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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 28.02.1889
Descrizione fisica: 8
brechen« der Beleidigung eine» Mitgliede« de» kaiserliche« Hause« im Sinne des A 64 St-G. und wird deßhalb gemäß 3 489 St.»P.»O. die Be« » stStigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 493 St.-P.-O. daS Verbot der. weitere^ Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des.Z 37 de« -Preßgesetzes, auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning' Erkenntniß

die Katastrofe von Meyerliug' und-endigend mit „Begebenheit nach Wien bringen' enthaltenen Nachrichten begründet den Thatbestand deS. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des. Z 64 St.-G. und, wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung, der verfügten Beschlagnahme, und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

„Oesterreich' beginnend mit „Die Franks. Zeitung' erhält ans Wien' und endigend mit „Verschweigen der Wahrheit waren' enthaltenen Nachrichten begründet in der Stelle von „Man erinnert sich in Oesterreich' bis „Auftritten gekommen' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne dcS Z 63 St.-G. und. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der. Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des F 64 St.-G. und wird deß halb gemäß, Z 49.9. St.-P.-O. die. Bestätigung

des kaiserlichen HanseS im Sinne des Z V4 St. - G. und ^ wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 433 St.-P.-O. das Verbot der weitem Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1883. Der Präsident: Ferrari. ^ Nenning. Erkenntniß. Nr. 1358 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

, be gründen in der qegen den Schluß vorkommenden. Stelle „der Kaiser handle' bis „(Anweisung des Kaisers)' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des §63 St.-G. n. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiferl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z.489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 13.06.1898
Descrizione fisica: 8
^Nagdalena Pedrotti, 23 Jahre alt, von Dambell, Bezirk Fondo gebürtig und dorthin zustündig. ledigt Dienstniagd, wegen Verbrechens des KindSmordeS im Sinne des s 139 St. G; um 4 Uhr nachmittag», Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal -bürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechen» d»H »ewvhttheit«di«bswhl» im Sinne der ZZ 174, 173. 174 II», 176 I und II» St. G.» 2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne

des Z 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1385, R. G. Bl. Nr. SU. Am 14. Juni um 9 Uhr vormittags: Anton Neuhuber, 27! Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaim- berg zuständig, lcdiger Taglöhner, wegen 1. d«S Ber- brechenS des Raubes im Sinne des § 190 St. G., .2. der Uebertretung gegen die öffenlichen Anstalten und Vorkehrungen im Sinne deS Z 313 St. G. Am 15^ Juni um 9 Uhr vormittags : David Martischnig» 23' Jahre alt, von Gähmigberg in Kärnten gebürtig «yd dort zuständig, , lediger

Bahn arbeit«?, wegen Ver brechens des TodtschlageS. Am 16. Juni um 9 Uhr vormittags: Fra»j W»lder, 48 Jahre^ alt, von Außer, villgraten; vrrehettchtcr Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfälschung öffentlicher Creditpapiere im Sinne der ZZ 9, 103, 110 St. G-, 2. des Vergehens des Verschuldens im C.oncurse im Sinne des Z 486 St. G.; um halb 4 Uhr nachmittags: Vincenz Grandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, lediger Fütterer wegen 1. des Verbrechens

der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. Am 17. und 18. Juni: Moriz Strauß, M Jahre alt, von Sobodist in Ungarn, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne dev ZZ 197, 200 und 201 Ut. <1 St. G. Vermischtes» Die Jubelfeier in Wien. Wie die „N. Fr. Pr.' meldet, wird das Programm für die großen officiellen Jnbiläums-Festlichkeiten in den ersten De cembertagen dieses Jahres unter Leitung des Erzher zogs Franz Ferdinand^ vorbereitet. So weit bisher Notifikationen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 28.06.1892
Descrizione fisica: 10
1892 unter „Ostschweizerischer Plattstichweber-Ber- band' gebrachten Artikels von »Nachdem die Frage' . bis „ehe es zu spät ist' und des in derseben Nummer unter „Beinwyl' enthaltenen mit „die Tabakarbeiter gewerkschaft' beginnenden und mit »das Central» Comit6' endenden Artikels — Der Inhalt des in der Nummer 4S vom 4. Juni 1892 unter „Hoch die Unzufriedenheit' enthaltenen Artikels von »aus Grund all des Gesagten' bis „Adam im Paradies' — die Vergehen im Sinne der ZA 302 und 3os

St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 33 vom 23. April 1892 aus Seite 1 SpaUe 3 und Seite 2 Spalte 1 unter „Neue Züricher Zeitung, Auslieferungsgesetz und Anarchismus' gebrachten Artikels begründe in der Stelle von „aber daß wir' bis „ein Verbrechen ver übten' (s. Seite 2 Spalte 1) das Vergehen im Sinne des Z 305 — Der Inhalt des in der Nummer 36 vom 4. Mai 1892 unter „Religion und Geschäft' gebrachten, mit „Ein Arbeiter schreibt' beginnenden und mit „ursprüng liche Lehre Christi ist' endenden Artikels

im Sinne des Z 303 u. jenen des letzterwähnten Artikels auch das Verbrechen der Religionsstörung im Sinne des H 122 a. St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 4 3 vom 28. Mai 1892 unter „Gottes Finger' enthaltenen, mit „Letzter Sonntag' beginnenden und mit „Wo blieb seine All macht und Güte' endenden Artikels — das Ver brechen der RüligionZstörung im Sinne des H 122 a. St -G. — II. Der Inhalt der nachbenannten Druckschriften und zwar: Jener der Nr. 18 der periodischen Druckschrift „Der Schweizerische

' bis zu den Worten „Sache der Sozial- Demokratie' (Seite Z Spalte 3) — begründe den Thatbestand der Bergehen im Sinne der HZ 302 und 303 St.-G. IU. ES werde die Beschlagnahme der besagten Num mern der oberwähnten Druckschriften bestätigt und IV. daS Verbot der Weiterverbreitung ausge sprochen, sowie die Vernichtung der aufgegriffenen und der noch aufzugreifenden Exemplare verfügt. K. K. Kreisgericht Bozen am is. Juni 1892. Der Präsident: Koepf. Foradori. Licitatiouen. 2 Aviso. Nr. 989 Mit Bezug

angenommen. Die Bedingungen sind Hiergerichts einzusehen und werden vor der Versteigerung verlesen. Die Hypothekarglänbiger haben ihre Forderungen bis zum I. Versteigerungstermine bei sonstiger Ver lustgefahr im Sinne des Hofdekretes vom 19. No vember 1839 I. G. S. Nr. 388 Hiergerichts anzu melden. K. K. Bezirksgericht Brixen am 23. April 1892. 38 S a n t e r. 1 Edikt. Nr. 1688 Ueber Ansuchen des Advokaten Dr. Franz Mumelter in Bozen wurde zur Realisierung einer Forderung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 20.03.1919
Descrizione fisica: 4
die gesetzliche Vcrlnntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 RGBl. Nr. 128 eintreten wird, wird ans Ansuchen des Alois Wenter in Girlan das Verfahren znr TodeSerklärnna des Vermiszten eingeleitet. — Es wird demnach k'»' allgemeine Anffordernng erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zn geben. Sebastian Wenter wird aufgesordert. vor dem gefertigten Gerichte zn erscheinen, oder es auf andere Weise in Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dein 25. September 1919

, dort am 8. Zlugnst 1915 im Lager Beresowka an Ty phus gestorben seiu soll uud seither keine Siach- richt ,n- -n ' Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, RGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird ans Allsuchen des Nndolf Unter- kirchner, Bauers iu Weitental, das Verfahre» znr Todeserklärung des Verminte» eingelcitet. ES wird demnach die allgemeine Anffordernng erlassen, dein Gerichte Nachrichten über deu Ge nannten zn geben. Albert Nnterkirchner

Mobilisierung zum 2. Tirvler Ka:- serjägerrcgimcnte einrückte, uach Galizieu kam. und seit 18 Oktober 1914 bei Nadaivice ver- miszt ist. ' Da hietiach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, NGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansuche» der A»»a Stnbenrus; iu Merausen das Verfahre«« zur TvdeSerklä- ruug ciugeleitet. ' Es wird demnach die allgemeine Aussorde- ruug erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herrn Karl Kerschbaumer, Advokat ii» Bozen

. Sohnes des Jakob nnd der Maria Eller, gebo ren am 5. November 1889 in Mareit, Banern- knechteS, der bei der allgemeinen Mobilisiernng zum 3. Tiroler Kaiserjägerregimente, 2. Baon, l>. Komp. einrückte, nnd in ei>!. >- c-chlacht am San in der Nackt zum 1. Ziovember 1914 ver schwunden ist. Seither fehlt jede Nachricht von ihm. Da hienach anznnehmen ist, das; d!>' '-<,e Velmntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, NGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird ans Ansuchen der Josefa Siller

. Dr. v. N i c c a b o ,» a. '1' Iis 106/18/5 Einleitung des Verfahrens zur Todes erklärung des Johann B vdne r, Sohnes des Andrä nnd der Marin Holzler, ge boren in St. Andrä am 18. März 1889, der bei der allgemeinen Mobilisierung zum 2. LandeS- schützenregiment. 1. Ersatzk^mp.. 'cinriickiis, IHK russische Kriegsgesangenschast geriet nnd am 19. Juni 1915 iu Krasnojarsk au TyphnS gestor ben sein soll. Da hienach anznnelimen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Tvdeö in» Sinne des Gesekes vom 31. März 1918. N.-G.-Bl. Nr. 128

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 15.03.1919
Descrizione fisica: 4
'1'L7/1«/4 Einleitung des Verfahrens znr Todes erklärung des Johann Kahn. Johann Kahn, Steindlbaner von Windau, ist im August 1914 zum 1. Tiroler-Lkaiser-Jnger- Negiment 3. Komp. eingerückt nnd am 7. Sep tember 1914 in einem Gefecht bei Nnow schwer verletzt worden. Da die Nnssen das Feld be haupteten, konnte er nicht mehr geborgen wer ben. Seither fehlt von ihm jede Nachricht. Da hienach anzunehmeu ist, das, die gesetzliche Vermutung, des Todes im Sinne des Gesetzes vom »I. März 1918 Sir. 128

und nach Dankoje gebracht, wo er tn einem Malariaspi- talc gestorben sein soll. Seither fehlt von ihm iede Nachricht. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 123 N.-G7-Vl. eintre ten wtrb, wird auf Ansuchen der Eva Meier, Arbettergattiu tu Kussteiu, Feldgasse Nr. 8, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrich ten Uber den Genannten zu geben. Thomas

Nr. 11 eingeriickt und ins Feld abgegangen. Seit 19. September 1911, an welchem Tage er an seine Angehörigen ein Karte geschrieben hatte, ist von ihm keine Nachricht mehr einge langt. Da hienach anznnehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 Nr. 128 N.-G.Vl. eintre ten wird, wird ans Ansuchen der Anna Gleir scher in Nenstist das Verfahren znr Todeserklä rung des Verminten eingeleitet. Es wird dem nach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten

, ist im August 1914 zum Landsturm-Jnsanterie-Negiment Nr. Ii, 2. Fcldkomp. eingeriickt, beim Falle von Prze- nnisl russische Gesaugenschaft geraten nnd nach Angabe mehrerer Kameraden am 27. Mal 191V in Troyzki in Taschkent an Tnphns ge storben. Seither ist von ihm keine Nachricht mehr eingelangt. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermntnng des TodeS im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 Sir. 128 N.-G.Vl. einire- ten wird, wird ans Ansuchen der Jndit Gstreln, Sonnenwirtin in Sölde

in der Nähe einer mit Vlnt besudelten Stelle vvrgefnnden wurden. Seither ist von ihm keine Nachricht mehr eingelangt. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 3l. März 1918 Nr. 128 ilt.-G.Vl. eintre ten wird, wird ans Ansuchen des Gabriel Hans- berger zu Tillental in Aussach das Verfahren znr Todeserklärung des Vermieten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Ansfordernng erlassen, dem Gerichte oder dem Knrator Herrn Valthasar Wimmer, Vaner

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Pagina 2 di 6
Data: 23.10.1860
Descrizione fisica: 6
, von Mir genehmigten LandeSordnungen und Statute für Meine Herzogthümer Steiermark, Kärnthen, Salzburg und Meine gesürstete Grafschaft Tirol einzuleiten. Wien, am 2V. Oktober 1860. Franz Joseph m. Lieber Freiherr von Vay. Indem Ich im Sinne Meines heute erlassenen Diplomes zur Regelung ver inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie die verfassungsmäßigen Institutionen Meines Königreichs Ungarn wieder in's Leben rufe, haben Sie Mir über den Zeitpunkt der Einberufung deS Landtages, den Ich möglichst

beschleunigt wissen will, Ihre Anträge zu stellen, da eS Meine Absicht ist, die definitive Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse Meines Königreiches Ungarn je eher im Sinne der Gesetze durch Erlassung eines Diplomes und durch Meine Krönung zu besiegeln. ES hat für die Zukunft der althergebrachte Grundsatz deö Ungarischen SlaalSrechtS, daß die gesetzgebende Ge walt, d. i. daS Rech», Gesetze zu geben, abzuändern, auszulegen oder aufzuheben, nur von dem gesetzlichen LanveSsürsten in Gemeinschaft

, Einführung der Aemtei- und Besitzfähigkeit für alle Klassen ohne Unterschied der Geburt, nach Beseiti gung der bäuellichen Frohnen und Leistungen, ebenso wie im Sinne der Einführung der allgemeinen Wehr und Steuerpflicht, unter den von Mir für den nächsten Landtag provisorisch festzustellenden Bestimmungen, in früherer Zeit nicht wahlberechtigte Klassen Meiner Unter thanen des Königreiches Ungarn an den LandtagSwahlen Theil nehmen zu lassen, indem Ich die diesen Klassen durch die Gesetzartikel

, welche hinsichtlich eines provisorischen Wahlgesetzes für den nächsten Landtag zu lösen find, näher bezeichnen zu lassen. Insbesondere wird sie mit Rücksicht aus die anerkannte Unzulänglichkeit der früheren landtüglichen Stellung der königlichen Freistädte im Sinne wiederholter königlicher Propofitionen und deS LandtagSbefchlusseS vom Jahre 1343/44 schon für den nächsten Landtag ihre Anträge zu stellen haben. Wien, am 20. Oktober 1360. Franz Joseph m. x. Lieber Freiherr von Vay. Indem Ich im Sinne Meiner heute

veröffentlichten Entschließungen die ver fassungsmäßigen Institutionen Meines Königreiches Ungarn und die diesem Lande von AlterSher auf Grundlage mannigfacher Gesetze, Diplome und Zusiche- rungen zukommende politische und Justizverwaltung wiederherstelle und gleichzeitig im Sinne deS Artikels 11, vom Jahre 1741, für die Behandlung und Vertretung der Ungarischen Angelegenheiten durch Ungarn in Mei nem Gesawmt-Ministerium Sorge trage, haben Sie Mir in Betreff der Besetzung der Stellen deS Obersten Landrichters

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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1884
Descrizione fisica: 6
hat, als ein Bündnis der In teressen und Bedürfnisse, nämlich ein Bündnis der Ueberzeugungen und der Gesinnung. In diesem Sinne haben die Völker Oesterreichs stets den er lauchten Gast ihres kaiserlichen Herrn auf österrei chischem Boden begrüßt und in diesem Sinne bringen sie dem greisen Monarchen auch heute dankbar und freudig die Huldigungen dar, auf welche er als der treueste Freund und Bundesgenosse Oesterreich-Ungarns Anspruch erheben darf.' Auch die Blätter des deuschen Reiches sprechen sich in gleichem

Sinne aus. So schreibt die „Neue Preu ßische Zeitung': „Die Völker der beiden Reiche haben die deutsch-österreichische Allianz von jeher mit Freu den begrüßt; sie seiern in jedem Jahre und auch diesmal wieder die Begegnung ihrer geliebten Herr scher als ein frieden- und glückverheißendes Ereignis. Nach außen hin aber ist die Kaiser-Zusammenkunft ein Zeichen, dass die machtvolle Verbindung der zwei Kaiserreiche Mitteleuropas eine dauernde und unzer störbare ist.' Die Münchner „Allgemeine Zeitung

hier hat sich das kunstsreundliche Pnblicum durch die von ihr im kön. Odwn veran staltete, von mir bereits erwähnte Gemälde-Ausstellung zu Dank verpflichtet. Gegenwärtig führt sie uns den Bildercyklus des Meisters der Coloristik, Hans Makarts „Die fünf Sinne' vor. Die fünf Bilder, aus welchen derselbe besteht, sind durch photographische Reproduktion so ziemlich Gemeingut aller Welt ge worden; aber es gibt kaum einen Maler, dessen Eigenstes so bedeutend in der photographischen Wieder gabe verliert, als Hans Makart

, denn seine Stärke liegt eben in der Herrschaft der Farbe. Die Zeich nung darf man nicht mit der streng-kritischen Brille betrachten; bekanntlich kommt es dem nur im großen wirkenden Wiener Matador auf einen etwas zu langen L-'rm oder eine unmögliche Positur nicht gcnan an: wirkt nur der Mangel schön, dann ist er im Gebiete der Herrschaft des Schönen eben schon kein Mangel mehr. „Die fünf Sinne' sind wohl auch in diese.' Beziehung die reinste der Schöpfungen ») Wegen Mangel,an Raum verspätet. D. R MakartS, ganz

. Hier wird das paradoxe Wort „mit den Augen hören' klar und begreiflich. Bei solchen Kunstwerken, zumal wenn sie, wie MukartS „Fünf Sinne', schon der Anlage nach un trennbar zusammengehören und sich gegenseitig er gänzen, sagen zu wollen, welches das schönste sei, ist eigentlich zwecklos und nebensächlich. Immerhin hat Makart selbst der mittelsten der fünf Gestalten, näm lich derjenigen, welche das Gesicht repräsentiert, den vollsten Liebreiz auch im Antlitz, gleichsam symbolisch, aufgedrückt; das Gefühl

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Pagina 6 di 8
Data: 26.02.1889
Descrizione fisica: 8
des Sektionsbcsnndes', „Romanhafte Ge rüchte' und „die Ehe des Kronprinzenpaares' be ginnend mit „Nachdem die erste Nachricht' und endigend „nichts verlautete', ferners „Wo That sachen fehlen' bis „im Walde gesprochen', endlich „Man keineswegs eine so' bis „demeittirt wurden' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des A 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß H4^9 St-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot

' und endigend „sein Verlust beklagt' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des tz.64St-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Be stätigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 23. Februar

den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z64St.-G. und wird deßhalb gemäß 489 St -P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme, und nach H 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 23. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari- Nennin g. Erkenntniß. Nr. 1235

haltenen Artikels ».der Nachrichten begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mit gliedes des kaiserl. Hanfes im Sinne des Z 64 st-G. und wird deßhalb gemäß H 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes ans Ver nichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Prcßsachen am 23. Februar 1889

mit pharisäischer Ueberhebung' enthaltenen Nach richten begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb I gemäß Z 489 St.»P.-O. die Bestätigung der ver 188V. fügten ^Beschlagnahme, und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des H 37 dcS Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 20.02.1889
Descrizione fisica: 8
Der Inhalt des in der Abendausgabe der in Berlin erscheinenden Druckschrist „Berliner Tagblatt und HandclSzeitung Nr. 71 vom 3 Februar 1889 auf Seite 2, Spalte 1, 2, 3 enthaltenen Leitartikels mit der Aufschrift „Die Tragödie von Meyerling' be ginnend mit den Worten „Mehr und mehr gewinnt eS den Anschein' und endigend „zu Unrecht genannt wird' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen HauseS ini Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß s 489

auch versichert' bis „Aufzeichnungen zugestellt sein' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der ver- Dgten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Prcßsachen

„Die Münchner Nencstcn Nachrichten er klären' und endigend „wird als falsch bezeichnet' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4 9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Borschrift des H 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

zu dennnziren', endlich auf L-eite 2, Spalte 1 von „Da diese offiziöse Mittheilung' bis „und Andere' begründet den Thatbestand des Ver brechens der Beleidung eines verstorbenen Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G., während derHJnhalt des auf Seite 1, Spalte 1 be ginnenden und Spalte 2 endenden Aufsatzes mit der Aufschrist „Die D. Reichszeitung schreibt' in der Stelle von „Eine weitere Ursache' bis „der Er ziehung' und des darauffolgenden Aufsatzes begin nend mit ..Die Ansgb. Postzeituug

sagt' bis zum Schlüsse „Rudigier fehlte' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des Z 63 St.-G. begründet, wcßhalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Bestätigung der verhängten Beschlag nahme, sowie nach D 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrift ausge sprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt wird. K. K. Landcsgcricht Innsbruck in Preßsacheu am 16. Februar 1839. Der Präsident

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 18.02.1889
Descrizione fisica: 8
nach und >der auf Seite 2 unter Nnbrik „Allerlei' befindlichen .ersten Mittheilung beginnend mit den Worten: „Die Beerdigung der' nnd endigend: „Umständen statt' begründet den Thatbesland des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen HauseS im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß 8 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Be schlagnahme, sowie nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weilern Verbreitung dieser Druckschrift ausge sprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des PreßgesetzcS

3, Spalte 2 enthaltenen Mittheilung über den Tod des Kronprinzen Nudolf, beginnend mit den Worten „Kronprinz Rudolf uutcr- hielt' und endigend mit: „auch ihre guten Folgen haben' begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen HauseS im Sinne des ß 64 St.-G. uud wird deß halb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach K 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung dieser Druck schrift ausgesprochen und zugleich

den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung der Mitglieder deS kaiserlichen Hauses im Sinne des § 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 492 St.- P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des PreßgesetzcS auf die Vernichtung der konfiSzirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 14. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari. Nenning. Erkenntniß

mit „Die Vermutung' und endigend mit „nicht erweiSbar' begründet den Thatbestand deS Verbrechens der Beleidigung eiueS Mitgliedes deS kaiserlichen HauseS im Sinne deS Z 64 St.-G. uud wird deßhalb gemäß 489 St.-P.-O. die Bestä iguug der verfügten Beschlagnahme, sowie uacl> tz 49:; St.-V.-O. das Verbot der weitern Ver breitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Z 37 des PreßgesetzeS auf die Vernichtung der konfiSzirten Exemplare erkannt. i!. K. Landesgericht Innsbruck iu Preßsachen am 14. Februar

HauseS im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Be schlagnahme, sowie uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weilern Verbreitung dieser Druckschrift ausge sprochen uud zugleich nach Vorschrift des Z 37. des PreßgesetzcS auf die Vernichtung der konfiSzirten Exemplare erkannt. K. K- Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 14. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning. Erkenntniß. Nr. 1003 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 05.03.1889
Descrizione fisica: 8
von Schloß Meyerlinghof' enthaltenen Anhanges eines Romans begründet auf Seite 4, 5, 6, 7 und 8 in den Stellen von „Baron war das nicht' bis „es wäre sanft mein Tod'' und von „Am andern Mor gen des Tages' bis zum Schlüsse „des Grafen Haynau' begrüudet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4-9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung

erscheinenden Druckschrift „Augsburger Abendzeitung' Nr. 57 vom 20. Februar 1839 ans Seite 3, Spalte 1 bis Seite 4, Spalte 3 unter der Aufschrift „Kronprinz Rudolf von Oesterreich beginnend mit „Den Untergang des Kronprinzen' und endigend mit „in wcite Kreise getragen hat' enthaltenen demB.B.C. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlich?» Hauses im Sinne deS Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß A 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot

mit den Worten „Oesterreich-Ungarn hat' und endigend mit „unter ihrem Schutz nehmen' „Heinrich Dietz' „Leipzig, 18 Februar 1389' begründe in seinem ganzen Umfange den Thatbestand des Verbrechens des Hochverrathes im Sinne des Z S8 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des K 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare

„Vom Kronprinzen Rudolf' beginnend mit „Dieser Tage hat' und endigend mit „aller dings ähnlich' enthaltenen Nachrichten begründe in der Stelle von „Was beide, Schüler und Lehrer' bis „allerdings ähnlich' den Thatbestand des Ver brechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kai serlichen Hauses im .sinne des Z 64 St.-G. und der Inhalt des auf Seite 2, Spalte 1 unter der Auf schrift „Die Preßfreiheit in Oesterreich' beginnend mit Von der Donau. Dann (ultramontane)' und endigend mit „sür Humbug halten

des in Nr. 57 begonnenen aus dem B. B. C. entnommenen Artikels begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mt- gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, und nach Z 493 St.--P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Ver nichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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Pagina 2 di 8
Data: 25.04.1892
Descrizione fisica: 8
». Nicht jedermann hat sich schon einmal die Frage vorgelegt, was denn sprach e eigentlich ist. Bei Beantwortung dieser Frage muss man unterscheiden zwischen Sprache im weiteren und engeren ^sinne. Sprache im weiteren Sinne ist jede beabsichtigte Mittheilung, durch welche Zeichen sie auch geschehen möge. Mit Recht spricht man daher von einer Gebärden- und Zeichensprache, in diesen! Sinne spricht man von einer Tonfprache, ja selbst eine „Pseifsprache' hat man entdeckt. Auf einer der kanarische» Inseln nämlich

bedienen sich nach Mitthei lungen neuerer Reisender die Einwohner einer solchen Pfeifsprache, um sich bei der starken Zerklüftung des Bodens, die oft weite Umwege nöthig machen würde, verständigen zu können. Wenn wir aber die menschliche Sprache im engeren Sinne ins Auge fassen, so kön nen wir sie definieren als „gegliederten (articulierteu) Ausdruck deö Gedankens durch Laute.' Um das We sen dieser menschlichen Sprache richtig zu erfassen, gilt es vor allem, einen, Irrthum entgegen zu treten

, der auch heutzutage noch nicht ausgerottet ist. Man stößt nicht selten auf die Auffassung, als wäre die mensch liche Sprache ein Wesen, ein Lebewesen, wie andere organische Wesen, und spricht infolge dessen von orga nischer Entwicklung, von Leben und Wachsthum der Sprache im wörtlichste» Sinne, wie bei einer Pflanze. Bei solcher Auffassung erscheint die Sprache losgelöst von ihrem Träger, dem Menschen, und doch ist Sprache nur ein abstrakter Begriff, wahrend ihre reale Exi stenz nur in den Sprechenden ruht

und wandelbaren Stimmungen und augenblicklichen Neigun gen rer Menschen, die in ihr das jeweilige Spiegel bild finden werden. Wer sollte es u»S also wehren, in diesen, Sinne von „Launen der Sprache' zu reden? Noch muss ich bemerken, dass ich den Begrifs Sprache nicht in dem beschränkten Sinne von „Schriftsprache' verbanden wissen will, sondern vielmehr auch alle Dialekte uud Mundarten darunter begreife. Die Schriftsprache, welche allerdings aus der allgemeinen Verkehrssprache hervorgewachsen ist, ist dennoch

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Pagina 2 di 4
Data: 21.10.1914
Descrizione fisica: 4
in der Ge meinde Bagolino der- Provinz Brescia erloschen ist, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Tione itnter 12. Oktober 1914, Zl. L 2199/3 den so genannten Klein'grenzverkehr über Lodroue wieder! gestattet. Ties, wird mit Beziehung auf die Statthal terei-Kundmachung vom 3. Juli 1914, Zl. XIII—137/4 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Kundmachung» Im Sinne der Bestimmungen des H 52 des Gesetzes vom 6. August 1909, N. G. Bl. Nr. 177, und der zu diesem Gesetze erlassenen Durchführungs- Verordnung

st e l l u n g s v e r s a h r e n. Auf Grund des Z 24 des Gesetzes vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 96, und Z 1 der Kaiserlichen Ver ordnung vom 29. August 1914, R. G. Bl. Nr. 227. hat das k. k. Justizministerium mit Erlaß vom 30. September 1914, Zl. 32464/14, die nachstehen den Fristen im Grundbnchs-Nichtigstelluugsverfahren für die unten verzeichneten Katastralgemeinden bis einschließlich 30. Juni l915 verlängert: 1. Die I. Ediktsfristen zur Einbringung von An meldungen im Sinne des Z 7 des genannten Gesetzes für die Katastralgemeinden

Langkampfen (Gerichts bezirk Nufsteiu), Auffach, Brandenberg, Niederau, Oberau und Thierbach (Gerichtsbezirk Rattenberg), Langenfeld (Gerichtsbezirk Silz), Niedervintl und Spinges (Gerichtsbezirk Brixeu), Arnbach und Sil- lian (Gerichtsbezirk Sillian), Rein (Gerichtsbezirk Taufers), Klausen uud Latzfons (Gerichtsbezirk Klausen), St. Martin (Gerichtsbezirk Passeier) und Glurns. 2. Die II. Ediktsfristen zur Erhebung von Wider sprüchen gegen gruudbücherliche Eintragungen im Sinne des H 14 des genannten

Gesetzes für die Katastralgemeinden Grän, Holzgau, Steeg und Zöblen (Gerichtsbezirk Reiitte). Außervillgrateu (Gerichts bezirk Sillian), Neuniarkt i. T. und Sarntal. 3. Die gleichfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Ver wechslung der belasteten Liegenschast im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, für die Katastralgemeinden Prettau (Gerichtsbezirk Täufers), Bach und Schattwald (Gerichtsbezirk Reutte), Pfeffersberg (Gerichtsbezirk

Brixeu). 4. Die ebenfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur Erhebung von Widersprüche» gegen nachträgliche Anmeldungen im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897. R. G. Bl. Nr. 77. für die Katastralgemeinden Vomp (Gerichtsbezirk Schaiaz) und Branzoll (Gerichisbezirk Neumarkt). Infolge der unter Zl. 2 erfolgten neuen Frist bestimmung endigen bei den dort bezeichneten Kata stralgemeinden die Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Verwechslung der belasteten Liegenschaft im Sinne

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 26.04.1919
Descrizione fisica: 4
ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1913. N.-G .-Bl. Nr. 128. ein- treieu wird, wird das Verfahren zur T>.'deser- erkläruug des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichteu Uber den Ge nannten zu geben. Naimnnd Plattiier wird ansgesordert. vor dem gefertigten Gerichte zn erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird uach dem 1V November 1919 auf ueuerliches Ansuchen iiber

und soll am 13. Juui 1915 bei Zczawa gesalleu seiu. Urban kam zum 4. Tiroler Kaiserjäger-Negi- meute und ging mit der 1. Feldkompagnie nach Galizien uud ist nach den Novemberkämpfen um Lemberg 1914 verschollen. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1913. N.-G.-Bl. Nr. 128. ein treten wird, lvird allf Anstichen des Alois Ober parleiter, beim Maurer in Dieienheim. das Ver fahren znr Todeserklärung der Vermifzten ein geleitet. Es wird demnach

. Sohnes des Alois nnd der Klara Trucker, gebo ren in Varbian am 39. Angnst 187». Torggler- banern in Barbian, der bei der allgemeinen Mobilisiernng znm 27. Landsturm-Marschbatail lon eingeteilt wurde, mit ihm nach Serbien kam und dort Ende November oder Anfang Dezem ber 1914 verschollen seilt soll. Da hienach anznnehmen ist. das, die gesetzliche Vermntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, N.-G.-Bl. Nr. 128. ein treten wird, wird anf Ansuchen des Josef Gfril- ler

Dr. v. N i c c a b o n a. '1'. III 87/18/4 Eittleituua des Verfährens zur Todes» erklärung des Alois Gstrei n. SohueS des Josef uud der Elise Weger, ge boren in Berg-Eppan am 13. Januar 1875, Besitzers iu Eppan, der bei der Mobilisierung nach Trient einrückte, angeblich Mit einer Ar- beiterabteilnng nach Galizien kam. dort am 15. April 1915 in ein mobiles Spital gekommen sein soll nnd seither verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, das, die gesetzliche Vermntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918. NGBl

erklärung entscheiden. KreiSgericht Bozen. Abt. m. nnl 15. März 1919. 43» Dr. v. N.??cabo,la. I' III 48/19/2 Einleitung des Verfahrens znr Todes erklärung des Marlin H a l l e r. SohneS des Joses, geboren in Partschins am 19. November I8!iv, VcsitzerSsvhnes, der als aktiver Jäger des 2. Tiroler Kaiserjägerregl- '»rentes im Angnst 1914 nach Galizien kam nnd seit 7. September 1914 bei Hnjcze vermißt wird. Da hienach nnznnchlnei, ist, das, die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 23.04.1919
Descrizione fisica: 4
, ist' am 1. Anglist 1914 zur 5,. Kompagnie des 1. Kaiferschlitzenregimentes eingerückt uud ans den russischen Kriegsschanplatz gekommen. Slin 8. September 1914 nahm das glegiment an den Kämpfen bei Grodek teil, wobei Strillinger nach Angabe seines .Kameraden Johann Felder durch cineu Kopffchns; verwundet worden und dieser Verletzung erlegen sein soll. Da hienach anzunehmen ist. das: die gesetz liche Vermittln c> des Todes im Sinne des Ge setzes vom 31. März 1918. Nr. 128 RGBl., ein treten wird, wird nn? Ansuchen

ist, das; die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ge setzes vom 31. März 1918, N.-G.-Bl. Nr. 128. eintreten wird, wird ans Ansuchen des Peter Prast, beim Urftettbanern in Gentersberg in Snrntnl, das Verfahren znr Todeserklärung des Verminten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Auffordernng erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zn geben. Florian Prast wird anfgefvrdert, vor dem ge fertigten Gerichte zn erscheinen oder es ans an dere Weise in die Kenntnis seines Lebens zn setzen

in Galizien beim Ne- gimente gesehen wnrde. Seither ist er verschollen. Da hienach anznnehmen ist. das; die gesetz liche Vermntnng des Todes im Sinne des Ge setzes vom 31. März 1918. 3l.-G.-Bl. Nr. 123. eintreten wird, wird ans Ansuche» der Frau Maria Rnngg am Farmerhof in PartschinS, das Verfahren znr Todeserklärung des Verminte» eingeleitet. Es wird deuniach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zn geben. Matthias Rnngg wird aufgefordert, vor dem gefertigte

des 3. Regiments mit einem Marsch- Bataillon nach Galizien kam nnd im Oktober 1914 am San gefalle» fein soll. Da hienach anzunehme» ist. dasz die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ge setzes vom Ä1. März 1918. N.-G.-Bl. Nr. 128. eintreten wird, wird ans Ansuchen der Maria Sporer. Dienstmagd in Jansental, das Verfah ren zur Todeserklärung des Verminten eing» leitet. ES wird demnach die allgemeine Ausivrderuug erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zn geben. Johann Sporer

. der bei der Mobilisierung zum 3. Kaiserschützen-Negi mente. ->. Bnou, einrückte nnd am 9. September oder 39. Angnst I9l4 bei Weiszberg in Galizien gesattelt sein soll. Da hienach anzunehmen ist. das, die gesetz liche Verun-tung des ^.odes im Sinne des Ge setzes vom 31. März 1918. N.-G.-Bl. Nr. 128 eintreten wird, wird anf Ansucheu des Antou Federer, Meimers iu Ums bei VolS nm Schlern, das Versnhren znr TodeSerklärnng des Ver minten eingeleitet. Es wird deinunch die allaemeine Ansfvrdernng erlnssen. dem Gerichte

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 18.10.1907
Descrizione fisica: 8
EZ ?tra-Beilage zu ..Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7485/51'!? wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77. Friedrich Loben stock, Schulleiter, zum Legal'salor in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Alisam bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LniideSgerichtS-Präsidium. Innsbrucks am 14. Oktober 1907. Kürzel

. KundttlnchttNtt. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtZ- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7486/5,1^7 wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. N. G. Bl. Nr. 77, Johann Kreidl, Bauer zu Gartlach, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandcsgerichtS-Präsidiiu». Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. skundlnachnug. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS

vom 2. September 1907 Präs. 7580!5?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesctzes voin 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Meßmer, k. k. Oberossizial. zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Nasscreith bestellt Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Mundiuachnna Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 4. September 1907 Präs. 7641/51?/? wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes

vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp zum Legalisatvr in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Ampaß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. K. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. ÄuudmaHung. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtS- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 3174/5l?>7 wurde im Sinne des Artikels X K 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77. Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs sachen

für das Gebiet der Gemeinde Kolsaß be stellt. Veine Wirksamkeit beginnt am 30. Oktober 1907. K. k. Llmdcsgcrichts-Präsidiulll. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. ^ Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts-' Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. «175l5?j7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundbuchssachen für das^Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907

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Pagina 5 di 10
Data: 19.10.1907
Descrizione fisica: 10
Extra-Beilage zu ..Bote für Tirol und Vorarlberg' Air. Amtlicher Teil. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. OberlaudesgerichtS- PräsidiumS vom 2. September 1907 Präs. 748ö/5l'l7 wurde im Sinne deS Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77. Friedrich Lobenstock. Schulleiter, zum Legal'sator in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Absam tiestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandcSgerichtS-Prksidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel

. Knndmachttttg. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichte- Präsidiiims vom 2. seplember 1907 Präs. 7486/51^7 wurde im Sinne des Artikels X 8 4 des Gesetzes vom 17. März 1897. N. G. Bl. Nr. 77. Johann Kreidl, Bauer zu Gartloch, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LllNdeSgerilhts-Präsidimii. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums

vom 2. September 1907 Präs. 7580j5?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes t-oin 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77. Franz Meß mer, k. k. Oberosfizial. zum Legalisator in Gtltndbüchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Nassereith bestellt. ' Snne Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. -- K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Prasidiums vom 4. September 1907 Präs. 7641/5^/7 wurde im Sinne des Artikels

X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp zum Legalisator in Grundbuchssachen für das. Gebiet der Gemeinde Ampaß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20- Oktober 1907. K. K. LlMdesgcrichts-Präsidiunl. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. ^ Kürzel. ÄundmaHung» Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 8174,5^7 wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs

- sachen für das Gebiet der Gemeinde Kol saß be stellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LaiideSgerichts-Präsidiuiil. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses des 'k. k. Öberlandesgerichts- Prasidiums vom 17. September 1907'Präs. «17515x17 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom'17. März 1897. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundduchssacheu für das Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 17.10.1907
Descrizione fisica: 10
Gxtra Beilage zu „Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandes gericht»- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7485/5^7 wurde im Sinne deS Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Friedrich Loben stock. Schulleiter, zum Legalisator in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Absam bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 30- Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Präsidlum. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses

des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7436/5^7 wurde im Sinne dcS Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Johann Kreidl, Bauer zu Gartlach, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seme Wirksamkeit beginnt am 2V. Oktober 1907. K. k. LllNdesgerichtS-Präfidittitt. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Muxdma^uug. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 2. September 1907 Präs. 7580!5?/7 wurde im Sinne

des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Meßmer, k. k. Obervsfizial. zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Nassereith bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachnnc. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 4. September 1907 Präs. 7641/5l?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom l7. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp

zum Legalisator in Grundbuchssachen für daS Gebiet der Gemeinde A m p a ß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. K. Landesgerichts Präfidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. KundmciHuug. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtS- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 3174/5^j7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs sachen für das Gebiet der Gemeinde Kolsaß be stellt

. seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LanveSgcrichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasse» des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiuins vom 17. September 1907 Präs. 817515^7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Priistdium.. Innsbruck, am 14. Oktober

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 10
Data: 10.11.1898
Descrizione fisica: 10
auf Seite i, Spalte 1, 2 und 3, beginnend mit den Worten: „Allein die Begriffe sachlich und bedürfnis', bis zum Schlüsse „zu Tode cnriert wird', begründet den That bestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z «5 a. St.-G. und wird des- halb gemäß H 489 St.-G-O- die Bestätigung der ver- ftlgten Beschlagnahme nach H 493 St.-P.-O., das Verbot der Weiterverbreitung obiger Druckschrift aus gesprochen und gemäß der Zs 37 und 39 Pr.-G. auf Vernichtung der beschlagnahmten Exemplare

Be schlagnahme der Nr. 232 des „Tiroler Tagblatt' vom 12. Oetober 1898, wegen der im Artikel auf Seite 1 mit der Ueberschrift „Die Lage Oesterreichs' u. zw. in der Stelle der Spalte 2, beginnend mit den Worten: „Das Schlachziezenthum mit seiner Losung' und en digend mit „Flibustierthum heranschlängelt', erblickten Thatbestandes des Verbrechens der Störung der öffent lichen Ruhe im Sinne des 8 65 a, St-G. keine Folge gegeben und die von der k. k. Staatsanwaltschaft ver fügte Beschlagnahme der Skr. 232

des „Tiroler Tag blatt,, aufgehoben wurde, zu erkennen befunden. Der Inhalt des in der Nr. 232 der periodischen Druck schrift „Tiroler Tagblatt' vom 12. October 1898 enthaltenen Leitartikels mit der Aufschrift „Die Lage Oesterreichs', begründete in den Stellen des Seyluss- satzes, beginnend mit „Das Schlachziezenthum mit seiner Lösung' und endigend mit „Flibustierthum heran schlängelt' : Dem Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z 05, lit. a St.-G.; e- werde deshalb

Regierung' und endigend mit „der diesseitigen Neichshälste abzukaufen', erblickten That bestandes bes Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z 65, lit a Sl.-G. keine Folge gegeben und die von der k. k. Staatsanwaltschaft ver fügte Beschlagnahme der vorerwähnten periodischen Druckschrift ausgehobe > wurde, zu entscheiden befunden. Der Inhalt des in der Nr. 234 der periodischen Druckschrift „Tiroler Tagblatt' vom 14 October 1898, auf Seite 2, Spalte i, 2 enthaltenen Artikels

mit der Aufschrift „Gras Thun und das Trentino', begründet im Schlusssatze, beg nnend mit „Jetzt trägt' und en digend mit „abzukaufen', den Thatbestand des' Ver brechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z KS, lit. a St.-G. Es wurdv deshalb gemäß Z489 St.-P.-O. die Be stätigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach H 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der confiscierten Exemplare erkannt

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