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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1873
¬Die¬ älteste Geschichte der Baiern bis zum Jahre 911 : mit einer Geschichtskarte und einer Stammtafel der Agilulfinger
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Pagina 193 di 408
Autore: Quitzmann, Ernst Anton / von E. A. Quitzmann
Luogo: Braunschweig
Editore: Wreden
Descrizione fisica: VIII, 400 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Bayern ; z.Geschichte Anfänge-911
Segnatura: II 103.298
ID interno: 236562
sollte er denselben nicht auch das Gesetz haben geben können und zwar um so mehr, als dieses nicht ein frem des, aufgedrungenes, sondern vielmehr nur ihr altangestammtes und herkömmliches Suevenrecht war? Der Inhalt dieser ersten Redaktion umfasste also nur die einfachsten Verhältnisse der Familie und der Gesellschaft, d. h. der Gemeinde, also vor Allem die Sicherheit der Personen und des Besitzes, Wie wir denn auch schon im vorigen §. 3 gezeigt haben, stehen an der Spitze dieser Aufzeichnung die Titel

IV, V und VI, welche die Sühnbussen für Verletzungen und Krän kungen der Freien, Freigelassenen und Unfreien enthalten. Hieran schliesst sich von selbst nach IV. 29, welcher das Wergeid der Frauen bestimmt , der Titel VIII. 1 — 17, in welchem die Krän kungen der Weiber gebüsst werden, während c. 18—23 durch Gleichung mit westgothischen Rechtsnormen erst der zweiten Redaktion angehören können. Ferner gehören der ersten Auf zeichnung sowohl gemäss ihres Inhalts als auch der äussern Form nach noch an: Titel XIII

, welcher von dem Pfändungsrecht und den Verletzungen des Besitzes durch Schädigung der Aecker und der Ernte handelt; Titel XIV, welcher die Sühnhussen für Ver letzungen der Hausthiere festsetzt; Titel XIX, welcher die Hei lighaltung der Gräber beschützt; Titel XX und XXI, welche den Diebstahl von Jagd- und Haushunden und den Beizvögeln mit entsprechenden Strafen belegen und endlich Titel XXII, welcher von der Schädigung der Obstgärten und Gehölze handelt, und die Bienenzucht in gesetzlichen Schutz nimmt. Es leuchtet hieraus

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1899
Stadt Schwaz 1899 : zur Erinnerung an die Erhebung des Marktes Schwaz zur Stadt
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Pagina 18 di 63
Autore: Hussl, Otto / Hrsg. im Auftrage der Gemeindevertretung der Stadt Schwaz. [Otto Hussl]
Luogo: Schwaz
Editore: Selbstverl.
Descrizione fisica: 71 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Schwaz <Tirol> ; s.Stadterhebung ; z.Geschichte 1899<br>g.Schwaz <Tirol> ; z.Geschichte
Segnatura: II 105.349 ; II 64.609 ; 1.173
ID interno: 184509
tingen Praktikanten —; es liegt in der höheren Titelsührung oft auch der moralische Antrieb, sich dieser höheren Titel dadurch würdiger zu machen, dass man sein Wissen und Können und anständiges Benehmen den Titel entsprechend zu steigern sucht; so wird auch der Titel Stadt die Bewohner derselben schon aus diesem Grunde veranlassen, manche städtische Einrichtungen zu treffen, die in einem ländlichen Neste vorzukehren man sich nicht veranlasst sehen würde. Und darum nennen wir, unwillkürlich

und Auslagen aller Art, höhere Steuern u. dgl. erwartet hat; heute sind diese Befürchtungen vollkommen grundlos, soweit sie solche gegenüber Staatssteuern betrifft, denn hier spielt blos die Einwohnerzahl eine Rolle und nicht der Titel Stadt oder Markt. Diese Befürchtungen sind heute grund los in Bezug auf Einrichtung von städtischen Anstalten infolge des Titels Stadt; denn wir besitzen ja alle diese Einrichtungen bereits seit früher und haben wir deshalb vom Empfang dieüs Titels höchstens ganz

unbedeutende Auslagen auf Schildern, Brief köpfen, Couverts und Stampiglien zu erwarten. Auch sind in letzter Zeit immer mehr Marktflecken zu Städten erhoben worden, infolge dessen der Titel Marktflecken einen Ort, der solchen führt, von Jahr zu Jahr untergeordneter, unbedeutender erscheinen läßt; in Tirol sind in letzter Zeit Levico und Imst zu Städten erhoben worden und da ist es wohl höchste Zeit, dass wir den Stadttitel anstreben, sonst werden wir wohl gar noch die letzten in Tirol

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1873
¬Die¬ älteste Geschichte der Baiern bis zum Jahre 911 : mit einer Geschichtskarte und einer Stammtafel der Agilulfinger
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Pagina 211 di 408
Autore: Quitzmann, Ernst Anton / von E. A. Quitzmann
Luogo: Braunschweig
Editore: Wreden
Descrizione fisica: VIII, 400 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Bayern ; z.Geschichte Anfänge-911
Segnatura: II 103.298
ID interno: 236562
dass die Einschübe ans dem Westgothenrechte nicht zu verschie denen Zeiten, also allinählig, sondern auf einmal in das Baiwaren recht gemacht worden sein müssen, so hat er hierin vollkommen Recht; denn wären die Parallelstellen aus der Antiqua allmahlig in die 1. Baiwar. gemacht worden, so würden sie auch gleich- massig über das ganze Gesetzbuch verbreitet sein und nicht hlos einzelne Titel desselben betreffen. Dagegen kann ich dem Ver fasser darin nicht beipflichten, wenn er annimmt, dass

kann, wenn sie das in jener Zeit hochangesehene Westgothenrecht ihrer Revisionsarbeit zu Grande legten. TJebrigens ist auf die Ausdrucksweise dicimus, vöcant, vocafur, cticunt u. s. w. um so we niger entscheidendes Gewicht zu legen, als gerade im Titel X, welcher entschieden dieser zweiten Redaktion zugewiesen wird, vorwaltend die dritte Person in Hebung ist und anderwärtswo die einheimische Entstehung ausser Zweifel ist, die erste Person nicht gebraucht wird, oder mit der dritten häufig und absichtslos wechselt. Indessen

darf man nicht glauben, dass die Mer einschlägigen Titel ohne weiteres aus der l. Visigothor . oder aus der Antigua Beccar. herübergenommen sind. Im Gegentheile enthalten die Titel des baierischen Gesetzbuches , welche man wegen ihrer den westgoihischen Normen entnommenen Kapitel zu dieser Redaktion zieht, nämlich Titel IX—XII, XV—XVIII, unstreitig viel ursprüng lich baierisches Recht, welchem nur aus der in ihrer Vollenduug schon abgeschlossenem Antiqua Bestimmungen eingefügt wurden

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Pagina 260 di 450
Autore: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VI, 469 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura: II 58.484
ID interno: 190414
und während des Gottesdienstes weder im Chor noch in der Kirche noch im Kreuzgang noch auf dem Kirchhof anders als mit dem Chormantel bekleidet sich zeigen dürften. Der dritte „de octo scolaribus in bucellis“ setzt, auf ein angeblich b Specht 181. 2 ) Stat. fol. XXXVI r. unter dem Titel; »de officio rectoris puerorum*. 3 ) a. a. 0. fol. LXXIIII r. a unter dem Titel: »de octo scolaribus in bucellis« — »Aceolitus = acolytus — proximus hypodiaconatus gradus«; Ducange I 58. 4 ) Stat. fol. CCCXVIIII rT unter dem Titel

: »de expeditionibus, quas dat cellarius in tritico«. 5 ) »Den Stiftsschülern ,scolares canonici* genannt, wurden ebenfalls wie den »Kanonikern bestimmte Praebenden zugewiesen, aus deren Kenten sie ihren »Lebensunterhalt zu oestreiten hatten«; Specht 17’. — Vgl. damit Stat. fol. LIIII v. unter dem Titel: »de honestate et disciplina clericorum* etc. die Worte: »81 autem clericus fuerit vel scolaris in nostra ecclesia minime bemficiatm ... * ß ) »H. scolaris domini prepositi«. Zeuge am 25. Febr. 1259 (Z. U. B. 111

Nr. 1053); »Chunradus de Bregentz scolaris Johannis dicti Spengler sacerdotis*: Jzb, fol. 37 v. III Kal. Maii); »Wilhelmus de Steininur scolaris domini Rüd. de Wartensee can. h. c.« (a. a. 0. fol. 76, IIII Kal. Oct.) StaK XVI v> unter dem Titel: »de candelis que portantur in parasceue processionaliter ad sepulckram »domini*: »Post reversionem ad chorum per thesaurarium seu scolarem suum »colligi et resumi debent et conservari in sacristia maiori« (scii, candelae) und a. a. 0. (fol. XVII

r b ) unter dem Titel: »de candelis, que dantur in depositione »funerum*: »Statuimus, quod quilibet nostre ecclesie canonicus sive receptus in » canonicum tradito funere ecclesiastice sepultore suam candelam clerico seu scolari »ecclesie nostre thesaurarii absque mora presentet, quodque idem clericus sive »scolaris nomine sui domini et ecclesie nostre a nobis et receptis nostris easdem candelas colligat, recipiat et conservet in sacristia minori convertendas in aug- »mentum candelarum cancellorum nostrorum*. b fol

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Libri
Categoria:
Storia , Arte, archeologia
Anno:
1832
Palaeographische Abhandlung über einen zum Andenken des Kaisers Decius und seiner beiden Söhne errichteten, und in dem Stift Wilten bei Innsbruck aufbewahrten Meilenstein : nebst Bemerkungen über eine in dem königl. Antiquarium zu München befindliche Tabula Honestae Missionis von dem Kaiser Philippus
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Pagina 54 di 84
Autore: Stark, Bernhard / von Bernhard Stark
Luogo: Augsburg
Editore: Wolff
Descrizione fisica: VIII, 72 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: c.Innsbruck-Wilten / Stift ; s.Meilenstein ; s.Römerzeit
Segnatura: II 109.818
ID interno: 202107
Dieses Broehstück ist defswegen für uns interessant, 'weil es die nem- lichen Zeitangaben enthält, welche in der vorhergehenden bei Desenzano ■gefundenen Inschrift Vorkommen. Blaskowich ( 81 ), der desselben er wähnt, gerieth auf die Yermuthung, man könne aus den drei letzten Schrift- zeichen der fünften Zeile PI. C. den Titel Proconsul herausfinden. Seine ■Gründe sind folgende. Da die Inschrift so beschädigt ist, dafs ganze Wör ter darin abgehen, warum sollte man nicht annehmen dürfen, dafs

der vor letzte zum Theil verloschene Buchstabe ein B gewesen sei ? Die Denkmä ler zu Yence und Police, und der Meilenstein zu Florenz geben dem . Decius den Titel Proconsul , folglich, meint er., sei dieselbe Lesart auch hier beizdbehalten. Doch scheint er das L’nzuverläfsige dieser Ergänzung selbst gefühlt zu haben, weil er beisetzte, er wolle, wenn jemand damit nicht zufrieden seyn sollte, sich defswegen nicht mit ihm in einen Streit einlassen. Allein wem es um gründliches Wissen zu thun ist, der geht

, ferne von gelehrten Zän kereien, ruhigen Gangs zu den Beweisen über. Um zu zeigen , dafs man in der Palaeographie strengen Grundsätzen, nicht willkührlichen Hypo thesen folgen müsse, fügen wir folgende Bemerkungen^ bei: Dafs der vorletzte Buchstabe, welcher durch, den Yerlust eines Seitenstriches unkennbar -wurde, kein B, sondern ein P sei, beweisen die bereits angeführten Ifeilensteininschriften, worinn der vollständige Titel^ des Decius sieh mit den zwei Abkürzungen P.P, ( Pater Patriae

) schliefst. Das zuletzt stehende und irrig gelesene C ist in E umzuändern, weil es den Anfangsbuchstaben des Bindewortes ET bezeichnet , welches auf eine Fortsetzung der Inschrift hindeutet, wie uns die Wiltenische und die nach derselben verbesserte Florentiner Inseription belehrt. Der Titel Procon sul pafst also nicht Weher. 81) Hist. univ. Ulyrici. Dissen, III. pag. si.

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Libri
Categoria:
Storia , Arte, archeologia
Anno:
1832
Palaeographische Abhandlung über einen zum Andenken des Kaisers Decius und seiner beiden Söhne errichteten, und in dem Stift Wilten bei Innsbruck aufbewahrten Meilenstein : nebst Bemerkungen über eine in dem königl. Antiquarium zu München befindliche Tabula Honestae Missionis von dem Kaiser Philippus
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Pagina 55 di 84
Autore: Stark, Bernhard / von Bernhard Stark
Luogo: Augsburg
Editore: Wolff
Descrizione fisica: VIII, 72 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: c.Innsbruck-Wilten / Stift ; s.Meilenstein ; s.Römerzeit
Segnatura: II 109.818
ID interno: 202107
■Man liest ihn zwar, an dem .Denkmale, zu Yenee und an jenem zu Feltre ; doch folgt daraus noch keineswegs , dafs er auch in die Maguzza- nische Inschrift aufzunehmen sei; denn die erwähnten Denksteine wurden dem Becius zu Ehren, als er im Jahre 251 oder im dritten seiner Itegie- rung in das Feld zog und den .Titel Pr oc ons u l annahm, errichtet. Die Meilensteine hingegen, sowohl .der in Untersuchung stehende, als auch die übrigen ganz ähnlichen, wurden ihm ein Jahr früher gesetzt

, wo er sich zu Rom aufhielt, und .nicht den Titel Pr o,co ns ul führte. Mithin ist Diaskowich analoger Schlufs .offenbar falsch. Wenn auch die Inscription des Afrikanischen Meilensteins vom Jahre 250 den Titel P r oc o ns ul führt, so ergiebt sich (angenommen, dafs Falconeri und Gor» richtig lasen) daraus, dafs Becius einen Feldzug nach Afrika gemacht habe. In der dunklen Geschichte dieser Zeit zeigt sich aber nicht die geringste Spur, dafs Becius Irgend eine Europäische Nation, selbst bekriegt

habe. Aus diesem Gründetest man »an keinem der ihm zu Ehren in Europa errichteten Denkmäler vom Jahre 250 den Titel Procon- sul. Demnach kann derselbe auch in .der Magüzzanischen Inschrift nicht statt finden, , Dieser Meilenstein wurde auch von dem durch mehrere gelehrte Werke rühmlichst bekannten Dabus beachtet. Wir haben zwar seine dar über zu Brescia erschienene Erläuterung nicht 'zu ''Gesicht bekommen; wenn aber seine Ergänzung der in Frage stehenden Inschrift sich nur darauf be schränkt, dafs sie, wie Grell

8
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Pagina 261 di 450
Autore: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VI, 469 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura: II 58.484
ID interno: 190414
bis in die Zeit der Gründung der Kirche zurückgellendes Herkommen sich berufend, für acht vom Eector ausgewählte, ältere, arme und ehr bare Schüler Entschädigungen fest für besondere Leistungen beim Besuch der Gräber der Heiligen, bei Proeessionen und beim Dienst im Chor. Jeder Chorherr, der einem Hause versteht und anwesend ist, hat ihnen von seinem Pfründbrod täglich »zwei ziemliche Stücke« zu geben, jeder andere jeden Sonnabend vier neue Pfennige. Einer dieser, acht Schüler, der den Titel

Magdalena (22- Juli) Aepfel und an dem der Enthauptung Johannes des Täufers (29. August) einen Schilling für Birnen. '„divinum officium intentis nullus scolaris, qui acolis vel ipsi choro cupiat aseribi, „intra dictum ambitum vel ecelesiam se deb et sine superpellicio presentare*. • - 1 ) a; a. 0. fol. LXXII1I r. a — v. b — „Bucella: frustulum alienine escae in primis pania® Forcellini-de Vit, totius Latinitatis lexicon I 588. 2 ) Stat. fol. V v. a unter dem Titel: „de iuribus et oneribus plebani pre

- posituré Tbuxicensis*. ®) ä.' a. 0. fol. XII r. und v. a unter dem Titel-, „qualiter soci! plebani nostri cäpellas nostras extra muros debeant inofficiare«. : 4 ) a. a. 0, fol. XVI v. b und XVII r. b siebe S. 345 Anm. 6. '' s ) a, a. 0. fol. XII v. a unter dem Titel: „Quociens ecclèsia scobari debet et „per quem«: »Sciendum est, quod plebanus ecclesie nostra, qui pro tempore fuerit, „ procurare debet de biennio ad biennium omnes testudines. ecclesie purgari et scobis „mundari per scolares et familiam

sacriate nostri*. 7 • e ) a. a. 0. fol. LXXXV v. b unter dem Titel: „de festo corporis Christi«. 9 a. a. 0. fol. CCCXVIIII v. a unter dem 8. 345 Anm. 4 angeführten Tite. - 8 ) In dem zweiten Band des Statutenbuchs (Stadtbibi. Z. Mser. C 1(9'), einer etwas Jüngern Abschrift der • Statuten mit Zusätzen und Einträgen bis auf die Zeit der Reformation herunter, fol. XI v a . Vgl. dazu Jzb, fol. 68 vi ILII Kal. Sept. : „ decollacio s. Johannis haptiste . . . et scolaribus 1 solidus pro piris* (seil, dari

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
[1880]
Geschichte Tirols von den ältesten Zeiten bis in die Neuzeit ; 3
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Pagina 499 di 966
Autore: Egger, Josef / von Josef Egger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VIII, 954 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; z.Geschichte
Segnatura: II 5.585/3 ; D II 5.585/3
ID interno: 553578
gemeinsame Gesetzgebung und Verwal tung. Sie zerfällt in 6 Titel, von denen der erste die Haupt bestimmungen enthält. Dieselben heben alle besonderen Verfas sungen, Privilegien, Erbämter 'und landschaftlichen Corporationen der einzelnen Provinzen auf. Fortan sollte das ganze Königreich durch eine Nationalrepräsentation vertreten, nach gleichen Gesetzen gerichtet und nach gleichen Grundsätzen verwaltet werden, auch dasselbe Steuer- shstem haben. Zu diesem Zwecke sollte dasselbe ohne Rücksicht

aus die bisher bestandene Eintheilung in Provinzen, in möglichst gleiche Kreise und.soviel thunlich nach natürlichen Grenzen getheilt werden. Die. Leibeigenschaft wurde gleichfalls aufgehoben und ebenso alle Vor rechte des Adels und der Geistlichkeit, doch sicherte die Constitution dem ersteren seine Titel und seine gutsherrlichen Rechte und allen Religionötheilen ohne Ausnahme den ausschließlichen und vollkommenen Besitz der Psarr-, Schulen- und Kirchengüter zu. Allen Staats bürgern ward Sicherheit

der Person und des Eigenthums, vollkom mene Gewissensfreiheit und Preßfreiheit nach.den bisher erlassenen Verordnungen verheißen, hingegen sollte aber auch jeder Staatsbürger nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Eid auf die Verfassung leisten *). Die weiteren fünf Titel handelten. insbesondere von dem königlichen Hause, von der Verwaltung des Reiches und National repräsentation, von der/ Justiz- und dem MMärstande. Für die Verwaltung des Reiches wurde die bisherige oberste Behörde, das Ministerium

, beibehalten, doch durch ein fünftes Departement, das des' Kriegswesens, erweitert. Zur Beratschlagung über die wichtigsten inneren Angelegenheiten ward ein geheimer Rath angeordnet, außer den Ministem aus zwölf oder höchstens sechzehn Gliedern bestehend. Für die Leitung der einzelnen Kreise bestimmte der dritte. Titel der Constitution die k. Generalcommissariate mit einem Commiffär und 3—5 Kreisräthen,> sowie mit einer allgemeinen Versammlung und

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1873
¬Die¬ älteste Geschichte der Baiern bis zum Jahre 911 : mit einer Geschichtskarte und einer Stammtafel der Agilulfinger
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Pagina 213 di 408
Autore: Quitzmann, Ernst Anton / von E. A. Quitzmann
Luogo: Braunschweig
Editore: Wreden
Descrizione fisica: VIII, 400 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Bayern ; z.Geschichte Anfänge-911
Segnatura: II 103.298
ID interno: 236562
. nicht hindern. Wer eine Diebsbeschul digung nicht beweisen konnte, büsste als ob er gestohlen hätte. Anderseits aber wurde, wer die Ergreifung des Diebsgutes hin derte, mit dem grossen Friedensgelde und vollständigem Ersatz bestraft — Rechtsnormen zwar erst durch die leges populäres Tassilo’ s III. sanktionirt, aber bestimmt von altem Datum. Der Titel XII bringt einige nach der Antiqua Meccar. gearbeitete Kapitel über die Markzeichen, welche in Erddämmen, Steinen oder Baum zeichen bestanden

. Bei Streitigkeiten über Grund und Boden ent schied beim Mangel anderer Beweismittel der Gottesgerichts kampf, zu welchem es aber nicht gestattet war, Lohnkämpfer zu nehmen. Wer auf bestrittenem Grunde baute, bewies sein Anrecht mittels des Hammerwurfes bis zum richterlichen Austrag des Streites. Titel XV und XVI enthalten mit den Worten der Antiqua Meccar. das Vertragsrecht, nämlich die Normen bei Hinterlegung und Leihen, Kauf und Tausch. Bios dem westgothischen Vorbilde zu Liebe ist hier gleich das Erbrecht

der Wittwen und Kinder angeschlossen, wobei bereits Citate aus der Bibel auf eine spätere Zeit der Abfassung hinweisen. Was nach Titel XVI. II folgt, enthält keine Anklänge mehr an das Westgothenrecht und könnte man die Normen über die dem Kauf nothwendig folgende Bestä tigung, über die Zeugen und Kämpfer, also auch Titel XVII und XVIII füglich als ursprünglich baiwarische Rechtssätze ansehen. Das Wichtigste unter den hier eingeschalteten processualen For meln und Anordnungen ist das insbesondere

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1927
Geschichte der Stadt Vils in Tirol : zur Feier ihres 600jährigen Bestandes
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Pagina 33 di 116
Autore: Stolz, Otto [Bearb.] ; Vils / hrsg. von der Stadtgemeinde Vils. Mit Unterstützung von Alois Wieland und Alois Lutz bearb. von Otto Stolz
Luogo: Vils
Editore: Stadtgemeinde
Descrizione fisica: 102 S. : Ill
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Vils <Ausserfern> ; s.Historische Landeskunde
Segnatura: II 8.230 ; II 93.246 ; II 64.606
ID interno: 218108
wieder zu ihrem geschichtlich genauen Wappenbilde zurückkehre, es ist dies sozusagen eine Pflicht der Treue zu den geschichtlichen Überlieferungen der Vorfahren. Es ist in Vils auch ein Siegelstempel vor handen, der nach der äußern Form der Buchstaben zu schließen nach der Mitte des 19. Jahrhunderts angefertigt und auch auf amtlichen Akten um 3870 ver wendet worden ist, als Wappen den Gchsenkopf ohne Wasser und in der Um schrift den Titel führt: „Freie Reichsstadt Vils." Dieser Titel ist natürlich der Stadt Vils niemals

zugekommen, sie ist nie eine freie Reichsstadt des römisch-deutschen Reiches bis zum Ende desselben gewesen, wenn es auch gerade im Allgäu manche sehr kleine Reichsstädte gegeben hat; sondern Vils war immer eine Eigenstadt der allerdings selbst reichsunmittelbaren Herren von Hohenegg und dann eine Landstadt des Dauses Österreich. Vloch weniger paßt natürlich jener Titel auf eine Stadt des Raisertums Österreich nach js,6 und man muß daher annehmen, daß irgend eine Persönlichkeit

, die etwas von der Geschichte von Vils wußte, aber in der Verfassung des alten Deutschen Reiches nur ungenügend bewandert, vielleicht auch von etwas Großmanns sucht hinsichtlich der alten Stellung von Vils beseelt war, den Titel ganz willkürlich erfunden hat. Das Stadtkammeramt zu Vils, das dortselbst seit der Einführung des tirolischen Gemeindegesetzes von 3839 ins Leben trat, führte ein eigenes Siegel mit entsprechender Umschrift und dem Wappen von Vils, damals bereits dem einfachen Gchsenkopf. Die Farben und Fahnen

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Pagina 71 di 450
Autore: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VI, 469 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura: II 58.484
ID interno: 190414
, gerade so wie in Athen 1 ), Dazu kommt, dass ge wisse Einnahmen nach dem Gesetz zur Bestreitung von bestimmten Auslagen verwendet wurden, in gewisse Fonds oder Budget-Titel flössen, wie hier der Titel s?c idu «poXdv.av xat awryjpiav vdx, ttgXcoc vsä xdx yihpac erwähnt wird; aus ihm wurden zunächst die Aus lagen für die militärischen Bedürfnisse und die Sicherung des Landes bestritten, doch wird man den Begriff noch weiter gefasst und, so vielleicht in unserem Falle, manch’ Anderes darunter subsumirt

haben. Es wurde darnach dem Euippos zugesichert, dass er sein Darlehen so bald als möglich, zu dem nächsten Termin, da Staatseinnahmen ein gehen konnten, zurückerhalten solle, und der Fonds bezeichnet, aus dem die Zahlung erfolgen würde. Für den Zusammenhang, in dem wir diese Dinge betrachten, erscheint es am wichtigsten, dass auch in Kyme gewisse Budget-Titel ständig durch Gesetz festgestellt waren 2 ); innerhalb derselben erfolgten dann die weiteren Bewilligun gen durch Volksbeschlüsse. In unserem Palle

noch einer näheren Untersuchung. Eine gewisse Analogie zu Kyme scheint eine wahrscheinlich aus Magnesia a. M. stammende Inschrift zu ergeben (P. Wendland und 0. Kern, Beiträge zur Geschichte der griechischen Philosophie und Religion 112) z. 9 ff. [xojug Se o-.[y.ovoaoac to]ü; (istot töv . . &TtY]ps['!:f i ]acu to E|lg] rqv e[!xova avflX(u|j.a eu 'td»]v rcopcwv Jjv syouav -LXkm; Ssotwfjofw y.tX; der Passus weist auf bestimmte Budget-Titel oder bestimmte Einkünfte hin, die einzelnen Behörden zur Bestreitung

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Libri
Categoria:
Storia , Religione, teologia
Anno:
-1832
Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 8
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Pagina 632 di 806
Autore: Sinnacher, Franz Anton / gesammelt durch Franz Ant. Sinnacher
Luogo: Brixen
Editore: Weger
Descrizione fisica: 789 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; z.Kirchengeschichte
Segnatura: I 160.971/8
ID interno: 164041
6 5 6 Zu Umjaufcn im Detzthal wurde im I. 1Ö53 die Rosenkranz - Bruderschaft eingeführt. In der nähmli- chen Kurakie erbauten die Bewohner des kleinen ^Dörf chens Oesten eine Kapelle, welche am 29. August 1648 unter dem Titel Maria-Schnee ein geweiht wurde. Leider', wurde diese durch öftere Ausbrüche des nahen 38itt>ba$e3 , vorzüglich am 3. August 1830 so bedro het, daß man sie an einen andern Ort übersetzen Muß te. (Protoe. Pontif.) Der Weihbischof Perghoftr hatte am 10. Septem ber 1656

bereits in Sölden einen Altar geweiht. Er ' machte nun «inen Weg von starken drey Stunden, und kam nach Grieß, einem Filial-Dorfe der Kura- tie Langenfeld, wo er eine' Kirche unter dem Titel Maria-Hülf einweihte, welche die dortige Gemeinde erbauet und dotirt hatte. Bey dieser Kirche wurde spater eine Kaplaney errichtet. (Protoe. Pontif.) Zu Lermos, damahls in der Pfarre Imst, weihte Perghoser am 14. August 1648 eine Kapelle zur Ehre des heil. Martin, welche Martin Roschmann, Post meister

auS der Berlassenschast seiner ersten Gemah- !inn, und Christina Zorninn mit Einwilligung ihres Gemahlß Christian Wagner dotirte. Es wurde auch nahe an der Kapelle ein Gottesacker eingeweiht, in welchem zur Zeit der Pest bereits mehrere Verstorbe ne waren begraben worden. (Protoe. Pontif,) Am folgenden Tag hatte her Weihbischof wieder ei ne Kirche zu Ehrwüld in der Kuratie Lermos, nun mit einem eigenen Seelsorger versehen , ein zu weihen. Eie erhielt den Titel von Maria-Heimsuchung, und zur Dotation aus frommen

19
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1899
Stadt Schwaz 1899 : zur Erinnerung an die Erhebung des Marktes Schwaz zur Stadt
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Pagina 40 di 63
Autore: Hussl, Otto / Hrsg. im Auftrage der Gemeindevertretung der Stadt Schwaz. [Otto Hussl]
Luogo: Schwaz
Editore: Selbstverl.
Descrizione fisica: 71 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Schwaz <Tirol> ; s.Stadterhebung ; z.Geschichte 1899<br>g.Schwaz <Tirol> ; z.Geschichte
Segnatura: II 105.349 ; II 64.609 ; 1.173
ID interno: 184509
43 Titel Stadt letzterer nicht ohne Nutzen sein wird, speciell in der Frage der Beibehaltung der Garnison, des Empfangs einer namhaften Unterstützung Zur Restaurierung der Pfarrkirche durch das Reich, für Erhaltung eines ärarischen Postamtes, für das Halten der Schnellzüge, für die Verlegung und Erweiterung des Bahnhofes u. s. w. 14. Eifert der Titel Stadt die Bürger sicher zur fortschritt lichen Entwicklung des Handels, der Gewerbe und des gesamten Gemeinwesens an. 15. Macht die Erhebung

nicht vom Titel Stadt abhängen, sondern von der Höhe der Einwohnerzahl; letztere, weil wir ja schon fast alle städtischen Einrichtungen haben, also nicht erst zu erwerben brauchen und die fehlenden doch einführen würden, auch wenn Schwaz Markt bliebe; weil wir vernünftiger Weise doch nur solche Einrichtungen einführen würden, die produktiv sind und deßhalb sowohl der Gemeinde als auch den einzelnen Bewohnern der Stadt Nutzen bringen sollen. Berufen, den diesbezüglichen Beschluss des hiesigen Ge meinde

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Libri
Categoria:
Storia , Arte, archeologia
Anno:
1832
Palaeographische Abhandlung über einen zum Andenken des Kaisers Decius und seiner beiden Söhne errichteten, und in dem Stift Wilten bei Innsbruck aufbewahrten Meilenstein : nebst Bemerkungen über eine in dem königl. Antiquarium zu München befindliche Tabula Honestae Missionis von dem Kaiser Philippus
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Pagina 33 di 84
Autore: Stark, Bernhard / von Bernhard Stark
Luogo: Augsburg
Editore: Wolff
Descrizione fisica: VIII, 72 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: c.Innsbruck-Wilten / Stift ; s.Meilenstein ; s.Römerzeit
Segnatura: II 109.818
ID interno: 202107
23 Nicht nur Erz; and Marmor verkündigen diesen; Titel der Nachwelt} auch römische Schriftsteller, wie Entropius und Aurelius Victor, er wähnen desselben, Ersterer meldet (37), Decius habe seinen Sohn zum Caesar gemacht, verschweigt aber dabei dessen Namen. Letzterer hingegen bezeichnet ihn mit diesen Worten (38): Decius ernannte seinen Sohn Etruseus zum Caesar. Seine Erhöhung zum Mitregenten, und die Zeit, wann er zu dieserrWürde gelangte, umgehen sie mit Stillschweigen; aber die Wil- tenische

Inschrift giebt uns hierüber die erwünschte Auskunft: dehn man liest darin, dafs Etruseus Messias Decius mit dem Titel A V G V ST VS ge ziert war 5 also ein offenbarer Beweis, dafs Etruseus im zweiten Jahre der Regierung seines Vaters, oder, was gleichviel ist, im zweiten Tribunale desselben, nemlieh im Jahre aso, zum Mitherrscher angenommen war. Diese zuverlässige Angabe wird durch die oben aus der Geschichte'angeführten Zeugnisse bestätigt: dafs nemlieh Etruseus mit seinem Vater zwei Jahre

unsere Aufmerksamkeit in Anspruch, weil sie die selben Titel enthalten, welche ihm in den Steinschriften beigelegt werden. Zwischen beiden bemerken wir aber einen wesentlichen Unterschied, der darin besteht, dafs diese durch bestimmte Zeitfolge bewährt; jene hingegen in unverkennbarer Verworrenheit dargestellt sind. Defswegen höhnten auch 3?) In Hist. Rom. Breviar. Lib. IX, -C, 4: Decius filium suum Caesarem fecit, 38) De Caesaribus Gap. XXIX.: Decius fiUum Etruscum nomine Caesarem facit. ' ‘ i

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