. Das mittelalterliche Wirtshaus. Nach Bernhard Ohrenberg von Dr. Franz P i t ra^Mausen. Wenn man sich die heutigen Gasthöfe, .Hotels und Hotel- Paläste anschaut, wovon wir ja von jeder Kategorie in Bozen selbst -ausgezeichnete Beispiele haben, aber auch solche im ganzen Lande zerstreut finden , so wird man Wohl be haupten dürfen, daß in diesen gewiß alles vereint ist, was ein richtig denkender Gast sich nur wünschen kann. Er darf sogar recht, ja sehr anspruchsvoll sein, und doch wird er nicht leicht unbefriedigt
zu Marktzeiten. In der großes un sauberen Stube Hausen reisende Kaufleute, fahrendes Volk, Gaukler, .Abenteurer mit Weibern und Kindern. Diese Gäste gebahren sich in der Zwanglosesten Weise; — wenn sich vornehmere Reisende einfinden, so werden sie angestarrt und durch Singen und Musizieren, Lachen und Schreien oft belästigt. Kommt ein Gast durchnäßt an, will er Kleider und Wäsche wechseln, die Stiefel mit den Pantoffeln ver tauschen, so muß er das vor dem versammelten Volke tun. Zur Reinigung vom Reisestaub
steht für alle nur ein Wasch becken bereit, dessen schmutzige Beschaffenheit Ekel erregt. Wagt es ein Gast, über solche Zustände Beschwerde zu führen, so wird ihm bedeutet, daß es ihm freistehe, in einer anderen Herberge Unterkunft zu suchen. Aber die Wirtshäuser glei chen einander wie ein Ei dem andern, und mancher Gast mußte sroh sein, wenn er ein trockenes Plätzchen und ein schützendes Dach gefunden hatte. Ritter und vornehme Da nren, reiche Handelsherren und Geistliche fanden Wohl meist
und Leidenschaften zu zügeln, da steckten Schwert und Dolch sehr locker in der Scheide; — auch der Friedfertigste konnte leicht in eine Rauferei verwickelt werden. Welcher Art die Zu stände waren, zeigt der Umstand, daß es in den Städten vielfach Verordnungen gab, welche vorschrieben, daß der Gast nach dein Eintritt ins Haus Raufdegen oder absonderliche Waffen beim Wirt gewissermaßen „ins Depot' zu geben hatte, so wie heute die Handwerksburschen bei dem Bauern, der sie im Stadel nächtigen läßt, die Zündhölzel
„deponie ren' müssen. In einer der gedachten Verordnungen (vom Jahre 1314) heißt es z. B.: „Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt, soll ihm heißen, sein Messer vor ihm legen. Tut er's nicht, so soll er ihm weder zu essen, noch zu trinken geben.' Auch bezüglich der Verpflegung, die in sehr willkürlicher Weise erfolgte, mußten die Reisenden sich der strengen Haus ordnung fügen. In heutiger Zeit steht es jedem Gaste frei.