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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 30.04.1878
Descrizione fisica: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Pagina 1 di 6
Data: 09.12.1873
Descrizione fisica: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Pagina 2 di 4
Data: 26.03.1890
Descrizione fisica: 4
gesetzlich berech> tiget, den städtischen Zuschlag zm ärarische« Verzeih, ruugssteuerauch dann «ach dem allgemeinen Steuer, tarife einzuheben, wen« die ärarische Steuer vo« de« verzehmagsstmerpflichtigev Parteien im Wege der Abfindung entrichtet wird? Um diese Frage zu beauiworten, muß mau sich zuerst darüber Klarheit verschaffen, was unter Abfindung zu verstehen ist und wie der Begriff des städtischen Zuschlages zur ärarischeu Steuer definirt werden muß. Um diese nothwendige Klarheit zu gewinnen

Bestimmung: „Um die Steuer« »Pflichtigen zu erleichtern und denselben ein Mittel „darjubieteu. sich von den Koutrollmaßregels za „befreien, welche mit der Einhebuug der vor» „schriftsmäßigeu Gebühr verbunden werden müssen' „wenn das Gefälle nicht ohue Schutz bleiben soll, .werden Abfindungen gestattet. — Wenn eine „steuerpflichtige Partei sich mit der Gefällsvev „waltung Wer ein jährliches Pauschale abgefunden „hat, trete« für die Dauer de« «bswdnngsvertrages „die über die Eiahelumg der tarifmäßig

« Gebühr „vorgeschriebene« Bestimnmage« außer Wirksam- „kit.' Diese Bestimmung ist zu deutlich, um mißver» standen zu Werde«? ste sagt, mit kurzen Worten wiederholt: Die Steuergrundlage ist der Tarif; wollen sich aber die steuerpflichtigen Parteien den »it der tarifarischeo Besteuerung verbundenen lästigen Kontrollmaßuahmeu entziehen, so steht es ihnen frei, sich mit der Finauzverwaltung über die Höhe der Steuer vou Jahr zu Jahr abzu- studeu; kommt ewe solche Abfindung zu Stande, so tritt

für den Abgefundenen der Tarif außer Kraft: die Abfindungssumme ist die Aerarial» steuer. Au dieser grundsätzlichen Bestimmung hat zas Gesetz vom IS. Juni 1877 auch uicht ein Jota geäudert. Auch dieses Gesetz bestimmt zu» nächst im § 8, daß Gegeustaud und Aus- maß der Steuergebühr durch den Tarif.bestimmt wird, wogegeu der 817 ausdrücklich festsetzt, daß die tarifarische Besteuerung nur eiue vou deu ge setzlich zulässigen Arten der EinHebung der Fletsch steuer ist und zwar die letzte davon, während als erste Art

mit der Gesammtheit oder wenigstens überwiegenden Mehr heit der Gewerbsuuteruehmer eines Ortes oder Bezirkes und zwar für alle VerzehrungSsteuer» Pflichtigen Handlungen des ganzen Bezirkes abge schlossen werden dürfen. Mit anderen Worten: feit de« 1. Jänner 1878 find uur mehr Soli- darabfiuduugsverträge zulässig, nicht mehr Eiuzelabfindungen. Naturgemäß sollte sich dieses Solidarabfiodungssystem so gestalten, daß die Gesammtheit der fleischsteuerpflichtige« Ge werbsuuteruehmer sich über die Höhe der Steuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 15.03.1913
Descrizione fisica: 16
Nr. «2 „Bozner Zeitung' (Südtiroler Tagblatt) Samstag, den 1?., März lyzz. '> Einige Ausklärungen über die Einkommensteuer Vom R.-Abg. G u st a v H u m m e r. Gegen die Erhöhung der Personalnnkommen- steuer, oder wie sie in Hinkunft heißen wird, der Einkommensteuer kurzweg, wurde von vielen Körper schaften energisch Stellung genommen. Das kam zum Ausdrucke ir. zahlreichen an die Abgeordneten gerichteten Schreiben, aus denen hervorgeht, daß ein großer Teil der Bevölkerung sich darüber

ihn mitgenommen haben. Doch laß das alles, bis Du ausgeschlafen hast.' ^Schlafen? Ich kann jetzt nicht schlafen. Tie '.»'LUi-iv P oanss on crgibt sich aus der folaendcn Gegenüberstellung: Derzeit: bei einem Einkommen von Mehr als 100 000 X bis einschließlich 200.000 K steigen die Stufen um je 4000 X und die Steu er um je 200 I<; die Steuer wächst auf mehr als 4 Prozent; bei' einem Einkommen von mehr als 200 000 X bis einschließlich 210 000 Rroneir beträgt die Steuer 9300 X. Bei einem Einkommen

von über 210.000 I< steigen die Stufen um je 10 000 l< und die Steuer um je 5'00 X. Die Steuer ist mit der Maßgabe zu bemessen, daß von dem Einkommen einer höhe ren Stufe nach Abzug der Zteuer niemals we niger erübrigen darf als von dem höchsten Ein kommen der nächst'niedrigeren Stufe nach Ab zug der auf letztere entfallende Steuer. In Hinkunft: bei Einkommen von über X 100 000 I< bis einschließlich 200.000 X steigen die Stufen um je 4000 X und' die Steuer um je 260 X; bei einem Einkommen von über I< 200.000

bis einschließlich 210.000 X beträgt die Steuer n.kso X. Bei Einkommen von über 210.000 X steigen die Stufen um je 10000 Kronen und die Steuer um je 650 X- Dieser vorstehenden, gewiß äußerst lehrrei chen Gegenüberstellung habe ich nichts hinzu zufügen und bitte nur alle diejenigen, welche ein Einkommen unter 10000 X haben, zu be rücksichtigen, daß die Steuererhöhung für sie überhaupt nicht in Betracht kommt, alle die jenigen aber, welche ein Einkommen von über 10 000 X haben, bitte ich gütigst

in der Gegen überstellung nachzusehen, wieviel sie in Hin kunft gegenüber ihrer heutigen Steuerleistung mehr zahlen werden. Daß bei einem Einkom men von mehr als 10 000 X bis 11 000 X eine Mehrleistung von jährlich 7 X nicht den wirtschaftlichen Ruin bedeute?, braucht nicht be wiesen zu werden. Gewiß aber wird auch je mand mit einem Einkommen von 20.000 X ohneweiters eine Erhöhung seiner Einkommen steuer um 98 X und jemand mit einem Ein kommen von 100.000 X eine Erhöhung der Steuer 'um 780 X ertragen. II. Ueverblick

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 06.07.1897
Descrizione fisica: 4
Nr. 150 Das mm Ztrmrzrsrtz'j (Winke für die Steuerzahler.) Wir haben schon vorgestern Gelegenheit genommen, unsere Mitbürger auf die Dringlichkeit des Steuerbekennt nisses aufmerksam zu machen. Wir setzen heute unsere Ausführungen damit fort, einiges über die Steuerreform zu bringen. Weitaus das Wichtigste in der ganzen im Gesetze vom 25, Oktober 1996, R.-G.-Bl. Nr. 220, enthaltenen Reform ist die Einführung der progressiven Einkommen steuer: dieselbe ist im 4. Hauptstücke des Gesetzes

be handelt. Sie ist es, die eine Reform nicht nur auf dem Pa pier und in den Amtsakren, sondern eine Reform in der ganzen Auffassung des Steuerwesens bewirken soll. Bon dem Erfolge der Personaleinkommensteuer hängt es vor allem anderen ab, inwieweit die übrigen Zwecke der Re form, Ermäßigung der anderen direkten Steuern und Ueberweisungen an die Länder, erreicht werden können. Von der Personaleinkommensteuer werden wir daher am ausführlichsten handeln. Die Personaleinkommensteuer ist eine neue Steuer

, die wenigstens 18 Millionen Gulden tragen soll. Die Frage muß daher jedem auf der Lippe schweben: warum müssen wir eine neue Steuer tragen, was geschieht mit dem Gelde? Die Antwort auf diese Frage ist in den Eingangsartikeln des Gesetzes selbst, dem sogenannten Finanzplan, enthalten. Während sonst die Erträgnisse neuer Steuern ein fach dem Staatsschatze zufließen und niemand sagen kann, welchem Zwecke gerade diese oder jene Summe dient, ist im Steuergesetze für den weitaus größten Theil der Mehr einnahmen

werden soll, daß die Ermäßigung ein Viertel der jetzigen Last betragen wird. Von dieser Steuer handelt das erste Hauptstück des Gesetzes. Ferner werden die Aktiengesellschaften einer speziel- *)Wir bemerken, daß wir gerne bereit sind, auf Anfragen bezüglich der Steuerreform Auskunft im B rieft asten zu ertheilen. Die Redaktion. Kultt der Maske. Novelette. 4. Mich überkam's wie alten Märchenzauber, die Sa gen und Märchen der Kindheit werden lebendig. „Wenn dies ein verzauberter Forst wäre,' träumte ich, „voll von Elfen

er mit sehr angenehmer, weicher Stimme, „Karo ist viel zu gutmüthig, um Ihnen etwas zu thun.' ^ „Gnädiges Fräulein!' lachte ich, meine Rolle ein gedenk. „Ja wie soll ich den sonst sagen?' fragte er ver wirrt. „Jungfer Elsbeth Schmidt aus der Waldmühle, das Schweslerkind der Millerin,' berichtete ich schnell. „So?' Es klang wie Enttäuschung. „Was glaubten Sie denn?' fragte ich lachend. .Bozner Z eitung' (Südtiroler Tagblatt). len Steuer unterworfen^ die der jetzigen Einkommensteuer ähnlich ist, aber im Gegensatze

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Pagina 3 di 20
Data: 05.03.1910
Descrizione fisica: 20
Nr. 52. »Bogner Zeitung' (SLdtrroler Lagblatt) Samstag, den 5. März 1910. muß, wie ich denn auch nicht verfehlt habe, bei ver schiedenen anderen Gelegenheiten stets auf diese Steuer hinzuweisen und deren Durchführung zu empfehlen. Aber, meine Herren, dies gilt für das Prinzip, in der Wirklichkeit und in der Praxis sieht die Sache wesentlich anders aus. Es ist rich tig, daß in verschiedenen Städten Deutschlands, wohlgemerkt als rein städtische Abgabe die Wertzu- wachssteuer eingeführt ist, wobei

jedoch verlautet, daß keineswegs überall damit die besten Erfahrun gen gemacht wurden. Auch gegen den vorliegenden Entwurf müssen nach mehrfachen Richtungen hin Be denken erhoben werden, wobei gewisse nicht näher zu bezeichnende Ausnahmen platzgreifen, und soll, allgemein ausgedrückt die Differenz zwischen dem seinerzeitigen Erwerbswerte und dem Veräußerungs- werte der Steuer unterliegen. Liegt dieser Erwerb vor dem 1. Jänner 1904, so wird als Grundlage, von der aus die Differenz zu bilden

ist, der durch Schätzung festzustellende Wert am 1. Jänmr 1904 angenommen. Daß eine derartige Feststellung sehr schwierig sein wird, sei nur nebenbei als ein Man gel des Gesetzes erwähnt. Die Steuer, die von diesem Wertzuwachse erhoben wird, ist in Stufen abgeteilt und steigt von 5 Prozent bei einer Wert steigerung von 10 bis 20 Prozent bis auf ^5 Pro zent bei einer Wertsteigerung von über 150 Prozent. Hiebei werden je nach der Länge der veranzegange- nen Besitzdauer progressive Ermässigungen zugestan den. Sie sehen

meine Herren, daß die Steuersätze nicht gerade niedrig sind. Ich fürchte nun sehr, daß diese Steuer eine weitere Steigerung der Grund preise herbeiführen wird, weil sich der Verkäufer schon von vornherein für diese Steuer durch einen höheren Preis gleichsam decken wird. Bei dem un gemein beschränkten Markte nun, der beispielsweise in unserer Stadt im Grund- und Realitätenverkehre herrscht, wird diese Umwälzung der Wertzuwachs steuer von dem Veräußerer aus den Erwerber

mit den Liegen schaften Spekulation oder Handel getrieben wird, sondern wo die Liegenschaften, man könnte sagetf'dl- rekt zu wirtschaftlichen Zwecken, sei es zu Handels oder Gewerbezwecken, oder zur Erbauung von Wohn Häusern usw. verwendet werden, unter solchen Ver hältnissen sage ich, ist es fraglich, ob die Wirtschaft' lich richtige Idee dieser Steuer nicht gerade in das Widerspiel derselben verwandelt wird. Ich will von verschiedenen anderen zu Bedenken Anlaß gebenden Bestimmungen des Gesetzes

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Pagina 8 di 20
Data: 24.07.1909
Descrizione fisica: 20
Reformvorschlag unterbreitet: Die Gesetzgebung votiere an Stelle der bishe rigen gleichbleibenden Lö^prozentigen landesfürst- licheu Steuer eine solche von zirka 10 Prozent und führe außerdem noch eine progressive Mietzins steuer ein. Die Ivprozentige Steuer wäre vom Hausbesitzer der Realität zu entrichten, während die progressive nach der Größe des Mietobjektes, des Komforts und Luxus und der Höhe des Miet zinses steigende Steuer dem Mieter direkt, gleich zeitig mit der Personaleinkommensteuer, vorzu

schreiben wäre. Durch diese Reform könnte die den Hausbesit zern langst versprochene Ermäßigung der bisheri gen Steuer eintreten, dabei dennoch ein höheres Steuererträgnis als das gegenwärtige für Staa und Gemeinden erzielt werden und die Lasten könnten — im. Verhältnis zum Wohlstand der Mieter — gerechter aufgeteilt sein. Kleine Par teien, Arbeiter, Gewerbetreibende usw. würden eher.ihre Existenzmöglichkeit bei billigen Mietzin sen finden, die Mittelklassen würden wohl, sobald sie sich den Luxus

komfortabler größerer Wohnun gen leisten können, eine etwas höhere Steuer als die Arbeiter treffen, und die reichen Leute würden die Erhöhung nur unwesentlich empfinden und leicht ertragen können. Diese progressive Steuer wäre ebenso für kleinere nn'd größere Geschäfts Werkstätten, Fabrikslokale, Sonderwohnungen usw in Anrechnung zu Hringen und würde älK Grund- age der Bemessung die Summe der ' gesamten Mietzinsleistungen einer Partei, z. B.' Wohnung, Sommerwohnung und Geschäftsunternehmen usw. zu gelten

würde dann noch die progressive Steuer an die Mietparteien zur direkten ,Vorschreibung kom men, und zwar in dem vorher erst um ein Drittel reduzierten Mietzins, und zwar für den Mietzins: bis K früher K Steuer bis k früher k Steuer Prozent Prozent 200 300 5 2800 4200 38 400 600 10 3000 4500 39 500 700 15 3500 5250 40 600 900 20 4000 6000 41 700 1050 25 5000 7500 42 800 1200 28 .6000 9000 43 1200 1800 30 7000 10.050 44 1400 2100 31 8000 12.000 45 1600 2400 34 9000 13.500 46 1800 2700 33 10.000 15.000 47 2000 3000 34 11.000

te: auf Grund der Personaleinkommensteuerbe kenntnisse und Zmskassionen, die die genaue Höhe. ^ der' Mietzinse enthalte^ würde diese. WohnünH« teuer - gleichzeitig mit der Pe^öttalemkömmm- steuer zur Vorschrnbüng gelangen, und zwar nia Rs^ wie bisher alle zwei Jahre, sondern jährlich, wo durch HÄeAenderüng der Vermögensverhältnisse zum Ausdrucke gelangen könnte, was bisher nicht der Fall war. Die in obiger Tabelle enthaltenen Ansätze sind für Wien gedacht: für kleinere und größere Pro vinzorte

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Pagina 1 di 4
Data: 20.03.1865
Descrizione fisica: 4
,eReNama,iouen find portofrei.— JnsertionSl, ebllhr für eine dreispaltige Pelirzei , oder deren Raum t Mr. Bei grSgeren Infektionen entsprechender Rabatt. Steuer fitr die jedlSmalize Dnrückniig 20 kr. ö. W. Privat-Jnserate sind gleich,» befahlen. Inserate für die 5 ienrner Zeitnnz werden von der Redaktion der Bonner Zeitung besorgt. Annoncen slir die Zozner Zeitung nehmen entgegen: für Oesterreich A. Oppelik ' Wien, im Auslande Haafenstein S Vogler in Hamburg und Fra.nkfurt a. M. M 65. Montag

damit, daß er die Bereit willigkeit der Regierung ausspricht, die Grundsteuer abzuschreiben, wenn sich die Nothwendigkeit hiervon herausstellen sollte. Minister Plener bringt ferner eine Regierungs- Vorlage ein, in welcher er, da das Zustandekommen des Finanzgesetzes pro 1865 im Laufe dieses Monates nicht zu erwarten sei, die Fortdauer der Steuer-, Stem pel- und Gebühren-Erhöhungen für weitere drei Mo nate anspricht. In Anbetracht der Dringlichkeit des Gegenstandes wird dieselbe sofort an den Finanz ausschuß

beschlossen habe, damit das in den bisheri gen Stenergesctzen festgehaltene Prinzip nicht allerirt werde. Er untersucht dann weiter, die von dem Be richterstatter zur Begründung der Vorlage betouten Momente des Bedürfnisses und der Gerechtigkeit. Was zunächst das Bedürfniß betrifft, so sagt Redner, man könne bei Erwähnung desselben unmöglich den Steuer fond im Auge haben, denn die Zersplitterung der Be messung oder EinHebung der Steuer an verschiedenen Orten sei sicher nicht ein Bedürfniß sür den Steuer

fond. Wenn man vom Bedürfnisse spreche, so meine man etwas ganz Anderes, im Gesetze nicht Genanntes, die Zuschläge nämlich; damit sei aber auch schon ge zeigt, daß es sich eigentlich nicht um ein Steuergesetz handelt, sondern um eine Anordnung über Landes und Gemeindezuschläge zu den Steuern. Was nun weiter die Rücksicht der Gerechtigkeit be trifft, welche der Berichterstatter betonte, so sei es nur gerecht, daß in Bezug auf die Steuer die zahlende Person, die Person, welche den Erwerb

hat, als das Maßgebende betrachtet werde. Die Art »nd Weise, wie die Person bezahlt, an wen, wo, sei eine Sache der Finanzmanipulation. Weiß man einmal, daß es sich gar nicht um eine Frage der Steuer, sondern le diglich um die Zuschläge handelt, dann bestehe die Aufgabe auch nicht mehr darin, die Bemessung der Steuer zu regeln, zu bestimmen, wo die Steuer ein- zuheben sei, sondern die Ausgabe beruhe nur darin, zu veranlassen, daß die Steuerzufchläge auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden stattfinden

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Pagina 3 di 6
Data: 01.09.1858
Descrizione fisica: 6
die geordnete Aufste llung der Fuhrw erke zeigte. ^Ernennungen. Bon der k. k. Finanz-Lanoes-Direk- tiön^für Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: t Pe ter Mai r. S:euer-Eiimehiner Klasse, und Math. Peintner, Steuer » Kontrollor I. Klasse, zu Steuer- Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet. Franz Jo sef Hub er und Johann Je gg. Sreuer-Kontrollore N. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; Z. Josef Peer. Steuer-Kontrollor ll. Klasse, zum Steuer-Kon- trollor l. Klasse; 4 Franz Narterer, Zosef Weller, Joses

P ö l't unv Eugen Gelini, Steuer-Konlrollore lll. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren ll Klasse; 3. Gott fried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras sern, Johann Buchensteiner und AloiS Pina- monti, Steuer-Osfijiale, und Joses Jäger, Zoll-Sf- fizial, zu Steuer - Kontrolloren IN. Klasse ; k: Josef Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabl, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Stener-Osfizialen III. Klasse; 7. die Steueramts-Praktikanten Eduard Ettel, Sebastian Burgauner, Rnpert Ant. Matt, Josef Viviani

und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer» Assistenten ll>. Klasse. Verschiedenes. AuS Brasilien. Der T. B schreibt: EsistunSdaS Schreiben eines tirolischen Auswanderers auS P in Brasilien vom 2l). Juni 1333 zur Einsichtzugekommen, dessen Aechiheit wir verbürgen können, obgleich wir den Namen des Schreibers zu veröffentlichen unS nicht ver anlaßt finden. Wir suhlen unS verpflichtet, auS dem selben zur Belehrung und zur Warnung für unsere aus» wanderungslustigen LandSleute Folgendes mitzutheilen: P 20. Juni

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Pagina 1 di 4
Data: 17.02.1890
Descrizione fisica: 4
hat nun diese Mittheilung ihre Bestätigung gefunden — leider aber nicht in dem Umfange wie man zu erwarten berechtigt zu sein glaubte. Herr von Dunajewski trägt sich nämlich mit der Idee, das was er als progressive Einkommen steuer bezeichnet, der bereits bestehenden Steuer vrm Ertrag und vom Einkommen anzupassen. Der Finanzminist-r vermuthe, daß es noch Ein komme» gibt, für welche keine Steuer entrichtet wird, und baut darauf die Steuergesetzgebung auf. Wenn Herr v. Dunajewski vo» dem Er trägnisse der Steuern

aus den „verschwiegenen' Einkommen einen Gewinn für den Staatssäckel erwartet, dann irrt er sich gewaltig. Die Steuer behörden lassen fich schon heute keine Mühe ver drießen, um nur ja in oie Verhältnisse der Ein zelnen so weit Einblick zu gewinnen, als eben nöthig ist, um jeden Kreuzer der einkommt, zur Summe zählen zu können, von der die Einkommen steuer zu entrichten ist. Und doch wird so oft behauptet, daß die Steuerträger fich methodisch im Verschweigen der richtigen Einkommensnmmen üben; im Parlamente

besitzen. Von diesen hat kürz lich ein großes Wiener Blatt behauptet, daß die selben einen eigenen Reiz darin finden, Steuer- desraudatiou zu begehen. Das ist aber eine Be schuldigung, für die fich eiu Wahrheitsbeweis nur schwer erbringen ließe. Im Finanzministerium ist man aber jedenfalls nuu umsomehr darauf erpicht, um etwas zur Hebuug der Steuer»Ehre in der Be völkerung zu thun. Von einer stark ausgebildeten Steuer-Ehre erhofft man fich wie gesagt eine be deutende Erhöhung der Einnahmen

. . . Die Steuergesetzgebung soll so klar und un zweideutig sein, daß fich jeder Einzelne die auf ihn entfallende Steuer genau berechnen kann. Die Ideen, welche Herr vonDunaje wski ent wickelte, lassen nicht erkennen, daß wir in Zu kunft auch nur ähnliche Gesetze bekommen werden. Herr von Dunajewski hat fich nämlich unter dem Ministerium Auersperg als ein entschiedener Geg ner der damal projektirku Personal-Einkommen steuer gezeigt, einer Besteuerung des Einkommens, die bei einem niedrigen Steuersatze oie Bevölke rung

der schwankenden Einschätzung von heute nicht aussetzen würde. Nach der Reform des Finanzministers würden in Zukunft die Schätzungen durch eigene Bekennt nisse und durch Schätzungen von Commissionen aus der Mitte der Steuerträger durchgeführt werden. Das Mißtrauen der Behörden gegenüber dem Volke bleibt also in Stenersachen auch in Zukunft aufrecht. Das Mehrerträgniß der Steuer soll überbürdeten Steuerträgern zu gute kommen Es gibt also doch Steuerträger, die heute mehr' zahlen müssen, als fie eigentlich

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Pagina 1 di 6
Data: 12.02.1881
Descrizione fisica: 6
Vioffe in Wien. Berlin »od München, Rollcr und Comp. in Wie», l. Rlemergaffe IS. »^6 34. Samstag, den 12. Februar 1881 Der Gesetzentwurf über die Grundsteuer-Hauptjumme. ! Die Su-führung der Grundsteuer - Regulirung, welche in neuerer Zeit in den betheili.ten Kreuth leb» hast erörtert wird, mußte m weit höherem Maße die Reg'erung beschäftigen. Galt etz doch Mr die Regierung die in dieser Angelegenheit aus einigen Läidern erho benen Klagen zu ergründen, Überdies aber vom steuer- politischen

Unterthänigkeils-Verhältnisses hergestellt und die früheren Reinertragsschätzungen in schärferer oder milderer Weise ausgeführt wurden, wird sich in Folge der Grundsteuer - Regelung die Steuer summe des einen Landes vermindern,,dagegen jene des anderen Landes erhöhen. ' In. gleicher Weise müssen sich an der Hand des be» stehenden Gesetzes auch iy jenen Ländern und Bezirken, für welche eine Verminderung der Steüersumme resul- tirt, bedeutende Sievererhöhungen bei solchen Grundsteu- erträgern xrgeben

, die überwiegend derartige Grundstücke besitzen, welche feit der Ausführung des früheren Cata- stets urbar gemacyt oder in ertragsreichere Culturen umgewandelt wurden. Obgleich u-.ter solchen Verhält» n>ss»n diese Steuerverschiebunqen nicht angefochten wer den können, so ist es doch unläugvar, daß schon mit Rücksicht auf die Natur der Bodenrente, wie auch im Hinblicke auf di? dermalige bedrängte Lage der Mehr zahl der Grundbesitzer solch unvermittelte bedeutende Steuer-Erhöhungen sich als unerschwinglich

werden soll, so müssen sich die diesfälligen Maßnahmen auf die Gesammtheit der Grundsteuertcäger bez. auf alle jene Grundbesitzer erstrecken, bei welchen sich in Folge der Grundsteuer Regulirung bedeutende Steuer Erhöhun gen ergeben und erscheint es noch überdies nothwendig bei solchen Grundbesitzern in der ReclamationSperiode. die größte Schonung walten zu lassen.. Wie wir aus einem uns zugekommenen Telegramme entnehmen» wird mit Genehmigung Sr. k. k. ap. Majestät der ver fassungsmäßigen Behandlung ein Geietzmtwurf

diese Summe während d«r folgenden 15 Jahre nicht erhöht werden darf. WeiterS enthält dieser Gesetzentwurf für jene Grundsteuerträger, bei welchen sich eine Steuer Erhöhung ergibt, die mehr als 10 Percent der jetzigen Grund steuer beträgt, sehr günstige UebergangSbestimmungen. So darf sür die Reclam.-Periode keinem Grundbesitzer eine höhere Steuer auferlegt werden, als mit Hinzu rechnung von 10 Percent zu der Grundsieuerschuldig- teil des Jahres 1380 entfällt. Wenn daher bei einem Grundsteuerträger

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Pagina 16 di 18
Data: 27.03.1883
Descrizione fisica: 18
dreiperrentige Verzinsung in Aussicht gestellt haben. Manche Blätter haben das mit einer bestimmten Bank in Verbindung gebracht, welche diese wohlfeile Ver zinsung durch Heranziehung fremden Capitales aus Frank reich ermöglichen werde. (Heiterkeit links.) Und jetzt kommt man mit der Besteuerung der Hypothekarziusen! Wer wich denn diese tragen? Diese Steuer beträgt scheinbar nur 5 Percent, aber sie ist thatsächlich, und zwar gerade auf dem Lande virl Hbker, vielleicht lO Percent, wenn man die Landes-, Bezirke

zahlen, wenn vielleicht auch erst am l. Juni die halbjährigen Zinsen fällig find Wenn sie nnn aber auch fällig sind, glauben Sie denn, daß die Schuldner auch immer zahlen? (Sehr yut! links.) Man riskirt also, wenn man künftig auf Hypo theken Geld leiht, eine Steuer von einer Einnahme zu zahlen, welche man gar nie bikvmmt. Es wird ja immer angeführt, daß so Viele bei execn- tiven Fcilbietnngen mit ihren Forderungen durchfallen. Diese bekommen kein Capital, Zinse» bekommen sie schon gar

nicht, aber die Steuer davon sollen sie zahlen. (Heiterkeit links.) Und da soll eine Erleichterung deö HypothekarerediteS für die Landbevölkerung eintreten? (Sehr gut! links.) Wer also dem Besitzer einer Realität Geld leiht, der soll bestraft werden, er muß die Steuer zahlen, und er muß sie auch zahlen, wenn der Andere ihni die Zinsen nicht zahlt I Da könnte man vielleicht sagen, wenn werden, so fällt er durch. Ja glauben Sie, meine Herren, daß, wenn er selbst die beste Hypothek hat, er die Zinsen pünktlich erhält

? So bald die Realität in Executivn kommt, hört jede Zinsen zahlung auf, ohne Unterschied, ob der Gläubiger xrimo, seeuväo oder tertw Ioec> intabulirt ist. Während der ganzen Zeit der Executivn, die bekanntlich in Oesterreich nicht kurze Zeit währt, muß der Gläubiger, wenn er auf die Hypothek Geld ansgelichen hat und vielleicht ausjchlieslich auf diese Einnahme angewiesen ist, die Steuer zahlen bei sonstiger Ezceeution. und die Steuer- er eutivn ist viel schneller als die Executivn auf die Realität

. (Heiterkeit links.) WaS wird die Folge sein? Der Gläubiger ??ird sich sicher stellen, eine Affecuranz- Prämie nedst der Verzinsung verfangen'- um dle Stenttl wird der Zinsfuß erhöht, er wird aber auch erhöht um die Gefahr, die Steuer aus Eigenem zahlen zu müssen, weil der Andere, auch wenn er noch so solid ist, vielleicht erst später zahlt. - Auch die Unbequemlichkeit der Fatlrung, welche viele ?eute scheuen, wird sich der Gläubiger mit anrechnen, 50 d:'ß der Zinsfuß bei allen neuen Darlehen

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Pagina 1 di 8
Data: 31.05.1862
Descrizione fisica: 8
von 3 auf 7 Procent verlangt wurde. Wir maßen uus nicht an. die Gründe zu kennen, welche auf diesen vom Finanzansschusse gestellten Antrag entschei dend eingewirkt haben, der von den Ministern als eine sowohl dem Staatskredite nachtheilige, als für die Steuer pflichtigen allzudrückende Maßregel lebhaft bekämpft wor den ist. Nur so viel glauben wir behaupten zu dürfen, daß jener Antrag von dem Elementarsatze jeder richtigen Steuerbe- messiing von dem einer gerechten und gleichmäßige» Ver keilung sich allzuweit

, unser Finanzwesen noch mehr in Ver wirrung bringen, und das anzustrebende Ziel, die Herstcl- lung eines geordneten Haushaltes, in immer weitere Ferne rucken würde. Wir glauben sogar die Ueber,eugima ans- sprechen zu dürfen, daß in früheren Jahrzehnten die Steuer- kraft deS Reiches in zu geringem Ausmaße in Anspruch genommen worden sei, und daß eine ausgiebigere, mit einem zweckmäßigen S p arsy st eme verbundene Be nützung der Steuerfähigkeit. anstatt der beklagenswerthen Maxime, alle aussergewöhnlichen

- steuer — bloß daS Kapital und die Arbeit lresseii, der Grundbesitz aber davon besreit sein? Hat aber auch dieser die Verbindlichkeit, nach Verhält niß beizusteuern, so entfällt jede Nothwendigkeit, auf das Einkommen jene exorbitante Erhöhung ver Steuer zuwer fen. welche nach der Regierungsvorlage für das unbedeckte Defizit erforderlich wäre. Während daS reiche England seine blühende Industrie, von kolossalen Kapitalien unterstützt, mit 3 Procent des Einkommens besteuert, beantragt der Finanzausschuß

des österreichischen ReichsparlamcnreS eine Einkommensteuer von tl) Procent. nur um den Grundbesitz keiner Steuer- erhöhuug umerziehen zu müssen, und die bäuerliche Bevöl kerung nicht unzufrieden zu machen, ohne zu bedenken, daß eine übermäßige Belastung des Kapitals und ver Industrie die lähmendste Rückwirkung auf den Absatz ver Bodenpro- dncte ausübt. Dieser Steuersatz aber würde nicht nur ven Werth der österreichischen Smatepapiere, von denen. wie allgemein angenommen wird, mehr alS ein Vrertheil in ven Hänven

Standpunkte ans betrachtet, ist vie Ein kommensteuer unbezweifelt eine jener Staatsabgaben, die aus rationellen Gründen sich sedr empfehlenswerth darstellt. Abgesehen aber, daß diese Steuer an dem unheilbaren Grundübel leidet, die Kapitalien in das Ausland zu ziehen, ist sie unter alle» Steuerarten mit ven größten Schwierig keiten in der Ausführung verbunden, indem sie fast niemals die Möglichkeit einer gerechten Verkeilung zuläßt, und da rum wie keine andere Abgabe dem Borwurfe der Willkür ausgefegt

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Pagina 2 di 6
Data: 12.02.1881
Descrizione fisica: 6
25 fl. erst im Jahre 1891 erfolgt. Gleich günstige Bestimmungen enthält dieser Gesetzentwurf auch be- züglich der Steuer-Ausgleichung. In dieser Beziehung schreibt das bestehende Gesetz vom 28. März 1880 vor. daß jenen Steuerpflichtigen, welche in der Rekla mation-Periode eine Mehrzahlung leisteten, der Mehr betrag zurückerstatte! werde, daß aber andererseits olle jene Steuerträger, bei welchen sich nach der definitiven Bemessung im Vergleiche zur provisorischen Steuer. Vorschreibung

eine Steuer Erhöhung ergibt, den hie« nach für die ganze Reclam.-Periode entfallenden vollen Mehrdci.ag nachzuzahlen haben. In dem neuen Ge setzentwürfe wird die erstere Bestimmung aufrecht erhalten und es wird daher jedem Grundbesitzer, bei welchem noch der definitiven Bemessung im Vergleiche zur ihaisächlichen Steuerleistung eine geringere Steuer entfällt, der für die Zeit vom 1. Jänner 1881 bis Ende Juni 1882 zu viel gezahlte Betrag zurücker stattet. Gleichwohl werden nach dem neuen Gesetz entwürfe

in Bezug auf die vo! den Steuerpflichtigen zu bezahlenden Nachzahlungen besondere Begünstigun gen eingeräumt. So wird in dem -Falle, wenn sich die nach der provisorischen Verkeilung vorgeschriebene Steuer geringer, die nach der definitiven Bemessung entfallende Steuer aber höher herausstellt, als der mit Hinzurechnung von lt) Percent zu der Grund steuer Schuldigkeit des Jahres 1880 für die Reclama» tions.Periode entfallende Betrag nur dem beim Ve» gleiche dieses Betrages mit der für die gleiche Periode

thätsächtich vorgeschriebenen Steuer resultirende Mehr- betrag nachzuzahlen sein und ist überdies dieser Mehr» betrag nicht auf einmal, sondern binnen zehn Jahren abzustatten. In dem Fall, wenn sowohl die nach der provisorischen, als definitiven Bemessung entfallende Grundsteuer den mit Hinzurechnung von 10 Percent zu der Grundsteuer-Schuldigleit des Jahre- 1880 re- sullirenden Betrag überragt, tritt e,ne Nachzahlung auch dann nicht ein. wenn sich nach der definitiven Bemessung im Vergleiche

zu der provisorischen Be messung ein erhöhter Betrag ergibt. Nach diesen Be stimmungen wird daher einem Grundsteuerträger, welcher in der Reclamations-Periode 3V fl- eingezahlt hat, während bei der definitiven Bemessung die für die gleiche Periode entfallende Steuer mit 2V fl. ver» mittelt wird, der zu viel gezahlte Betrag von 10 fl. zurückerstattet. Wenn weiterS für einen Grundsteuerträger, dessen Grundsteuer - Schuldigkeit für das Jahr 188V 50 fl. betrug, nach der provisorischen Bemessung

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Pagina 2 di 4
Data: 13.11.1879
Descrizione fisica: 4
vorangegangen waren. Oesterreich wird also unter allen großen Militärstaaten zuerst die neue Steuer einführen. Man sieht, daß unsere Monarchie nicht immer um eine Idee zurück ist, wie Napoleon I. spöt» tisch bemerke. In den Steuern gehen wir den andern Staaten voran. Wir sagen damit durchaus nichts Neues, den« in den finanz-politischen Werken von Hock und Stein wird mehrmals mit patriotischem Stolze betont, daß Oesterreich ein außerordentlich „entwickeltes' Steuersystem besitze. Diese neue Steuer

haben. Der Motiven-Bericht zum un garischen Gesetze berechnet nun. daß nach Abzug der gänzlich Vermögenslosen in Ungarn ungefähr 70.000 Steuerpflichtige von der neuen Steuer betroffen wer den; nur 5—6000 Mann werden in Ungarn nicht zur Zahlung der Wehrtaxe herangezogen werden. Nach dem Maßstabe der Bevölkerungszahl werden somit in Cisleithanien jährlich 80—90.000 Familien zu dieser Steuer - Auflage beitragen. Zwölf Jahre lang dauert die Wehrpflicht^; folglich werden alle innerhalb der letzten zwölf Jahre

für untauglich Ertläiten steuerpflich tig sein; eS werden ungefähr eine Million Staatsbür ger die Annehmlichkeit der neuen Steuer empfinden. N-ur die gänzlich Vermögenslosen und Erwerbsunfähigen sind von der Steuer befreit. Für die Minderjährigen und selbst für einen Theil der Vermögenslosen werden die Eltern oder die Eroßeltern zur Zahlung herbeige zogen werden, jedoch nur dann, wenn sie mit denselben im gemeinschaftlichen Haushalte leben. ES werden in Oesterreich acht Classen für diese durch zwölf Jahre

zu zahlende Steuer bestehen: 80. Kl). 40, 20, 10. 5. 2 und 1 Gulden. In diesem Punkte weicht die österrei chische von der ungarischen Vorlage ab; denn die un garische GesetzeSvorlage normirt neun Steuer - Classen mit den Abstufungen von 100, 80, 40. 20. 40, 6. 5. 4 und 3 Gulden. DaS ungarische Gesetz.ist darin voll ständiger, daß «S genau die Bedingungen normirt, unter denen jeder Steuerpflichtige den einzelnen Steuer- Kategorien angehört. Der Ertrag der neuen Steuer wird für ei»M zwei fachen Zweck

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Pagina 5 di 8
Data: 16.04.1909
Descrizione fisica: 8
Stauer- und UmlÄZensreiheit aus dem Titel der Bauführu-ng abzugehen, so daß der bisherig« RechitsAustarch (zwölf Jahre Steuerfreiheit bei Zahlung der Umlagen) 'unverändert bleibt — Im MativenSbericht wird dargelegt: , Das Ausmaß der Steuerermäßigung. 1. Steuevmindestsätze von 19, 13 und 12 Pro zent «bedeuten lallzuger-mge Ermäßigungen, die zur Reform ier Steuer nicht zureichen. Beil der 26M prosandrgqn Steuer, welche jetzt mit Nachkaß ei,neS AchtÄs mit 23^ Dozent eingehÄbän wird^ 'macht

diese Herabsetzung Prozent oius: hei der 29- prozeiitigen lÄeuer, die jetz!t mit 17^- Prcyent einschoben wird, beträgt sie 2^ Prozent -uüid bei der 13progentigen Steuer, die mit 13 ein Achtel Prozent > ei ngehoben wird, nur 1 «ein Achtel Pro zent. Auch Steuersätze von 19, 13 und 12 Pro zen-t schassen eine -unmäßige Belastung -sowohl des Hausbesitzes Äs der zur Miete wohnenden Bs vöNerimg, die in keinem Staate der Welt (Un garn ausgenommen) ,ihresgleichen findet. Dies gilt mm so mehr, .als riebst der staatlichen

Steuer noch die Umlagen für Land, Bezirk und Gemeinde -und die 'auf den Wolhnungszins igolegten Abgaben zu entrichten sind. Eine Reform, welche die Be lastung des WohnlMgsbedürfnisses einigermaßen mit jener in den übrigen Staaten in Einklang bringen will, müßte mit der Steuerherabsetzung viel weiter gehen. Die organisierte Hausbesitzer- schalst HM ihrerseits an der «in ihrer Denkschrift vom Jahre 1994 aufgestellten Anforderung fest, wonach .schließlich ein Steuersatz von 5 Prozent -anzustreben sei

. Allerdings würde sich dieser Wunsch nach dem Vorschlage einer jährlich -nur M>rozentigen Verminderung der Steuersätze erst nach einer Reihe von Jahrzehnten erfüllen -kön nen! Die 26HHprozentige Steuer zumal, welche derzeit imit 23i/. .Prozent einschoben wird, würde erst n-ach 37^ Jahren «ans den Mindestsatz von 3 Prozent herabsinken. Zu dicse:» serugerücktsn ZeitpuMe würde ober der Ertrag der Hauszins- stmdsr, welcher für das Jahr 1910 mit 113,139.999 IL vevanMLagt wordkn ist, unter Festhakt ung

Mm JaHve^ 1923 M em jährliches Opfer von WMSLVV IL gebracht wer den soll. AbÄ -der Steuerertrag im Jahre 1W3 von> 146LlX1.t10l> IL wind schon vier Jahre' -später bei 3^pnHentigem Zuiwa^-eine Zunahme um 21F6-tLM) IL erfahren Halben, weiche die -ganze jährliche Steuerermäßigllug decken wird. Die ses ganze'finanzielle Opfer erweise sich lhienach nach den Rschnungsausstellungen der Fmanzver- wallbung bloh Äs onr vierjähriger Aufschub im Ertragszutriachse der Steuer. In Wahrheit sei er «noch «geringer

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Pagina 1 di 8
Data: 20.01.1883
Descrizione fisica: 8
wie sie es in dem absolutistischen Rußland ist, gehen wir mit schwerem Herzen an unsere critische Auf gabe und nur die Lehre von der Heiligkeit der Absichten der Regierung, die wir uns hinter ^ die Ohren geschrieben haben, giebt uns den Muth zu diesem kühnen Wagniß. Wir wollen uns heute mit der neuen Renten steuer beschäftigen, deren Gebiet sich, wie leicht einleuchtet über Milliarden erstreckt, denn sie be trifft alle Sparcassa-Einlagen mit circa 800 Mil lionen Gulden, deren ausgezahlte und capitalisirte Zinsen fast 32 Million

-n betragen, ferner sämmt liche Hypothekarschulden Oesterreichs, deren ge nauer Betrag nicht bekannt ist, die aber jedenfalls viele Millionen umfassen, und von denen allein die Pfandbriefe der verschiedenen Institute mehr als 300 Millionen ausmachen. Und die Regie rung berechnet sich aus dieser Steuer 13.4 Millionen — mögen sie ihr gut bekommen. Was ist aber diese Rentensteuer eigentlich? § 1 des betreffendes Entwurfes gibt darüber fol gende Auskunft: „der Rentensteuer unterliegen Einkünfte jeder Art

, welche durch die Grund-, Gebäude-, Erwerb- oder eine diese letztere ver tretende Steuer nicht unmittelbar getroffen sind.' Nicht unmittelbar! So viel ist also nach diesem Paragraphen sicher, daß das Einkommen, welches Jemand aus einem Grundstück, aus einem Hause, aus einer Fabrik oder einem Handel, aus einem Gewerbe oder seiner persönlichen Arbeit bezieht, der Rentensteuer uicht unterliegen darf. Was je doch dieser Steuer in Zukunft unterliegen soll, und insbesondere in welche Kategorie der Renten steuer

das betreffende Einkommen gehören soll, ist ., keineswegs so leicht zu sagen. Denn auch bei der ' Rentensteuer sind wie bei der kürzlich von uns be leuchteten Erwerbsteuer zwei Kategorien aufge stellt, die erste wo 5°!«, die zweite wo 10'/o ge zahlt werden sollen. Im Allgemeinen, bemerkt das ,.N. W. Tagbl.' stellt sich diese iRentensteuer als eine Einkommen steuer dar. Und zwar als eine Einkommensteuer vom zinstragenden Vermögen. Die moderne Steuerwissenschaft hat die For derung aufgestellt

, daß die Einkommensteuer eine progressive sein soll, das heißt, daß die Steuer in einem höheren Verhältnisse wächst, als das Einkommen. Wenn zum Beispiel Jemand 1000 Gulden Einkommen hat und davon 20 Gulden Einkommensteuer bezahlt, so soll Jemand, der 10.000 Gulden Einkommen hat, nicht zehnmal so viel, das heißt, 200 Gulden, sondern etwa 300 Gulden zahlen, und so fort. Die neue Renten steuer nun ist keine progressive, obgleich sie ihrer Natur nach dort eine Einkommensteuer ist. Wer aus bestimmten Papieren

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Pagina 1 di 4
Data: 05.03.1883
Descrizione fisica: 4
, die nenen Zölle, die Zuckersteuer^ Erhöhung der Tabakpreise. Zu letzterer brauchte Hie Negierung kein Gesetz: diese Erhöhung war ihr noch leichter, als die andern Steuer-Erhöhun gen; ich sage noch leichter, weil ja das Ministerium bei der Majorität jede Steuer durchsetzt (Heiter keit) . . . Sodann erörtert Redner die Erhöhung der Tabakpreise im Detail und bespricht ztffermäßig die Ergebnisse der Steuer-Erhöhungen. Die Aus gaben sind in den letzten drei Jahren um L8 Millionen gestiegen, die Einnahmen

um t>4 Millio nen; aber auch das Defizit ist gestiegen und be trägt nach den Ausführungen des Finanzmini sters Heuer 28 Millionen. Das sind die Ergeb nisse der Finanzpolitik der Regierung. Die Aus lagen für die Verzinsung der Staatsschuld sind in demselben Zeitraum um mehr als fünf und eine halbe Million gestiegen. Davon entfallen auf das Jahr 1881 eine halbe Million, auf die fol genden beiden Jahre aber zwei Millionen, also das Zehnfache, und während derselben Zeit sind die Steuer-Erhöhungen eingetreten

, der das gethan hat, was man wünscht, das Alle in Oesterreich thun sollten, eine böse Eigen schaft legt man ihm nicht bei, nämlich, daß er dunim ist (Heiterkeit links), daß er sich vor dem Rentensteuergesetz fürchten wird. Das wird ke'n Rentier thun, denn er weiß, er wird durch das Gesetz nicht getroffen. Wer jedoch dem Besitzer einer Realität Geld leiht, der soll bestraft werden: er muß die Steuer zahlen und er muß sie auch zahlen, wenn der Andere ihm keine Zinsen zahlt. Während der ganzen Zeit der Exceution

, die bekanntlich m Oesterreich nicht kurze Zeit währt, muß der Gläubiger, wenn er aus Hypotheken Geld ausgeliehen hat und vielleicht ausschließlich auf diese Einnahmen angewiesen ist, die Steuer zahlen bei sonstiger Execution, und Steuer-Execution ist viel schneller als die Execu tion auf Realitäten. (Heiterkeit links.) Was wird die Folge sein? Der Gläubiger wird sich sicherstellen, eine Assecuranz-Prämie nebst Ver zinsung verlangen; um die Steuer wird der Zinsfuß erhöht, er wird aber auch erhöht um die Gefahr

, die Steuer aus Eigenem zahlen zu müssen, weil der Andere, auch wenn er noch so solid ist, vielleicht erst spater zahlt. Lassen Sie mich auch ein paar Worte über die Erw erlisten er sagen. Bei der Erwerbsteuer ist es zunächst eine Ungeheuerlichkeit, bei einem rei nen Einkommen von sl. sür eine Nebenbe schäftigung, die vielleicht darin besteht, daß ein Beamter Abends abschreibt, eine Erwerbsteuer von ü., welche aber auch den Zuschlägen unterliegt, ',n fordern. Es ist das etwas so Hor rendes

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Pagina 2 di 4
Data: 23.02.1892
Descrizione fisica: 4
(Gebiet dieser Steuern um fassenden Gesetzentwürfe. In den Einführungsbestim mungen gelangt der Grundsatz zum Ausdrucke, daß durch dic beabsichiigte Reform keine Erhöhung des Ertrages der direkten Steuern bewirkt werden soll. Daselbst wird nämlich der Finanzverwallung die ge setzliche Verpflichtung auferlegt, jeden durch die Re form herbeigeführten Mehrertrag, welchen dic direkten Steuer» im Vergleiche mit ihren biobcrigen Erträg nissen künftighin liefern sollten, zu Nachlässen an der Grund-, HanSzino

-, Hauöklafsen- und allgemeinen Erwerbsteuer zu verwenden. Hinsichtlich deo Aus maßes dieser Nachlässe ist zu gewärtigen, daß das selbe gleich bei Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes bei der Grundsteuer 2'/» bis A'/s Pcrzent vom Kalastralertrage, bei der 2li^-perzentigeil HauSzinS- steuer bis 4'/,« Pcrzent, bei der M-perzenligen HauSzinosteuer 1 bis 1'/, Pcrzent vom Nettozinse, bei der Erwerbsteuer 2 bis 2 9 Pcrzent vom jetzigen Reineinkommen ausmachen werde, wao Ermäßi gungen dieser Steuern

um 10 bis Pcrzent ihrcs bisberigen Betrages gleichkommt. Besondere Abschnitte des (nmvnrfeS find zur Re gelung der einzelnen darin bebandelten Steuer ar te« bestimmt. Diese sind: die allgemeine Erwerb steuer, die Erwerbsteuer von den der öffentlichen Rech nungslegung unterworfenen Unternehmungen, dic Bc- soldungsstcucr und die Personal-Einkommensteuer. Dic allgemeine Erwerbsteuer ist zur Be steuerung des Ertrages aller gewerblichen und Han- delSuntcrnchmungen mit Ausnahme derjenigen, dic der öffentlichen

Tarifes erfolgen. Nach diesem Tarife kann mit der Steuer in Wien bei den meisten Handwerkern bis auf 5 fl., bei manchen sogar bis auf 3 fl., auf dem Lande sogar biSaus 2 fl. kr., beziehungsweise 1 fl. 50 kr. hinabge gangen werden, während ein Mari,nnm nicht festge setzt ist. Die Bestimmung der Höhe der den einzelnen Steuerpflichtigen nach Maßgabe dieses Tarifs tref fenden Steuer soll Kommissionen obliegen, welche zu drei Vierteln aus Vertretern der Steuerträger und nur zu einem Viertel

sein, als dic durch sie zu ersetzende Steuer, da sie bei Bczügcn bis zu 2l»>0 fl. nur cin Perzcnt betragen »nd das Ausmaß von zehn Pcrzent — der bisherige außerordentliche Anschlag fällt weg — nicht übersteigen soll. Dic R cntclisteuer soll an die Stelle der bis berigen Einkommensteuer dritter Klasse trete», aber das in Kapitalrenten bestellende Einkommen in weit größerem Umfange zur Versteuerung beranziehen, als diese, da sie alle derlei Renten treffen foll, welche ihr nicht durch bestehende besondere

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