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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Pagina 161 di 794
Autore: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Luogo: Neumarkt
Editore: Verein für die Ortspflege
Descrizione fisica: 782 S. : Ill., Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 153.497
ID interno: 135677
steura magna , die sogenannte große Steuer, welche 1312 in Abwesenheit König Hein richs von den zehn Landpflegern (1312-1315) (provisores terrae) eingeführt worden war. 69 Diese große Steuer sollte jährlich im Amt Enn 150 Mark betragen, also mehr als dreimal soviel als die ordentliche Steuer; dem Richter gelang es allerdings nur 136 Mark einzutreiben. Diese Steuer war sehr drückend, sie machte 1/10 des Wertes des Grundbe sitzes aus, abzüglich der grundherrlichen Belastung.™ Nach Stolz

ist bereits 1311 eine außerordentliche Steuer eingehoben worden, im Ge richt in Höhe von 200 Mark. 71 Für die Eintreibung dieser Steuer hat sich im Gericht Enn der Richter Gotschalk mit den »Besseren« seiner Untertanen verpflichtet. Im Jahre 1315 hat der Landesfürst König Heinrich abermals eine Sondersteuer ein geführt, diesmal eine steura nuptialis, also eine Hochzeitssteuer anläßlich seiner Verhei ratung mit Adelheid von Braunschweig. Das Gericht wurde dadurch wieder mit 40 Mark belastet. 72 1320

wird wieder eine außergewöhnliche Steuer (steura nova) erwähnt, von welcher der Richter Gotschalk 1322 nur 47 Mark und zwei Pfund einnehmen konnte.™ Eine be sondere Form war die sogenannte Küchensteuer (stiura coquinaria), welche uns seit 1299 auch im Gericht Enn begegnet. 74 Es ist auch dies eine öffentlich-rechtliche Abgabe und hat ihren Ursprung in der Pflicht der Belieferung der Küche des Fürsten mit Fleisch. Im Gericht Enn war seit 1299 eine Küchensteuer von fünf Rindern zu zahlen. Diese Steuer war nämlich immer

in Schafen, Rindern. Schweinen, Hühnern, Eiern zu leisten. Seit dem ausgehenden Mittelalter wurde dann diese Steuer nicht mehr in Naturalien, sondern in Geld eingenommen. Aufschlußreich sind für Neumarkt die Küchensteuerver zeichnisse von 1578. 75 Die Küchensteuer betrug 1586 21 Gulden und vier Kreuzer; da von erhielt der Pfleger auf Enn 15 Gulden und 36 Kreuzer. Das Kuppelfutter war eine Abgabe, welche in der Versorgung des landesfürstlichen Stalles mit Futter begründet war. Für das Gericht

ist diese Last im Viertel Aldein be zeugt: Die dortige Gemeinde mußte nämlich 50 Scheffel Kuppelfutter (Hafer) im Jahr abliefern. Diese Abgabe ist bei uns vor allem in den Gerichten, welche aus dem alten Trientner Grafschaftsgebiete hervorgegangen sind, bezeugt. 76 Besteuert wurden die liegenden Güter; aber nicht nur jene, über welche der Landes fürst zugleich die Grundherrschaft ausübte, sondern auch jene fremder Grundherrschaf ten. Demzufolge war, wie schon Kogler nachwies, die Steuer

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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Pagina 160 di 794
Autore: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Luogo: Neumarkt
Editore: Verein für die Ortspflege
Descrizione fisica: 782 S. : Ill., Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 153.497
ID interno: 135677
Folgende Übersicht bringt die Gerichtseinnahmen in Enn 1425 und 1432. Zu den Steuereinnahmen Die Gerichte bildeten nicht nur die räumliche Einheit für die Rechtspflege, sondern auch für das Steuer- und Wehrwesen. Die beiden Bereiche sind insofern miteinander ur sächlich verbunden, als daß der Ursprung der ordentlichen Steuer als Zahlung an den Fürsten für die Befreiung von der Heerfahrtspflicht gesehen wird. 62 Aus diesem Grunde erklärt sich die Steuerbefreiung der Ritter und des Adels

, welche hingegen im Kriegsfäl le mit Rüstung, Pferden und Knechten dem Fürsten zu dienen hatten. Die erste Erwäh nung der Steuer ist wohl die bischöfliche Häusersteuer laut Gründungsurkunde von 1189. In den landesfürstlichen Rechnungsbüchern, welche mit Meinhard II. einsetzen, wird dann jährlich vom Richtereine ordentliche Steuer, Steura annualis verrechnet. Die se Steuer betrug ursprünglich 1291 fünfzig Mark 63 , dann war sie für kurze Zeit 60 Mark, und blieb dann seit 1295 bei 40 Mark. Die Summe

war für die landesfürstliche Kasse nicht ganz unbedeutend, mit 40 Mark konnte man eine Herde von 80 Rindern kaufen. In gleichem Maße belastet waren z. B. die Gerichte Ulten und Sarntal, während die Stadt Meran mit 60 Mark, die Stadt Brixen nur mit 25 Mark belastet waren. 64 Diese Steuer war jährlich zu Martini fällig, wie in der Rechnungslegung von 1305 klar gesagt wird: de marc. 40 de stiura anni 1304 , qite dafür infesto S. Martini , 65 Diese ordentliche Steuer ist seit Meinhard II. systematisch eingehoben worden

an Steuer zu entrich ten (zwanzig Solidi). In der Rechnungslegung des Tegen von Villanders für die Jahre 1341 und 1342 wird folgender Ausfall an Steuern beklagt: Item deficiunt de steura an- nuali et de steura sive census Marcii in Burgo Enne propter conbustionem dicti Burgi Veron. marc. VI libr. VII per literam domini Johannis filii regis BohemieE An ordentli cher Steuer und an der Märzensteuer (oder Märzenzins) ist von Johann von Böhmen we gen der Feuersbrunst in Neumarkt 1341 ein Steuernachlaß

gewährt worden. Aus der nächsten Rechnung des Tegen für die Zeit vom 10. April 1342 bis zum 10. April 1343 geht hervor, daß Johann einen zehnjährigen Steuernachlaß gewährt hat.“ Neben dieser ordentlichen Steuer sind bei besonderem Bedarf des Landesfürsten außerordentliche Steuern eingehoben worden. Eine erste diesbezügliche Nachricht fin det sich im Rechnungsbuch des Richters Gotschalk von Bozen vom 15. Mai 1314. Er nimmt jährlich 40 Mark an ordentlicher Steuer ein, aber zusätzlich verrechnet er die

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