Entwicklung der Stadtgemeinden Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel Von Otto Stolz (Fortsetzung) Das Münchener Stadtrecht, das in einer herzoglichen Ur kunde von 1294 näher gefaßt ist, war das Mutterrecht für alle anderen Städte in Bayern, und so auch für Kuf stein, Rattenberg und Kitzbühel. Derartige, ja räumlich noch viel weiter gespannte Stadtrechtsfamilien sind in Deutschland eine ganze Reihe festzustellen. Das Stadt- recht von Innsbruck, das 1239 niedergeschrieben wurde, hat zwar manche ähnliche
Bestimmungen wie .jenes von München, ist aber eine eigene Schöpfung und nicht ein Tochterrecht von München, es ist aber selbst nur auf das benachbarte Hall übertragen worden. In den weiteren Privilegien, welche die Stadt Kufstein 1393, 1417 und 1479 von den Herzogen von Bayern erhalten hat, bezeichnen sich diese als die „rechten Erb herren und Landsfürsten", die Bürger als „ihr Volk und Unterthanen", ja sogar als ihre „Eigenleute". Das letztere Wort ist aber hier nicht im Sinne einer per sönlichen
Leibeigenschaft gemeint, sondern in dem Sinne, daß die Stadt als Gemeinde im Eigentum der Herzoge war. Dieselbe stand damals auch verwaltungsmäßig unter dem herzoglichen Pfleger und Landrichter von Kuf stein; einen aus den Bürgern gewählten Bürgermei st er gab es hier wie auch sonst in Bayern erst seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Die Stadt bildete für die leichteren Straf- und die Rechtssachen der Bürger ein eigenes Stadt gericht, aber dessen Leitung hatte der Landrichter auch in aller Folgezeit, weshalb
er den Titel Stadt- und Land richter von Kufstein führte. Der Bürgermeister hatte höch stens ein Schiedsverfahren, wohl über die gesamte Verwaltung der Stadt, aber in Abhängigkeit vom landesfürstlichen Pflegamte. Kaiser Mar hatte im Jahre 1504 den Herzog Albrecht von Bayern, den er in seinem Erbfolgestreit mit einer an deren Linie des Hauses Wittelsbach unterstützt hat, ver anlaßt, ihm dafür die Städte und LandLerichte Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel abzutreten, und dieselben dann mit dem Lande Tirol
. Die beiden Namen hängen natürlich zusammen und dürften auf den Personennamen R a p o t o, der sich gerade für Grafen in dieser Gegend im 11. Jahrhundert findet, zurückgehen. Später dachte man hiebei an das Rad eines Wagens und wählte daher zum Siegel der Stadt einen Dreiberg mit einem solchen Rad. Leute mit dem Beinamen von „Ratenverg" wurden erstmals um 1160 genannt, die Burg der Marktflecken ftorum und oppidum) und die Zollstätte dortselbst seit 1250, und zwar im Besitze des Herzogs von Bayern