Darstellung.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 3, T. 1)
226 III. § 2. — Das Kreisgericht zu Bozen und seine Amtssprache seit 1850. in den öffentlichen Schulen von Niederösterreich. Denn die erste Ein nistung fremder Nationalitäten wird durch den Schulunterricht in deren Muttersprache bedingt und die Verhinderung dieses Vorganges war sicher lich dringender als die ohnedies kaum angefochtene Festsetzung der deutschen Geschäftssprache für den Landtag und die landschaftlichen Ämter, die im Vergleich zu den staatlichen Ämtern übrigens nur einen kleinen
mit andauernder Entschie denheit, abgelehnt worden. 1 ) Bemerkenswerte Betonungen des Deutschtums der Stadt Bozen und ihrer Bewohner veranlaßten dann weiter gegen Ende des 19, Jahrhunderts die Verhältnisse beim dortigen Kreisgericht. Gemäß der Organisation des tirolischen Gerichtswesens seit 1815 bzw. 1850 gab es in Bozen ein Land- bzw. Bezirksgericht und ein Kollegiatgericht bzw. Kreisgericht. Das Land- bzw. Bezirksgericht umfaßte die Gebiete der alten Landgerichte Bozen-Gries, Karneid (Eggental
), Deutschnofen, Stein am Ritten, Mölten und Neuhaus oder Terlan und hatte als Gericht erster Instanz die Straf gerichtsbarkeit in den leichteren Fällen (Übertretungen) und die bürgerliche Gerichtsbarkeit, soweit diese nicht dem Kreisgericht Vorbehalten war. Das Kreisgericht, das als Gerichtshof organisiert war, war die erste Instanz in schwereren Strafsachen (Verbrechen) und in bürgerlichen Streitsachen, deren Gegenstand den Wert von 500 fl. überstieg, ferner war es Berufungsinstanz
aus den ihm unterstehenden Bezirksgerichten. 2 ) In räumlicher Hinsicht umfaßte das Kreisgericht Bozen das ganze deutsche und ladinische Südtirol (außer Fassa), nämlich die Kreise am Eisack und an der Etsch bzw. seit 1869 die Bezirkshauptmannschaften Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, 1 ) Eine sehr bezeichnende Äußerung des K. Franz Josefs I. aus den letzten Jahren seiner Regierung bringt hiezu Hussarek (seit 1911 Unterrichtsminister) im Sammelwerke von Ed. Steinitz, Erinnerungen an K. F. J. (1931), S. 182. 2 ) Vgl