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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
[1914]
¬Die¬ Tiroler Bergbahnen
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Pagina 224 di 270
Autore: Armbruster, Karl / technisch und landschaftlich dargest. von Karl Armbruster
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Verl. für Fachlit.
Descrizione fisica: 248 S. : Ill., Kt.
Commenti: <br>Schwarz, Erwin: ¬Die¬ Virglbahn bei Bozen, Tirol / Erwin Schwarz. - 1914 - In: ¬Die¬ Tiroler Bergbahnen ; S. 407 - 411. - Sign.: III 7.723 + III 1.231
Soggetto: g.Tirol;s.Bergbahn
Segnatura: III 7.723 ; III 1.231
ID interno: 82658
die steuerfrei auszuzahlende Einlösungsrente. Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbefreiung ist unter einem die Ein- lösungsrente in der Weise zu ermitteln, daß von den in die Durchschnittsberechnung einbezogenen Erträgnissen die Steuer samt Zuschlägen nach dem 'Prozentsätze der bezüglichen Jahre berechnet und von den Erträgnissen in Abzug gebracht wird. Zu dem verbliebenen, Reste wird mit Rücksicht auf die von der Einlösungsrente fortan nach § 131, lit. a, des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. BI. Nr. 220

, zu entrichtende zehnprozentige Steuer ein Zuschlag in der Höhe eines Neuntels dieses Reinerträgnisses zugerechnet. 3. Sollte die Einlösung nach Ablauf der im § 1 normierten zeitlichen Steuerbefreiung erfolgen, so sind bei der Bezifferung der jährlichen Reinerträgnisse die das eingelöste Bahnunternehmen treffenden Steuern samt Zuschlägen und sonstigen öffentlichen Abgaben als Betriebsauslagcn zu behandeln. Hat die Steuerpflicht nicht bezüglich aller in die Durchschnittsberechnung einbezogenen Jahre bestanden

, so ist auch für die steuerfreien Jahre die Steuer samt Zuschlägen nach dem Prozentsätze der bezüglichen Jahre zu berechnen und von dem Erträgnisse in Abzug zu bringen. Zu dem so ermittelten durchschnittlichen Reinerti'ägnisse ist jedoch mit Rücksicht auf die von der Ein lösungsrente nach § 131, lit. a, des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, zu entrichtende zehn- prozentige Steuer ein Zuschlag in der Höhe eines Neuntels dieses Reinerträgnisses zuzurechnen. 4 . Das im Sinne der vorstehenden Bestimmungen

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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica , Economia
Anno:
1929
¬Die¬ Fugger als Montanindustrielle in Tirol und Kärnten : ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des 16. und 17. Jahrhunderts.- (Studien zur Fuggergeschichte ; 8)
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Pagina 83 di 516
Autore: Scheuermann, Ludwig / von Ludwig Scheuermann
Luogo: München [u.a.]
Editore: Duncker & Humblot
Descrizione fisica: 500 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Montanindustrie ; z.Geschichte 1500-1700 ; <br />g.Kärnten ; s.Montanindustrie ; z.Geschichte 1500-1700
Segnatura: II 102.194
ID interno: 87456
U, Yon der Auslösung bis zur Jenbacher Gründung, 1548—1565. 71 Ferdinand befahl am 14. Juni nochmals schleunigste Eintreibung der Steuer, ohne die Gründe der Kammer auch nur einer Erwähnung zu würdigen. Inzwischen waren den Fuggern weiter abbezahlt worden: am 14. April 16.000 fl., am 28. April 5000 fl., am 28. Juni 11.000 11. Weitere Zahlungen, meint die Kammer, könnten der Bevölkerung bis Martini «Versilberung halben der frucht» bei aller Strenge unmöglich zugemutet werden. Noch im Dezember

aber ergehen vom Hof zwei weitere Befehle, 2500 fl, und 3000 fl., die an der Steuer eingebracht worden waren, an die Fugger abzuführen. Daß dieser Eifer des Königs so ganz selbstlos nicht war, verrat eine Beschwerde des Anton Fugger von 1551, daß der Hof 3000 fl. von der Steuer für andere Zwecke (!) verwendet habe. Schließlich führte die rücksichtslose Eintreibung des Geldes sogar zu einem ernsten Zwist zwischen Regierung und Land schaft. Diese, die Prälaten, Ritterschaft und Adel hatten den Steuer

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