19 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_165_object_3845294.png
Pagina 165 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein unter Lebenberg wurde das Gericht Stein mit dem Landgericht Meran vereinigt, aber schon 1810 ein neues staatliches Landgericht Lana mit Ulten und Tisens errichtet, 1817 dem Grafen v. Brandis als den früheren Pfandinhabern zurückgestellt, 1831 aber end gültig vom Staat in unmittelbare Verwaltung übernommen, 1849 wurde es in Bezirks gericht Lana umbenannt, 1919 von der italienischen Regierung in Pretura, die 1931 ausgesprochene Aufhebung dieses Amtes und Zuteilung seines Gebietes

zur Pretura Heran wurde, wie mir mitgeteilt wird, erst einige Jahre nachher durchgeführt. (S. oben S. 52.) Das Gericht Marling oder Stein umfaßte nach den Angaben, die sich in den er wähnten Amtsrechnungen seit 1291 und in Urkunden von 1317 und 1335 (AB. 1 Nr. 1181 f.) finden, die beiden Ortsgemeinden Marling und Lana, ferners nach TJrk. von 1350 das Dorf Tscherms (StA. Wien Cod. 403 f. 49). Laut der Steuerkataster des Gerichtes Stein u. L. von den J. 1694 und 1749 zerfiel dasselbe in die zwei Pfarr

-(Haupt-)gemeinden Marling und Lana, erstere in die T erze Marling, Mitterterz und Tscherms, letztere in die Terze Vili (mit Pawigl), Völlan und Oberlana. Bei näherer Prüfung ergibt sich aber, daß die Villaner Terz sich mit der heutigen Fraktion Oberlana, die alte Oberlananer Terz mit der heutigen Fraktion Mitterlana deckt (Tarneller im AöG. 101, 375 u. 388); ferner werden in diesen Katastern die in der heutigen Fraktion Niederlana gelegenen, aber zum Gericht Stein gehörigen Höfe

auch unter die Oberlananer Terz einbezogen. Das Weistum der „ganzen gemainschaft zu Oberlana' von etwa 1500 (Tir. Weist. 4, 153 ff.) umfaßt anscheinend alle genannten Terze von Lana zu einer Gemeinde, ebenso das alte Weistum der „Pfarre' Marling die drei Terze derselben, die hier auch „Hixtschaften' genannt werden (Tir. Weist. 4, 146 u. 151). Die Einteilung in Ober-, Mitter- und Niederieunan ist jedoch schon seit dem Anfang des 13. Jh. mit eben diesen Benennungen urkundlich bezeugt, ebenso die Bestellung von eigenen

Dorfmeistern für diese Teile 1 ). Wenn im J. 1525 von einem „Unteren Gericht zum Stain' gesprochen wird (Acta Tirol. 3 S. 103), so ist damit wohl das Gebiet von Lana zum Unterschied von jenem von Marling gemeint. Der Steuerkataster von 1775 gliedert das Gericht Stein in folgende „Gemeinden'':. Vili, Pawigl, Mitterlana, Völlan (diese Pfarre Lana), Marlinger-, Mitter- und Tschermer Terz (diese Pfarre Marling). Mitterlana ist im heutigen Sinne aufzufassen, wie auch Gerichtsurkunden von 1752

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_162_object_3845288.png
Pagina 162 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Die Herren von Lana und die Grafen von Tirol im 13. Jh. nach Übernahme aller Besitzungen der Grafen von Eppan-Ulten, gefestigt worden ist. Die Grafen von Flavon, deren Hauptgebiet und gleichnamige Feste am Honsberg liegt, haben sonst in der Meraner Gegend wenig Besitz nachzuweisen 1 ). Es wäre mög lich, daß sie in dieser ganzen Darstellung mit den Grafen von Eppan verwechselt worden sind. In demselben J. 1248, in dem Gral Ulrich von XJiten und Eppan kinderlos gestorben ist, tritt Graf Albert

, das in Kriminalsachen vom Gerichte Stein zum Landgerichte Meran ebenso wie von den Gerichten Mayenburg und Ulten ber standen hat, eingeführt worden sein. Die formelle Belehnung mit den Lehen, welche die Grafen von Eppan vom Hochstifte Trient von früher her besessen haben, erhielt Graf Albert von Tirol im J. 1253 und sein Nachfolger Graf Meinhard 1259. Noch im J. 1271 gab der Bischof Egno von Trient den Herren von Leute den Wald in den Gemeinden Lana und Tisens (comunitates de Leunan und Tisenum

) der sich von Ackpfeif bis zur Etsch erstreckte, zu Lehen, um hier Rodungen anzulegen 2 ). Daß der Bischof von Trient damals noch eine so bedeutsame Verfügung über das Gemeindeland treffen konnte, war wohl nur möglich auf Grund seiner Lehenshoheit über das ganze Gebiet, die damals noch frisch wirkte, und ihn übet den Grafen von Tirol als seinen Lehensträger gestellt hat. Dieser hat aber doch bereits damals die normale Landeshoheit über jenes Gebiet ausgeübt. So nimmt er im J. 1265 die Leute und Güter, die zu Lana

das am Lech gelegene Kloster Raitenbuch besaß, in seinen Schutz und bestätigt die Belehnung seines Dienstmannen Tarant mit Gütern des Klosters Weingarten zu Lana und einen Schiedsspruch ebensolchen Bezuges 3 ). Daß 1248 in der vorerwähnten Sache der Burggraf von Tirol in Ver tretung des Grafen Albert von Tirol die Gerichtsverhandlung zu Lana geführt hat, ist wohl nicht als ein Beweis dafür aufzufassen, daß jener Beamte für gewöhnlich die Gerichtsbarkeit in Lana ausgeübt hat, sondern nur wegen

2
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_153_object_3845270.png
Pagina 153 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
nach einem von vornherein geschlossenen Dorfschafts- oder Gemeindegebiete, wie dies etwa bei Schenna der Fall gewesen, kann hier deswegen kaum erfolgt sein, weil zum Gericht Burgstall, nach späteren Angaben auch Höfe in Lana gehörten, der grundherrschaftliche Verband also ganz offenkundig bei der Schaffung des Gerichtes den Ausschlag gegeben hat. Auch noch zur Zeit des Katasters von 1778 (IStA.) waren sämtliche 20 Bauerngüter, aus denen Burgstall bestand, bis auf eines der Grundherrschaft des Gerichtsinhabers

unterworfen. Übrigens ist über die dorfschaftliche Zugehörigkeit Burgstalls in früherer Zeit nichts bekannt, kirchlich zählte es zu Lana; und es ist wohl möglich, daß sich wie bei Vorst auch hier die selbständige Gemeinde erst mit dem Gerichte gebildet hat. Seit 1344 war Pflege und Gericht Burgstall immer in Verbindung mit dem Gericht Mölten (Herrschaft Greifenstein) und teilte alle dessen Gerichtsherrschaften bis 1651. Damals teilten die Söhne des letzten Pfandinhabers Wilhelm Hohenhauser, Uriel

1 ). Weiters gehörten noch zu letzterem das Jörgen- und Langasangut zu Niederlana, Putz- und Jaistengut in Oberlana und das Obergloningergut zu Tscherms. Diese Höfe, die schon früher einzelne Gemeinde umlagen nach Lama zahlten, wurden im J. 1810 vom Gerichte Burgstall getrennt und dem Gericht Lana zugewiesen. (Tarneller, Hofnamen AöG. 100 S. 301, mit zum Teil .veränderten Hofnamen [Langasan- oder Eöstenhof, Mayerputzenhof, Oberjaisten- oder Kxöllerhof, Glaimserhof], IStA. Kameralarch. 100, 3292 und Bayer

3
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_174_object_3845312.png
Pagina 174 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
von Tisens für Herrn Jörg den Häl 1405 (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 238 u. 242 f.). 1570 ging die Pfandschaft an die Herren von Römer über, 1592 an die von Lidi, 1648 an die Grafen von Brandis. Von ihnen löste der Staat 1831 die Pfandschaft ab und vereinigte das Gericht mit dem Land gerichte Lana (Egger, Tir. Weist. 4 S. 165). Der erste Beleg für das mutmaßlich viel ältere (s. oben S. 155) Schub Verhältnis des Gerichtes Tiesens zum Landgerichte Meran ist eine am 30. April 1483 vom Richter

) figuriert dasselbe als eine Gemeinde Tiesens des Landgerichtes Lana, in welche alle oben genannten Untergemeinden zusammengezogen waren 2 ), im J. 1854 konstituierte sich aber Völlan wieder als eigene Ortsgemeinde 3 ). Doch wurden bei diesen Veränderungen die überlieferten Außengrenzen der einzelnen Drittel des Gerichtes und somit dieses letzteren selbst nicht berührt, so daß sie zur Rekonstruktion der alten Gerichtsgren zen benützt werden können. Nur der heutige Grenzverlauf zwischen den Gemeinden

Völlan und Lana ist zu diesem Zwecke unbrauchbar, da die alte Gemeindegrenze *) IStA. Kod. 282 fol. 103; Kod. 277 f. 1 ; Kod. 106 f. 38; Urk. I, 3190. 2 ) IStA. Bayer. Kriegsadministrationsakten Fasz. 66 Nr. 18. Staffier 2, 775. 3 ) Landesregierungsblatt 1854 I, 202 und II, 74.

4
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_137_object_3845238.png
Pagina 137 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol Schnalserbrücke für das Gericht Kastelbell; die Marlinger Brücke für die Gerichte Stein, Lana, Ulten, Maienburg und Forst. Nach einem Schreiben des Meraner Stadtrates von 1674 (Stampfer Chronik S. 144) haben damals zwölf Gerichte in Malefizsachen ihren Schub an das Stadt- und Landgericht Meran gehabt. Diese zwölf sind außer den oben genannten noch das Klostergericht Schnals. Damit stimmt abgesehen von Mölten und Schönna, die in der Zwischenzeit

bis zum Gargazoner- oder Aschlerbach. Das ist der Umfang der drei Land- bzw. Bezirksgerichte Meran, Lana und Passeier, wie sie seit 1817 bzw. 1849 bestanden, und des politischen Bezirkes oder der Bezirks hauptmannschaft Meran, die allerdings erst seit der Errichtung einer eigenen Bezirkshauptmannschaft Schlanders für den Vintschgau im J. 1901 auf diesen Umfang verringert worden ist 3 ). Obwohl der größere Teil des Landgerichtes Meran *) Stolz, Gesch. d. Gerichte (AöG. 97) S, 288 f. Sartori, Steuerwesen S. 320

des Burggrafen amtes, ebenso Grimm, Das Burggrafenamt in Tirol (1909) S. 1 f. Doch sagt dieser irrig, daß Staffier Passeier nicht zum Burggf afenamt rechne. T a r n e 11 e r , Die Hofnamen des Burggrafen amts S. 25 bezeichnet als Burggrafenamt im heutigen engeren Sinne die Talgegend von Meran vom Schnalserbache bis Gargazon und die beiden Gemeinden Marling und Lana am rechten

5
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_127_object_3845217.png
Pagina 127 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol schiiis in die Etsch mündender Seitengraben ist, wird dadurch angedeutet, daß be reits damals das Gebiet, das später als das Landgericht Meran oder als das Burggrafen amt bezeichnet wird, gegenüber der übrigen Grafschaft Vintschgau bereits eine ge wisse Sonderstellung erlangt hat. An der Töll war auch eine Brücke über die Etsch und von dieser führte auf deren rechtem Ufer eine Landstraße von Vintschgau hinab gegen Lana, auf dem linken gegen Meran

genannt, der sicherlich Burggraf auf Tirol gewesen ist, während für den Eberhardus purchgravius in einer Bozner Urkunde von 1237 dies fraglich ist (Acta Tirol. 2 Nr. 829 u. 911). Laut einer Urkunde von 1248 sitzt „Bertoldus bur- gravius in judicio loco domini sui Alberti comitis de Tyrol juxta ecclesiam s. Lau- rentii aput Leunam' (Lana) und entscheidet einen Streit betreffs Güter des Klosters Weingarten dortselbst (Württemberg. Urkb. 4 S. 180). Der Burggraf führt also den Vorsitz im Gerichte

6
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_135_object_3845234.png
Pagina 135 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Das Schloß Tirol war — nachweisbar seit dem Ende des 13. Jh. — auch der Sitz eines besonders reichen Urbar amtes der Grafen und Landesfürsten von Tirol, dessen Güter und Gülten sich in der Hauptsache über das Burggrafenamt i. e. S., d. i. links der Etsch, ausdehnten, zum geringen Teil auch über Marling, Lana, Mölten und über das Gericht Nauders. Dieser „Gelt von Tyrol', oder dieses „Officium in Tyrolis', wie es um 1300 genannt wird, wurde damals

, auf dem Schlosse Stein für Marling und Lana und ebenso auf dem Schlosse Ulten für das gleichnamige Tal 1 ). In einem Urbar von 1414 wird dieses Urbaramt das „Kellenamt ze Tyrol', seit dem 16. Jh. das „Kellenamt an Meran' genannt, weil es inzwischen in der Stadt in der landesfürstlichen Burg seinen Sitz aufgeschlagen hat. Der Ausdruck „Keller' entspricht dem lateinischen „canipa', war jedenfalls auch früher für jenes Amt üblich und in den Rait- büchem nur in das Lateinische übersetzt. Die Form „Kellen

7