Schloß Stenico in Judikarien (Südtirol), seine Herren und seine Hauptleute
— 45 Trient — kurz, Herzog Friedrich mußte sieh die Übergabe erzwingen, indem er fünf angesehene Ratsherren von Trient als Geiseln nahm. Am 23. Februar 1408 in Trient (Tr. Areh. 8, 11) urkunden Gr af Wilh elm v. Matsch, Statthalter und Hauptmann von Trient, für Jen Fürsten Friedrieh, Herzog von Österreich und Vogt der Kirche von Trient, die Herren Janesus Lichten- steiner und Christof Fux , Räte des Herrn Her zogs, und erklären, daß das Schloß Stenico, welches der Kirche von Trient gehört
, durch die Bürger von Trient zur Zeit des Aufruhrs gegen Bischof Georg dem Niger de Nigris von 8. Peter zur Bewachung übergeben worden sei. Auf das Verlangen des Landesfürsten Herzog Friedrichs, daß ihm dies Schloß eingeantwortet werde, hätten sich die Bürger entschuldiget, dies nicht tun zu können, da Niger sich weigere, das Schloß zurückzustellen. Um nun leichter in den Besitz des Schlosses zu kommen, habe Herzog Friedrich einige Trientiner Ratsbürger in Gewahrsam bringen lassen, und zwar: den Arzt Magr
. Odoricus von Arco, den Apotheker Ser Johannes, den Markus de Calepinis, Franz von Oampo und den Nikolaus, Sohn des Magr. Benvenutus. Die Vertreter der Herzogs Friedrich erklären nun, diese Gefangenen frei lassen zu wollen, damit sie bis zum Palmsonntage 1. J. die Über gabe des Schlosses erwirken können. Wenn nicht, müssen sie sich wieder in den Gewahrsam zurückbegeben unter Strafe von 4000 Du katen für jeden einzelnen. Bald darauf war Schloß Stenico in der Gewalt des Herzogs. Es läßt
sich desselben durch List bemächtigt habe; jedenfalls tat es Paris im Einverständnisse mit Herzog Friedrich, denn dieser bestellt ihn zu seinem Hauptmanne in Judikarien und über trägt ihm auch die Hut der Schlösser Stenico, Mani und der Roeea di Breguzzo für die Dauer von 10 Jahren und Paris von Lodron stellt am 1. September 1408 hierüber den Revers aus, in welchem er sieh verpflichtet, für 1000 Dukaten jähr lichen Sold dem Herzoge mit 1000 gewappneten Reitern zu dienen 2 ). Der Lodron setzte Stellvertreter
auf die Schlösser und Beamte zur Ausübung der Gerichtsbarkeit: so erscheint ein Johann, weiland Mantuanus von Comano, als Assessor in Stenie 1410 und 1411, und Jakob, weiland Johann von Comighello, als sein Notar, und 1413 Johann, weiland Anton Botteroli von Bondo, als Assessor in Stenico „für Paris von Lodron, Generalvikar von Judikarien für Herzog Friedrich von Österreich“ s ). J ) Brandis, Herzog Friedrich, Urk. Nr. 107. — 2 ) Innsbr. Schatz-A. VI, p. 701. — 3 ) Dr. Valenti, op. eit. p. 18.