40 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/28_07_1923/BZN_1923_07_28_7_object_2495101.png
Pagina 7 di 10
Data: 28.07.1923
Descrizione fisica: 10
von der Banca Cattolica Tren tina, Bozen, zur Auszahlung gelangen wird. Der Zeitpunkt und die näheren Modalitäten werden noch bekanntgegeben werden. An der Amstafel des kgl. Tribunals in Bozen sind folgende Zwei Kundmachungen angeschlagen:' BeWSffe des AusgleichskommilSrs. Im Ausgleichsverfahren der Repräsentanz für Italien der Bank für Tirol und Vorarlberg in Bolzano ergehen folgende Beschlüsse, gegen welche binnen vierzehn Tagen vom Anschlage cm der Gerichtstafel gerechnet, allen Personen

. Die bezüglichen Beschlüsse wurden den direkt Beteiligten zugestellt und sind in ihrer Hinsicht wenigstens soweit in Rechtskraft erwachsen, daß -eine Aenderung des Schlußergebnisses der Ab- stiinmung nicht eintritt. Andere Beteiligte können die bezüglichen Beschlüsse durch die gem. § 52 A. O. gegen eins allfällige Bestätigung oder Versagung der Be stätigung des Ausgleiches zustehenden Rechts mittel anfechten (§ 19 a b. G. B.). Kgl. Tribunal für Zivil- u. Straffachen Bolzano Abt. HI, am 24. Juli 1923

. Der Ausgleichskommissär: Dr. Stock er w. p. SeWud des lgl. Tribmals sör Zivil- uud StrMachen. Das Kgl. Tribunal für Zivil- und Straf sachen in Bolzano bestätigt den von der Reprä sentanz für Italien der Bank für Tirol und Vorarlberg und ihren inländischen Filialen ih ren Gläubigern angebotenen und von den Gläu bigern bei der Ausgleichstagsatzung vom 20. , bis eischließlich 26. März 1923 mit beiden ge setzlichen Stimm - Mehrheiten angenommenen Ausgleich nachstehenden Inhaltes: ! 1. Die vorberechteten Forderungen

werden i. S. der W 23 und 46 A. O. durch den Aus gleich nicht berührt und nach dem chnen gesetz- ' lich zukommenden Vorrechte befriedigt. 2. Die übrigen Gläubiger erhalten 25 Proz. (fünfundzwanzig Prozent) ihrer Forderungen nach dem Stande vom 11. Juli 1922, welche Quote einen Monat nach rechtskräftiger Bestä tigung des Ausgleiches bei der Geschäftsstelle der Banca Cattolica Trentina in Bolzano aus bezahlt wird. 3. Diesem Ausgleichs-Vorschlage tritt die Banca Cattolica Trentina, consorzio economic« registrato a garanzia limitata in Trennto

(wie unter 2) ausbezahlt wer den. 5. Die Liquidierung der inländischen Reprä sentanz geschieht auf Grund der Bestimmung des Handelsgesetzes über die Liquidierung von Aktiengesellschaften. Die Kontrolle über diese Liquidierung und die Auszahlung einer höheren als 25prozentigen Quote laut Punkt 4 wird von den Herren 1. Sparber Rudolf, Oberst i. P. in Merano- 2. Dr. Mumelter Hermann, Ado. in Bolzano; 3. Mayr Paul, Sparkasseoerwalter in Bolzano; 4. Dr. Hibler Richard, Ado. in Bruneck,' 5. Stein Wilhelm in Merano

1
Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1924/11_12_1924/BZN_1924_12_11_7_object_2505047.png
Pagina 7 di 8
Data: 11.12.1924
Descrizione fisica: 8
Nr. 233 „Bozner Nachrichten', den 11. Dezember 1924 Seite 7 E 447/24 BersteigeruugZedilt. Am 13. Dezember 1924, vormittags 9 Uhr, fin det beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 4, Par terre, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften und Mar Wohngebäude samt Hofräumen Und Wirtschaftsgebäuden, dann Weingarten und Wiesen. Grundbuch Zwölfmalgreien, Einl.-Zl. 842/11 in zwei Partien statt, wie folgt: Erste Partie: in Bolzano-Dorf, Bp. Wohnhaus Nr. 79 samt Hyfraurn und Wirtschaftsgebäude

so wie Gp. 179/1 Weingarten und Park samt Zubehör. Zweite Partie: in Bolzano-Boznerboden, Bp. 172 Wohnhaus Nr. 522, dann Gp. 288 Wiese und Gp. 289 Wiese samt Zubehör. Schätzwert: erste Partie Lire 691.670.— samt Zubehör, zweite Partie Lire 186.736.—. Geringstes Gebot: erste Partie Lire 461.114.—, zweite Partie Lire 123.824. Vadium: erste Partie Lire 69.167.—, Zweite Partie Lire 18.674.—. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteige rungstermine vor Beginn

der Versteigerung bei . Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Lie genschaft nicht mehr geltend gemacht werden kön nen. Um die auf Grund des kgl. Dekretes vom 28. Mai 1924 erforderliche Genehmigung des Zuschla ges hat sich der Ersteher selbst zu bewerben und die selbe nachzuweisen. Im übrigen wird auf das Ver- kkelgerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes Ver Kiesen. 3 1400 R. Pretura di Bolzano, Sez. II, am 6. November 1924. - ' Dr. Primus. M' vlnlgs

5