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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1901
¬Das¬ Deutschtum in Tirol.- (¬Der¬ Kampf um das Deutschtum ; 7)
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Pagina 93 di 149
Autore: Nabert, Heinrich / von H. Nabert
Luogo: München
Editore: Lehmann
Descrizione fisica: 128 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Trentino ; g.Deutsche
Segnatura: II 102.165 ; II A-16.378
ID interno: 124801
ausmachte, brachte der Geistlichkeit große, aber nicht überall gleiche Verluste am Einkommen und hatte eine Abnahme der katholische Theologie Studierenden zur Holge. In verschiedenen österreichischen Bistümern versuchten die Anhänger der seit \82o in Oesterreich unter der Geistlichkeit, besonders der jüngeren, allmählich aus gekommenen ultramontanen Richtung ihre Oberhirten für ein ent schiedenes Eintreten in kirchlichem Zinne oder zum Verzicht auf ihre bischöfliche Würde zu bewegen, jedoch

ohne Erfolg. Unter Kirchenfreiheit verstand man im allgemeinen \8^8 in Oesterreich eine weitgehende Absonderung vom Papsttum, die Aufhebung aller Klöster und des Eheeingehungsverbotes für die katholischen Geist lichen, sowie die Aufgebung der IatciuifdE^en Sprache als Kirchen- sprache, doch gingen die Ansichten im einzelnen sehr auseinander. Die nach dem Muster der seit \858 in den Rheinlanden gebildeten sogenannten Katholikenvereine, die aus Geistlichen und Nichtgeist lichen aller Stände

sich zusammensetzten, kamen in Oesterreich be sonders in den größeren Städten auf; diese Vereine suchten die katholischen Interessen in Schriften und Zeitungen, sowie mündlich und durch Hilfeleistungen aller Art zu fördern. Die Bischöfe mochten eine Beschränkung ihrer Macht hinsichtlich der Diözesanverwaltung durch die Katholikenvereine befürchten, suchten sie daher zu Andachts vereinen zu machen. Von dem seit t.770 bestehenden österreichischen Kirchenrecht blieb nach \8^8 noch maßgebend: die Iosephinische

Gottesdienstordnung, obgleich durch die Willkür einzelner Bischöfe und Pfarrer in manchen Einzelheiten geändert, der Katechismus von \777f die Außerachtlassung der meisten Ordensregeln in den Klöstern. Doch ließen die meisten österreichischen Bischöfe.an ein zelnen Orten ihrer Diözese durch Jesuiten und Liguorianer Missionen und für den Klerus geistliche Exerzitien abhalten. Im Jahre f850 wurde in Oesterreich durch zwei Verordnungen auch das piacet aufgehoben und den Bischöfen ein maßgebender Einfluß

auf die kirchlichen Lehranstalten und Seminare eingeräumt. Die Katholiken- vereine, deren Versammlungen in Oesterreich {8^—52 verboten waren, und deren Mitgliederzahl überall auf wenige zusammen geschmolzen war, belebten fich seit s853 aufs neue. Als Hauptvertreter des zwischen Oesterreich und der römischen Kurie abgeschlossenen Konkordates gilt Rauscher, der seit f853 Erzbischof von Wien war. Seinen römischkatholischen Anschau ungen huldigte bald die gesamte Hofgeistlichkeit und selbst solche, die seither

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1901
¬Das¬ Deutschtum in Tirol.- (¬Der¬ Kampf um das Deutschtum ; 7)
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Pagina 89 di 149
Autore: Nabert, Heinrich / von H. Nabert
Luogo: München
Editore: Lehmann
Descrizione fisica: 128 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Trentino ; g.Deutsche
Segnatura: II 102.165 ; II A-16.378
ID interno: 124801
kirchliches. 7 [ öen Jesuitenorden aufgehoben hatte, löste ihn auch Maria Theresia in Oesterreich aus, ließ aber seinen Mitgliedern alle möglichen Er leichterungen gewähren und die meisten der bisher in Tirol thätigen dort als Prediger und Professoren anstellen; die große Mehrheit des Volkes blieb den Jesuiten, deren Macht in Tirol am festesten begründet war, treu ergeben. Kaiser Joseph II. beschränkte die Thätigkeit der Geistlichkeit aus Gottesdienst, geistliche Sakramentsverwaltung und Sorge

Orden, Bruderschaften und Kongregationen in Oesterreich angeordnet, das Vermögen derselben zur Versorgung der Mönche und Nonnen ver wendet. Irr Tirol wurden bis (785 2 Männer- und (5 Frauen- f[öfter, in den folgenden Jahren fast alle Nonnen- und viele Mönchs klöster aufgelöst. Die in Oesterreich erfolgten Klosteraufhebungen sollen etwa 76 Millionen Gulden, die Aufhebung anderer katho lischer Benefizien, sowie daseingezogene Vermögen der Bruderschaften, Kongregationen rc. kaum 8 Millionen Gulden

Klöster wurden auf gehoben, sie selbst unter strenge staatliche Aufsicht gestellt. Die Prachtentfaltung beim öffentlichen Kultus wurde vermindert, Pro zessionen auf dem Lande'untersagt, in den Städten nur die Fron leichnamsprozession und die Bittgänge geduldet, Ablässe an landes fürstliche Genehmigung gebunden, Verlobungen für unverbindlich erklärt, die Eheschließung aber erleichtert und (782 als bürgerliche Handlung erklärt, welchen Charakter sie in Oesterreich mit manchen im Laufe der Zeit gemachten

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1901
¬Das¬ Deutschtum in Tirol.- (¬Der¬ Kampf um das Deutschtum ; 7)
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Pagina 115 di 149
Autore: Nabert, Heinrich / von H. Nabert
Luogo: München
Editore: Lehmann
Descrizione fisica: 128 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Trentino ; g.Deutsche
Segnatura: II 102.165 ; II A-16.378
ID interno: 124801
österreichisch gesinnt, zurückwiesen, pervorgehoben sei folgender Satz: Als deutsche evan gelische Ehristen bekennen wir uns offen und in Treue zu unserem Volke in seinen jetzigen schweren Kämpfen und schmerzlichen Er fahrungen. Wir stehen ein für unseres teuren deutschen Volkes Recht, für deutsche Sitte und deutsche Sprache, für unsere deutsche cheimat in Oesterreich. Zn einer im Mai (899 in Wien veranstalteten Protestversamm lung gegen die Los-von-Rom-Bewegung behauptete der Thristlich- Soziale Prinz Alois

Liechtenstein: wenn das Ziel der Deutsch nationalen, Oesterreich in irgendeiner Horm dem Deutschen Reiche wieder anzugliedern, wirklich erreicht würde, dann würde die bisher in Deutschland nur ausschlaggebende katholische Jentrumspartei die unumschränkt herrschende werden. Die Deutschen Oesterreichs seien stark genug, um für sich allein ihre Stellung gegen die Slawen zu behaupten und zu einem ehrenvollen und vorteilhaften Frieden zu gelangen, und würden durch die Deutschnationalen nur gestört

. Zn einer der durch die Versammlung angenommenen Resolutionen wurde die Abänderung jener Gesetze gefordert, die die überwältigende Mehrheit der Katholiken Oesterreichs, sowie deren Rechte und Grunde sätze zu Gunsten anderer. Minoritäten verkürzt und die Freiheit der Kirche gefährdet hätten. (Gemeint waren die die konfessionelle Gleichberechtigung verkündenden Gesetze.) Bei den im Dezember (900 und im Zanuar (90( in Oesterreich vorgenommenen Reichs- ratswahlen verloren die Thristlich-Sozialen von 27 Mandaten 6, obgleich hohe

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Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1868
Zur Geschichte der Aufklärung in Tirol : Vortrag, gehalten in der Versammlung des konstitutionellen Vereines in Innsbruck am 17. Dezember 1868 und mit Anmerkungen versehen
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Pagina 13 di 36
Autore: Bidermann, Hermann Ignaz / von H. I. Bidermann
Luogo: Innsbruck
Editore: Gaßner
Descrizione fisica: 28 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; z.Geistesgeschichte ; <br />s.Aufklärung ; g.Tirol
Segnatura: 753
ID interno: 182194
Menge von Belegen hiefür enthält d a S Innsbrucker Statt halterei-Archiv, insbesondere die szerdinandeische Abteilung und die alte Current-Registratur. ") Das s. g. Placetum Regium, wornach keine päpstliche Bulle in Oesterreich »erAstentlicht werden durfte, bevor die Regierung darein gcwilliget hatte, hat üb rigens schon Kaiser Maximilian I. unterm 7. Septbr. 1507 in Tirol eingeführt durch ein Befehlschreiben an den Stadthauptmann zu Trient, worin eß heißt: Miemand soll in Unseren Erblanden vnd

sonderlich an den Grenzigen, daran un» «ehr gelegen ist, khain pabstlich Bullen exequiern oder khain Posseß khainer Pfriendk einnemen, Er Hab denn zuvor verwilligung vnd besoudern bevelch von vnß oder vnseren Regenten zu Innsbruck.* Nur um wenige Jahre jünger ist in Oesterreich das Verbot, kirchliche Güter ohne landesfürstlichen Konsens zu ver äußern. Dasselbe erging für Niederösterreich bereits unterm 6. Januar 1518 und 14. Oktober 1527 (Codex. Austr., III, 998), für Jnneröflerreich unterm 22. Juni 1534

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