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Autore:
Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Luogo:
Neumarkt
Editore:
Verein für die Ortspflege
Descrizione fisica:
782 S. : Ill., Kt.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Segnatura:
II 153.497
ID interno:
135677
steura magna , die sogenannte große Steuer, welche 1312 in Abwesenheit König Hein richs von den zehn Landpflegern (1312-1315) (provisores terrae) eingeführt worden war. 69 Diese große Steuer sollte jährlich im Amt Enn 150 Mark betragen, also mehr als dreimal soviel als die ordentliche Steuer; dem Richter gelang es allerdings nur 136 Mark einzutreiben. Diese Steuer war sehr drückend, sie machte 1/10 des Wertes des Grundbe sitzes aus, abzüglich der grundherrlichen Belastung.™ Nach Stolz
ist bereits 1311 eine außerordentliche Steuer eingehoben worden, im Ge richt in Höhe von 200 Mark. 71 Für die Eintreibung dieser Steuer hat sich im Gericht Enn der Richter Gotschalk mit den »Besseren« seiner Untertanen verpflichtet. Im Jahre 1315 hat der Landesfürst König Heinrich abermals eine Sondersteuer ein geführt, diesmal eine steura nuptialis, also eine Hochzeitssteuer anläßlich seiner Verhei ratung mit Adelheid von Braunschweig. Das Gericht wurde dadurch wieder mit 40 Mark belastet. 72 1320
wird wieder eine außergewöhnliche Steuer (steura nova) erwähnt, von welcher der Richter Gotschalk 1322 nur 47 Mark und zwei Pfund einnehmen konnte.™ Eine be sondere Form war die sogenannte Küchensteuer (stiura coquinaria), welche uns seit 1299 auch im Gericht Enn begegnet. 74 Es ist auch dies eine öffentlich-rechtliche Abgabe und hat ihren Ursprung in der Pflicht der Belieferung der Küche des Fürsten mit Fleisch. Im Gericht Enn war seit 1299 eine Küchensteuer von fünf Rindern zu zahlen. Diese Steuer war nämlich immer
in Schafen, Rindern. Schweinen, Hühnern, Eiern zu leisten. Seit dem ausgehenden Mittelalter wurde dann diese Steuer nicht mehr in Naturalien, sondern in Geld eingenommen. Aufschlußreich sind für Neumarkt die Küchensteuerver zeichnisse von 1578. 75 Die Küchensteuer betrug 1586 21 Gulden und vier Kreuzer; da von erhielt der Pfleger auf Enn 15 Gulden und 36 Kreuzer. Das Kuppelfutter war eine Abgabe, welche in der Versorgung des landesfürstlichen Stalles mit Futter begründet war. Für das Gericht
ist diese Last im Viertel Aldein be zeugt: Die dortige Gemeinde mußte nämlich 50 Scheffel Kuppelfutter (Hafer) im Jahr abliefern. Diese Abgabe ist bei uns vor allem in den Gerichten, welche aus dem alten Trientner Grafschaftsgebiete hervorgegangen sind, bezeugt. 76 Besteuert wurden die liegenden Güter; aber nicht nur jene, über welche der Landes fürst zugleich die Grundherrschaft ausübte, sondern auch jene fremder Grundherrschaf ten. Demzufolge war, wie schon Kogler nachwies, die Steuer