Transglobalexpress : migrazioni in un mondo paranoico = migrationen, Grenzen, Bewegungen.- (¬Der¬ fahrende Skolast ; 2004,1)
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Luogo:
Bozen
Editore:
Südtiroler Hochschüler/innen/schaft
Descrizione fisica:
139 S. : Ill.
Lingua:
Deutsch; Italienisch
Commenti:
Beitr. teilw. dt., teilw. ital.
Soggetto:
s.Migration ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura:
III Z 342/2004,1
ID interno:
361166
Italiens im Ursprungsland beantragt werden, wobei Gründe für die Einreise nach Italien zwingend anzugeben sind. Das Visum gilt für maximal drei Monate. Die Grenzpolizei wird durch das Gesetz befugt Immigrantinnen ohne oder mit mangelhaftem Visum die Einreise zu verweigern. Zweites Hindernis: Länger als drei Monate in Italien bleiben? Ein Problem. Denn Italien kann sich seine Einwanderer aussuchen. Der Zustrom an Immigrantinnen wird weiterhin, wie auch im Gesetz Turco-Napolitano vorgesehen
, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geregelt, das heißt, danach, wie viele ausländische Arbeitskräfte in Italien benötigt werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: Wer länger als drei Monate bleiberi will, muss einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Diese Quote wird alljährlich durch ein Dekret bestimmt. Sie lag im Jahr 2003 bei 79.500. Dabei ist nicht auszuschließen, dass diese Quote auch einmal gegen Null sinken kann. Natürlich sieht das Bossi-Fini-Gesetz auch die Möglichkeit vor aus familiären oder Studien
- gründen in Italien zu verweilen, was nur für genau festgelegte Zeitspannen möglich ist. Die Kernaussage des Gesetzestextes wird dadurch aber kaum geschmälert. Die vielen Fristen, welche bereits im Gesetz Turco-N apolitano vorgesehen waren, wurden zu Ungunsten der Immigrantinnen verändert. So kann nun erst nach sechsjährigem (vorher fünfjährigem) rechtmäßigem Aufenthalt auf dem Staatsgebiet eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung angefordert werden. Vorher muss, neuerdings innerhalb von zwei Jahren
(vormals drei Jahren), die Aufenthaltsgenehmigung erneuert werden. Ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich einen Arbeitsvertrag vorzuweisen, so folgt die Aufforderung das Land zu verlassen. Italien behält sich allerdings alle Immigrantinnen Erinnerung. Das Gesetz Bossi-Fini verlangt bei jedem Neuansuchen um eine Aufenthaltsgenehmigung sowie deren Verlängerung die Abnahme der Fingerabdrücke. Die Regelungen davor sahen diese Maßnahme erst dann vor, wenn es Schwierigkeiten bei der Ermittlung