«. 2.— Äit ?ost . . g. 1.35. ?ür . 0. 2.70 LesteUunAsn vvräen rvcktzeitiA erdeten an äio ^äiwuistratioii äsr oovst. öoMS? LiöitrmZ. Zu den So?ner Handels- und Gewerbe- Kammer-Wahlen. Ja der nächsten Zeit stehen die Neuwahlen für die hiesige Handels- und Gewerbekammer, bevor, und schon übermorgen soll, wie wir hören, eine Vorbesprechung in dieser Beziehung stattfinden, nachdem bereits vor einer Woche ein Wahlcomitö, dessen Zusammensetzung wir gemeldet haben, ge bildet worden ist. Weshalb
mit überzeugenden Beweisgründen zu erhärten. In jedem anderen Vertretungskörper entscheidet die Stimmenzahl Wer den Erfolg; die Handels» und Gewerbekammer jedoch wirkt nur durch das Gewicht der Gründe, welche sie für ihre Anschau ung anzuführen vermag. Ist ihr' Rath ein wohlbegründeter, so muß er ja'schließlich' früher oder später dnrchdringey. Ist er es nicht, dann wird er ignorirt, er kann sich unmöglich Geltung verschaffen. Denn die Kam mer besitzt ja nicht gleich dem Gemeinderathe, Landtage oder Reichsrathe
eine durchführende Gewalt; die Kopfzahl entscheidet nicht, sondern nur der geistige Gehalt dessen, was beschlossen wird. Eine Handels' und Gewerbekammer, welche zn einem demonstrirenden und agitirenden Vereine herabsinkt, verliert alle Bedeutung im Staate, und das Vergnügen, welches sich die Helden des Gewerbetags etwa als „Kammerräthe' durch recht „weitgehende' Anträge und besonders „saf- ' tige' Beschlüsse verschaffen würden, wäre somit äußerst platonischer Natur; auch der schönste Lärm würde den Ernst
die Handelskammern aufgelöst worden 'sind, ist unseren Lesern nicht unbekannt, es geschah ziemlich plötzlich und mit überraschender Eile, da mit die neue Wahlordnung zur Geltung gelangen könne und damit die auf Grund derselben gewähl ten Kammern, auf welche man Seitens der Re gierung und der gegenwärtigen Reichsrathsmajo- rität große Hoffnungen setzt, diese letzteren bereits bei den bevorstehenden Reichsrathswahlen zu er füllen in der Lage wären. Den Wahlen zur hiesigen Handels- und Gewerbe- .kammer
ein zweckdienlicher sei, ist die Pflicht 'Derjenigen, welche die Wahlvorbesprechungen ein berufen haben und leiten werden; vor Allem wird -es dabei nothwendig sein, die neuen Wähler über den wahren Zweck der Handels- und Gewerbe kammern antznklären. Wie die Vorgänge in Wien lehren, gewöhnt man die neuen Wähler an die ebenso falsche wie gemeingefährliche Vorstellung, als wären die Kam mern lediglich oder doch in erster Linie zur Ver anstaltung möglichst lauter Demonstrationen und Agitationen bestimmt