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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 16
Data: 10.09.1899
Descrizione fisica: 16
als Schwurgerichtshof in Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 11. September um 9 Uhr vormittag: Secondo V isint a i n e r, 22 Jahre alt, ^ von Cles gebürtig und dorthin zuständig, ledig, gewesener Postmanipulationsdiurnist in Bozen, wegen des Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Am 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jahre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Viehhirte in Salurn wegen des Ver brechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III

. Am 12. September um 9 Uhr Vormittag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall wegen 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittag: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bez. Borgo, gebürtig und dorthin! zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne § 127 St.-G. V. Am 13. September um 9 Uhr

nachmittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, gebürtig von Auer und dorthin zuständig, Witwer) RäderMacher, wegen Verbrechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehel. Zimmer,nann und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. 3. des Verbrechens der Verführung zur Unzucht im Sinne

? des § 132 St.-G. ^ - 4. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im - Sinne des § 431 St.-G. 5. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, ^ 174 11a, 176 Ila St.G. 6. u. 7. der Uebertretung des theils vollbrachten, ' theils versuchten Betruges, im Sinne der H§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa N a g e l e, geb. Fesele, 32 Jahre alt, von Riffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Naturns, wegen 1. des Verbrechens der Verläumdung

nach § 209 St.-G. 2. des Verbrechens des Betruges nach § 197, 199a St.-G. VIII. Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Joses Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St.-G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofe r, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latzfons gebürtig, verehelichte Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Ver brechens-des Dtebstayls im Sinne der §§ 171, 173, 174 Ilä, 179

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Pagina 4 di 8
Data: 09.03.1899
Descrizione fisica: 8
4 „Vozner. 1. ordentliche Schwnrgerichtssefston 1899. Vom 13. März bis einschließlich 23. März 1899 kommen beim k. k. Kreisgerichte als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 13. März um 9 Uhr Vormittags: Johanna Treier, 19 Jahre alt, von Niedervintl gebürtig und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen 1. Verbrechens des Mordes im Sinne des § 134. St G. 2. Verbrechens derVerleilmdung im Sinne des § 209 St. G. II. Am 14. März um 9 Uhr Vormittags: s. Emanuel

U l r i ch, 26 Jahre alt, von Budweis gebürtig und .dorthin zuständig, lediger Schriftleiter der „Nord böhmischen Volkszeitung' in Tetschen, b. Hans Kordon, 36 Jahre alt, von St. Vineenz in Kärnten gebürtig, und dorthin zuständig, lediger Schrift leiter der „Marburger Zeitung' in Marburg, wegen des Vergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des § 403 St. G. III. Am 15. März um 9 Uhr Vormittag : Alois Lub lasser, vulgo Michler, 44 Jahre alt, von Windischmatrei-Land gebürtig und dorthin

zuständig, ver ehelichter Weber, wegen Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 142 St. G. I V. Am 15. März um 4 Uhr Nachmittags: Josef G a s s e r, 27 Jahre alt, von BrixeN gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schuhmachergehilfe, wegen 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St. G. 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St. G. V. Am 16. März um 9 Uhr Vormittags 5- Thomas Andrausch, 33 Jahre alt, von Margreid ge bürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen

Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der §§ 152, 155 litt, b und 156 litt a St. Ä. VI. Um 17. März um 9 Uhr Vormittag: Johann Evangelist D e m e tz, 32 Jahre nlt, von St. Chri- stma in Gröden gebürtig und dorthin zuständig, lediger Holzschnitzer, wegen 1. Des Verbrechens des Diebftahls im Sinne der §§ 171, 173 und 176 » St. G. 2. Der Übertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaftlichen Sicherheit gehören, im Sinne des § 320 litt

. 6 St. G. 3. Der Uebertretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89, N.-G.-Bl. .. VII. Am 18. März 1899 um 9 Uhr Vorm. : . Kreszenz I u n g, 55 Jahre alt, von Burgeis gebürtig und dorthin zuständig, ledige Wäscherin und Taglöhnerin, wegen Verbrechens der Brändlegung nach §§ 166 und 167 litt s und k St.-G. . VIII. Am 20. Märx 1899 um 9 Uhr Vorm.: Richard K a l i n, 20 Jahre alt, von Laibach gebürtig und nach Wind.-Feistritz zuständig, lediger Fabriksarbeiter und Diener wegen Verbrechens

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Pagina 3 di 8
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 8
und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 189S, 4 Uhr nachmittags: Johann Kofler, 3k Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Nieder- btntl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 174 IIä, 176 I und Ha St.-G.; 2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaussicht im Sinne des S 6 und 3. jenes der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1855

Nr. 89 R.-G.-Bl. y. III. Am 14. Juni 1898, 9 Uhr vormittags: Anton Ae.lt h u b er, Z? Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach «mmberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen I« des Verbrechens des Raubes im Sinne des § 190 St.-G.; 2. der Uebertretung der öffentlichen Anstalten und Vor- ^ kehrungen im Sinne des § 318 St.-G. und 6. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. t j 15. Juni 1898, 9 Uhr vormittags : David Mar- ^ ^ ^ g, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Gemeinde Stall Tauten

gebürtig, und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, »en Verbrechens deS Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. 4g Am 16. Juni 1898,9 Uhr vormittags : Franz Wald er, vereis von Auße» Villgraten gebürtig und dort zuständig, Viehändler, wegen Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfälschung Mutlicher Creditpapiere im Sinne der §§ 9, 106, 2 110 St.»G. ^ Vergehens des Verschuldens im Coucurse im Sinne ^§ 486 St.-G. G x^ 16. Juni 1898, 3^ Uhr nachmittags: Viuzenz St. M, / L g e r, 16 Jahre alt

, von Lienz geburtig, nach Fütterer^''' Gemeinde Zwölfmalgreien zuständig, lediger 2 Aerbrechens der Brandlegung; ' oer Uebertrewng des Diebstahls. ? Nachricht«« S VII. Am 17. und 18. Juni 1898, 9 Uhr vor mittags : Moritz Strauß, 34 Jahre alt, von Sobodtst, Comitat Neutra in Ungarn gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der 197, 200 u. 201 lit. ü St.-G. Ein wolkenbruchartiger Regen gieng nach vorausgegangener drückender

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Pagina 4 di 8
Data: 04.03.1898
Descrizione fisica: 8
, das sie dann zu ihrem Verdruß mit schlechter Ausbeute auf selbigem Wege verlassen haben dürften. ' I. Schwurgerichts'Sefsion. Vom 7. bis einschließlich 12. MÜH 1898 kommen beim k. k. Kreisgerichte Bozen folgende Straf-Fälle zur ^Verhandlung: I. Am 7. März 1898 Vorm. 9 Uhr S e b a st i a n Volgger, 30 Jahre alt, von Lappach, Bezirk Taufers gebürtig und dort zuständig, ledig Gutspächter in Lappach, wegen des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des L 140 St.-G. II. Am 3. März 1898, Vorm. 9 Uhr Alois T ä s s e r, 19 Jahre

alt, von Mühlbach, Bezirk Taufers, gebürtig, nach Reischach, Bezirk Bruneck zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des §127 St.'G. III. Am 8. März 1898, Nachm. 4 Uhr, I oh ann S ch m i d, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig,, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Bergarbeiter und Bauern-' knecht wegen: v) Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 8 u. 127 St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. IV. Am 9. März

1898, Vorm. 9 UhrIakobHe i n. ri ch, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne des §§ 166, 167 M. k. St.-G. V. Am 10. März 1898, Vorm. 9 Uhr R o s a H u b e r, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Taufers im Vintschgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck zuständig, verehelicht, wegen: a) Verbrechens der Brandlegung im Sinne der HZ 166 u. 167 M. o u. k St.-G. d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460

St.-G. VI. Am 11. März 1898,Morm. 9 Uhr, Peter G o b b i, 30 Jahre alt, von Leifers gebürtig und dort zuständig, ver ehelicht, Taglöhner, wegen Verbrechens: s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der LS 185 u. 186 Lt. a St.-G. ^ - b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 H. du. ü. SL.-G. VII. Am 12. März 1898, Vorm. 9 Uhr Ioha n n a S ch e n n u ch, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Besitzerstochter in Ehrwald wegen Verbrechens: / g.) des Kindsmordes im Sinne der 134 u. 139

und d) der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 u. 144 St.-G. Die Verhandlungen leitet der Schwurgerichts-Präsident. Vom Kampenner Kirchsteig. Vor etlichen Wochen haben wir in Kürze den Lesern die Mittheilung gemacht, daß mit Bewilligung der Südbahndirection und unter Befürwortung Vonseite der Gemeinde 12Malgreien der sog. Kampenner Kirch steig unter der eisernen Eisakbrücke zu Loreto in einen prakti kableren Stand gesetzt wird und zwar durch Aufführung einer soliden Mauer hart

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Pagina 6 di 8
Data: 21.02.1922
Descrizione fisica: 8
s Seite 6 „Bozner Nachrichten', den 21. Februar 1922 ArtiZK 15. Die Erklärung, die italienische Staats bürgerschaft im Sinne der Artikel s und 7 des kgl. De kretes vom 3V. Dezember ISA), Rr. 1890, zu wählen, Aann von jenen abgegeben werben, die am 18. Jänner -1V22 das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom men jene, die die Bestimmung des Artikels 13 vorliegen den Dekrets trisft — und die eine der folgeren Bedin gungen für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertra ges von Saint Germain

haben, isowie deren Nachkommen. Überdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge meinde der ehemaligen östsrreichifch-ungarifchen Monar chie (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) heimatsberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar tikels 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs weise des Artikels S4 des Vertrages von Trianon. Artikel Ü. Die Erklärungen, von denen im vorhergehenden Artikel die Rede ist, müssen folgende An gaben, die mit den nötigen Dokumenten zu belegen sind, enthalten

. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Stödten mit eigenem Statut ausgestellt ist, -ersetzt werden.' ^ ' ' Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 23. Jänner 1S22, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels K dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen j>er im Artikel K des kgl. Dekretes vom 3Y. Dezember 19LS, Nr. 18S0, verlangten

wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be hörden find dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mtindlich oder auf stempelfreiem Papier. , Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde oder in Ermangelung derselben, jener Gemeinde

. die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut' werde« die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben,/wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. . > ! A r t i k e l 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 8V des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier- I ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 3V. Dezember 1929

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Pagina 5 di 8
Data: 16.11.1920
Descrizione fisica: 8
mit den Militärbehörden Fremden den Aufenthalt in bestimmten Ge- meinden oder! Okrtlichkeiten untersagen, und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. - Solche Verbote können durch die Orts- behörden oder durch öffentliche Kundma- chungen verlautbart w erden. > Die Fremden, die dem Vorbote nicht in- nerhalb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicherheitsorganen entfernt werden. , Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtige!« Verordnung sind be- freit die Reichsitaliener

und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint Gsrmain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919. Nr. 18994, ra- tifiziert wurde, von Rechts wegen die ita- lienifche Staatsbürgerschaft erlangen wer- den: nämlich jene, die in dem von der Waf- fenstillftandslinie begrenzten Gebiete gebo- ren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, «die Zuständigkeit erlangt haben. - Hingegen haben der Meldpflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel

und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet, werden, die Berech- tigung eingeräumt ist, für. die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71,72 schon in den ersten Iahren ihrer Ehe um die Hoffnung gebracht, jemals Mutter wer- den zu können. Das war der einzige «chatten in dieser sonst so sonnenhellen Ehe gewesen. So war Heribert ohne Lei- beserben geblieben. Vor zehn Iahren-war ihm die Gattin gestorben. Seitdem lebte er ganz allein auf Lemkow

obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Ver- ordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhewgehenden Punkten aufgezählten Per- sonen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind der Questore für die Stadt Trient. Trieft und deren Gebiet: die Zivilkommissäre dem politischen Bezirke

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Pagina 3 di 8
Data: 10.06.1899
Descrizione fisica: 8
Wünschen der dies seitigen Reichshälste, jedenfalls ist er aber als die äußerste Grenze zu betrachen, unter die zu gehen keine österreichische Regierung die Verantwortung tragen sollte. In diesem Sinne anerkennen wir dankbar, daß die Regierung im allerjüngsten Stadium der Ausgleichsver handlungen Festigkeit gezeigt hat, und geben der Erwar» tung Ausdruck, die Regierung werde auch künftighin an dem von ihr eingenommenen Standpunkte entschieden und unbeugsam festhalten. Die ursprünglich von einer kleinen

als Schwurgerichtshof in Bo^en folgende Straffälle zur Verhandlung. I. Am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Peter Baruschka, 30 Jahre alt, von Petersdorf gebürtige nach Weikersdorf in Mähren zuständig, led.Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Raubes im Sinne des § 190 St.-G. 2. des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 St.-G., 3. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171» 176 lla St.-G. 4. und 5. der Uebertretungen der Landstreicherei und des Bettels im Sinne

der §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 89 R. G. B. 6. der Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320 litt, v Stg. II. Am 13. Juni um 9 Uhr Vormittags: Rudolf Prackwieser, 28 Jahre alt, von Wangen gebürtig, nach Ritten zuständig, lediger Schuhmachergehilfe, wegen deK Verbrechens der versuchten Nothzucht im Sinne der §§ 8 und 125 St.-G. A«s dem Gerichtssaale. Wohin man kommen kann/ wenn man bei Gericht nicht die Wahrheit sagt, das hat die Huberwirthin von Vals, Nothburga S t a m p f l, erfahren

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Pagina 4 di 8
Data: 12.08.1925
Descrizione fisica: 8
Seite 4 „Bozner Nachrichten', den 12. August 1.925 Nr. 181 Weinkonsumsteuer Bozen. Gemeinde-Regulativ für die Besteuerung der n«inde Bozen erzeugten Trauben und Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug ten Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen des Art. 184 und 135 des Regolamento Generale Daziario Nr. 540 vom 25. Februar 1924 dem Uf- ficio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich

und die Lager befin den;^ 3. eine Erklärung abzugeben, worin sie sich verpflichten, alle Bestimmungen dieses Regolamento über die legge daziaria zu beobachten; 4. zu erklären^ baß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls hie Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. . Art. 5. Dem Ansuchen ist auch em Vogen m sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers

oder der Person, die be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze er innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Ge über die Aussuhr von Wein und Most. zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art. 7. Nach beendeter Bearbeitung der ein geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben find dieselben innerhalb drei Tagen anzumel

den, da dann die notwendigen Eintragungen in den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu bestrasen. Art. 8. Um Trauben, welche von außen oder von den offenen Fraktionen der geschlossenen Ge meinde einzuführen wären, bedarf es eines Ein- fuhrgesuches, welches in zweifacher Ausfertigung von den hiezu berechtigten Personen untersertigt

und den diesbezüglichen beim Zen- tralamt in Evidenz gehaltenen Ein- und Ausfuhr- Register beigelegt. Hinsichtlich der Ein- und Aus tragung der ein-, beziehungsweise ausgeführten Mengen ist einzig und allein das bei den Uffici da- ziari erliegende Originalgesuch maßgebend. Art. 12. Wird Wein und Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen

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Pagina 6 di 12
Data: 23.04.1921
Descrizione fisica: 12
des Gswerberechtes. wir können sagen an letzter Stelle steht. Eine Gewerbe gesetzgebung im wirklichen Sinne fehlt in Italien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Recht, als welches eben das Gewerberecht im enge- ren Sinne gilt, kümmert sich in Italien um die gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Beschränkungen der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefrei

- heit bestehen, so sind diese auf polizeiliche, finan- zielle oder sanitäre Rücksichten zurückzuleiten, mit Gewerbepolitik im engeren Sinne als Selbstzweck haben sie nichts zu tun. Wir wollen den Grün den nicht nachspüren, die zu einer solchen Ent wicklung geführt haben, obwohl es immerhin auf- fallend ist. daß ein Land, dessen Gewerbestand in den Tagen der Vorzeit von höchster Bedeutung war und auf glänzende Leistungen zurückblicken konnte, der sogar in vielen städtischen Gemeinwesen die politische

Ge werbeordnung noch weiter in unserem Sinne aus gebaut werden soll, wo wir doch sehen, daß die Tendenz der italienischen Bereitung eher dahin geht, sie abzubauen? Schwere Aufgaben stehen uns bevor, meine Herren, aber wir müssen den uns durch Pflicht und Verstand vorgezeichneten Weg furchtlos betreten. Wir werden vor allem Verlan, gen. daß die bisherigen Maßregeln der Regierung, welche jenen Abbau unserer bewährten Einrichtun. gen bezwecken, ungeschehen gemacht werden. Wir verlangen mit jenem Nachdruck

Gewerbe treibende wird sich seiner Ausgabe, seiner Ziele stets bewußt bleiben und aufrecht in Gesinnung und Tüchtigkeit weiterschaffen, zum Nutzen unserer viel^ geprüften Heimat. Ich glaube, ich kann meine Ausführungen nicht besser schließen, als mit den auf unsere Zeit wieder so ganz passenden Worten aus Hermann und Dorothea: „Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist, Der vermehret das Übel und breitet es weiter und weiter: Aber wer fest auf dem Sinne beharrt, der onset

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Pagina 4 di 12
Data: 19.10.1919
Descrizione fisica: 12
. Aber kann er es »berseh:n. daß dieser- Mann doch nur mit den Bolkskräfte» rech nen konnte, mit der Masse der Menschen, und daß ge rade diesen der Gedanke der Eroberung des . End sieges' fremd war? General Ludendorff wollte nicht, daß der Friedensschritt »ollzogen werde. Ort idelr aufs heftigste die Korderuttg nach einem Verständi gungsfrieden und die Friedensresolution desReichs . tages sowie das Wirken deS Grafen Czernin in diesen« Sinne. Aber durste die deutsche Politik anders ge führt werden als im Sinne

im Sinne von Eroberungen hätten mitmachen könnent Ludendorff schilderte das Ende des Kampfes, den Zusammenbruch von Bulgarien, dessen Armee „nach Hause ging', die Vernichtung der Türkei und daS Ende des Widerstandes in Oesterreich-Ungarn. Er mußte Politik in Georgien treiben, in der Hoffnung auf Rohstoffe ous dem Kaukasus. Er mußte Pferde aus der Ukraine holen, um Schlachten liefern zu kön nen. Dennoch schilt er das deutsche Volk, daß es nicht allein gegen eine Welt von Feinden nach fünf bluti gen

»ch, d»rff hat sich die Liebe des Volkes nicht er»,^ nick die Unterstützung d«r Litauer, das das ans der Forderung nach dem GedietSstreid« hervorging, die Halbheit deS ganzen Anstände« M. ten verstimmen. Ein gewisser Mangel an Psych,!» gie, ein Betätigungsdrang im Sinne der TßGAch. keit ohne das so wichtige Element der SympirHit«» des menschlichen. Näherkommen^ waren chend. ^ Äieselbe Art, Freunde zu behandeln, jene sij, bei den Stellen des BncheS über Bulgarim. Zill leicht wäre die K«tastr»phe

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Pagina 3 di 8
Data: 17.09.1897
Descrizione fisica: 8
von Garniga, Bezirk Nogaredo gebürtig und zustän dig, Arbeiter in Leifers, wegen Verbrechens gegen die Sittlich keit im Sinne der M 127 und 128 des Strafgesetzes. , 3. Am 21. September 1897, Nachmittags 4 Uhr : Aloisia Franz, Tochter der Bertha Franz/ 32 Jahre alt, gebürtig in Bruneck, ledig, wegen des Verbrechens des Raubes. ' - 4. Am 22. September 1897, Vormittags 9 Uhr : Cajetan Horner, 60 Jahre alt, von Klagenfurt gebürtig, nach Bozen zuständig, verehelicht, k. k. Finanzwache- Obercommissär

im Ruhestande, wegen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt. 5. Am 23. September 1897, Vormittags 9 Uhr: Johann Oberwanger, 47 Jahr- Abfalters- bacy gebürtig und dabin ledig, Taglohner, wegen des gegen die Sittlichkeit im Sinne der §H 8, 125, 127, 128 Stg. 6. Am 23. September 1897, Nachmittags 4 Uhr: Josef W eltschreiber, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstkuecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127, 128, 129 Ila. Stg. uud der Uebertretuug im Sinne

, lediger Schuhmacher wegen Ver brechens des Diebstahles und der Diebstahlstheilnehmung. 9. Am 25. September 1897, Nachmittags 4 Uhr: Alois Kelderer, vulgo Raß, 42 Jahre alt, von Vil- landers gebürtig und zuständig, verehelicht, Taglohner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des ß 125 Stg. 10. Am 27. und 28. September 1897: a) V i g i l i 0 Litterini, 33 Jahre alt, verehelicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, b) Gi 0 vanni Alberti, 52 Jahre

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Pagina 1 di 4
Data: 25.10.1919
Descrizione fisica: 4
der Selbstbestimmung und Wahrung der Volksrechte wurde es gerissen vom Lände Tirol, getrennt vom Zmme des großen Volkes, mit dem cs Sinne extremster Bestrebungen bezwecken. Wir stehen auf dem Boden der bürgerlichen Gesellschaftsordnung, ohne uns jenen durch den Krieg zu größerer Berechtigung geläng-, ten Forderungen zu verschließen, die den so zialen Ausgleich anzubahnen bestimmt sind. Die Enteignung aber ist das Ende des wirt schaftlichen Fortschrittes. Wie der Bauer nur auf eigener Scholle freudig an die Ar beit

sie in welchem Lager immer stehen. In diesem Sinne wird auch die Kammer tätig sein?' , , , , . - Diese Erklärung wurde von sämtlichen Kammerräten mit großemBeifall zurKennt- nis genommen. - ' crreißbaren Banden vereinigen. Wir Werden nie ablassen,. gegep diese rgewaltigung unserer Heimat, gegen die rletzung der natürlichen Rechte des deut en Tiroler Volkes zu protestieren und - Gewährung des Selbstbestimmungsrech- Mr uns zu fordern. Aber wir sind dem 'chtbereich eines fremden Staates einyer- bt und müssen

. Da die Neukonstituie rung der Kammer nach den uns zuteil gewordenen offiziellen Auskünften noch sehr geraume Zeit benö tigen wird, hat das Präsidium im Sinne der Kam merwahlen nunmehr die bei der letzten Wahl vom Jahre 1N11 nach den Gewählten mit den meisten Stimmen Bedachten als ordentliche Mitglieder ein berufen; es sind dies die Herren Josef OrUer, Ho telier in Trafoi, Paul Jnnerebner, Hotelier in Bo zen, Peter Mayregger, Obsthändler in Untermais, Hoses Ilrner', Buchbindermeisler, Bozen, Max Lard- schneider

seinerzeit Zivilkommissär von Bozen zum Regierungsvertreter im Sinne des Kammergesetzes bestellt worden. Herr Dr. Peter- longo ist inzwischen zum Stellvertreter des Herrn Geiieralkommissärs in Trient ernannt worden.^ > > Das Präsidium l>at die Ernennung des Herrn Abgeordneten und ehemaligen Unterrichtsministers Luigi Credaro zum Eeneralkonunissär der Pro-, vinz Venezia Tridentina zum Anlaß genommen, um demselben ein Pro memoria über die Stellung und Bedeutung unserer Kammer.und eine zulam. mensassende

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Pagina 9 di 12
Data: 14.01.1922
Descrizione fisica: 12
-karelischen Grenze rief er, von Bei fallsstürmen unterbrochen, der Weg von Petersburg nach Helsingfors sei kürzer als von Helsmqfors nach Petersburg. Auch Japans militärische Eingriffe in Ostsibirien erfuhren eine, starke Kritik. „Frieden, aber nur biszn gewissen Maßen.' DaZ war der Grundton der weiteren Ausführungen. Trotzki hat die gesamte äußere Lage vom militärischen Stand punkt aus behandelt. Eine „Deklaration über die in ternationale Lage' rollte im Sinne der Trohkischen Rede hauptsächlich

der Trester srischer Trauben mit Wasser, soserne das Getränk als Vinello verkaust wird, keine An wendung. Um rechtzeitig Vinello erzeugen zu können, wird von den Präsekten jeder Provinz im Sinne der im Verord nungswege festzusetzenden Normen jährlich der Zeitpunkt festgesetzt, bis zu welchem die Trester für die Vinelloer- zeugung zurückgehalten werden dürfen. Die Zurückhal tung der abgepreßten oder nicht abgepreßten Trester über diesen Zeitpunkt hinaus ist verboten, ausgenommen für die Branntweingewinnung

, als Futtermangel oder für son stige Industrielle Zwecke. Entsprechend dieser endzweck- lichen Bestimmung sind die Trestern vor Ablauf des Zu- rückhaltungstermines im Sinne der im Verordnungswege festzusetzenden Normen zu behandeln. Zum Zwecke der Denaturierung ist der Finanzminister ermächtigt, da» nö tige Viehsalz abzugeben lfür Futterzwecke). Übertretun gen dieser Bestimmungen werden mit einer fixen Geld strafe von NX) Lire und mit je AI Lire per Quinta! (IM Kilogramm) oder.Bruchteile eine» Ouintals

der wider rechtlich zurückgehaltenen Trester geahndet.' Art. v. »Wer vinello in den verkauf bringt, hat au ßen die Verkaufsräume, sowie die Behälter, in welche» der Hau»trunk enthalten ist. in deutlich leserlicher Schrift mit „Mnello' zu bezeichnen. Durch diese Dispositionen soll der Verkauf von Bwello als Dein behindert werde».'' Die den.Haustrunk behandelnden Bestimmungen (Ar tikel 7 bis 12) der Durchsührungsverordnung lauten (zum Teil auszugsweise): Art. 7. „Als Trester im Sinne des Gesetzdekretes

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Pagina 3 di 8
Data: 12.05.1924
Descrizione fisica: 8
Nr. 109 der Abgeordnete Dr. Tinzl war anwesend und beteiligte sich an der Aussprache. Von einem Vertreter des Handels wurde stark der Stande punkt vertreten, daß es vorteilhafter und für alle Interessenten nützlicher wäre, durch Liefe rung von Ware, die dem Konsum entspricht, den Konsum zu befriedigen anstatt durch die Be schränkungen im Sinne des Typenweingesetzes den Konsum und in der Folge den Handel zu hemmen. Es sei doch praktischer, die Kunden, die man mit harter Mühe erworben nach Wunsch

zu bedienen, als sagen zu müssen von diesem Wein, den der Kunde möchte, sei keiner mehr vorhanden. Herr Joses M ay r, Unter- gansner in Kardaun, faßte die Auffassung der Produzentenkreise in einige kernige Leitsätze zusammen. In vino veritas. Der Ursprungs charakter der Sorte und Lage müsse unter allen Umständen geschützt werden. Im gleichen Sinne äußerte sich Herr Oettl unter Hinweis auf die Genoffenschaft St. Magdalena. Der Provenienz- schutz schließt in keiner Weise aus, daß Güter ähnlicher

Beschaffenheit einbezogen werden, nur muß der betreffende Wein die typischen charak teristischen Eigenschaften der geschützten Type und Lage haben. Im selben Sinne sprach auch Herr W i e d m a n n-Quirain, der betonte, daß der Konsum vor allem Wert auf die Original ware lege. Herr Obmann der Weinhändler genossenschaft Chr. Frank verwies auf die Notwendigkeit, daß Produktion und Handel Hand in Hand gehen. Eine rationelle Keller wirtschaft hat die Aufgabe, die Typen auf der Höhe ihrer Eigenart und Reinheit

zu halten, wo gegen die Beibehaltung des Verschnittes nichts verstößt. Unter Hinweis aus die jüngsten Äu ßerungen des erstklassigen Fachmannes Prof. Maresealchi konstatierte der Redner, daß unsere Weinbehandlung und unser Weinhandel was sachliche Arbeit und Reellität anlangt, voll endet auf der Höhe steht. Nach mehreren ande ren Reden und dem Resümee des Herrn Vor sitzenden wurde beschlossen, daß ein Komitee im Sinne der gemachten Ausführungen speziell der Leitsätze des Herrn Mayr-Untergansner

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Pagina 9 di 16
Data: 08.10.1912
Descrizione fisica: 16
und Behörden, so auch in Frage des Meraner Post- und Telegraphenamtsbaues energische Ersuchen zum Ausdruck zu bringen. Dem Tätigkeitsberichte des Zentralvereins, den Vorstandstell vertreter Kun. Zimmeter erstattete, ist zu entnehmen: Zu den hervorragendsten Resultaten der Heimatschutzbewegung gehört der Wiederaufbau von Zams im Sinne unserer Bestrebun gen. Hiebei hat sich unser Ausschußmitglied Architekt Paulmichl besonders verdient gemacht, indem er die meisten Pläne angefertigt. Erfolgreich

war auch die Aktion des Vereins in Ax a m s, wo sich für den Wiederaufbau im Sinne unserer Bestrebungen namentlich Herr Greissenhagen eifrigst Hemüht hatte. Erfreulicherweise hat auch in Rattenberg die Heimatschutz-Idee Boden gesaßt. In einem Falle — beim Umbau des „Hirschenwirtshauses' — war wegen zu später Verständigung allerdings nicht mehr viel zu er reichen, aber unsere Intervention hatte doch teilweisen Erfolg. In der unmittelbaren Umgebung von Innsbruck fand sich noch in G är- berb ach Gelegenheit

wander ten nach Prad, Stilfs usw. und der Landesverkehrsrat legte den Gemeinden das Bauen im Sinne der heimischen Bauweise nahe. Für die Wiederbelebung der Volkstracht ist manches geschehen; auch für die Wiedereinführung der Saltnertracht ist man eifrig be müht. Die Mitgliederzühl ist auf 159. gestiegen; 84 waren es im 1. Vereinsjahre. Nach längerer Debatte über die Ausstellung 1913 wurde beschlossen, die Einladung zur Beschickung nur an Vereinsmit glieder gehen zu lassen. Es sollen Modelle, Pläne

zu. geben, daß die Pläne baldigst zur öffentlichen Einsichtnahme aus gestellt werden, und zu verlangen, daß das Außere des Post- und Telegraphenamts-Gebäudes den berechtigten Anforderungen eines Monumentalbaues im Sinne des Heimatschutzes entspreche. - An knüpfend an eine jüngst erflossene Entscheidung des Handelsministe riums, worin dem Rekurse eines Meraner Geschäftsmannes gegen die Ansicht der Meraner und der Innsbrucker Behörden, daß nämlich bei Verhandlungen über Genehmigung gewerblicher Anlagen

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Pagina 1 di 8
Data: 11.10.1921
Descrizione fisica: 8
Vertreter des Südtiroler Volkes die Politik der Regierung gegenüber Sudtirol in den Kreis ihrer Erwägungen ziehen. Die vom kgl. Ersten Staatsanwalt GM unterzeichnete Ver fügung zur Beschlagnahme gibt als Grund an, daß der besagte Mtikel der vier Kammerabgeord- neten den objektiven Tatbestand des Verbrechens im Sinne des § K5 ab Strafgesetz (Störung der öffentlichen Ruhe) und des Vergehens im Sinne des § 3lw Strafgesetz (Herabwürdigung der Ver fügungen der Behörden «nd Aufwieglung gegen Staats- etc

. Behörden) beinhalte. Diesfalls ist Wen die Auffassung der kgl. Staatsanwaltschaft eine ändere als die der Re daktion der „Bozner Nachrichten'. Die Redak tion ^r ^Bozner NachriMen' hat im besagten Artikel Z^u TaÄestmch eines Verbrechens oder Vergehens im Mnne des GeseM n iH t M er kennen vermoHt, benn im g^enteNgen FMe hatte sie Ken Artikel ilicht zum Druck befördert. Es Ware nicht im Sinne dieses Blattes, sonst gegen jedermann unb bei jeder Gelegenheit mit aller Energie und Stand Heftigkeit für Rech

, weil ich in gewissem Sinne unparteiisch bin, da ich vä terlicherseits aus Südtirol und mütterlicherseits aus Nordtirol stamme. Wer lieber nicht. We nigstens' für heut' einmal. Nur etwas möchte ich noch sagen. Erstens freut es mich, daß di^e Bekleidungs- und Lichtfrage, die sich übrigens nicht bloß in den Staaten der Besiegten, sondern auch in den Siegerstaaten aufwirft, in den Frie densverträgen offenbar vergessen worden jeur muß. Sonst wäre den deutschen Mädchen sicher lich untersagt worden, sich ins beste Licht

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Pagina 4 di 8
Data: 03.12.1920
Descrizione fisica: 8
gelernt hat, ist trotz feiner Jugend bereits eine scharf umrissene Künstlerische Persönlichkeit, deren eigenartige selbstän dige Entwicklung der Schule des Meisters ' Nur zur Ehre gereicht. Er ist kein Wirk- lichkeitsmaler im Sinne einer photogra^ phischen Naturbetrachtung, sondern er ge- staltet mit dem Pinsel sein inneres Er- leben in Farben und Formen wie ein Dich- ter mit Worten und Rhythmen. Bei seinen Landschaften ist dies für jedermann sofort erkenntlich und darin liegt auch dsv

vergeistigt und das Bild als solches zugleich zum selbständigen Kunstwerk macht. Betrachtet man in die- sem Sinne die beiden Porträts, die derzeit in den Schaufenstern der .-.Heimischen Kunst' im Merkantilgebäude ausgestellt sind, so wird man bei einigem.guten Wil- len- meine Ansicht bestätigt finden. Das (Nachdruck verboten.1 P Arbeit adelt. Original-Roman v. H. Co urths-Mahler. lW. Fortsetzung.) „Sehr geehrter Herr! Am 23. März, morgens um vier Uhr. ist der Freiherr Heribert von Lossow auf Lemkow

Iustizrätin Thomsen darstellend, zeigt schon im stren- gen monumentalen Aufbau den Willen des Künstlers, hier mehr zu geben als ein „Porträt' im landläufigen Sinne. Der leicht irisierende helle Hintergrund, an dem sich unten ein purpurner Sockel anschließt, gibt der in ein schwarzes Seidenkleid ge- hüllten Gestalt eine vornehme charakterl- stische Wirkung, die-genau den Gesichts- zügen der Dargestellten entspricht. Beson dere Beachtung verdient auch rein technisch die Behandlung des Kopfes, dessen Model

und walten in meinem Sinne^ das weiß ich. Lemkow ist durch mein liebes, unver geßliches Weib an mich gekommen; ich will, daß ehrliche, warme Herzen in den Räumen schlagen^M denen meine Ulrike von ihre« Geburt an . bis^ zu ihrem Tode gelebt hat. Deshalb' niinm aus meinen Händen, was. ich Dir und Deinen Kindern mit Freuden geboten habe. Ellinor grüße ich ein letztes Mal. Sle soll als Tochter eines Deutschen Edelman- nes nach deutscher A^t in der Heimat ihres Vatews Wurzel schlagen und. wills Gott

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Pagina 2 di 10
Data: 29.12.1923
Descrizione fisica: 10
, wolle ebenfalls für sein selbstloses Arbeiten im Dienste unserer Bauernorganisation, besonders des bäuerlichen Geldwesens, der beste Dank aus gesprochen werden. Mit allen Mitteln soll darauf hingearbeitet werden, daß unsere gesamten landwirtschaft lichen Einrichtungen vom bäuerlichen Geiste ge leitet und geführt werden und wolle in diesem Sinne der Bauernbund und besonders der Ob mann seinen Einfluß geltend machen. Zugleich soll in diesem Sinne am Lande bei der Bevöl kerung aufklärend gewirkt

für die auch in finanzieller Hinsicht gebrachten Opfer einstimmig Anerkennung und Dank ausge sprochen. Bauernbundsobmann Ob er Hammer be sprach nun die jetzige allgemeine wirtschaftliche Lage. Nach eingehender Beratung faßte die Generalversammlung einstimmig den Beschluß: Der Bauernbund hält an seinem Programme als freie, unabhängige Bauernvereinigung fest und fordert seine Mitglieder auf. im Sinne der Sta tuten sich zu betätigen und ihr Verhalten ande ren Organisationen gegenüber darnack einzu richten. Ueber Antrag

im föderalistischen Sinne vorzulegen. ^ Auffallende Besprechungen. ' Pari s. 29. Dez. (Ag. Br.) „Matin' berichtet, daß der deutsche Großineustrielle Arnold Rech- berg in den letzten Tagen mit dem MinisterpräK- denten Poincare, mit dem Präsidenten der Repara tionskommission Barthou, nnt dem Marschall FoH und mit verschiedenen anderen hervorragenden fran» Mischen Persönlichkeiten in Politik und Industrie Unterredungen gehabt habe. Schnellfeuer auf Menschen. > Koblenz, 29. Dez. (Ag. Br.) Aus einem hiesigen Gasthaus

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Pagina 2 di 3
Data: 22.05.1920
Descrizione fisica: 3
Seite 2 „Bozner Nachrichten', den 22. Mm 1920 Är. N5 England. Der Krieg mit Irland. Nach Meldungen, aus London hat die britische Regierung beschlossen, angesichts des Ernstes der Lage in Irland mit der bis herigen Politik völlig ZU brechen und die Nuhe herzustellen, ehe es zu spät ist. Von der Waffengewalt des Staates werde stark und ungesäumt Gebrauch gemacht werden. Der Lordkanzler gab im Oberhause in die sem Sinne eine Erklärung ab. wobei er be tonte, England werde ^die 'Pläne bezüglich

nicht gestattet ist; überdies ist der Auftrieb aus solchen Gemeinden unter sagt, welche infolge Bestehens von Tierseu chen. Viehverkehrsbeschränkungen unter worfen sind. 4. Es ist streng verboten, auf Märkte Vieh aus den Provinzen des Kö nigreiches zu treiben, bevor selbes nicht die Beobacktungszeit im Sinne der Verordnung vom 25. August 1919 Nr. 294730 mit gün stigem Erfolge überdauert hat. 5. Tiere, die am Markte erworben wurden, können in irgend eine Gemeinde des obbezeichneten Gebietes, wenn sie srei

tirol. Meran, haben sich nunmehr auch die Bezirks krankenkassen in Kaltern und St. Ulrich-Groden angeschlossen. Hufschmiedepriifung. Jene Personen, welche ein Zc-ugnis ihrer Befähigung für die Ausübung des Hufschwiedgewerbes im Sinne der Min.-Veror^nung vom 27. August 1873 R.-G.-Bl. Nr. 140 erlangen wollen, haben die vorgeschriebene Prüfung am 21. Juni 1920 in Trient bei der hiezu bestellten Prüfungskommission abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bis zum 5. Juni l. Z. zu erfolgen

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