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Brixener Chronik
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Pagina 6 di 8
Data: 31.03.1914
Descrizione fisica: 8
ad Kerbst oder Febr. Ende April Mai bis Juni ins Mistbeet, in Freie in» Mistbeet, ins Freie Saatbeete ins Frei« ins Mistbeet tnsFreie ins Mistbeet . ins Freie ins Freie 15.-20. April 20.-25. Mai IS .-20. April IS.-20. Juni 20.-25. Mai lv-ls. swril. den ganzen Sommer I. -4. April v »m A. Mai ab bis Anfang Juni Juni, Ans. Juli guter etwas frischer Niederungsboden leichter, durchlässiger Boden bester tiefgründiger feuchter Gartenboden jeder Boden, auch schattige Lage

ab all» 3 Wochen 1.-10. März ins Freie an Ort und Stelle Reihen 15 cm Reihen 25 cm ins Mistbeet Tüpsetsaat breitwürfig Reihen 30 cm 20.-25. Juni nicht nicht nicht nötig 5.-W.Mai nicht nicht nicht freier Stand, altgedüngler Boden sreie La<ze. nicht gedüngt guter, warmer Boden gehaltreicher Boden milder, nicht frsfch gedüngter feuchter Boden tiefgründiger, krüfliger Boden 30 cm breitwürfig. auf 1 LUm — 1 Gr. 1 lUm—1—2Gr. ! HZm ----1 Gr. 40 cm 8—20 cm ---- !—3 Korn 1 lUm --- 3 Gr. I Ljm

Saalbeete, ins Freie breitwürfig Reihen, 20 cm in Reihen, als Einfassung vom 14. April ab bis Kerbst 5.-10. Juli Ende Juli nicht nicht nicht gedüngter guter Gartenboden bester Gartenboden bester Gartenboden jeder Boden guter tiefgründiger Boden guter wanner Boden 10—30 cm, je nach Sorte 35 cm 40 cm ! LUm — 3 Gr. 1 — V« Gr. für den laufenden Meter 2 Gramm vom Mai bis Kerbst Juli—August Oktbr.—Dezvr. Oktbr.—April «ird Ans. Novbr. aus gegraben z. Treiben Ende April Maiköntg, Rudolfs Liebling, Elskopf

Sachsenhäuser Eskariol Kolländisches Brüsseler Krausblüttrtge gefüllte EpiNNt .... j vom MSrz—Mai , vom Aug.—Oktbr. Neuseel. Spinat. ^ Ansang März Sauerampfer . s 20.-25. März breitwürfig oder in Nethen in das Mistbeet Reihen 25 cm nicht Anfang Mai nicht jeder Boden auf 1 lUm 10 Gr. Samen 40 cm 1 LZm -- V« Gr. Oktober bis Sunt Mai bt, Oktober Mai Grotz. rundblättr. Zwiebeln . . . Lauch Schalotten. . . Perhwiebeln. . Schnittlauch . . 1.—5. März > 1.-5. MSrz Reihen 20 cm saatbeet nicht nötig I.-5. Mai

1.-10. April August 15.-20. April altgedüngier Boden iL cm tief in Rillen guter Boden 1 HZm ----- n/, Gr. 15XM cm 15 cm 12 cm 15 cm Auaust vom August ab Juni den ganzen Sommer Zittauer Riesen Bra banter Gurken .... Kürbis .... 10.—15. Mai I.-S. Mai reihenweise einzeln tn sonnige vartinecke — milder, «armer, gut gedüngter Boden Komposthaufen Reiben 1,50 m» in den Reihen 15 cm jede Pflanze 1-2 m nach allen Seiten Iult—Septbr. Juli—Septbr. mittellange, voll tragende Unikum Riesen-Melonen Erbsen

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Pagina 2 di 8
Data: 01.01.1897
Descrizione fisica: 8
kann; wenn man ein Haus in die Höhe baut, ohne sich zu fragen, ob die Untermauern Wohl stark genug sind; wenn man einen Trag balken belastet, ohne Rücksicht darauf, wie lang, wie dick, aus welchem Material er ist. Eine solche naturwidrige Belastung ist nun die Hy pothekarschuld auf Grund und Boden; denn die Last, die dem Boden damit auferlegt wird, ist ebenfalls nicht nach sein er Trag kraft bemessen; was er leisten so ll, richtet sich nicht nach dem, was er leisten kann. — Was soll er leisten? Ein Zweifach

es: Den jährlichen Zins und, wenn es gekündigt wird, das Sch«lde«pital selber. Und was kann er leisten? Das, was sein Erträgnis ausmacht. Man braucht jetzt nur auf der einen Seite das Erträgnis von Grund und Boden, auf der anderen Seite die Forderung znach dem Zins und nach Rückzahlung des gekündigten Capitals mit einander zu vergleichen, und es muss einem doch in die Augen springen, dass die Höhe dieser zwei Forderungen - durchaus nicht«, bemessen ist nach der Höhe des Bodenertrages. Dass

dieser nur in den allerseltensten Fällen ausreicht, um das auf einmal ,gekündigte Capital zurückzuerstatten, ist so sonnenklar, dass man darüber gar nicht weiter zu reden braucht; ich habe mich darum in meiner Landtagsrede mehr darauf beschränkt, die Zinslast mit dem Boden ertrage in Vergleich zu ziehen! Auch die Zinslast, für sich allein betrachtet, ist nicht nach dem Ertrag bemessen, Und zwar in mehr als einer Hinsicht. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Forderung nach dem Zins Jahr für Jahr am gleichen Tage

nun auch mit dem Zins. Je leichter das Geld seine Anlage findet (je größer die Nachfrage darnach ist), umso höher steigt der Zins (als Gewinn des Darlehensgebers); sinkt die Nachfrage oder steigt das Angebot von Leihcapital, mit anderen Worten: findet das. Geld seine Anlage weniger leicht, so muss es auch mit geringerem Zins zufrieden sein; im Zinsfuß tritt ein Sinken ein. Nach ganz an deren Gesetzen regelt sich die Höhe des Boden ertrages, und nicht die geringste Rolle spielt das Glück dabei; denn „die Höhe

ich daraus? Zunächst nicht mehr, als dass die moderne Belastung des Bodens durch das Leihcapital eine natur widrige ist, weil sie die Tragkraft des Bodens nicht in Rechnung zieht. Dem wird hoffentlich niemand widersprechen; und auch das Folgende wird man zugeben: „Durch die Unsicherheit der Höhe des Erträgnisses ist von vornherein die Benachteiligung dessen, der seinen Grund und Boden hypothetisch belastet, festgestellt.' Und dieser Nachtheil findet umsomehr Beachtung, als der verschuldete Grundbesitzer

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Pagina 2 di 10
Data: 18.02.1896
Descrizione fisica: 10
5.' „HnMM GhroM.' Jahrg. M aufgenommen wurde, wobei ich jedoch selbst eine Correetur angebracht und anstatt „obligatorische Versicherung' „gegenseitige Versicherung' ein gesetzt habe. Z.Erhöhung desVodenerkrags, Verminderung der Zinslast. Soll nun das vorgesetzte Ziel erreicht, soll die thatsächliche Verschuldung von Grund und Boden immer mehr zurückgedrängt und das eingangs gestellte Ideal, soweit es möglich ist, verwirklicht werden, so sind wir mit Rücksicht theils auf ge wisse Verhältnisse

, der die Gründlage der. gegenwärtigen Wirtschaftsordnung ist, dass sie auch den Bruch bedeutet mit einem Theil der gegenwärtigen Rechtsanschauungen, nämlich mit der Rechtsanschauung über das Verhältnis von unbeweglichem Grund und Boden einerseits und dem beweglichen Gelde anderseits. Ich war mir auch lmvnsst, dass man gegen mich in das Feld führen wird, meine Forderung gleiche einer Chimäre, sie sei eine Utopie, sie sei gegenwärtig emfach nicht ausführbar, sie könne vielleicht theoretisch schön

sein, aber praktisch werde sie sich als un durchführbar erweisen. Bei diesem letzten Punkts setze ich nun an und sage ganz offen : Die erM Frage, die ich an mich stellte, war nicht die — und sie durfte nicht die sein—: Ist durchführ bar, was ich verlange? sondern ich fragte mich: Ist wahr, was hier zum Ausdruck kommt? Meine erste Resolution ruht auf der Ueberzeu gung, dass sich mit der Natur von Grund und Boden und mit der socialen Bestimmung des selben die moderne hypothekarrechtliche Belastung nicht verträgt

. Das ist die Frage : Ist diese Behauptung wahr oder nicht? Ist sie wahr, so muss die Resolution durchführbar sein, es wäre denn der Grund und Boden seiner socialen Bestimmung schon derart entfremdet, dass er sie überhaupt nicht mehr findet. Wer das be hauptet, gibt zu, dass unsere Gesellschaft in der Zerrüttung schon so weit vorgeschritten ist, dass sie die Rückkehr zu geordneten Zuständen nur mehr über ihre eigenen Trümmer finden wird. 1. Diese Verschuldung ist gegen die Natur des Bodens

. Welches ist nun der Grund, der für meine Behauptung spricht? Ich ersuche Sie, meine Herren, lassen Sie sich nicht durch die vielleicht etwas trockene Erörterung abschrecken. Wir wnrden ja unlängst auch in ein etwas dürres Gebiet, .in das trockene Land des Grundbuches, geführt. So werden wir auch hier auf das trockene Gebiet einer ganz kurzen wissenschaftlichen Erörterung geleitet. An die Spitze meines Beweises stelle ich folgende Behauptung: Grund und Boden kommt durch die moderne hypothekarrechtliche Belastung

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Pagina 6 di 12
Data: 25.02.1915
Descrizione fisica: 12
s'U t' l! Dontwrstag, den 25. Februar. 1915 dann gelegt werden, wenn der Boden die nötige Wärme und das Kartoffelkraut keinen Spät frösten mehr ausgesetzt ist. 2. Erbsen. Diese sind besonders zum Mas senanbau in unseren warmen Weingärten. Hü gellagen zur Erzielung sehr früher Ernten zu empfehlen u. kann man die Aussaaten machen, sobald der Boden offen, so daß man anfangs Juni bereits grüne Erbsen ernten kann. Erbsen sind in bezug auf Boden wenig an spruchsvoll, da sie sich den Luftstickstoff

nutzbar zu machen vermögen. Auf mageren Böden gibt man eine Kopfdüngung mit Superphosphat u. Kalisalz: frischer Stalldünger ist auszuschließen. Als Zwischenkulturen in Weingärten wäh le man die frühen niedrigen Sorten wie „Wun der von Amerika' . ..Maierbsl', „Unikum'. „Ueberflüß'. Wenn man dieselben grün abern tet, kann man das Kraut der Erbsen untergra ben und erreicht in Weingärten eine Grün düngung. Für die Ebene, wo man die Erbsen anbaut, sobald der Boden offen ist. eignet sich beson ders

die grüne ..Folgeerbse'. Nach Aberntung der grünen Erbsen in der Ebene kann auf den selben Feldern dann noch Wintergemüse, Wir sing, Rote Rüben. Endivien. als zweite Frucht angebaut werden. Bohnen. Bohnen sind ebenfalls Stick- ftoffsammler. benötigen daher keinen frischen Dünger, jedoch einen in gutem Kulturzustande befindlichen Boden. Eine Kopfdüngung beim Anhäufeln mit Kunstdünger» wie bei Erbsen wird sich reichlich lohnen. In unseren warmen Leiten und guten La gen, die spätfrostfrei

', ..Neger Wachs'. Stangenbohnen sät man erst Mitte Mai. da dieselben mehr Boden- und Luftwärme be nötigen, besonders empfehlenswerte Sorten: .Meisterstück' seine große weiße Bohne, lange fadenlose Schoten), ..Rheinische Zuckerbrech'. ..Mont d'or', ..Schlachtschwert'. Am anspruchs losesten ist die Feuerbohne, die man auch als Schlingpflanze an Gartenzäunen pflanzt. Die Schoten sind nicht zart, wohl aber die Bohne im grünen Zustande ein Herrliches Gemüse. 4. Karotten. Für frühe Ernten sind am dankbarsten

die Sorten ..Wiener Treib', und ..Nanteser'. Die Aussaat erfolgt wegen der leichteren Bodenbearbeitung am besten in Rei ben, welche einen Abstand von 15 Zentimeter haben: für die erste Ernte sab Juni) muß be reits im Februar oder anfangs März vorge nommen werden. Wenn die Pflanzen in den Reihen zu dicht stehen, wird ausgelichtet. Ka rotten können bis Ende Juni auf freigeworde nem Land nachgebaut werden. Der Boden muß in gutem Kulturzustande, tief gelockert, und soll nicht frisch gedüngt

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Pagina 4 di 8
Data: 08.07.1905
Descrizione fisica: 8
und Boden, diese Grundlage aller rwnonulen Existenz, unter ein Recht gestellt werde, das seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte befördert, das jeden Mißbrauch mit ihm ausschließt und das die Weilsteigerung, die er ohne die Arbeit des einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen Nichte macht. Grund und Boden muß als erstes und wichtigstes Erfordernis der Güter produktion allgemein zugänglich sein wie Luft, Licht und Wasser. Wer den Boden Hat, hat die Macht. Wer ihn nicht hat, der muß für das Recht

Besitzers, eine Folge seiner aus dem Grundstück durchgeführten Ver besserungen und Investitionen? Keineswegs! JeM Kind weiß heutzutage, daß städtischer Boden ohne jedes Zutun seiner Besitzer im Werte steigt, wenn die Stadt wächst. Die Arbeit her gesamten Bevölkerung und ihre Zunahme rufen dieses manchmal ganz exorbitante Steigen der städtischen Grundrente, welches die BodenresMmer Zuwachsrente be nennen, hervor. Der Wert des nackten Bodens in Charlottenburg (der Referent entnimmt dieses Beispiel

: eine Wertverminderung des Bodens ist, eine seltene Ausnahme, zuweilen durch lokale Ursachen be dingt und meist vorübergehender Natur. Deshalb ist es begreiflich, daß sich di- geschäftliche Speku lation des Handels mit städtischem Boden in der ausgedehntesten Weise bemächtigt hat. Geschäfte in Grund und Boden gehören eben zu den gewinnreichsten, sichersten und bequemsten, die es gibt. - Der berühmte Nationalökonom Professor Lujo Brentano sagt: „Woher kommt die Teue rung der Wohnungen, die sich in so steigendem Maße

fühlbar macht? Die Antwort lautet: Sie ist die Folge der wohlorganisierten Terrain- spekulation. Sie hat eine Stadt ökonomisch wie mit FestungSmauern umschlossen. Sie hat die Bevölkerung eines großen Teiles des Segens der Stadterweiterung beraubt. Nichts ist leichter, als in Boden zu spekulieren. Der billige Hypothekarbarkredit hat den Ankaus von Boden in hohem Maß erleichtert. Damit wurde die Nachfrage nach Boden gesteigert und die Bodenpreise wurden getrieben. Noch mehr aber wird die Nachfrage

nach Boden dadurch erhöht, daß der Erwerber gar nicht zu bauen genötigt ist; das einzige, was man von ihm verlangt, ist, daß er seine Hypothekarzinsen be zahle. Tut er das, so kann er ruhig zusehen; während er raucht, trinkt und schläft, während . Juli 1905. Jahrg. XVIII. er anderen Geschäften nachgeht und sich amüsiert sorgt die fortschreitende Bevölkernngszunabm/ daß der Boden, den er gekauft und oft nur zum Teil und manchmal nur zu einem reckt geringen Teile bezahlt hat, im Werte steiat

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Pagina 3 di 10
Data: 18.02.1896
Descrizione fisica: 10
dort am höchsten steht und am meisten gesichert ist, wo möglichst viel Gmnd und Boden sich derart vertheilt findet, dass ein zahlreicher Stand mittlerer und kleiner Grund besitzer über das Land sich ausbreitet. Die Wohl fahrt des Staates liegt im Bauernstande. Gehen Sie, meine Herren, die Geschichte der einzelnen Völker durch, dann werden Sie finden, dass blühende Cultur, ausgedehnte materielle Wohl fahrt, Sicherheit des Rechtes und der staatlichen Ordnung gerade dort zuhause sind, wo der Bauern stand

sind. Da ist es mn der Bauernstand, der durch seine dauerhafte Verbindung mit dem so fest Bestehenden, mit Grund und Boden, der Revolution am wenigsten Neigung entgegenbringt. Die Revolution tritt auf unter dem Schlagworte „Freiheit', aber in Wirk lichkeit ist sie immer ein unwürdiger Zwang des Menschengeschlechtes, und gegen diesen Zwang kehrt sich niemand mehr als der freie Bauer. Aber noch etwas anderes. Der Bauernstand Yi der Erneuerer der menschlichen Gesellschaft, «rächten Sie, meine Herren, die Sterblichkeits- Mrn

, wird als undurchführbar hingestellt. Ja, war es vielleicht nie vorhanden? Wenn wir nur in unserem eigenen Vaterlande, in Deutschland, bleiben und zurück schauen auf die alte christlich-germanische Gesell schaftsordnung, so finden wir die Unverschuld- barkeit von Grund und Boden sowohl thatsächlich vorhanden, als auch gesetzlich festgestellt. Im Sachsenspiegel ist sie aufs klarste ausge sprochen; auch enthält dieser die Bestimmung, dass der Erbe die Schulden des Erblassers, nur foweit die fahrende Habe reiche

, zu bezahlen habe. Geiler von Kaisersberg, der berühmte Prediger, gibt den Grund hiefür an, indem er fagt: „Denn wenn der Jude weiß, dass er von dem Gute nichts oder nur wenig bekommen kann, so wird er nicht viel borgen.' Dieser Ausspruch war den damaligen Verhältnissen ganz angepasst, und es ist immer das Gleiche: Das Geld sucht seine Anlage, es sucht möglichst großen Profit, und wenn es weiß, dass es seinen Profit auf Grund und Boden findet,,so sucht es seine An lage eben dort und dringt darauf

, dort angelegt zu werden. Wie Geiler von Kaisersberg gesagt hat: Man muss den Juden die Gelegenheit ent ziehen, so müssen wir sagen: Man muss dem Gelde die Gelegenheit nehmen, dass es seinem innern Dränge, den Grund und Boden auszubeuten, nicht folgen kann. Was in der christlich-germanischen Gesellschaft bestanden hat, finden wir ebenso bei den Slaven. Auch dort hat in alter Zeit Grund und Boden als unantastbares und un- verschuldbares Heiligthnm der Nation gegolten. Meine Herren! Ich gehe noch weiter zurück

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Pagina 2 di 8
Data: 18.12.1896
Descrizione fisica: 8
„Recht' annimmt und damit Ernst macht, ist sicher vor der Gefahr, am Umsturz öffentlicher Ordnung sich zu betheiligen. Es ist aber wirklich der Mühe wert, noch auf einem anderen Weg zu zeigen, dass gerade die Rechts grundsätze Dr. von Grabmayrs für die Revolution einen guten Boden legen, sie als „Recht' erklären. Wenn durch staatliche Gesetze die Freiheit der katholischen Kirche ein geschränkt, wenn den Unterthanen verboten wird, ihre Gewissenspflichten zu erfüllen, wenn sie für ihre Treue gegen Gott

überhaupt leugnet, - ist es ganz selbst verständlich, dass er auch über Grund und Boden kein solches gelten lässt. Deshalb begnüge ich mich damit, den Beweis, welchen er für diese seine Behauptung vorbringt, etwas genauer an zusehen: „Ganz besonders, bedenklich erscheint die Anwendung eines angeblichen Naturrechtes auf die Verhältnisse von Zimmer zu bleiben und das Vieh im Stalle wohl zu verschließen. In jedem Jahre müssen wenigstens zwei Finsternisse eintreten, höchstens aber können deren sieben

von gewaltiger Grund und Boden. Man prüfe doch, wie in der weit überwiegenden Regel das Gmndeigen- thum entstand, und man findet als Rechtstitel Raub, Mord und Unterdrückung. Ganze Völkerschaften unter lagen dem Schwerte grausamer Eroberer, und kühne Räuber wurden Stifter glorreicher Dynastien und eines heute noch blühenden Adels. Wem die normannische Eroberung Englands oder die infame Beraubung der amerikanischen Rasse zu ferne liegen, der erkundige sich beispielsweise nach der Herkunft der Besitzungen

des böhmischen Hochadels, und er erfährt, ein wie großer Theil dieser Latifundien nach Bertreibung oder Er mordung der rechtmäßigen Besitzer als zusammengeraffte Kriegsbeute glücklichen Lanzknechten zufiel. Wo bleibt da das „Naturrecht'? Und entspricht etwa die Heutige Grundbesitzvertheilung einem solchen Naturrecht? Lässt es sich mit dem Naturrecht vereinen, dass ein Schwarzen berg dreißig Quadratmeilen eignet, während vielen Millionen von dem Boden, den die Natur allen Menschen zum Genusse bietet

, nicht einmal ein Plätzchen gehört, auf das sie ihr Haupt hinlegen können? Sobald man anfängt zu fragen, „was das Naturrecht von Grund und Boden verlangt', kommt man vor allem dazu, eine billige Vertheilung von Grund und Boden unter alle Menschen zu fordern. Dies ist denn auch der Standpunkt der Landreformer und der Socialdemokraten, denen mindestens das Lob der Consequenz gebürt, wenn sie das arbeitlose Einkommen nicht bloß bei hebräischen Börsenbaronen, sondern auch bei hochadeligen Latifündienbesitzcrn be kämpfen

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Pagina 2 di 8
Data: 06.11.1896
Descrizione fisica: 8
? Das richtige „Wie' hat eben damals gefehlt; hätte man zu der Zeit, wo Grund und Boden des Bauern losgebunden wurde, hätte man damals die berufsgenossen schaftliche Organisation der Landwirtschaft ein geführt und an Stelle der alten Bande gesetzt, so würde sich die Sache freilich anders ausge nommen haben, als sie thatsächlich uns heute vorliegt. Jetzt wird es viel schwieriger sein, die Heilmittel herbeizuschaffen, die vor 50 Jahren versäumt worden sind. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, dass

ist, ob sich diese Wissenschaftslehre auf den Boden des Christenthums stellt oder nicht. Es wäre mir aber gar nicht schwer zu zeigen, dass der Grund satz: „Grund und Boden ist als Ware zu be handeln' mit dem Geist des Christenthums denn doch nicht im Einklang steht. Herr Dr. v. Grabmayr hält mir vor, ich hätte das Hypothekarwesen als eine moderne Er findung erklärt. Ich habe aber nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauernstandes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann

diese Hypothekarverschuldung im Princip angefangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat (würden wir den Unterschied zwischen dem römischen und dem deutschen Recht prüfen, es dürfte sich bald zeigen, wo der Vorzug ist), dass aber die Art und Weise unseres HypothekarerediteS eine alte In stitution nicht ist, wird mir auch Herr Doctor v. Grabmayr kaum absprechen. Nun aber hat er gesagt: „Unsere Verhältnisse verlangen

die Verbindung von Boden und Capital.' Da gebe ich ihm recht. Sie verlangen die Verbindung von Boden und Capital, und nicht diese Verbindung perhorresciere ich, wie er mir vorwirft, sondern ich verurtheile jene Verbindung, durch welche das Capital als Pfandrecht auf den Boden ge legt wird mit dem Anspruch auf einen Zins, der nur nach dem Gesetz von Angebot und Nach« Als Hager die Hauptstraße von Unken zweckmäßig verrammeln ließ, konnte das am 17. December vorrückende französische Cavallerie- Detachement

wir diese Fahne im October des Jahres 1805 aus den Posten „NmtzMSV BhMNiK.' frage bestimmt wird. Diese Verbindung perhorres ciere ich. Herr Dr. v. Grabmayr sagt zwar, es sei eine andere Verbindung nicht möglich. Das leugne ich. Ich sehe nicht ein, warum man auf Grund und Boden nicht zunächst mit Rücksicht auf das Erträgnis soll Geld leihen können, nach dem die Forderung des Capitals vom Grund und Boden einzig durch sein Erträgnis befriedigt werden kann. Ich sehe wirklich nicht ein, waS entgegensteht, dass

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Pagina 9 di 10
Data: 18.02.1896
Descrizione fisica: 10
Mlnge zu Ur. 14 der „Krwener Chronik' 1896. «iitttltti« md Erhalt««!, des K»«n«- Mks. 7)i- Agrardebatte des Tiroler Landtags 11 Kebruar wird auf lange Zeit hinaus ^!>-r Taqesordnung stehen. In dieser Sitzung Ä-ine Frage aufgestellt worden, die von der nicht mehr verschwinden wird, bis die w Antwort darauf die Anerkennung der maß- Kd-«K-°is°sich°-m'S--h-t' a.» «Wind und Boden ein Gut, das mit dem ' Mothekarcredit belastet werden darf?' Der Abg. Prof. Schöpfer hat auf diese -x^e M Antwort gegeben

: Nein! Er hat ge- Ä dass die hypothekarische Äerschuldbarkeit 2'Grund und Boden ganz nothwendig zur Verschuldung führe, die Ueberschulduug hin wieder den Ruin des Bauernstandes zur Folge babe Darum seine Forderung, dass die Hypo- tbck'r-Verschuldung des Bodens abgeschafft und der bäuerliche Credit auf eine andere Grundlage aetellt werde. Die Debatte über diesen Antrag war von hohem Interesse, und zwar aus folgenden Grün den' Zunächst war niemand imstande, die Be weisführung des Antragstellers

anzugreifen. Wohl hieß es wiederholt, eine solche Forderung sei un ausführbar. Prof. Schöpfer hat jedoch schon an fangs in seiner ersten Rede diesen Einwand ab geschnitten. Er stellte die Frage in den Vorder grund : „Ist es wahr, dass Grund und Boden mit der Hypothekar-Verschuldung sich nicht ver tragt?' Lautet die richtige Antwort darauf „Ja', dann muss die Forderung, dass der Boden vom Hypothekarcredit befreit werde, auch ausführbar sein. Es wäre denn die öffentliche Gesellschaft schon so zerrüttet

, dass der Weg zu einer Neu ordnung derselben nur über die Trümmer dieser Gesellschaft hinüberführe. Man blieb aber auch sonst die Antwort auf diesen Einwurf nicht schuldig. Besonders war es Abt Wildauer, der, und zwar gerade mit Berufung auf Dr. Grabmayr selber, die Ausführbarkeit des Schöpfer'schen Programmes zeigte. Grabmayr strebe ja auch eine Entschuldung von Grund und Boden an und hoffe dieses Ziel durch die von ihm an gegebenen Mittel zu erreichen. Man brauche

also nur auf dem einmal eingeschlagenen Wege immer weiter fortzuschreiten; man dürfe sich nicht begnügen, den Pfahl nur zur Hälfte herauszu ziehen, da sonst die eiternde Wunde, wenn auch langsamer, so doch gewiss den Tod nach sich ziehe. Sei einmal der Boden vom Hypothekar- credit thatsächlich befreit, so müsse man eben die Thür zumachen, bei der sich die Hypothekar schulden neuerdings eindrängen. Dieser Thor schluss sei gar nichts so Außerordentliches; wir haben ihn ja auch in den Fideicommissen, in jenen Adelsgütern

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Pagina 4 di 24
Data: 14.02.1896
Descrizione fisica: 24
des Minoritäts antrages drehen werde, worin die Regierung aufgefordert wird: „Ehestens agrarrechtliche Maß nahmen zu treffen, um 1. die weitere Hypo- thekarverfchuldung von Grund und Boden zu verhindern, und 2. die anzustrebende Un- verschuldbarkeit von Grund und Boden seiner Zeit zu verwirklichen.' Die Utwevfchnld- barkeit von Grund «nd Kode« — das war heute der Hauptgegenstand. Die „Rettung des Bauernstandes' stand auf der Tages ordnung; die Frage: „Wie ist der furcht baren Schuldnoth abzuhelfen

hat, was für eine Stellung der Tiroler Landtag in der Agrarfrage einem auf christlichem Boden stehenden Agrarprogramm gegenüber einnimmt. Der Berichterstatter der Majorität, Dr. I. v. Wroabsna, konnte sich unter Hinweis auf den Ausschussbericht sehr kurz fassen. Er lehnte die Ehre, der eigentliche Verfasser der Anträge zu sein, ab. Daraus erhielt Professor Dr. Schöpfer als Berichterstatter der Minorität das Wort und legte zuerst den inneren Zusammenhang der ein zelnen Theile seines Entwurfes dar. Zum Be weise

des wichtigsten Satzes, dass sich nämlich Grund und Boden mit der modernen Hypothekar verschuldung nicht verträgt, brachte er vor: Das moderne Hypothekar-Pfandrecht widerspricht der Natur und der socialen Bestimmung von Grund und Boden. Denn die hypothekarische Verschuldbarkeit benachtheiligt Grund und Boden zugunsten des darauf anliegenden Geldes und legt Grund und Boden eine Last auf. die er für die Dauer nicht ertragen kann; diese Verschuldbarkeit ist ferner mit der wichtigen Bestimmung und der Aufgabe

des Bauernstandes unvereinbar, indem sie seine Sesshastigkeit und seinen Wohlstand zerstört. Der Redner begründete dies einlässlich und forderte zugleich seine Gegner auf, eine Widerlegung dieser von der christlichen Socialwissenschaft ausgestellten Sätze anzutreten oder nachzuweisen, was denn zur Verschuldbarkeit noch hinzukommen musste, um die gegenwärtige Ueberschuldung zu bewirken. Des weiteren zeigte der Redner aus der Geschichte, dass Grund und Boden bei den alten Deutschen thatsächlich unverschuldbar

und Boden zu widerlegen. Aber kein einziger von den vielen Rednern, die gegen Schöpfer sprachen, versuchte es auch nur von weitem, in der Beweisführung einen Fehler zu entdecken. Nachdem der Herr Statthalter dem Abge ordneten v. Grabmayr gegenüber wegen eines Angriffes in einer früheren Sitzung, die Zurück ziehung der Gesetzentwürfe über Rentengüter und oblig. Genossenschaften, entsprechende Äusklärung gegeben, eröffnete Abg. Dr. Maas die Reihe der Gegner. Dieser fand eine Hauptursache der Nothlage

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Pagina 4 di 8
Data: 16.03.1917
Descrizione fisica: 8
zu halten. Er ist sehr genügsam in Bezug auf Boden und ge- s;en Mnterlälte unempfindlich. Infolgedessen kann derselbe gleich nach der Schneeschmelze ge erntet werden, Spina!.' Um stets frischen und zarten Spinat zu iiaben^ sät man zweimal im Jahre und zwai Mine ^entember für den Frühjahrs bedarf, im April und Mai für den Sommer u. 5>erbs:' am besien breitwürfig, jedoch schütter auf sehr lockerem, stark gedüngtem Boden in freier und warmer Lage. Bei trockener Witte rung in ausgiebiges Begießen

n-.itwendig. Karotten (gelbe Rüben) werden, so bald der Boden offen ist, Ende Februar, An fang März gesät. Reihensaat ist deshalb zu empfehlen, weil erstens dabei weniger zu dicht gesät werden kann, zweitens kann die Boden lockerung und das Jäten besser bewerkstelligt werden. Jedenfalls muß sehr dünn, bezw. schütter gebaut werben. Der Boden soll sehr locker, jedoch nicht frisch gedüngt, in alter Dung kraft sein. d. h. die Beete sollen im Borjahre gedüngt sein. Pastinak! Ein vorzügliches, leider

bei uns zu wenig gezogenes Gemüse. Aussaat im März in Reihen in 25 rm Abstand. Die Wur- zeln^werden im gerbst im srostsreien Magazin in Sand eingeschlagen, gleich wie Karotten. P e tersilie! Die Aussaat erfolgt mög lichst frühzeitig, da der Same sehr lange im Boden liegt, ehe er keimt. Lockerer, seuchter Boden und noriährige Düngung sagt am be sten zu. Rettiche! Erste Aussaat im Februar im Mis-beet, ab März alle - .'5 Wochen ins freie Lano. Momitsrettiche (Rodies) rönnen als wischenkultur benützt

werden. Zur rich tigen Knoüenbildnng ist dünne Aussaat und gut geleerter, fetter Boden nebst reichlicher Bci-ässerung nonnendig. In ! Wochen nach der ^aar sind Radies zu ernten. Sommer- und WilNerrettiche s,n man derart, das; die einzelnen Samenkörner in Entfernungen von. ll) cm gesteckt werden, Zwiebel Bekanntlich leimt der Zwie beljamen jebr langsam, raun dalier schon an- fang') gebaut werden, solange wir von Italien die Zwiebeln billig bezogen, hat man dieser Knlnu bei uns wenig Ammert samteit ewender

. Bei trockenem Wetter sind die Beete zu begießen. Nach dem Einziehen, bezw. Abtrocknen der Blätter wer den die Zwiebelchen aus dem Boden genom men, von den überflüssigen Blättern gereinigt, an warmer, luftiger Stelle ausgebreitet, dann in poröse Säcke gesüllt und an frostfreien Or ten aufgehängt. Sobald im Frühjahr warme Witterung eintritt und der Boden entsprechend abgetrocknet ist, kann man mit der Auspflan zung beginnen. Beete mit vorjähriger Dün gung werden tief umgestochen, mit Holzasche bestreut

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Pagina 2 di 10
Data: 27.11.1896
Descrizione fisica: 10
Freitag, MvsM.' 27. November 1896. Mhvg.' IX. und Boden einerseits, dem Geld capital andererseits ein innerer Gegensatz,, eine natürliche Feind schaft bestehe'. — Ich habe meine Rede eigens durchgegangen, um zu sehen, ob wirklich so etwas drinnen stehe. Keine Spur davon I Nicht das habe ich behauptet, dass das Geld - Capital (deutlicher gesagt das Schulden machen) mit dem Grund und Boden sich nicht vertrage, sondern nur das Schulden machen durch die moderne Hypothek, zumal

die Natur von Grund und Boden sich gegen. die Verbindung mit Capital sträube.' Daraus gab ich zur Antwort: „Nicht die Verbindung von Boden und Capital per- horresciere ich, wie er mir vorwirft, sondern ich vermtheile jene Verbindung, durch welche das Capital als Pfandrecht auf den Boden gelegt wird mit dem Ansprüche auf einen Zins, der nur nach dem Gesetze von Angebot und Nach frage bestimmt wird. Diese Verbindung per- horresciere ick.' Noch ein Beispiel! In meiner Rede habe ich mehrmals den Ausdruck

„moderne Hypothek', „moderne hypothekarrechtliche Be lastung' gebraucht. Dagegen wandte sich Herr Dr. v. Grabmayr in derselben Sitzung durch die Worte: „Ich constatiere vor allem, dass der Herr Professor nach meiner Ansicht darin sich gründlich zu irren scheint, dass er die Hypothekarverschuldung von Grund und Boden als eine moderne Erfindung hinstellt. Hier, glaube ich, steht er denn doch mit den Ergebnissen dey Geschichte in einem ent schiedenen Widerspruch.' Die Hypothekarver schuldung ist so alt

,' als es überhaupt eine ent wickelte Wirtschaft gibt.' Darauf gab ich zur Antwort: „Ich habe nur gesagt, die moderne Hypothekarverschuldung ist der Ruin des Bauern standes, und das behaupte ich auch jetzt. Wann diese Hypothekarverschuldung im Princip ange fangen hat, darüber habe ich mich gar nicht ausgesprochen. Ich weiß ganz gut, dass es schon bei den alten Römern Hypotheken auf Grund und Boden gegeben hat. . . . dass aber die Art und Weise unseres Hypothekarcredites eine alte Institution

nicht ist, wird mir auch Herr Dr. v. Grabmayr kaum absprechen.' Ich habe als? das Wort „modern' verständlich genug in dem ganz gewöhnlichen Sinne „heute in Brauch' genommen. Trotzdem muss ich es in v. Grabmayrs neuester Schrift wieder hören, ich hätte die Hypothek auf Grund und Boden alsetwas neu Eingeführtes bezeichnet. — Aber geradezu komisch muss erscheinen, was mein Gegner in allem Ernst als moderne Hy pothek hingestellt. Er gibt nämlich zu, dass die jetzt gebräuchliche frei kündbare Bodenhypothet ungesund

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Pagina 1 di 10
Data: 19.03.1897
Descrizione fisica: 10
» Ar. 23. Brixen, Freitag, den jH. März 18Y7. X. ZttHvg. MUllttOuldbarkeit von Grund undSoden Ueber diesen Gegenstand veröffentlichte die Kath. Kirchenzeitung' in Nr. 20 vom 9. März nachstehenden, von einem Kirchenrechtslehrer (I.L.) -verfassten Artikel: Der vorjährige Katholikentag in Salzburg nahm unter verschiedenen anderen die Agrarfrage betreffenden Resolutionen nach langer und ein gehender Berathung auch folgende an: „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden sind zu bezeichnen

: a) die Entlastung des Bodens von den darauf lastenden Schulden und die Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden; d) die Einführung einer d-ii gesellschaftlichen Zwecken des Bodens ent sprechenden und die Erfüllung dieses Zweckes sichernden Grundbesitzordnung.'*) Somit hat sich der Katholikentag für die Unverfchuldbarkeit des Bodens als das bei den agrarrechtlichen Reformen anzustrebende Ziel ausgesprochen. Dass dieses Ziel nicht ohne viele Mühe werde erreicht werden können, dass

man es auch bei aller Mühe nicht in einem Jahre oder auch nur in einem Jahrzehnt werde erreichen können, da rüber hat sich wohl niemand ein Hehl gemacht, ^imgst wurde aber in einer katholischen Leitung gegen die Aufhebung des Hypothekar- Pfandrechtes auf Grund und Boden nicht diese Schwierigkeit geltend gemacht, sondern ein pumpleller Emwurf erhoben, nämlich der, es sich dieselbe mit dem canonischen Rechte im l? jüngst erschienenen „Bericht über Schwan S 225' ^t-rreichischen Katholikentag zu nicht in Einklang bringen

. Das Kirchenrecht habe nämlich „seit den ältesten Zeiten fort und fort behauptet, die kirchlichen Gelder seien vor allem auf Grund und Boden zu investieren pn stÄbilibus tutis st kuotiksris xrasäiis^), nicht aber in Staatspapieren'. Man wird nun allerdings, schon von vornherein geneigt sein, diesen Einwurf abzulehnen. In Salzburg, wo doch genug Männer an diesen Berathungen theilgenommen, denen das Kirchenrecht keines wegs ein unbekanntes Gebiet ist, ist es unseres Wissens niemandem eingefallen, diesen Einwurf

sie auf Grund und Boden hypothekarischin fruchtbringender Weise angelegt werden müssen. Denn wenn eine derartige Bestimmung nicht in alter Zeit be standen hat, wie kann man dann sagen, die Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden verstoße gegen das alte canonische Recht? Wer nun aber die thatsäch lichen Verhältnisse, welche „seit den ältesten Zeiten fort und fort', nämlich etwa bis zum Beginn, des 19. Jahrhunderts, bestanden, ins Auge fasst, der erkennt sofort, dass die Kirche

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Pagina 1 di 10
Data: 14.12.1897
Descrizione fisica: 10
Grund und Boden den beweglichen Gütern gleich gestellt oder, wie man sägt, dem gemeinen Sachenrechte unterworfen wurde. Damit ist ihm die natürliche Rechtsgrundlage entzogen und eine ganz falsche, unnatürliche untergestellt worden. Um dies zu erkennen, genügt es, sich die Frage zu stellen, welche Ausgabe denn der Grund und Boden in der Gesellschaft Hai. Während die deutlichen Güter dem Ver brauch Zu dienen haben (indem sie gebraucht werden, werden sie auch aufgebraucht; die Speise wird gegessen

, das Kleid wird abgetragen, das Holz wird verbrannt ?c.), hat der Grund und Bydm eine ganz andere Aufgabe, nämlich die Urproducte der nationalen Ernäh rung zu liesern. Daraus ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung : Weil der Grund und Boden für die Ernährung des. Volkes, der Ge sammtheit, da ist, so hat diese das Recht, zu fordern, dass er in einem Stande erhalten werde, wonach er diesem Wohle der Gesammtheit, nicht etwa bloß dem Profit eines einzelnen, am besten dient. Jnsowe-t der Grund und Boden

auch dem Nutzen des einzelnen dient, darf er doch nicht (und dies zu fordern hat die Gesammtheit wieder das Recht) so behandelt werden, dass er seiner nationalen Aufgabe entzogen, in Erfüllung derselben gehindert werde. Wir müssen nun den Grund und Boden auch noch in seiner Verbindung mit jenen Menschen betrachten, die auf ihm leben, ihn besitzen und bear beiten. In dieser Hinsicht wird allgemein an erkannt, dass ein kräftiger Bauernstand die Grund-- uud Hauptstütze des Staates ist. Wenn dies richtig

ist, so ergibt sich auch hieraus eine Folgerung, und zwar über die Bertheilung des Bodens. Grund und Boden soll, wenn auch nicht ausschließlich, so doch der Hauptfache nach fo vertheilt sein, dass darauf eine möglichst große Anzahl von Bauernfamilien, ihr Fortkommen findet. Auch soll e;n genügend kräftiger Bauern stand im Besitze seines Antheiles geschützt und in entsprechender wirtschaftlicher Kraft erhalten bleiben, damit er in der Lage sei, feine Aufgabe zu erfüllen, nämlich seinen Theil zur Volks

ernährung und zur Stütze des Staates beizu tragen. Es müssen also Grund und Boden und der Bauer gewissermaßen zusammengewachsen sein. Ein fluctuierender (in beständigem Wechsel be griffener) Bauernstand kann erstens nicht bestehen und wird zweitens auch den Grund und Boden zugrunde richten, Es ist darum gewiss selbst verständlich, dass der bäuerliche Grund und Boden oder der bäuerliche Besitz dem Prin cipe nach stabilisiert (fest und dauerhaft gemacht) werden muss und nicht in die.Lage gesetzt

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Pagina 2 di 10
Data: 19.03.1897
Descrizione fisica: 10
noch durchaus nicht einer Gegnerschaft gegen das canonische Recht beschuldigt werden darf. 2. Da wir nun einmal von der Stellung des Kirchenrechtes und der Kirche zur Aufhebung des Hypothekarpfandrechtes auf Grund und Boden sprechen, so sei hier noch folgende Be merkung gemacht. Die Bestrebungen zu gunsten der Unverschuldbarkeit des Bodens zielen wesentlich darauf hin, den hzeutig en Geld caPitalismus oder die kapitalistische Wirtschaftsform ein zuschränken und der Herrschaft des Capitals über. Grund

und Boden ein Ende zu machen. Allerdings mag damit die eapitalistische Wirt schaftsform noch nicht ganz aufhören, aber das Capital wird damit doch von jenem Gebiete zurückgedrängt, auf welchem seine Wirkungen sich Wohl am verheerendsten erwiesen haben und naturgemäß auch immer erweisen müssen. So wäre dann auch schon etwas Wesentliches ge schehen, um der Herrschaft des Capitals auf den anderen Wirtschaftsgebieten ein Ende zu machen. Bestrebungen aber, den Capitalismus einzu dämmen, müssen doch wahrlich

kann. Aber auch über die gegenwärtige kirchliche Praxis, welche der erwähnte Artikelschreiber irrig auf die früheren Jahrhunderte überträgt, sei noch Einiges gesagt. Gewiss gestattet die Kirche jetzt die Anlage kirchlicher Capitalien als frucht bringende Hypothekardarlehen auf Grund und Boden. Aber, dass sie eine derartige Anlage als besonders wünschenswert hält, das wäre wohl noch zu beweisen. Uns will scheinen, dass der Geldcapitalbesitz überhaupt, auch unter den augenblicklichen Wirtschaftsverhältnifsen, der Kirche

nicht besonders wünschenswert erscheint. Das Geld hat jetzt im allgemeinen den Vor theil, dass es höhere Erträgnisse in Form von Zinsen liefert; aber der Kirche ist es weniger um hohe Erträgnisse, als um die Sicherheit ihres Besitzes und um sichere Einkünfte zu thun. Die meiste Sicherheit aber bietet auch bei der heutigen Wirtschaftsform noch der Grund und Boden. Darum wird die Kirche wohl mehr geneigt sein, ihren Capitalbesitz in Grundbesitz umzuwandeln, als den ihr gebliebenen Grund und Böden zu verkaufen

, welche die einen oder die anderen auf die Dauer bieten. Dass die Kirche Hypothekardarlehen gerade auf landwirt- .schaftliche Güter den Hypothekardarlehen auf ^Wohnhäuser u. s. w. allgemein vorzieht, dürfte wohl fehr schwer zu beweisen sein. Bei den 'Bestrebungen nach der Unverschuldbarkeit des -Grund und Bodens hat man, aber nur die land wirtschaftlichen Güter im Auge, denn nur mit diesen beschäftigt sich die Agrarfrage. Es geht also keineswegs an, die Bestrebungen nach der Boden-Unverschuldbarkeit ^ als auch nur dem 'heutigen canonischen

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Pagina 4 di 8
Data: 10.08.1901
Descrizione fisica: 8
Seite 4. Nr. 96. Samstag, .,Brixener Chronik.' 10. Angust 1901. Jahrg. xiv. Mit, W Itltd llMtltt dmtgt man Obßbältttte? Bortrag des Herrn Dr. Gtto Kiore, gehalten z» Mühwach am S. August. In hiesiger Gegend wird die Obstcultur leider sehr vernachlässigt. Grund und Boden ernähren Menschen und Thiere, und zwar Grund und Boden allein. Es ist daher der wichtigste Zweig der Erwerbsthätigkeit der Menschen: die Landwirtschaft. Sie verschafft die Rohstoffe zu Ernährung, Bekleidung ze. Die Erzeugung

von Pflanzen und Thieren ist ihre Aufgabe; beides geht Hand in Hand. Der Bauer muss aber kennen und wissen, welche natürlichen Be dingungen für das Fortkommen der Pflanzen erforderlich sind; von der richtigen Behandlung hängen Güte und Menge der Ernte ab. Luft, Licht, Wasser und Wärme bedarf jede Pflanz?. Wir sind in dieser Beziehung nur imstande, auf Wasserwirkung Einfluss zu nehmen. Jede Pflanze entzieht dem Boden eine be stimmte Menge von Nährstoffen; diese Stoffs j müssen, soll die Pflanze

bilden sich unter Mitwirkung des Sonnenstrahles in Kohlenstoff und Sauerstoff um, wobei die übrigen Bestandtheile, Fett, Stärke, Zucker und Holzfaser, sich ausscheiden; die Ausscheidung und Dar stellung organischer Stoffe aus anorganischen ist aber vom Sonnenstrahl abhängig, der das Blatt grün erzeugt und die Salze aus dem Boden zieht. Wohl alle haben gewiss schon bemerkt, dass das Gras, das z. B. unter einem Brett oder dgl. liegt, weiß bleibt, weil ihm eben das Sonnenlicht fehlt zum Hervorrufen

des Blattgrüns. Es sei hier nur noch gesagt, dass die sogenannten Haarwurzeln mittelst eines feinen Haarfilzes, der sie bedeckt, die mineralischen Bestandtheile und das Wasser aus dem Boden aufnehmen, während die Blätter alles dies zum größten Theile ausathmen; die Blätter sind so zusagen die Lunge der Pflanze. Wissenschaftlich nennt man das den Ver dunstungsstrom. Aus dem Blattgrün gehen sodann alle anderen organischen Nährstoffe hervor. Dies nennt man Stoffwanderung. Stärke und Eiweiß — unlösliche Stoffe

auch die mangelhafte, aber im ganzen und großen gute Methode durch die gute Würdigung des Stickstoffes in der Luft er gänzt und das Räthsel der sogenannten Grün düngung gelöst. Liebig, der große Chemiker, hat den unumstößlichen Satz aufgestellt : Was man dem Boden durch den Pflanzenbau an Mineralstoffen entzogen hat, muss man ihm wieder geben. Kommen wir nun auf die Art des Wieder gebens, auf die Düngung selbst. Wir 'unter scheiden dreierlei Düngmittel: 1. animalische (thierische), als: Stallmist, Excremente

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Pagina 4 di 8
Data: 20.07.1901
Descrizione fisica: 8
diese Frage Herr Dr. Otto Kiene in einem längeren Vortrage beantwortet, der uns zur Berstgung gestellt wurde. Im Interesse vieler Leser und als Beitrag zur Lösung der für Süd- krol höchst wichtigen Frage geben wir den Bortraa wieder. (D. Red.) ' **) Außerdem in Kältern-und bei Bozen (Samt Magdalena, Rentsch, Zwölftnalgreien). D. R. tischen Ocean bis zum Fslsgebirge von Colorado. Nur in sehr trockenem und kalkigem Boden kommt sie nicht gut fort. Für unsere Gegend, besonders in Hügellagen entschieden

am besten zu empfehlen, weil sie auch schnell und sicher durch Samen sowohl als durch Holztrennung zu vermehren ist. 3. Vitis rupsstris, Heimat Tkxas, Arkansas, Neumexiko, Missouri, besonders geeignet für sandige Böden, liebt trockenen, mageren Boden. Anfangs etwas schwaches Wachsthum, vom dritten Jahre an jedoch sehr kräftig, nimmt Veredlung sehr gut an, bewurzelt sich aber schwer; Höhen lagen zu empfehlen. 4. Vitis SoloiüZ, eine wildwachsende Ameri kanerrebe, wahrscheinlich durch Kreuzung von kiparia

, sandigen, aber steinfreien Garten oder Ackerboden von wenigstens -/z Meter Tiefe; die Lage muss warm und geschützt sein und wasserleitig. Ewige Tage vor der Saat ist dieser Boden tief umznspatm, fein abzurechen und mit 5 bis 6 Centimeter tiefen Furchen, 50 Centimeter von einander, zu durchziehen. In diese Furchen legt man nun den Samen sammt dem Sand, Erde oder Kohle, worin er aufbewahrt war, so, dass S Centimeter Entfernung von einem Samenkorn zum andern bleibt; gewöhnlich wird viel zu eng gesetzt

Blattbildung sichtbar. Da muss man dann zugunsten der stärkeren Pflanzen die schwächeren ausreißen, so dass man einen Abstand von circa 15 Centimeter erhält. Im Mai beginnt dann die Stengelbildung und in circa 3 Wochen die volle Ausbildung. Diese Rebenpflznzen sind bei längerem Trockenwetter gegen Abend — niemals aber bei Sonnenschein — zu begießen, frei von Unkraut zu halten und alle 3 Tage mit einer feinen Gießkanne zu be spritzen; der Boden muss zum besseren Fort kommen oft gelockert werden: dann gehen

ins N M Wenn dann bei Eintritt der erüm fröste die Blätter fallen und die nntersw N? ausgereift sind, so empfiehlt es sich die Ä anzuhäufeln oder wenigstens mit St h ^ L-mi^ b-d--k-„, ..f d -s- !-l„ Unter den besten Boden- und Wittenw»» Verhältnissen erzielt man von einäh^ mehr als 1 Meter, von anderen Sorten ^ 60 Centimeter. Wenn ungünstige Boden- »n! Wltterungsverhältn sse obwalten, so ist es wa?» scheinlich, dass sich die Sämlinge'-.'ebenso d'e Wurzs reben - ,m ersten Jahre nur seh schwach entwickeln; dann wäre zu rathen

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Pagina 1 di 8
Data: 22.01.1897
Descrizione fisica: 8
durch geführt werden? (Vom Landtagsabgeordneten Dr. Aemilian Schöpfer.) Obwohl-über unser Thema noch manche Vorfragen zu erledigen wären, so muss doch einmal die obige, gewiss allgemein interessierende Frage gestellt und beantwortet werden. Ich zer lege sie in zwei andere, von denen die eine heute, die andere in der nächsten Nummer der „Chronik' beantwortet werden soll. — Die erste dieser zwei Fragen lautet: 1. Wenn Grund und Boden schuldenfrei ist, ist es dann in der Praxis aus führbar, dass er gesetzlich

als unverschuldbar er klärt wird? Kann der Bauernstand bestehen und -seine Aufgabe in der Gesellschaft erfüllen, wird wohl nicht die übrige Gesellschaft Schaden leiden, wenn Grund und Boden hypothekarisch als un verschuldbar gilt? 2. Nachdem der Grundbesitz bereits, und zwar sehr stark verschuldet ist, steht da noch ein Weg offen, die Hypothekarschulden ohne Ver letzung der Gerechtigkeit und ohne sonstigen Schaden der Gesellschaft zu beseitigen, den Grundbesitz schuldenfrei zu machen? I. Ist, die nene

, dann trägt das Gut schon wegen des Wegfalles so- vieler Hypothekarzinsen dem Besitzer Jahr für Jahr viel mehr ein^Jn Tirol würde die jährliche Mehreinnahme 'der Landwirtschaft schon aus diesem Grunde wohl 6 di» 8 Millio nen Gulden betragen, dann in ganz Cislei- thanien vielleicht 10t) Millionen Gntden. , Gewiss, die Landwirtschaft würde rentabel; und diese neue Rentabilität würde durch eine andere Folge der Unverschuldbarkeit noch be deutend gesteigert. Gegenwärtig ist Grund und Boden weitaus zum größten

Theile mit Schulden belastet, die ganz und gar unproduktiv sind, also vom Boden und der darauf verwendeten Arbeit nur zehren, ohne zu befruchten. Und eben wegen des Druckes dieser unproduktiven Schulden kommt der Landwirt so schwer und oft gar nicht mehr in die Lage, Capital in die Wirtschaft selber hineinzustecken und dort, sei es im Betrieb, sei es in der Melioration, fruchtbringend anzulegen. Dies ist ein Hauptgrund dafür, dass die Cultur und die Ertragsfähigkeit des Bodens

und damit auch die Gütererträgnisse immer mehr zurückgehen. Ist hingegen der Boden schuldenfrei, dann wird auch das Capital frei, das in Verbindung mit der Arbeit dem Boden eine jetzt vielleicht unge ahnte Rentabilität verleihen würde. Dann würden wieder fruchtbare Aecker entstehen, wo seit Jahr zehnten Wiesen sind; es würden Wiesen entstehen, wo jetzt vielleicht nur Moos ist; es würden Schutzbauten aufgeführt, wo das ungestüme Ele ment dem Landmann so viel Sorge, Kummer und Schaden bereitet; es würden die Viehzucht

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Pagina 3 di 10
Data: 19.03.1897
Descrizione fisica: 10
Freitag, 19. März 1897. leite -»^-nor Dr. S ch ö P f e r: „ ... Nun hat . k^NrOberlandesgetichtsrath gegen mich ^ «1u? öanoÄeum ins Feld geführt, und auch das ^ erstaunt, von dieser Seite einen ich A- theologische Wissenschaft Zu ver-- V?« M zweifle nun. ob der Appell an nelMw. von Seite des Herrn Ober- Ä «-«»»-» B-stimmmg-n d-s wchlichm kmM Das sus oallomLUM gegen S« A> K». d°- «' ->°-n'«ch die SÄcibe fehlen.' Das Ms eanomeum ? Aer verlangt, dass die Kirchen- ^italkn auf Grund und Boden

beruhen sollen; as ist aber himmelweit verschiedendavon, dass C^eneavitalien auf Grund Und Boden in der Wwnen Weise angelegt werden sollen. In der^ Ilten ^eit haben ja die Kirchencapitalien rn Kund und Boden selbst bestanden, oder sie waren Mntenbezüae aus Grund und Boden. In der « in welcher die Capitalsverschuld- barkeit eingeführt wurde, nachdem durch Gesetze M frühere Verhältnis abgeschafft war, blieb den Kirchen und Pfründen nichts anderes mehr Ärig, als sich in diese ihnen aufgedrungenen

hat das zugelassen und hat es allerdings dazu benützt, um langsam und allmählich die Sklaverei zu beseitigen. So bleibt auch gegen- Bärtig der Kirche nichts anderes übrig, als sich in die bestehenden Wirtschaftsverhältnisse zu Hgen, um die Einnahmen der Kirchen und Pfründen zu sichern. Damit ist aber nicht ge meint, dass die Kirche für die CapitalSverschuldbar- keit von Grund und Boden eintritt; das ist durchaus nicht der Fall, das ist eine ganz andere Frage. Es lassen sich die Bezüge der Kirchen, Pfründen

. ES MV «»tt «Y W MM beschlossen, weiter zu rücken, nm wie ja bekannt ist, in den letzten 25 Jahren in! Cisleithanien über 300 Millionen auf Grund und Boden angelegte Gelder verloren gegangen; sind^), sollte dieser Umstand allein schon darauf- hinweisen, dass die Kirche nicht für eine Sicher heit eintreten kann, die in so vielen. Fällen rein? fictiv ist. l Ich muss aber noch auf ein ganz anderes' Moment aufmerksam machen. Nachdem Nämlich- die alten Verhältnisse mit einem Schlage beseitigt! worden sind und an die Stelle

der früheren' Abgaben aus Grund und Boden die. Cäpitä- listerung derselben getreten ist, sind die Bezüge,^ welche die Stiftungen früher' gehabt haben, aüf einen ganz anderen Standpunkt gestellt worden, als den sie eigentlich verdienen. Jetzt find diese Capitalien jenen andern ganz gleich gestellt, die ein arbeitsloses Einkommen bedingen. Wenn jemand 10.000 fl. hat und sie auf Hypothek anlegt, so nenne ich den Zins, den er daraus bezieht, ein arbeitsloses Einkommen. Wenn aber Pfründen, Klöster

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Pagina 1 di 10
Data: 18.10.1889
Descrizione fisica: 10
Rechtsordnung Mschtk, war er selbst dem Volke geläufig, jetzt ist er so gar Staatslenkern unverständlich. Dieser Satz lautet: ber Grund und Boden gehört in erster Linie ^.ganzen Gesellschaft und erst in zweiter unn gehört er dem Besitzer; man drückt wese Meit auch aus: Die Gesellschaft hat das ^ereigenthum über Grund und Boden. Das kA Alich sonderbar, wenigstens in den Ohren der Wz ^ und aller derer, die vo»u Geist des Kapitalis- volkswirtschaftlichen Liberalismus mehr oder ' °er angekränkelt

sind, und das kann auch den Besten passieren. Und dennoch ist es so; denn für >N eck ist der Grund und Boden da? Ist er ZK?,,! deshalb gegeben, damit der Einzelne ihn zn AM-t Zwecken benützen, oder vielleicht gar durch desselben sich bereichern kaun, wie der moderne ) ^kzl. Nr. 32 der „Brixener Chronik.' Kapitalismus lehrt? Mit Nichten; sondern der Grund und Boden ist da für die Gesammtheit der Menschen, als das Mittel für ihre Ernährung; seine Bestim mung — sagt die mehr wissenschaftliche Sprache — ist die nationale Ernährung

. Der Bestand der Ge sellschaft ist denn doch wichtiger als die sinnlose Bereiche rung eines Einzelnen. Wie wird es aber einmal mit der Gesellschaft aussehen, wenn wenige Einzelne die Nahrungs kraft der Erde ausschließlich für sich selbst in Beschlag nehmen, ja durch fortgesetzte Ausbeutung diese Kraft viel leicht noch zerstören? Die Gesellschaft wird verkümmern, die Ausbeuter selbst aber werden ersticken. — Es ist dar um ein soziales Grundgesetz, daß der Grund und Boden zuerst für die Gesammtheit

da ist, und erst in Unterordnung darunter sür den Einzelnen; und in diesem Sinne behaupten wir: Die Gesellschaft hat das Obereigenthum über Grund und Boden. Dieses Gesetz hat auch Gott nach der Erschaffung des ersten Menschenpaares angedentet, indem er demselben die Erde übergab mit den Worten: „Wachset und vermehret euch und erfüllet die Erde und unterwerfet sie euch . . . siehe, ich habe euch alle Pflanzen gegeben, damit sie euch zur Speise seien'; nach der Süudfluth fügte er hinzu: „Alles Lebende

soll euch zur Nahrung dienen.' Damit ist dem Menschengeschlechte die Erde übergeben, da mit ihre Erzeugnisse demselben als Lebensmittel dienen. Was folgt nun aus diesem Obereigenthum der Ge sellschaft? Daraus folgt: Die Gesellschaft hat das Recht und auch die Pflicht Sorge zu tragen, daß mit dem Grund und Boden dasjenige geschehe, was nothwendig ist, damit er der oben dargelegten nationalen Bestimmung ent spreche. Dazu ist aber vor Allem nothwendig, daß der Grund und Boden unter einzelne Menschen in einer ge wissen

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Pagina 3 di 8
Data: 29.01.1897
Descrizione fisica: 8
, manche Klagen n vorzubringen. In dem Schluss- ÄN den ersten Theil der Resolutionen konnte P essor Schöpfer die Klagen zusammenfassen. L?der Abstimmung zeigte stch auch mit Bezug ^ auf w Hauptpunkt des Agrarprogramms die fordern«? nach gesetzlicher hypothekarischer Un° verschuldbarkeit von Grund und Boden, volle Ein- müthiqkeit. Aus den unten Mitgetheilten Resolutionen kqnn man ersehen, auf was m der Berathung besonders Gewicht gelegt wurde. — Der zweite Theil der Hauptversammlung war der Angelegenheit

ist im letzten Grunde keine andere als die'hypo thekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden. Denn: a) Bor allem bewirkt sie eine große Erleichterung des Schuldeu- machens, indem Grund und Boden nicht nur bis zum. Ertragswert, sondern sogar bis zum Verkehrswert als Pfand hingegeben werden kann; b) dadurch schafft sie hohe Güterpreise, die den Ertragswert oft um vieles übersteigen. Die nothwendige Folge davon ist, dass die Güter auch umsomehr belastet werden können, und dass zumal bei dem immer häufiger

Mtsversteigerung. ist ^pothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden , m ^ daran, dass alle anderen Versuche zur Hebung wünschtei^Erfol^ ^'^'5tandes für die Dauer ohne den ge- au? N ^^^lich sonst für den Bauernstand geschieht, kommt entweder au? der Ausgaben oder Vermehrung der Einnahmen, also aber nni-k Wirtschaftserträgnisses hinaus. Dadurch werden verschliß,'terpreise gesteigert, und wird für die weitere Boden- v^cyuldung neuer Raum geschaffen. Die Anwendung all dieser Mittel ist nur dann von dauerndem

Erfolg begleitet, wenn zugleich der Entlastung des BodeNs von den daraufliegenden Hypothekarschulden zielbewusst zugearbeitet wird. 5. Der Agrartag erkennt deshalb die einzige Rettung des Bauern standes darin, dass: a) durch gesetzliche und Verwaltungsmaßregeln die weitere Ver schuldung von Grund und Boden aufgehalten wird; k) die allmählich e Entlastung des bäuerlichen Grundbesitzes unter vorläufiger Feststellung einer Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt wird; e) Grund' und Boden

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