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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Pagina 49 di 224
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Descrizione fisica: VII, 215 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: II A-37.212
ID interno: 550385
wie man das Geldcapital als unerbittlichen Todfeind des Grundbesitzes brandmarken kann, wenn man in einem Athem die Unentbehrlichkeit des Credits anerkennt, der die mobilen Werte der capitalbedürftigen Landwirtschaft zuführt. Als ebenso seichte Phrase erweist sich die in allen Ton- arten variierte bewegliche' Klage: der Boden sei „Ware' ge worden! „Ware' ist jedes Sachgut, das man kauft und ver kauft. Sollte also jene Klage einen Sinn haben, so müfsten die agrarischen Isuàwrss tempori» aoti

den Beweis erbringen, dass man vor dem Einbruch des bösen Liberalismus Grund und Boden nicht gekauft und verkaust hat. Wenn, wie all bekannt, das Gegentheil der Fall war, wenn man vor 1789, 1848 oder 1868 Grund und Boden ganz so wie heute gegen einen bezahlten oder creditierten Geldpreis erwerben konnte und erworben hat, so ist damit der Widersinn der Behauptung, das liberale Recht habe deu Boden zur „Ware' gemacht, für ein normales Verständnis erwiesen. Freilich bleibt noch immer, mag der Boden

die verwünschte Warenqualität wann immer und wie immer erlangt haben, die Frage offen, ob es möglich und nützlich sei, den Boden dieser Qualität zu entkleiden. Eine bereits bestehende Bodenkategorie bietet sich als Vorbild: die Fideicommisse des Adels. Nur der mit dem Fideicommissband behaftete Boden ist kraft Rechtens keine Ware, man kann ihn weder kanten noch verkaufen. In der That gab es eine Zeit, wv man die Idee, die Bauerngüter in eine Art ländlicher Fideicommisse zu verwandeln, eisrig ventilierte. Seit

jedoch die in Bayern und Hessen mit dem „Stammgüter-System' gemachten legislativen Experimente zu so kläglichen Ergebnissen führten'), haben sich die Verehrer dieser Methode, den Boden der hässlichen Warenqualität zu entledigen, arg gelichtet und haben sich nieist zur zahmeren ') In Bayern wurden auf Grund des Gesetzes vom 22. Februar 1855 im ganzen drei Erbgüter errichtet, die jedoch nicht dem bäuerlichen Besitz zugehörten. Ein ähnliches Gesetz in Hessen vom 11. September 1858 kam überhaupt nie

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Pagina 51 di 224
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Descrizione fisica: VII, 215 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: II A-37.212
ID interno: 550385
Wie man sieht, bleibt auch für Ruhland der Boden immer noch „Ware', nur macht der Staat die Prcistaxe und mono polisiert den Kauf und Verkauf. Bekanntlich sind sonst Monopol preise zu hoch. Nur a ls Boden handelsmonopolist soll der Staat nach Ruhland's Verlangen unter dem Werte kaufen und verkaufen. Natürlich würde Niemand dem Staate um solche Preistaxe Boden verkaufen, nnd da der Staat Grund und Boden nicht producieren kann, so würden die Landwerber ver geblich darauf harren, dass

ist. „Waren' kann man nicht bloß verkaufen, sondern auch verpfänden. Der Boden soll aufhören, Ware zu fein; folglich ist die Unv erpsändbarkeit von Grund nnd Boden zu fordern. Der principielle Kampf gegen die Hypothek, in seinen An fängen in längst vergangene Zeiten zurückreichend und vor zwanzig Jahren von dem österreichischen Agrarpvlitiker Baron Vogel sang wieder eröffnet, wird von dessen Jüngern noch- heute mit leidenschaftlichem Eifer geführt. Was den Argumenten an Kraft gebricht, ersetzt der Fanatismus der Secte. Ueber

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Libri
Categoria:
Economia
Anno:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Pagina 321 di 499
Autore: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Luogo: Bozen
Editore: Verl.-Buchh. Tyrolia
Descrizione fisica: VI, 487 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Segnatura: 793
ID interno: 182333
— AW — ^ a) durch gesetzliche und Verwalluugsinahregeln die , weitere Verschuldung von Grund und Boden ' aufgehalten wird; ! b) die allmähliche Entlastung des bäuerlichen Grund- ' ; befitzes unier vorläufiger Feststellung ein« ' 1 Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt 1 wird; ' ! e) Grund und Boden gesetzlich als unverschuldbar ^ erklärt wird.' ^ Auch auf dem österreichischen Katholiken-'l tag zu Salzburg im Jahre lb96 hatte der Ber-- 1 fasser das erste Referat über die Agrarfrage

. Er ' nahm dabei wieder den Standpunkt Vogelfangs ein. Das Bestreben, die zu Gunsten der Un ver schuld bar keit beantragte Resolution abzulehnen, beziehungs weise abzuschwächen, führte in der socialen^ Geettvn zu einer eingehenden Debatte, mit dem Ergebnis, dafs in der Section mit großer Mehrheit und dann in der beschlusssassendeu Plenarversammlung ohne Widerspruch folgende Resolution angenommen wurde:/ „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden find zu bezeichnen: die Entlastung des BodenS

von den daraus lastenden Schulden und die A»f- Hebung deS Hypothekarpfandrechtes auf Ärund v»d Boden.' Ii. Me HttschMvvgsMMP. a) Für die B e r s ch » l d u n g s g r e n z e. Ist nach dem Gesagten die Unverschuldbartmt von Grund und Boden noch weit entfernt, die «r- dumme Anerkennung zu finden, so ist dennoch in der Bttschuldungssrage ein Woher Fortschritt zum Vesser«

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Libri
Categoria:
Storia , Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Economia
Anno:
1912
Zur Entstehung des deutschtiroler Bauernstandes im Mittelalter : Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Deutsch-Tirols seit den ältesten Zeiten bis zum Eingreifen der landesfürstlichen Gewalt
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Pagina 162 di 172
Autore: Deutschmann, Alois / von Alois Deutschmann
Luogo: Berlin
Descrizione fisica: 168 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: ; Berlin, Univ., Diss., 1912
Soggetto: g.Tirol ; s.Bauer ; z.Geschichte 15 v. Chr.-1342
Segnatura: II 102.274 ; D II 102.274
ID interno: 161691
Hauptmasse des in den älterri Urkunden behandelten Bodens von Deutschtirol im Besitze weniger Großen, Aus ihren Händen verfließt der Boden in das weitere Becken, welches Stifte, Klöster, Grafen und nobiles bilden. Wir pflegen diese alle mit dem Namen grundherrliche zusam menzufassen. Da finden wir den Boden angesammelt bis in das 11, Jahrhundert Von hier aus führen noch viel zahlreichere Abflüsse in das noch weitere Becken der Ministerialen, der de fa- milia, der milites usw. Der rascheste

Abfluß erfolgt auf die breite Fläche des unteren Volkes, das seit dem 12. und besonders 13. Jahr hundert immer mehr Erbrecht am Boden erlangt. Mit dieser beobachteten Popularisierung des Grund besitzes geht Hand in Hand eine Abwärtsbewegung der Betriebsgrößen. Die Anzeichen in den A. T. sind nicht selten, die uns auf den Gedanken bringen, daß anfangs in Tirol nicht un bedeutender extensiver Sklavenbetrieb vorgekommen sei in dem Sinne, daß große Herrenhöfe, welche mit zahl reichen Sklaven bebaut

wurden, nicht selten waren. Erst seit dem 11. Jahrhundert, seitdem die Standes gliederung nach der Berufsarbeit sich zu bilden begann, nachdem nicht mehr fast jeder Bauer war, der den Tiroler Boden bewohnte, sondern in verschiedenen Berufen seine Beschäftigung und in Rentenbezügen seinen Unterhalt finden konnte, erst seit dort finden wir eine starke Be wegung zum Familienbetrieb in den A, T. Aber auch die Mansen. und Huben machen diese Be wegung zu kleineren Gütern- mit. Die geht wohl Hand in Hand

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