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Bozner Nachrichten
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Pagina 9 di 10
Data: 22.08.1925
Descrizione fisica: 10
. SollUivxo 708-25 708 — l«8 2« 1682« 3437 34 S8 33.27 33 33 2565 25 75 137 50 13747 2599 S9.05 25985 997« ivsv!sell) 7.^-UAllst i 21. I<!rs 100 kraweösiscks kranke» . . 125— 125— 100 Ledveizeer kranken . . . 535 — 534-- 1 SQßUsekes » . . . 133^2 13385 1 Dollar . . . . . . . . 27 54 27 52 100 seutzedo ZLark . : . « . 655 ^-- 655 — 100 tsedeedisede Kronen . . . 81 — 81.- 100 Ssterr. LedMiogs . . . . .W8.— 390- 100 kollänckiscde lZnI6eo . . —'— - ^ H'I/4 121/25 Ausfordening an die Erben, Vermächtnisnehmer

und Gläu biger eines Ausländers. Weithaas Johann, Georg, Gustav. Schloß besitzer und Hauptmann a. D., zuständig nach Nürnberg, reichsdeutscher Staatsangehöriger, ist am 3. Mai 1925 in Bolzano gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vorgefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläu biger, die italienische Staatsbürger oder Hier lands sich aufhaltende Fremde sind, sowie auch die auswärtigen Erben und 'Vermächtnisneh mer werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassenschaft bis zum 1. Oktober

1925 beim kgl. Notar Joses Poley in Bolzano anzumel den, da ansonsten ohne Rüsicht aus diese An sprüche der bewegliche Nachlaß an die ausländi sche Behörde oder eine von dieser bezeichnete Person ausgefolgt und der unbewegliche hier und zwar bloß mit den sich meldenden Erben abgehandelt wird. , Kgl. Priitur Bolzano, Abteilung VII, i am 26. Juli 1925. ' . ' ' Der Prätor: ges. Dr. Abram. 4 V 281-282/19-107 am 22.^uxast vorm. in I«irs , i° »o?en mr.-«. d---a.ii- 100 Lckweirer ?rimkea . 1 öeutscke

. an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläu biger eines Ausländers. Die Brüder Franz und Emil Dietrich- Paikhofs, zuständig nach Prag, tschechoslo wakische Staatsbürger, sind am 26. Juli 1919 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vorgefunden. . Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläu biger, die italienische Staatsbürger oder Hier lands sich aufhaltende Fremde sind, sowie auch die auswärtigen Erben und Vermächtnisneh mer werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassenschast bis zum 1. Oktober 1925

beim gefertigten Gerichte anzumelden. Sonst wird, ohne Rücksicht auf diese Ansprüche, die Abhand lung hier, und zwar bloß mit den sich meldenden Erben beendet und der Nachlatz an die Erben ausgefolgt weren. . . . ...—... ^ Kgl. Prätur Bolzano, Abteilung V, - . am 31. Juli 1925. Der Prätor: gef. Dr. Abram. '»5 In tiefster Trauer geben wir hiermit allen Verwandten und Bekannten die schmerzliche Nachricht vom Hinscheiden unserer unvergeßlichen, treubesorgten Gattin. Mutter, Schwiegermutter

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Bozner Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 30.10.1924
Descrizione fisica: 8
statt finden (Art. 735). Zu Erben des Nachlasses nach Vater und Mutter oder eines «anderen Aszendenten sind berufen die gesetzl. Kinder oder deren Nachkom men ohne Unterschied des Geschlechtes und mö gen sie auch von verschiedener Ehe sein. Sie erben nach Köpfen, wenn sie ersten Grades und nach Stämmen, wenn alle oder einige infolge Stellvertretung berufen sind (Art. 736). Unter ».gesetzliche Kinder' werden auch die legitimierten, die Adoptivkinder und deren Nachkommen verstanden. Die Adoptivkinder

und deren Nachkommen konkurrieren zwar mit den „gesetzlichen' Kindern, sind aber von der Erbschaft eines Verwandben der Adoptiv eltern ausgeschlossen (Art. 737). ^Stirbt jemand ohne Nachkommen, ohne we der Bruder noch Schwestern derselben oder Nachkommen derselben zu hinterlassen, so erben de5 Vater und die Mutter zu gleichen Teilen oder der überlebende Elternteil (Art. 738). Wer beim Tode weder Nachkommen, noch Eltern, noch Geschwister, noch Nachkommen von den Nachkommen väterlicherseits

und Halbschwestern nehmen daran teil, wenn sie aber mit vollbürtigen Geschwi stern konkurrieren sollten oder allein sind, so erhalten sie nur die Hälfte der Quote der voll bürtigen. Die l Nach kommen Her Geschjwister erben nach Stämmen. Der Teil, welcher den labenden Eltern gebühren würde, geht in ihrer Ermangelung auf die nächsten Aszendenten über (Art. 740). Jemand, der ohne Nachkommen, Eltern oder andern Aszendenten stirbt, wird beerbt von den Geschwistern nach Kopfteilen und deren Nach kommen nach Stämmen

). Wenn der Vatier Keine ehelichen Kinder oder Nachkommen von solchen hinterläßt, die Eltern teile oder eines von ihnen oder ein anderer As zendent, oder auch ein Ehegatte vorhanden ist, erben die natürlichen Kinder zwei Drittel des Nachlasses, der Rest geht auf die Aszendenten oder den Ehegatten über. Wenn' die natürlichen Kinder gleichzeitig mit Aszendenten und der Ehegattin des Vaters konkurrieren, wird ein Drittel der Erbschaft zu Gunsten der Aszendenten, ein Viertel zu Gun sten der Ehegattin auszogen

Erben angewiesen werden (Art. 752). Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Hat der verstorbene Ehegatte ehelich? Kinder, ge bührt dem überlebenden Eheteil der Fruchkg^ nuß eines gleich großen Teiles der Verlasserv- schast, als Kinder vorhanden sind, wobei de5 Eheteil selbst mitgezählt wird. Wenn mit den ehelichen Kindern auch natür liche Kinder mitzählen, ist der Fruchtgenuß des Ehegatten gleich groß wie der Ml eines ehe lichen Kindts. Dieser Fruchtgenuß kann aber nie größer sein, als ein Viertel

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Pagina 5 di 8
Data: 13.07.1923
Descrizione fisica: 8
sillen an baiden orten die güeter Ulrichs von Kal bitz und Thomassen, am dritten ort ain gemain. am viertn ort weilendt des Rigen von Truden erben Meter. Item von ainer andern Wysen bei zwayen madt in berürten Zuegehörn gelegen und an dem ort, da mans aufd e m Saum haist, dessen Confinen an Zwayen orten Heinrichs May am Eck güeter und an zwayen orten Blast Bon güeter. Vorbehalten bessere Coherentzen. Item an demselben tag, ort und vor ermelten Zeugen da ist Zuan Burdelln offenlich bekentlich ge- wesr

genant Tschenkelin gepaut hatt, dessen Coherentzen vorn und hinden gemainer weg, an der obern seitten weilandt Niklas Tauses erben güeter, an der undern seitten die früemess güe ter, die Han s Pindter paut. Vorbehalten bes sere Coherentzen. ^ In namen des Hern Amen. Im Jar seiner Ge burt Tausent vierhunderdt und dreis- sigsten der achten Römer Zinszal den 22. tag mo- nats aprilis zu Neumarkt in des nachgeschribenen Johanis Liechtenauers Behausung In bei- sein des Edlen Hern Ulmanan der Laitter

weg, an beiden seitten die güeter Unser frauen in der Vill, oben des Hern Ulrichs von Margreidt güeter, die Christoff Metzger paut.' i Item von ainem andern stuck erdrichs Weingar ten von ainem halben Jauch gelegen In der S tei n- wüse n, dessen Confinen unden ain gemainer nach- parlicher weg, gegen die Vill weilendt Cunrad Blasi Erben güeter, oben der Zerryn erben güeter, an dem andern ort weilendt Jörgen Kast ners erben güeter. Vorbehalten bessere Confinen. Item der Benenten Kirchen soll alle Jar gefallen

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Pagina 3 di 8
Data: 13.07.1923
Descrizione fisica: 8
- Margreidt güeter, die Jörg Tilling paut, am undern ort weilendt Ulrich Kuemauls er ben güeter, die Agnes Schilherin paut und die früemeß güeter und seindt öde. Vorbehalten bes sere Coherentzen. Den Zinss gibt und zinset nun Kuentz Schneider?) Ernanten tag haben weilend Hansen Gut- mans erben offenlich bekandt, das sie schuldig sein ze geben und zezinsen berürter Kirchen S. Niklas järlich und ewiglich allwegs an S. martins oder acht tag darnach Nemlich 12 Pf. P. meraner müntz aus ainem Heu sslein

mit ainem klainen Gärt- lein in ermelten Neu markt bey der Kirchen ligendt, Ist jetzt zu aim stall gemacht worden, dessen Consinen am obern ort bemelter erben güeter, an den andern orten allenthalben gemainer weg. Vor behalten bessere Coherentzen. Denselben tag, ort und vorberürten Zeugen hatt Seyfrid Unterm Perg zu Aurosfenlich be kandt. er sei schuldig zu bezalen und zezinsen er- nanter Kirchen S. Niklas järlich und alle Jar ewigs Zinss allwegen an S. martins oder acht tag her nach Benentlich

, dessen Umblegen oben des Klosters Sunnenburg güe ter, die der Marin paut, unden des Jörg Kast - ners erben güeter, vorn die gmain strassen. Vor behalten bessere Confinen. Und aus andern güetern, gelegen zu Chastel (in Fleims), darauf die Kirch verguetet ist nach ains briefs laut und sag den JohanNipolt notar ge- schriben hatt. Z Item die Erben weilendt Frau UrsulaAga- therin geben und Zinsen berürter S. Niklas Kir chen jedes Jars ewig allweg zu S. martins oder acht tag darnach BenentUch 6 gr. meraner müntz

gelegen In den Zuegehören ermelts Neumarkts an dem ort, daesimPrantay haist, dessen Umble gen an der undern seitten ain gmainer weg, an der obern seitten auch ain gmainer weg, am dritten ort weilendt Zerryn erben güeter, am vierten ort die güeter welche derMichelJrey paut. Vorbehal ten bessere Umblegen. Item Lenhart Told gibt und zinst offter- melter Kirchen alle Jar ewigs zu jeden S. martins oder acht tag darnach benentlichen^ 18 gr. meraner müntz aus ainem stuck erdrichs Weingarten von

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Pagina 7 di 8
Data: 21.02.1922
Descrizione fisica: 8
abends. ' ^ . Bergsteiger-Riege des Bozner Turn-Btreins. Der »l>l!liegrlleitiiiig8- Usscliliieil 2S9S ^lilsno (12), Vis Liusvpp« 7ele^r.: AMWelii»e»vliMig LroÜe voo Verlueeaz«» SB« an die Erben» Vermächtnisnehmer und Gläubiger eines Ausländers. Ingenieur Theodor Äleinmihter. Bergwerksdirettor i. P. zuständig nach Eidlitz, tschechoslovakischer Staats bürger, ist am 30. Jänner 1S22 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vorgefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die ital

. Staatsbürger, oder Hierlands sich aushal tende Fremde sind, werden ausgefordert, ihre An sprüche an die Verlassenschaft bis zum 1. März 1S22 beim gefertigten Gerichte anzumelden. Sonst kann die Verlassenschaft ohne Rücksicht aus. diese Ansprüche an die ausländischen Erben ausgefolgt werden. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisnehmer werden aufgefordert, ihre Ansprüche in der angegebe- - j nen Frist anzumelden, falls dies nicht bereits ge schehen. Sonst wird die Abhandlung bloß mit den Alpen-Verein Bozen

veranstaltet am Dienstag. 21- Fe- sich meldenden Erben gepflogen Werden. bruar im Großgasthof Stiegl um halb S Uhr eine« Fa milienabend, und werden die Mitglieder der Bergsteiger riege aufgefordert, sich zahlreich daran zu beteiligen^ Die RiegenletÄng. Freiwillige Feuerwehr Bozen. MittwÄkh,. den 22. unseres Ranz., lung 6 Uhr nachmittags vor der Geräteyaln^in'vol ler Rüstung. Möglichst vollzähliges Erscheinen un bedingt notwendig. Das Kommando:' Emerieo u' Bin- die Nl s-'le >na, Pietro Bacedelli

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Pagina 8 di 16
Data: 15.02.1920
Descrizione fisica: 16
einem nicht leidzutnn. Dennoch wird es Leute geben, die die glücklichen Erben bedauern werden, denen nach der „B. Z. a. M.' ihre Millionen folgendermaßen aus- einandergeflattert sind: In den ersten Tagen dieses Jahres starb in Berlin ein hervorragender Groß industrieller mit Hinterlassung eines Vermögens von zwanzig Millionen Mark, welches an seine Erben, drei großjährige Kinder, fällt. Da er in den Jahren 1314 bis 1. Juli ISIS davon 5 Millionen znerworben hatte, fo ginge» von der Erbschaft vorweg an Kriegs steuer

oder für jeden Erben 1,229L76 M. beträgt. Hiervon gehen für jeden von ihnen die Erb schaftssteuer mit 23.080 Mark ab und da die Erben auch ein eigenes Vermögen besitzen, nach s 28 des Erbsch.-St.-G. noch weitere 100 Prozent gleich 231.060 Mark, so daß sich der Vermögensznwachs eines jede» anf 7S7.157 Mark reduziert. Durch die sen Zuwachs erhöht sich weiterhin schon im ersten Besitzjahr die Einkommensteuer nach dem bereits zur Beratung stehenden N.-Eink.°Stenergesetze s 20 uut ungefähr 50 Prozent des Einkommens

Hierdon. was der Abrnndnng halber auf ungefähr 17 .156 M. angesetzt werden soll, so daß jedem Erben zunächst etwa 730.000 Mark als Erbteil derbleiben werden. Hiervon dürften alsbald die noch bevorstehende Neichsvermögenssteuer, ferner entweder die Spar steuer (3 bis 10 Prozent), oder die Anfwandsteuer (3 bis 30 Prozent) abfallen, so daß auch diese? Netto betrag noch eine entsprechende Verringerung erfah ren wird. Achtung!! Achtung!! 14. und Sonntag» den 15. Jänner 1920 im „Cafe Larcher'. 1. Preis: 485

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Pagina 7 di 8
Data: 05.11.1920
Descrizione fisica: 8
Lebensmittel vom Ma gazin wünschen wollen sich zur Unterschriftabgabe ehestens dort einfinden. LK52 Lebensmittelmagazin der Südbahn. MMM zLWervUMW, Sonntag; am 7 November 1920 amilien-Abend mit Ko azert Quartett Dalvitj. Nachm. Best-Kegelscheiben von L—L Uhr abends. — Von 7—11'/- Uhr abends M?- Tanz-Unterhaltung. 'MW Eintritt nachm. Lire —.SV. Abends Lire 1.30. Um zahlreichen Besuch pittet der Gastgeber. GeWiftszahl I 458/20/6. Auslorderung an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger meines Ausländers

. Herr Alois Saltuari. gewesener Hilfs- arbeiter in Wien XIX, Heiligenstädterstr. 76 wohnhaft, zuständig nach Bozen, frü- her österrei<yischer,jetzt italienischer Staats- bürger, ist am 23. Mai 1920 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde nicht vorge funden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder Hierlands sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassenschaft bis zum 31. Dezember 1S20 > beim gefertigten Gerichte

anzumelden. Sonst kann die Verlassenschaft ohne Rück sicht auf diese Ansprüche an die ausländische Behörde oder eine von ihr bezeichnete Per- son ausgefolgt werden. Die im Inlande wohnenden Erben ha- ben'um die Durchführung der Verlassen- schaftsabhandlung durch das österreichische Gericht angesucht. Die auswärtigen Erben nnd Vermächtnisnehmer werden aufgefor- dert, ihre Ansprüche in der angegebenen Frist anzumelden und bekanntzugeben, ob sie die Abtretung an die ausländische Be- Hörde verlangen

. Sonst wird, wenn nicht die ausländische Behörde selbst die Mtre- 5ung verlangt, die Abhandlung hier und zwar bloß mit den sich meldenden Erben gepflogen werden. Bezirksgericht Döblina, Abt. I, Wien, am 22. Oktober 1920.

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Pagina 9 di 16
Data: 24.01.1911
Descrizione fisica: 16
des Erblassers zum Erben ernannt. Diese Erfindung Jean Pauls hat, so schwer man es glauben mag, im Leben ihre Seitenstücke. Ein Eng länder hat eine ganze Reihe solcher „Erbschaften mit Hin dernissen' gesammelt und berichtet darüber in einem hübschen Aufsätze von „Chambers Journal'. Vor kurzem, erzählt er, starb in Paris eine kinderlose alte Dame, über deren Vermögensstand nichts Gewisses bekannt War. Sie hatte einen Neffen zum Erben eingesetzt, jedoch unter be stimmten Bedingungen, das Testament sollte erst

eine Million, betrug. Der enttäuschte Neffe, der die Begräbnisbestimmungen nicht aus geführt hatte, bekam es nun aber nicht, vielmehr fiel es an wohltätige Stiftungen, während der Neffe nur mit hundert Arank bedacht war, für die er sich ein Andenken kaufen sollte. S:' war aus dem lachenden Erben ein weinender geworden. — Eine ganze Reihe solcher „Erbschaften mit Hindernissen' ist darauf zurückzuführen, daß ein Ehegatte dem anderen alle Unbilden, die er während der Ehe hat erleiden müssen, nach dem Tode

, der auch keine direkten Erben hatte, traf eine geradezu, infernalische Testamentsbestimmung: feii« Neffen, denen er das Vermögen hinterließ, sollten näm- , Dienstag, 34. Jänner 1911 lich mit Gewalt zu Frühaufstehern gemacht werden, ja, es war sogar genau angegeben, wie dies zu geschehen l?abe: wer in den Genuß der Erbschaft eintreten wollte, mußte in der Zeit vom 1. April bis I. Oktober morgens um 5 Uhr, die übrige Zeit des Jahres um 7 Uhr aufstehen. Nach dem Aus stehen, so lautete die Vorschrift weiter, sollten

gymnastische Uebungen getrieben werden. Krankheitsfälle waren auch vor gesehen: kranke Erben durften nämlich 'morgens länger im Bette liegen bleiben,-mußten dafi'rr aber, so bald sie gesund geworden waren, gewissermaßen die Zeit nachholen und eine yalbe Stunde früher aufstehen. Petroleum als Rattenvertilgungsmittel. Einer der letzteren Nummern der bekannten Wiener Wo chenschrift „Urania' entnehmen wir folgende interessante Ausführungen: > Seit einer Reihe von Jahren sind die Hygieniker der An sicht

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Pagina 2 di 8
Data: 29.06.1900
Descrizione fisica: 8
: Es ist itit eigensten Interesse des Gläubigers gelegen, seine For derung gegen den Nachlaß bei Gericht anzumelden, da hierdurch die Erben genöthigt werden, sich über den auf rechten Bestand der Schuld zu äußern) wird die Schuld anerkannt, so ist der Gläubiger bis zur Höhe des inventirten Nachlasses gedeckt, wird sie nicht anerkannt, so er ist sich so fort im Klaren, daß er den Klageweg betreten muß. Dies mögen die Erben dem Gläubiger vorstellen und ihn be stimmen, sich mit der Schuldurkunde bel Gericht

verheimlicht oder dem Gerichtseommissär bei Besichtigung der Wohn- und Wirth schaftsräume Schwierigkeiten bereitet werden. Ein derartiges Vorgehen führt nur zu einer Schädigung der Interessen der minderjährigen Erben, da Kr. 200 auf oder ab für die Höhe der Uebert.agungsgebühr keine Rolle spielen, für die Ermittlung der Erbtheile aber von großer Bedeutung sind. Es wird daher Sache des Vormundes fein, bei der Inventur gegenwärtig zu sein und mit allem Nachdruck für die Rechte seiner Mündel einzutreten

- schulsond nicht einmal 2 Procent erreichten entrichten sein. Sind die Gebühren beglichen, so wird den Erben die Einantwortungsurkunde mit der Aufforderung zugestellt, binnen acht Wochen die Grundbuchordnung herzustellen. Hierzu haben die Parteien lediglich folgenden Vorgang einzuhalten: Man beschafft sich eine ungestempelte Abschrift der Einantwortungsurkunde, u. zw. kann man diese selbst herstellen oder bei Gericht gegen geringes Entgelt» von einem Schreiber anfertigen lassen

. Dann hat' man sich lediglich mit der Originaleinantwortungsurkunde und der obbezeichneten Abschrift beim Grundbuchsführer einzufinden und alles andere besorgt das Gericht. Werden diese Vor schriften unterlassen, so werden die erforderlichen Abschriften von amtswegen verfaßt, aber hierfür eine nicht unbedeutende Gebühr eingehoben. Mit der grundbücherlichen Übertra gung ist der Uebergang des Erbgutes vom Erblasser auf den Erben beendet. Der Aufstand in China. Heute liegt endlich eine amtliche deutsche Meldung

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Pagina 6 di 8
Data: 23.10.1924
Descrizione fisica: 8
erhält, heißt Erbe, die anderen Verfügungen sind als Legate ai» zusehen (Art. 760). Mehrere Personen können nicht in einem Testamente verfügen, ebensowenig sich gegenseitig zu Erben einsetzen (Art. 761). Un fähig zu testieren sind die Geisteskranken und jene, welche noch 'nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Art. 763). Zu Erben oder Legatoren können nicht eingesetzt werden jene, welchen nach dem Gesetze keine. Erwerbsfähigkeit zusteht; es können jedoch in einem Testamente Kinder von Kindern

zu Erben eingesetzt werden, wenngleich sie noch nicht empfangen siM (Art. 764). Die Nachkommen eines Unwürdigen haben immer Anspruch aus den Pflichtteil, der dem Ausgeschlossenen zufallen würde. (Art. 765). Außer eheliche Kinder des Testators, deren Legitimation vom Gesetze ausgeschlossen ist, haben nur Unterhalts ansprüche. (Art. 767). Außereheliche, aber nichtlle- gitimierte Kinder haben keinen größeren Anspruchs als was sie nach der gesetzlichen .Erbfolge erhalten .können. (Art. 768). Ein Vormund

kann von sei nem Mündel, wenn letzteres auch nach Genehmigung der Rechnung gestorben sein sollte, nicht Zum Erben eingesetzt werden, dagegen sind Erbseinsetzungen sei ner Frau und seiner Verwandten gültig. (Art. 769). Der mehrmals verehelichte Eheteil kann der zweiten Frau keinen größeren Erbteil aussetzen, aN jenen der Kinder der früheren Ehe. (Art. 770). Erbseinse'tzungen zu Gunsten der Notare, Funk tionäre oder Zeugen bei der Testamentserrichtung, ebenso des Testamentsschreibers sind Ungültig, außer

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Pagina 7 di 8
Data: 11.10.1923
Descrizione fisica: 8
für das Textbuch des ,Mgoletto' vorlegte und das Buck mitnahm.. Die Beschlagnahme erfolgte im Namen der Erben Victor Hugos und ist das Ergebnis eines 60jährigen Kampfes gegen den Text, den zuerst Victor Hugo selbst und dann seine Erben führten. Der Text der Verdischen Oper ist von Piave nach Hugos Drama „Le Roi s'amuse' gearbeitet worden. Die französische Übersetzung mißfiel Hugo, und er protestierte gegen die Benutzung. Es ist eine zweite Übersetzung hergestellt Warden, die auf die Angaben

des Testamentsvollstreckers von Hugo, Gustave Si mon, zurückgeht. Die Erben verlangen, daß diese Übersetzung verwendet wird. Da man aber seit so viel Jahren auf die alte Übersetzung eingerichtet ist, weigern sich die Sänger, den neuen Text zu lernen. v. Eine amerikanische Erbschaft von 150 Mil lionen Dollars. Die Nachricht von einer märchen haften Erbschaft hält zurzeit mehrere Familien der Ortschaften im Marne- und Vogesen-Departement in Atem. Vor etwa zehn Jahren starb in Amerika ein gewisser Friedrich Karl Straub, ein Württem

hat bereits die Dokumente der angeblichen Erben angefordert, um ihr Recht auf die Erbschaft nachzuprüfen. Sport. s.S.C. Rapid in Meran. Kommenden Sonn» tag, den 14. ds., stehen sich zum erstenmale in der heutigen Herbstsaison die alten Rivalen Meraner Sportklub und Rapid-Bozen zum Freundschafts spiele gegenüber. Beginn des Spieles am Intern. Sportplatz in Meran um ^11 Uhr vormittags. Die Rapidmannschaft fährt ab Bozen 8.45 vormit tags. Näheres Samstag abends in der Spieler- Versammlung, zu der sämtliche

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Pagina 4 di 8
Data: 13.07.1923
Descrizione fisica: 8
In den Zuegeheren zu Neu markt an dem ort, da es im Pranthay Heist, ge legen, an drehen orten gemainer weg, am vierten ort gegen dem Markt weilendt derZerryn erben güe ter, die H e i n r i ch T r ö p p h e l paut. Item Weilendt Hansen Kargels erben geben und zinsen gedachter Kirchen zu S. Niklas alle Jar ewigs allwegen zu S. Martins oder acht tag darnach nemlich Pf. weniger 3 gr. meraner müntz aus ainer Behausung in berürten Markt ligendt an der unten seitten, dessen Umbiegen an drehen orten gemainer

und gebe S. Niklas Kirchen zu Neumarkt alle Jar järlich Benantlich ain drittl ainer Gelten Dlls aus ainem stuck erdrichs Weingarten von aim Jauch ungevärlich im Pintzaner Velt, dessen Umblegen an einem ord ain gemainer weg, am andern ort des And reim Tal güeter, dan wider des Andre im Tal und des M i ch e l Ledrers güeter, die Andre. Chrä p p H e l paut, dan die güeter, die Iäckli n s von P intzan erben Hauen. Vorbehalten bessere Confinen auch andern Kirchen die Zinss und Recht vorbehalten. Im Jar

seitten weilendt das Kuemauls erben güeter. türlichen, persönlichen Rechte gegen jede zentra lisierende Entstellung im Namen des Staates zu kämpfen entschlossen sind. Es war nicht schwer zu verstehen, daß diese Worte dem Faschismus galten, und die sofortige Folge der Turiner Ta-- gung war das Ausscheiden der vier Mitglieder der Volkspartei aus dem Ministerium Musso lini. Seit damals ist der Kampf immer heftiger geworden und daß nun Don Sturzo das Feld räumte, bedeutet/ mag auch der innere Grund

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Pagina 1 di 8
Data: 21.11.1900
Descrizione fisica: 8
haben ihre mit dem Besähigungszengnisse und ?en anderweitigen Dienstesdocumenten belegten Gesuche ^ vorschriftsmäßigem Dienstwege bis zum 20. Dezember 1^00 den» k. k. Landesschulrathe für Tirol in Innsbruck vorzulegen. ^ ^ Erbeu-Uorrttf««^ Vom k. k. Bezirksgerichte Ster- öwg wird bekannt gemacht, es fei am 19. Oktober 1900 ^ 61 Jahre ^ alte ledige Krämereibesitzerin Barbara Zacher dort mit Hinterlassung einer letztwilligen Anord- ^ug, in welcher als Erben schlechtweg die Gesetzeserben ^^en sind, gestorben: 1. Maria Bacher

) 2. die Ge- Mvister Gstreinthaler aus Stilfes, unbekannten Aufent- )altes. Als Curator für den Verlaß, resp. Kur Vertretung der Erben wurde Benedikt Mohr, Handelsmann dort bestellt. Die Erben haben sich binnen Jahresfrist unter Nachweis ihrer erbrechtlichen Ansprüche anzumelden. Dieselbe Gerichtsstelle gibst bekannt, es sei am 11. September d. I. die 62 Jahre alte gewesene Melblerin, in letzterer Zeit Private, Maria K l i n g e n s ch m i e d als Witwe Ke.rschbaumer dort mit Hinterlassung des schriftlichen

Testamentes vom 5. Juli 1900, in welchem Erben die Gesetzeserben berufen werden, gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt der Erben Franz und Seba stian K lingenschmied unbekannt ist, so werden die selben aufgefordert, sich binnen einem Jahre beim ge nannten Gerichte zu melden. Als Curator wurde Franz Aigner, Handelsmann dort ausgestellt. Zur Wahlbewegnng in Tirol Der conservativeCandidat der Nord tiroler Städtecurie, Dr. Fr. Schumacher, Seetionsrath im Finanzministerium, hat die Candidatur

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Pagina 6 di 8
Data: 11.08.1922
Descrizione fisica: 8
. Erbrechtsgesetzes beim Rat der Volkskommissäre eingereicht.. Der Entwurf kennt, kein'testamentarische?, son dern nur ein gesetzliches Erbrecht. Dieses soll nicht ^nur für die Staatsangehörigen der Sowjetrepublik gelten, fondern auch für Ausländer, die in Sowjet rußland ihren Wohnsitz haben. Erben können sein: der überlebende Ehegatte, die ehelichen und unehe lichen minderjährigen Kinder des Verstorbenen, der Staat bezw. die Gemeinde und in einigen Fällen auch die volljährigen Kinder und Verwandten

des Erblassers. Die Erbfolge hängt von der Art und dem Umfang des Nachlasses ab. Geld und Bank guthaben erben der Ehegatte und die minderjähri gen Kinder bis zur Höhe von 10.000 Goldrubeln (gegenwärtig sind das etwa 5 Milliarden Sowjet rubel), der R e st wird Eigentum des Staates. Hin terläßt der Verstorbene ein nicht nationalisiertes städtisches Eigentum, so wird es Eigentum des über lebenden Ehegatten und der minderjährigen Kinder; falls solche Personen nicht vorhanden sind, geht das Grundstück

in das Eigentum der Gemeinde über, verBleibt aber in lebenslänglicher Nutznießung et waiger erwerbsunfähiger Verwandten des Erblas sers, wenn sie von diesem ihren Lebensunterhalt er hielten. Den Hausrat erben der Ehegatte und die minderjährigen Kinder, fehlen solche Personen, so erbt ihn der Staat. Gehört zum Nachlaß ein klei'.- gewerbliches oder ein Handelsunternehmen, so erben es der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die jenigen Verwandten des Erblassers, die in dem Un ternehmen tätig sind. Hinterläßt

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Bozner Nachrichten
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Pagina 1 di 12
Data: 17.06.1922
Descrizione fisica: 12
16 seit l Fahre 1916 bis jetzt! ! Hiezu kommen noch in stechender Anzahl die Durchführungsbestim- V, Entscheidungen usw. Nur so kann es B. i schönen Falle kommen, daß einem Erben mehr W-6 Steuerabgabb vorgeschrieben werden, oder z zwischen Vater und Sohn ä.8^ Abgabe ent Ä wird, wenn die Erbsumme nicht mehr als Lire äüstnächt; bis zu einer Million. 16.6 L. Ehegatte zählt z. B.12-6 von 50.000 bis 100.000 Großonkel und Großneffen 28.8 Ä bis zu W 32.4 L bis zu 100.000 Lire, 48^ bis zu Mo,i. Entferntere

. Erbschaften durch den Erbakt aktiv werden und die Gläubiger das Nachsehen haben. Falls es hinsichtlich der Einschätzung der Erbschaft zwischen Erben und Finanz zu Meinungsverschiedenheiten kommt, so kann der Erbe einen Vergleich auf der Basis von 9 Zehntel der amtlichen Veranschlagung eingehen oder aber einen Schätzungsakt beantragen. Falls die Schätzungskommission aber in ihretti Gut achten zur Entscheidung gelangt, daß der vom Erben angegebene Wert um mehr als ein Zehntel vom Schätzwert der Finanz

mehrerer Personen ge mietet ist, von denen nun einer stirbt, so dürfen die lebenden Besitzer es nicht mehr öffnen, bis der Erb akt geschlossen ist. Hingegen wird aber das Inven tar aufgenommen (wie oben) und die Erben müssen den der Zahl der Besitzer des Safes entsprechenden Teil der darin enthaltenen Werte-als Erbschaft ver steuern, auch tvenn der ganze Inhalt den noch lebenden Besitzern gehört!!! Der Steuerzahler darf sich etwa nicht c>?r Hoff nung hingeben, 5aß er durch Verkauf bei Lebzeiten

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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 8
Data: 26.04.1922
Descrizione fisica: 8
. 3l> 5 ?IZ., als Miet- oder Tourenwagen bestens geeignet, sehr preiswert zu verkanfe». Näheres Bozen'Pöstfach M oder Erzherzog Rainerstraße 22 im Laden Ul K3V Last-Anto erstklassige Marke. ?H., 3—4 Tonnen. v :u btteist, ge neralrepariert, alsdesonderen Gelegenheitskauf abzugeben. Näheres Bozen Postsach 2V oder Erzherzog Rainerstraße 22 im Laden ^ m 309/21 ? III 170/21/7-7.?^)/! an die Erben,Vermächtnisnehmer und GläubiyevtZ'l - eines Ausländerg:oit Karl Notier. Hvtsller in BGen. zuständig nach Füllstein (Iägerndorf

), tschechc>st0rjakischer -> ? Staatsbürger, ist am 25. Oktober 1Ä21 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde gefunden.'' Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger,, die ital. Staatsbürger oder hieMnds sich auf-. haltende Fremde sind, sowie d'ie^auswärtigen. Erben und Vermächtnisnehmer'werden aufge fordert. ihre Ansprüche an die Verlafsenschaft bis zum 1. 2uni 1922 ° - beim gefertigten Gerichte anzumelden, falls dies noch nicht geschehen fein sollte. ' Sonstwird

ohneRücksichtaufdieseAnspruche ' die' Abhandlung bloß mit den sich meldenden l-Erben gepflogen werden und diesen, sei es auch im Auslande, der Nachlaß ausgefolgt werden. Kgl. Bezirksgericht Bozen, Abteilnng HI - ' . am 18. April 1922.'-'^ Dr. Anty« Abra«. ... ^ wie eine Porträt- <v .^^usehen, dessen Würde auch - !^usend Peseten keinen Ab- ?^!^tage, an denen die Äou- - ! H ° lvar vielerlei geplant V Tur»'in RapaUo, Auto- das machte ein just zu ' l di! ^ Negenfall einen . dicken - ^legierten in ihren Woh'. ^'An>ert ihren Arbeiten hin. ' Oer

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Pagina 9 di 40
Data: 01.12.1912
Descrizione fisica: 40
Gesprächsstoff, der dem Vernehmen nach schon' demnächst von der kompetenten Gerichtsstelle in Verhand lung gezogen werden soll. Dieser Prozeß dürfte Wohl der einzige in seiner Art sein, der in Ungarn, wo bekanntlich das Prozessieren nicht eben..zu den seltenen sozialen Er scheinungen gehört, je angestrengt worden ist. Die Pro zeßführenden Parteien sind nämlich der Kaiser und die Erben des Barons Andreas Bernyakovics, der einem alten ungarischen Adelsgeschlechte entstammt. Die Vorgeschichte des allgemeines

Aufsehen erregenden Prozesses, dessen eventueller Ausgang auch in juridischen Kreisen den Ge genstand der Diskussion bildet, reicht bis in das 16. Jahr hundert zurück. Die Wiener Gesellschaftskreise werden diesem Prozeß erhöhtes Interesse entgegenbringen, wenn sie erfahren, daß jenes staatsrechtliche Dokument, auf Grund dessen die Erben des Barons Bernyakovics den Prozeß gegen den Kaiser angestrengt haben, vor- mehr als zwei Jahrhunderten, im Jahre 1664, in Wien ausgestellt und unterzeichnet worden

ist. Im Besitz der Erben der freiherrlichen Familie befindet sich nämlich ein von König Leopold unterzeichneter und vom Kalocsaer Erzbischof Georg Szelepcsenyi gegengezeichneter Privilegienbrief, laut welchem sich König Leopold verpflichtet hat, den Erben der genannten Adelsfamilie die in Bosnien und der Herze gowina gelegenen Besitzungen, die ehedem ihr Eigentum waren, die sie jedoch durch die Machtübergriffe der Türken verloren, wieder zurückzuerstatten, wenn Bosnien und die Herzegowina

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