verständliche Passage - A.d.V.), jetzt genannt durch den Bach. 42. Desgleichen ist es von altem Herkommen, wenn Bann-Feier abend ist, dass niemand ausfahre, außer er käme vor Feier abend wieder; wenn er aber so weit führe, dass er nicht vor Feierabend käme, soll man ihn nicht pfänden (strafen). 43. Desgleichen ist es von altem Herkommen der Feierabende we gen, wenn einer mit dem Pflug im Acker ist und er hört die Vorglocke läuten, so mag er sich auf den Weg machen, dass er vor Feierzeit herinnen am Ziel
Fuder fahren", legt er ihn aber auf, so soll er gestraft werden um sechs Kreuzer auf Gnad. 45. Desgleichen sollen die Feierabendpfänder nach Feierabend strafen auf Gnad ein Paar Ochsen um sechs Kreuzer, ein Ross um drei; einen Schnitter, einen Mader, eine Rechnerin oder Garbenbinderin jeweils um den Tageslohn. 46. Desgleichen ist das erste „Ziel" (Feierabend-Wegmarke) an der St.-Niklas-Brücke bei der Churburg, und wenn ein Berg mann vom Dorf hinaufführe, der soll vor Feierabendzeit übers Ziel hinauf
sein, wenn nicht, soll man ihn strafen; - das andere Ziel ist auf dem Tuffweg an Brigg! (kleine Brücke) - das dritte beim Siechenhaus - das vierte beim unteren Baustadl - das fünfte beim Sagmüller am Brigg! - das sechste beim Quaderwaal am Brigg! 47. Desgleichen ist es von altem Herkommen, wenn einer einen Waal einfüllt, sei es mit Fahren, Bauen (Acker bestellen), oder Wassern, der soll ihn wieder räumen, tut er das nicht, soll er gestraft werden nach Rat der Gmain. 48. Es soll auch der Saltner den Hirten die Gmerker (Marchsteine