die politische Bezirksbehörde den selben sür bestimmte Gewässer oder Reviere mit Rück sicht auf daselbst obwaltende besondere Verhältnisse aus Grund und im Sinne des K 62 dcS Fischereige- sctzcö untersagt. 4. Der Fischjang mit jedem anderen Geräthe, als der Angelruthe, bei der Einmüiiduua.^>'r Burcau niniiiit Annoncen cnigegcn. mäßig gefangen werden, sofort !» das betreffende Was ser zurückzuversetzen: Bachforellen unter 20 cm Huchen „ 50 cm von der Kopfspitze

Fische und Krebse. Artikel 2l. Von den Vorschriften in Betreff der Orffnnngeii der Fanggeräthe (Art. 15), der Mindestmaße (Art. 13) und dcr Schonzeiten (Art. 19) können von der zuständigen politischen Bezirksbehörde zu wissenschaft lichen Zwecken, sowie zuni Zwecke der künstlichen Zucht, einschließlich dcr Anzucht in anderen Gewässer», Aus nahmen bewilligt und hierüber besondere Erlaubnis scheine ausgestrllt werden. Uebrigens finden (iui Sinne des H 63 des Fische- reigesctzeS) die Bestimmungen dcr

Art. 15, 17, 18 und 19 auf Teiche, sowie auf andere Wasserbehälter, welche zu Zwecken der Fischzucht angelegt sind, über haupt keine Anwendung, unbeschadet der auch sür die Fische oder Krebs? au« derlei Wasserbehältern giltigcii Verbote des Art. 20. Artikel 22. In Betreff dcr Einsetzung neuer Fischartcn in solche Gewässer des Landes, welche Zuflüsse dcS BodeusceS bilden, ist sich nach Art. 11 zu bcnehmen. Artikel 23. Im Sinne des letzten Absatzes Z 53 des Fischerei- gesetzcs werden außer

die cinstwcilige Aus übung der Fischerei bis znr andcrwcitigcn richtcrlichea Verfügung anzustreben Kommt ein solches Ucbereinlommen zustande, so sind die Fischerkarten auf Grundlage desselben und mit ausdrücklicher Bezugnahme darauf auszustellen; kommt hingegen das Uebercinkomme» nicht zustande, so sind die Parteien im Sinne der Bestimmungen dcr ZA 343 —343 des allgeni. bürgert. Gesetzbuches auch hin>icht- lich dcr zu erwirkenden einstweiligen Verfügungen an das zuständige Gericht zu verweise

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Pagina 3 di 6
Data: 16.07.1877
Descrizione fisica: 6
, verstand. Sich von dem selben zu ema^izlpirin,''-ist'.daher das Streben der Bischöfe und jener Parteiniänner. welche ernste Politik treiben wollen und einsehen, daß eine klerikale Reak tion unmöglich und nichts anders zu erreichen ist. als höchstens eine konservative (im bessern Sinne des Wortes) Regierung. Natürlich sind die Radikalen darüber höchst erbost, daß man sie beseitigen .vill und sie schieben die ganze Schuld, daß die katholisch- politischen Verein spärlich besucht werden, zum Theil sogar

und des Herrn StaatSanwalteS Dr. Johann Linser. 1. Wider Josefa Härtl, SchlosserSgattin von HStting bei Inns bruck, wegen Uebertretung des Diebstahls. L. Wider Alois Spielmann, Kaminkehrer In Hötting bei Inns bruck, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit deS Eigenthums im Sinne des s. 444 St. G. B. 4. Wider Johann Schmid, Wirth in Kranewitten bei Innsbruck, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit und gegen die Sicherheit der Ehre nach ZZ. 421 und 437 St. G. 4. Wider Josef Sauer, Zim» mermann

von AxamS, — Egid Pittl, Zimmermann, und Josef Hilber, Bauernknecht von JglS, — Josef Wörndle. Bauernknecht von SistranS, und Franz Hölzl, Müllerknecht von Bill, im Gerichtöbezirke Innsbruck, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums und der Ehre im Sinne der Z8- 411, 463 und 496 St. G. B. 5. Wider den Oberförster Karl Hotter in Scharnitz, Gerichtöbezirk TelfS, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit nach §. 411. St. G. 6. Wider Josef

Platzer. Maurer von Hall, wegen Uebetretung des Diebstahls. 7. Wider Peter Schraffl, Bauer von Münster, im VerichtSbezirke Rattenberg, wehen Uebertretung des Betruges. 3. Wider Philipp Weirather, Frühmesser in VilS, Gerichtöbezirk Reutte, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des s. 431 St. G. B. 9. Wider Ma thias und Katharina Moser, Kleinhausler in Fiecht, Gerichtsbezirk Schwaz, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre nach Z. 496 St. G. 10. Wider Andrä Greiderer

, Gutsbesitzer am Erlerberge, im Ge richtöbezirke Kufstein, wegen Uebertretung der Ehren beleidigung im Sinne des Z. 437 St. G. B- 11. Wider die Wittwe Anna Lassen egg, geb. Deläini, in Innsbruck, wegen Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre nach Z. 437 St.'G. 12. Wider Josef Zöhrer, Bauersmann von Mötz, Gerichtsbezirk Silz, wegen Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des s. 496 Sil G. B. Telegraphische HepesHeu des „Boten'. St. Petersburg, 15. Juli. Offiziell wird aus dem Kaukasus vom 14. Juli

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Pagina 5 di 8
Data: 02.06.1891
Descrizione fisica: 8
eS sich diese vermeintlich schlagende Antwort er spart. Es» ist nämlich gar nicht wahr, dass Graf Taaffe eine Stellungnahme in diesen Fragen vermie den hat. Ganz im Gegentheile. Er hat seine Mei nung mit aller wünschenswerten Deutlichkeit und Ent schiedenheit kundgegeben, genau in demselben Sinne wie vorgestern im Budgetausschusse, u. zw. lange vor jenem Parlament. Umschwünge, welcher von der im Jahre 1889 erfolgten Enunciation des CabinetS in Sachen des böhmischen Staatsrechts und der KönigS- krönung datiert

, die von den meisten in Oesterreich verstanden wird . . . . Dass der Beamte bei Antritt seines Amtes die Kennt nis der deutschen Sprache nachzuweisen hat, wird immer verlangt werden, dafür stehe ich ein. Von Seite der Regierung wird in der Sprachenfrage sich nie auf den nationalen Standpunkt gestellt werden... Die deutsche Sprache muss eine besondere Stellung haben, weil sie eine Weltsprache, weil sie die Verkehrs und Vermittlungssprache ist.' Aber nicht bloß nach der positiven Seite hin, das heißt im Sinne

des Fest haltens an der deutschen Amtssprache, hat sich damals Gras Taasfe sehr decidiert ausgesprochen, sondern auch nach der negativen Seite, im Sinne der Abweisung der inneren czechischen Amtssprache. Mau glaubte nämlich damals auf deutsch-liberaler Seite die Be fürchtung aussprechen zu dürfen, dass wir znr inneren czechischen Amtssprache gelangen könnten, sowie in Galizien die innere polnische Amtssprache schon be steht, welche dort bekanntlich durch eine deutsch-liberale Regierung eingeführt wurde

wird und welche aus schließlich nach den Bedürfnissen des einheitlichen Dienstes geregelt werden muss. Wir könnten noch an anderen Kundgebungen der Regierung erinnern, welche in eben demselben Sinne gehalten waren. Wir wollen nur eine derseben hervorheben, die noch in ziemlich guter Erinnerung sein dürfte: Die Zuschrift des Statt halters von Böhmen an den Oberstlandmarschall Fürsten Lobkowitz, welche in der Landtagssitzung vom 5. Jänner d. IS verlesen wurde. Darin wurde die Aufmerksamkeit des Landtages auf jene Verordnungen

gelenkt, in denen der Gebrauch der beiden Landes sprachen bei den landeSsürstlichen Behörden in Böh men geregelt wurde — bekanntlich im Sinne des Fest- haltenS der deutschen Amtssprache — und eS wurde beigefügt, dass die Regierung bestrebt sein wird, „unter Wahrung der Einheit des Landes und der Gleichberechtigung der VolkSstämnie den berechtigten Interessen der Rechtsuchenden, sowie den Anforderun gen des Dienstes Rechnung zu tragen. Dass mau nach solchen Präcedenzien nicht von einem neuen Programm

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Pagina 7 di 10
Data: 25.02.1889
Descrizione fisica: 10
Instanz in Preßsachen über Einschreiten der k. k. Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 1889 Zl. 333 zu Necht erkannt: Der Inhalt des in der in München erscheinenden Druckschrift „Neue freie Volkszeitung' Nr. 33 vom 15. Februar 1889 auf der ersten Seite enthaltenen Artikels beginnend mit den Worten „Ein zweites -Lild der Baronin Maria 'Vecsera sandte uns' und endigend mit „seinen Rath aufzudrängen' begrüudet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses un Sinne

in Prcßsachen über Einschreiten der k. k. Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 1889 Zl. 782 zu Recht erkannt: Der Inhalt der in der in Norschach erscheinenden Druckschrift „Rorschacher Bote' Nr. 19 vom 14. Fe bruar 1889 enthaltenen Stellen auf Seite 1, Spalte 1 und 2 unter Rubrik „Oesterreich' vou „Die Familie Vecsera' bis „unbegründet erklärt' uud „eine soeben ausgegebeneBrochüre'bis„Hinderuiß uennt' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne

3 mit der Bezeichnung (Baronesse Vecsera), beginnend mit „Die Köln. Zeitnng bringt' uud endigend mit „die Baronesse die richtige ist' uud auf Seite 2 unter dem Striche mit der Aufschrist ^ „Ein verunglücktes Leben' beginnend mit „Ueber die junge Baronesse' nnd endigend mit „Vernunft zurück führen könnte' enthaltenen Artikel begründet denThat« bestand desVerbrechens derBeleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne desZ64St.-G. und wird deßhalb gemäß 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten

vom 16. Februar 1839 Zl. 834 zu Recht erkannt: Der Inhalt der in Berlin erscheinenden Druck schrist „Berliner Local - Anzeiger' Nr. 37 vom 13. Februar 1889 auf Seite 3, Spalte 2 uuter der Rubrik „Ans Nah uud Fern' beginnend mit „Ueber die Vorgänge vor und nach der Katastrophe von Meyerling' und endigend mit „Katastrophe anzu sehen sein' enthaltenen Nachrichten begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mit gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St-G. und wird deßhalb gemäß Z 489

der k. k. Staatsanwaltschaft vom 16. Februar 1889 Zl. 827 zu Necht erkannt: Der Inhalt des in der in Augsburg erscheinenden Druckschrift „Augsburger Abendzeitung' Nr. 43 vom 12. Fcbruar 1889 auf Seite 2, Spalte 2, 3, uud Seite 3 Spalte 1 nutcr Rubrik „Oesterreich' enthal tenen Artikels beginnend mit den Worten „Von einer in Wiener Hofkreisen' nnd endigend „werde geraume Zeit nicht heimkehren' begründet dcuThatbestanddeSVer- brechenö der Beleidigung eines Mitgliedes deS kaiserl. HanseS im Sinne des tz 64 St.-G. nnd

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 04.03.1889
Descrizione fisica: 8
der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses i« Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4^9 St.-P.-O- die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Vorschrift des § 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 23. Februar 1339. Der Präsident: Ferrari. Nenning. Erkenntniß. Nr. 1397 Im Namen Seiner Majestät

bestätigen' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Veleidignng eines Mit gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St-G. und wird deßhalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Be stätigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbrei tung dieser Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgcsetzes auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 28. Februar 1839. Der Präsident

' und endigend mit „Verschweigen der Wahr heit waren' enthaltenen Nachrichten begründe auf ^seite 2 der Spalte 1 in der Stelle „Dieser Bericht lautet' bis „zu peinlichen Auftritten gekommen' be gründet den Thalbestand des Verbrechens der Maje-- stätsbclcidigung nach Z LZ St.-G. und im Uebrigen den Thatbestand deS Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes deS kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfugten Beschlagnahme und nach H 493

Nachrichten begründet den Thatbestand des Verbrechens der Be leidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen HanfeS im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deshalb ge mäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach K 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzcs auf Vernichtung der konfiscirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari

mit „ein älteres Datum tra gen ' enthaltenen Nachrichten, begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.«G. und wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 10
Data: 22.02.1889
Descrizione fisica: 10
digung eines Mitgliedes des kaiserl. Haufes im Sinne des s 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlag nahme und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preß gesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 18. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari. Nenning. Erkenntniß. Nr. 1184 Im Namen Seiner Majestät

eines Mitgliedes des kaiserlichen HanseS im Sinne des S 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß H 489 St.-P.-O. die Bestätigung der ver fügten Beschlagnahme, und nach Z 493 St-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrist, ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des §37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 18. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari. Nennin g. ' Erkenntniß. Nr. 1078 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der ver- Dgten Beschlagnahme und nach H 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 19. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari. Nenning. Erkenntniß. Nr. 1202 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mit gliedes deS kaiserl. HauseS im Sinne des ß V4 St.-G. und wird deshalb gemäß Z 4SS St.-P .-O. die Bestä tigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 493 St.-P.-O. das Verbot der »veitern Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 87 des Preßgesetzes aus Vernichtung der kon fiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 19. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari. Nennin g. Erkenn

bald aufgeklärt werden.' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Be leidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hanfes im Sinne des Z '64 St.-G. und wird deshalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Be schlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des ß 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiscirten Exemplare erkstnnt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 17. Februar 1389

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Pagina 3 di 4
Data: 16.01.1915
Descrizione fisica: 4
G.-St.-G. zu selbständigem Arreste von 14 Tagen verurteilt. . .Tie beschlagnahmten 11,5 Saccharin wer den krast Z 5B G.-St.-G. als verfallen erklärt und deren Wert Per 115 Kronen von der Geld strafe per 3140 Kronen in Abrechnung gebracht, so daß sich diese auf 3025 Kronen reduziert. 3. Diese Geldstrafe per 3025 Kronen wird gleich zeitig als uneinbringlich erklärt und daher ge mäß ZZ 116, Zt. 1 'ud 119, G.-St.-G. iu einfachen suppletorischen .Arrest von 181 Tagen umgewan delt, welcher im Sinne des Z 814

als uneinbringlich er klärt werden, im Sinne des Z 926 G.-'st.-G. verpflichtet. Gegen dieses Urteil kann die Berufung und das Gnadengesuch biuueu 30 Tageu vom Tage der Zustellung an gerechnet bei dem k. k. Gefälls-Be- zirks-Gerichte in Feldkirch eingebracht werden. So beschlossen vom k. k. Gefälls-Obergerichte .Innsbruck, am 14. Dezember 1914. Siegel. S ch an d l in. p. Bortolotti m. p. Nichtamtlicher Teil. Der Statthalter in Tirol und Vorarlberg hat den Staatstierarzt Artnr Giacomoni in Am- vczzo nach Cles

in eine handelsgerichtlich protokollierte Firma als Znsatz znm Name« des Firmeuiuhabcrs nur danu Aufnahme finden kann, wenn dieser eine technische Hochschule absolviert und die vorgeschriebene« Prüfuugeu absolviert hat. Wenn auch die Be zeichnung „Ingenieur' derzeit noch keinen ge setzliche» Schutz genießt uud im privaten Ver kehre nicht selten in einem allgemeinen Sinne als Bezeichnung für eine vorwiegend technische Berufstätigkeit ohne Rücksicht auf die Vorbildung gebraucht werde, so komme dieser Titel

doch nach der herrschenden, auch im amtlichen Verkehre der Behörden anerkannten Uebuug nur einer Person zn, welche die Studie« au eiuer technischen Hoch schule zurückgelegt ,hat. Bei der haudelsgericht- licheu Registrierung einer Firma, in der der Titel „Ingenieur' dem Name« des Firmeninhabers ähnlich ivie der Doktortitel beigesetzt wird, könne es sich ?««r um deu Jugenieurtitel im letzteren Sinne handeln, da die Eiutraguug iu das Han delsregister eine Art amtlicher Anerkennung des Rechtes auf die Führung des Titels

enthielte undl in der Oeffentlichkeit die irrige Annahme begrün den könnte, daß der Firmeninhaber eine tech nische Hochschule zurückgelegt habe oder vielleicht sogar Zivilingenienr im Sinne der Ministerial- Verordnung vom Mai 1913 sei. MMM. Kundmachungen. G.-Zl. III 1393/15/1 Beschluß. Aus Antrag des Schuldners wird gemäß K 1, Abs. I, der kaiserl. Verorduuug vom 17. Sep tember 1914, R.-G.-Bl. Nr. 247, die Bestel lung einer Aussicht über die Deschästssühruug des Lambert Ströbele, Konditor in Innsbruck

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 29.05.1897
Descrizione fisica: 10
Volkspartei ab, worauf sich auch Abg. Dr. Götz in diesem Sinne namens der dentschen Fortschrittsparte: auSsprach. Abg. Dr. Pergelt sprach seine Verwunderung aus, dass die Regierung sich bis her nicht über die Majoritätsadresse ausgesprochen habe und forderte die Regierung zu einer Meinuugsabgabe über ihre «Stellung zur Majorität auf. Ministerpräsident und Leiter des Ministeriums des Junern Graf Badeni betonte zunächst, es sei eigent lich feine Absicht gewesen, im Hause zu sprechen und nicht im Ausschusse

. Sei es auch nach den bekannten Vorgängen im Abgeordnetenhaus? für die Regierung nicht einladend, dort zu spreche», so müsse er erklären, dass er das verfassungsmäßige Recht, jederzeit im Sinne der Geschäftsordnung dort das Wort zu er greifen, rückhaltlos für sich und die Regierung vorbe halten müsse. Obfchon die Aufforderung gerade von einer Seite ausgegangen sei, der gegenüber er nach den Vorgängen in den letzten Sitzungen sich zu keinem besonderen Entgegenkommen verpflichtet fühle, nehme

. So habe man z. B. während dieser Verhandlungen sehr oft das Wort „Föderalismus' gehört. Der Herr Ministerpräsident wolle sich nicht in diese Ausführungen einlassen, er constatier<? jedoch, dass das Wort „Föderalismus' in der Adresse nicht vorkomme, und wenn die gebrauchten Ausdrucke in diesem Sinne gedentet werden, so habe dies in dem Texte der Adresse gar keine thatsächliche Unterlage. Der Herr Ministerpräsident erklärt, er wolle dem Ausschüsse einer: Passus ans einem Adressentwürfe vorleien. lautet: „Von unschätzbarem Werte ist es nns

von sich, was eine verfassungsmäßige Eorrectnr nicht ausschließe — der Ministerpräsident wiederholt: nicht at,K politischen, sondern aus sachlichen Gründen. Concrcte Vorschläge feien in diesem Momente noch nicht vorhanden. Der Ministerpräsident betont nochmals, dass für die Re gierung die einzige Richtschnur die Thronrede sei, von der sie sich durch niemanden werde abd^z„gen lassen. Wenn die Parteien im Sinne ihrer in der Adresse niedergelegten Wünsche mit eoncreten Vorschlägen her vortreten, werde die Regierung zu diefxn

eoncreten Postulaten im Sinne der Thronrede Stellung nehmen. Abg. Dr. StranSky erklärte: Die Behauptung, dass die Regierung unter das Joch der Majorität gegangen sei, dass sie snbmittiert habe und dass sie somit nicht mehr führe, wie sie es versprochen, sondern geführt werde, involviert, insofern darin ein Boxwurf gelegen fein soll, eine Jneonsequenz seitens der Linken des Hauses. Denn als die Regierung antz Ruder kam und durch den Mund des Ministerpräsidenten im Hause die Erklärung abgegeben hat, fix

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Pagina 1 di 6
Data: 23.11.1869
Descrizione fisica: 6
im Sinne unserer föderalistischen Utopisten, den Feinden Oesterreichs, deren es im In- und Aus lande nur zu zahlreiche gibt, ganz erwünscht wäre, — und daS ist auch unsere Meinung. Mögen sich indeß die „N. T. St.' nicht neuerlich verletzt fühlen, wenn wir ihnen über ihren Artikel vom 19. l. MtS. mit den eigenen Worten antworten, „daß wir nicht wissen, an welchen Satz desselben wir anknüpfen könnten und sollten, um die staatsrecht liche Frage mit ihnen zu erörtern.' Vielleicht liegt dieß

der Militär- pflichtigkrit in Zukunft:c.), werden in und mit den betreffenden Landtagen, und zwar in den zur ungari schen Krone gehörigen Königreichen und Ländern im Sinne ihrer frühern Verfassungen, in Unseren übrigen Königreichen und Ländern aber im Sinne und in Gemäßheit ihrer Landesordnungen verfassungsmäßig erledigt werden.' DaS Diplom spricht mithin von den frühern Ver fassungen der Länder der ungarischen Krone und von den Landesordnungen der übrigen Königreiche und Länder, mithin auch Tirols

Tirols die Verfassung vom Jahre -1861 nicht mit Wort und That vollständig anerkannt? Der Herr Statthalter Tirols hat diese ganze Frage nach allen Seiten in seiner in der letzten LandtagSsitzung ge- haltenen Rede so durchgreifend erörtert, daß wir nicht Wasser in den Jnn tragen, sondern liebrr warten wollen, bis einer der Verfassnngsgegner ihn zu wider legen versucht. Wir haben in unserm Artikel im Sinne der Ver ständigung bemerkt, daß auf dem Boden der be stehenden Verfassung Raum genug

ist, um soweit es der Bestand des Ganzen verträgt, für einzelne Länder selbst noch eine ausgedehntere Autonomie zu erlangen. Allein das wollen die Föderalisten im Dietl'schen Sinne eben nicht. Sie wollen mit der Verfassung taknla rasa machen, um aus dem Schütte - desselben einen neuen Bau zu zimmern, der Alles, nur nicht mehr eine Großmacht Oesterreich wäre. Und den Versuch eines solchen neuen Experi ments haben wir nicht mehr als den Anfang vom Ende, sondern als das Ende selbst bezeichnet

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Pagina 3 di 6
Data: 19.07.1875
Descrizione fisica: 6
, Trafojer und Ritter v. Ziernfeld als Richter und des Herr» StaatsanwalteS Dr. Johann Linfer. 1. Wider Friedrich Schulze. Universitäls-Student aus Kulm in Westpreußen, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne der ZZ. 413 und 420 St. G. B. 2. Wider Josef Wllrtemberger, Schneidergeselle von Hall, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicher heit nach Z. 11 St. G. 3. Wider Franz Suitner, Mondscheinwirth dahier, wegen Uebertretung gegen öffentliche Anstalten und Borkehrungen

, dann gegen die körperliche Sicherheit im Sinne der ZZ. 5. 314 und 422 St. G. B. 4. Wider Alois Rainer, Thierarzt in Watten«, Gerichtsbezirk Hall, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens nach K. 343 St. G. 5. Wider Josef Vogl, Taglöhner von Schwaz, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit deS Eigen thums im Sinne des Z. 460 St. G. B. 6. Wider Joses Batscheider, Bauersmann von Margreit in Pfunds, Gerichisbezirk NauderS, wegen Uebertretung des Diebstahls. 7. Wiver Joses Estermann, Dienstknecht von Zels

., bei Kufstein, wegen Uebertretung gegen öffentliche Anstalten und Borkehrungen im Sinne deS Z. 312 des St. G. B. 8. Wider Franz Mair, Schmiedmeister in Wil len, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicher heit nach H. 422 St. G. 9. Wider Jakob Maurer, KleinhauSler von TelfS, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne deS Z. 411 St. G. B. 10. Wider Anton Brem, Bauer von VögelSberg, im Gerichtsbezirke Hall, wegen Uebertretung gegen ' die Sicherheit der Ehre nach Z. 487 St. G. 11. Wider

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Pagina 6 di 8
Data: 06.03.1867
Descrizione fisica: 8
zusammenge- schwunden, zu einem engeren ReichSräthe, welcher nach den Grundsätzen des Febrnar-PatenteS selbst keine staatsrechtliche Stellung, und in staatsrechtlichen Fragen keine Kompetenz hatte. Es wurde dieser SS« -Reichsrath aufgelöst, und gleichzeitig suöpendirte iSeine Majestät das Gesetz vomFebruar 1361. Nun blieben als gesetzgebende Organe zur Seite der Krone in Oesterreich nur mehr die Landtage übrig, welche ihre Thätigkeit im Sinne deS Oktober-DiplomS noch ferner auszuüben hatten. Unterdessen

ihr gleichgewichtigeö Votum in Bezug auf die Lösung der Verfassungöfrage abgeben könnten. Diese NeichSrathSversammlung mußte ihrer Natur nach eine außerordentliche sein, denn sie sollte nur aus Abgeordneten der nicht zur ungarischen Krone gehörigen Königreiche und Länder bestehen, und konnte daher im Sinne VeS Februar » Patentes nur als engerer ReichSrath aufgefaßt werden; sie sollte aber ü')er die wichtigste staatsrechtliche Frage, welche ge genwärtig in Oesterreich besteht , und die LebenSbe- dingmiD

der Gesammtmonarchie betrifft, über den Ausgleich mit Ungarn sich anSsprechen; dazu wäre sie im Sinne des Februar-Patentes nicht kompetent gewesen. UeberdieS war das Februar - Patent in jener Zeit sistirt, und aus ein sistirteS Gesetz kann eine Ver sammlung sich nicht berufen, um aus demselben seine Befugnisse abzuleiten. Die durch das Jänner-Patent einberufene Reichs- raths - Versammlung mußte daher nach dem Inhalte der derselben übertragenen Funktionen nothwendig eine außerordentliche

136t) und dem Patente vom 26. Februar 1861 die Zusammensetzung der bevorstehenden Versammlung, die Fttuktionen dersel ben und den Umsang und die Gränzen der ihr an gewiesenen Wirksamkeit zn deduziren. Denn, wie schon einige Vorredner bemerkt haben, diese Versammlung ist kein weiterer, und sie ist kein engerer ReichSrath im Sinne des Oktober-Diploms und des Febrnar-Patenteö. Sie ist kein weiterer ReichSrath, weil sie nicht aus den Mitgliedern aller Königreiche und Länder besteht, sondern nur aus Ver

- tretern der Länder, die nicht zur ungarischen Krone gehören, und sie ist kein weiterer aus dem Grunde, weil diese Versammlung gar nicht mehr auf die Weise zusammengefetzt werden kann, wie -der Ge- sammtreichSrath »der weitere ReichSrath nach den be treffenden «Bestimmungen des HebrüanPatentes zu sammengesetzt werden soll. Sie ist auch nicht der engere Reichsrath d »S Februclr-HZatenteS. Denn ob wohl die Llbaeordneten, welche die-Versammlung bil-. .den, die nämlichen find, welche im Sinne-deS Hebruar

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Pagina 3 di 10
Data: 12.03.1850
Descrizione fisica: 10
kann, dieser Tage die chm gewordene Berufung abgelehnt »ud sein Verbleibe» iu der Heimat widerlegt die leeren Bemerkungen, welche seither vernehmbar ge worden sind. Innsbruck, ll. März. In Prag bat sich ein Verein gebildet, dessen Zweck dabin gebt, bei den be vorstehenden Wahlen für den Landtag nnd im weiter» Verfolg für de» ReichStag im l'brra- len Sinne zu agitiren. Indem wir nachstellend unsern Lesern das dießfällige, dem „Sonst. Bl. a. B.- entnommene Programm mlttt'elten, nehmen wir kemett Anstand

alS alle geschriebene» Verfassungen der Welt erscheiut »nS wabre, zweckmäßige Volksbildung als die kräftigste Zleaide der Freiheit und des gesetzlichen, aber bestand,- aen Fortschrittes. Nur der, welcher diese hoben Guter in ihrem wahren Sinne erfaßt und zu gebrauchen ver steht, kann und wird auch im Stande fein, dieselben fester zu halte» und zu schirmen. Dieß sind in gedrängter Kurze unsere Ansichten, so weit sie die Hauptaufgaben des nächsten Landtages und des darauffolgende» Reichstages im Allgemeinen berühren

geführt haben. Graf Beningsen, der vor wenigen Ta^en Wien verlassen, soll sich im Ganzen und Großen mit den Plänen Oesterreichs in der deut schen Frage einverstanden nnd bereit erklärt haben, in diesem Sinne in Hannover zu handeln. Prag. Schon seit längerer Zeit bören wir von Diebstäblen und Raubanfällen, welche auf den Straßen um Prag und am Lande verübt werden. Namentlich fürt 26, auf Bader 24 Stimmen. Dresden, 7. März. Die Debatte der zweiten Kammer in der dcnlschcn Frage kam beute zum Schluß

, während diese ^ Dringlichkeit der Ueber, dein dortigen Heger im wahren Sinne deS WorteS die ''be ^ep-schcu,>v'rdc den, Koiuinaiidanlen des Schiffs Hant vom Kopfe rissen, so daß der Arme kanni im hergeben, denselben sogleich bei feiner Ankunft anwesend war und die Räuber nnterilützte. Bei jener Gelegenheit wurde ein bartloser englischer Junge in der Dunkelheit der Nacht von den griechischen Truppen fest genommen, und nachdem man ihn an die Laterne hin geführt »nd erkannt hatte als englisches Vollblut, wie der losgelassen

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Pagina 2 di 6
Data: 25.05.1866
Descrizione fisica: 6
. Officiöserseits wird eingestanden, daß die Elbe-Herzogthümer-Frage blos der äußere Anlaß zu dem Streite mit Oesterreich sei, dessen Hauptzweck Preußens Suprematie über Deutsch land bilde. Anlangend das BundeSreform-Projekt soll vornehmlich die Revision der Bundes-KriegSverfafsung im preußischen Sinne unverbrüchlich festgehalten wer den. Nach dem Scheitern des Kongresses werde der Kampf desto heftiger entbrennen, (^iehe unsere heu tigen Depeschen.) — 23. Mai. Die Zahlung des KricgsznfchlagS ist bei der Nord

Kompagnie sechs neue Stutzen zugesagt. — Unter dem Titel „Oesterreich fertig.' ist in der Jakob Dirnböck'fchen Buchhandlung in Wien ein kleines Brofchürchen (der Aufsatz ist nicht länger als ein ge wöhnlicher Leitartikel) erschienen. Die Broschüre hält Preußen ..sein Sündenregister' vor und ruft: Oester reich iei „fertig.' jedoch nicht in dem Sinne des Gra fen Bismarck, sondern „fertig' wie der Soldat, der auf das Kommando „„Feuer!'' wartet. Napoleon sei es darum zu thun, Preußen, daß auf feine Siege

, daß sie den BundeSfrieden im Sinne des Artikels XI ver BundeSakte strenge wahren werde^ und daß den Absichten Sr. Majestät des Kaisers nichts ferner liege, als ein offensives Auftreten gegen Preußen. Ganz in orilisribrU Sinne hat sich die königl. sachsischr Regierung, sowohl in ihrer Note vom 29. v. MtS^ als in ihren. Antrage vom 5. d. ausgesprochen. „Bon Seite der königl. preußischen Regierung ist in den beiden Erklärungen ihres Gesandten in der Sitzung, vom 9. d. ausdrücklich gesagt, daß ihre Rüstungen

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