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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1853
Geschichte der Ereignisse in der österreichischen Monarchie während der Jahre 1848 und 1849 in ihren Ursachen und Folgen
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Pagina 299 di 738
Autore: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Luogo: Wien
Editore: Gerold
Descrizione fisica: IV, 730 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849
Segnatura: II A-6.673
ID interno: 178666
294 Die Verfassungsurklmbe vom 25. April. wählt werden. Die Kammer der Abgeordneten - besteht aus 383 Mit gliedern; die Wahl ihrer sämmtlichen Mitglieder beruht auf der Volks zahl und auf der Vertretung aller staatsbürgerlichen Interessen. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versammelten Reichstage beschlossen. Die Sitzungen beider Kammern find öffentlich, eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer statt finden. Kein Kammermit glied kann während des Reichstages

, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehörtden Fall der Ergreifung auf der That ausgenommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden. Ein Kammermitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Alle Gesetze bedürfen der Zustimmung beider Kammern und der Sanktion des Kaisers. Die jährlichen Bewilligungen zur Ergänzung des stehen den Heeres

eines Gesetzentwurfes antragen; sie können Petitionen annehmen und zur Verhandlung bringen ; jedoch dürfen solche Petitionen von Privaten und Eorporationen nicht persön lich überreicht, sondern müssen durch ein Mitglied der Kammer vorgelegt werden. Zur Giltigkeit eines Beschlusses ist in jeder Kammer die An wesenheit von wenigstens 30 in dem Senate, und von 60 in der zwei ten Kammer erforderlich. In beiden Kammern wird die Regierung durch die verantwortlichen Minister oder von ihrem, den Kammern zu bezeichnenden

Regierungs-Commiffäre vertreten. Entscheidende Stimme steht beiden aber nur dann zu, wenn sie Mitglieder der Kammern sind. In den einzelnen Ländern haben Provinzial-Stände zur Wahrnehmung der Provinzial-Jnterefsen und zur Besorgung der für diese Interessen sich ergebenden Erfordernisse, soweit solche nicht unter den allgemeinen Staatserfordernissen begriffen sind, zu bestehen. Den bisherigen Pro vinzial-Ständen wird, insofern die Verfassungs-Urkunde keine Aenderung enthält, ihre Einrichtung

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Libri
Categoria:
Storia , Arte, archeologia
Anno:
1901
Geschichte des Schlosses Thaur
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Pagina 32 di 51
Autore: Hechfellner, Mathias / von M. Hechfellner
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 45 S. : 1 Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Thaur ; s.Schloss
Segnatura: II 102.608
ID interno: 307535
. Auch das Eomedikirchlein zeigt darauf schon seine heutige Gestalt, jedoch mit einem Zwickelthurme. Wenn wir uns nun nach der oberflächlichen Betrachtung der äusseren Erscheinung die im genannten Inventar angegebenen Käumlickkeiten an- sehen, so finden wir, von den Vorrathskammern und Wirtschaftsräumlich keiten abgesehen, siebzehn Stuben und Kammern genannt, welche sich schon nach ihrer Aufzählung in gewisse Tracte vertheilen. Die „oberen Gemachen“ mit der grossen Stube und den zunächst aufgezählten vier Eaumen bilden

das erste Stockwerk, die eigentliche Schlosswohnung. Das Erdgeschoss umfasst eine Stube nebst zwei Kammern, neben welchen sich die „Milkammer“ (d. i. Mühl- oder Mehlkammer, wie aus der Einrichtung hervorgeht) und unter derselben der Keller mit einem Vorraume befindet. Eine eigene Kammer des Hauptgeschosses birgt die Waffen, von deren ein Theil auch noch auf dem Estrich, d. h. einem eigenen Vorraume, nicht einem Dachraume nach unserem Sprachgebrauche — wie ganz deutlich aus der späteren Erwähnung

eines Estrichs zu schliessen ist — unterge- braeht ist. Der Pfleger bewohnt, wahrscheinlich nur zu Kanzleizwecken, eine Stube nebst Kammer und Vorraum. In einem eigenen Stocke, der „Hell“ sind die Dienstleute in zusammen sechs Kammern u nhergebracht, wovon der Bauknecht als der Schaffner eine eigene Kammer inue hat. Als Vor rathsräume dienen der Speisgaden nebst dem dazu gehörigen Vorraume, der Futterkasten für das Vieh, der auch einen eigenen Baum, nicht einen Kasten darstellt, wie wir heutzutage

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