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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 386 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Markte, der an einer Gabelung der Brennerstraße und des Straßenzuges nach Nordosten ins Jnntal am linken Sillnfer vom Brixner Bischof wohl vor 1249, wo er als forum erscheint, angelegt wurde. Auch als „oppidnm, civitas, statr' wurde Matrei früher bezeichnet, später heißt es nur mehr ,,markt'. Alle Häuser dieses Marktes hatten einen Hosstattzins an den Bischof als Marktherrn zu entrichten. Bezüglich der Malefizgerichtsbarkeit unterstand das Marktgericht Matrei dem Landgericht Steinach. 1497 trat

Bischof Melchior Markt und Hofmark Matrei gegen Entschädigung an Kaiser Maximilian als Landesfürsten von Tirol ab.'^-f-) 1269 beschlossen die Grasen Meinhard und Albert von Görz-Tirol in dem Orte Klausen in Haslach ein burgnm oder forum zusammen mit dem erbenlosen Friedrich von Rodank, der ihnen denselben zu eigen ge-- geben hatte, zu errichten und gewährten ihm die Halste der Einkünfte von diesem zu errichtenden Markte, der bald, darauf Mühlbach genannt wurde.^) Das dein Bistum Freising gehörige

Jnnichen erhielt 1303 von König Albrecht I7^ein'Wvchenmarktsprivileg, in w$Ä^r«ß-#®i4ü£, Beznchfiéf ' wtrb.^t) 1326 ' öerltel; K. Heinrich, Graf von Tirol, dem Bertold von Freundsberg einen Wochenmarkt zu Schwaz, dem Hauptorte des früher nach Schwaz, später nach der Burg Freundsberg (oberhalb Schwaz) benannten, zugunsten dieses Adelsgeschlechtes geschaffenen Exemtions- gerichtes. Seinen Aufschwung verdankt der Markt Schwaz, der vom gleich- *) Stolz, a.a.O., 75. **) SSß: IV, 324. Stolz, a.a.O

des TauernwegeS günstig gelegene Windisch -Matrei Markt- ort geworden, ist nicht bekannt, 1432 erscheinen urkundlich Bürger desselben bezeugt, auch war es Sitz des gleichnamigen, bis ins 12.. Jahrh. zurückreichenden Gerichtes. Ebensowenig läßt sich ersehen, wann das gleichfalls erzbischöflich salzburgische Hopfgarten Marktort geworden ist. Windisch-Matrei kam erst 1814, Hopfgarten 1816 an Tirvl.''^) Sillian erhielt 1469 vom Grafen Leonhard von Gbrz ein Jahr- Markts- und Wochenmarktsprivileg.-f) Reutte

, an der alten Handelsstraße über den Fernpaß gelegen, die den Verkehr zwischen Westdeutschland und Venedig vermittelte, erhielt von Herzog Sigmund 1489 ein Wochenmarkts- und Jahrmarktsprivileg, der zugleich verfügte, daß es hinfort „Markt' geheißen werden solle.ff) 1506 wird die Gemeinde durch Bürgermeister und Rat vertreten, fff) S. Lorenzen erhielt von den Görzer Grafen Jahrmarktsprivilegien und wird im Weistum von 1509 Markt genannt. *f) Mals w urde 16A 2 vo« Ertber zoqm Claudia.. der damaligen

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 205 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Arbeiter versagt haben. Wenn dies aber auch der Fall gewesen sein sollte, so kann die Zahl solcher Arbeiter nur sehr gering gewesen sein, so daß sich zuustartige Verbünde aus ihnen in keiner Weise bilden konnten. Solche zum Hausgesinde des Herrn zählende Handwerker durften nicht für den Markt arbeiten, wenn ein solcher neben dem Herrenhos angelegt war; dafür waren sie vom Markt- oder Stadtgericht und allen öffentlichen Abgaben befreit. Dagegen waren die zur Markt- ansiedlung gehörigen Handwerker

, gleichviel ob frei oder unfrei, Wirt- schastlich selbständig, nahmen an, Marktverkehr teil, unterstanden dem Markt- oder Stadtrichter und mußten die den „Kaufleuten' obliegenden^ öffentlichen Abgaben entrichten. Dasselbe galt vonjenenunfreienBauern (servi ossati), die ihren Herren zu gewerblichen Leistungen verpflichtet waren und in der Hoffnung, ihre Geschicklichkeit in der Stadt besser verwerten zu können, mit Erlaubnis ihres Herrn unter Beibehaltung der Zins- Pflicht zum Handwerk in der Stadt

Unterkäufel Verschiedenheit ihrer Waren gruppiert werden mußten. So bildete die Obrigkeit selbst marktherrliche Handwerkerämter (officia, artificum) zu Verwaltungszwecken. Mit den Handwerkern der Ämter hielt der Markt- oder Stadtrichter dreimal im Jahre das ungebotene Ding in Gewerbeangelegenhciten; hier übten die Handwerker die Anfänge der Autonomie unter herrschaftlicher Leitung. Die verfeinerte Ge- werbekontrolle (Warenprüsung und Preisbestimmung) erforderte jedoch technische Kenntnisse, welche der deu

Ministerialen entnommene Markt- oder Stadtrichter nicht besaß, weshalb der Stadtherr auf Vorschlag der Mitglieder eines Handwerkes oft einen Meister (mag-ister) desselben bestellte, bis jene schließlich letzteren selbst wählen durften. Die Zünfte auf Kolonialboden, d. i. in den Marken des Deutschen Reiches, haben diese Entwicklung nicht durchgemacht, sie sind vielmehr Neugrün- düngen, bei welchen die den Begriff der Zunft bildenden Merkmale aus einmal übernommen wurden. Keutgens Amtertheorie

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 446 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 884 — § 18 tag (1. Sept,) verschoben worden. 1357 verlegte Markgraf Ludwig., den Andreasmarkt (3V. Nov.) von Gries in „unser Gericht. zu Bozen', womit wohl' der dem Landgerichte Gries unterstehende östliche Teil der Stadt Bozen gemeint ist. Doch dürste dieser Markt bald in die Laubengasse und aus die Plätze verlegt worden sein, wo die beiden anderen Jahr- markte stattfanden.*) Neben diesen, ordentlichen Märkten erscheint in der ersten Hälfte des 16. Jahrh. noch als außerordentlicher Markt

der Gallimarkt (16. Okt.) und gegen Ende dieses Jahrhunderts der Corporis- edristi-Markt, der wahrscheinlich in Konkurrenz zum Meraner Pfingst- markt entstanden ist und letzteren in sich aufgenommen hat.**) Die ältesten und besuchtesten Märkte im Fürstentum Trient waren die gleich- namige Stadt***) und Riva. Trient besaß in älterer Zeit Monatsmärkte, die später auf vier reduziert wurden, sie fanden am Sonntag Casolaria (Kässonntag, erster Fastensonntag), am Tage Johanns d. T. (24. Juni), zu Michaelis

(29. Sept.) und am Gedächtnistage der Domkirchenweihe (13. Nov.) statt, t) Riva, natürlicher Stapelplatz des wichtigen Handels mit Öl und anderen Erzeugnissen der reichen Poebene, von wo dieselben nach Norden gebracht werden konnten, hatte einen vielbesnchteu Markt am S. Andreastag (30. Nov.), wozu später noch Märkte an Allerheiligen (1. Nov.), S. Thomastag (21. Dez.) und am Gründonnerstag kamen, tt) Boni Trienter Bischof Heinrich II. erhielt Riva 26. Febr. 1275 die Be lehnung mit einer Reihe

von Rechten, die den Rivanern eine Borzugs- stellung auf den Bozner Märkten, die ohne ihre Dazwifchenkunft weder eröffnet noch geschlossen werden sollten, und die Besngnis zur Überwachung des Lebensmittelhandels daselbst einräumten. Die Rivaner solle» auf den Bozner Markten keiner Bannstrafe unterliegen und außerhalb der Markt- zeiteu nicht gehalten sein, eine Abgabe zu zahleu, ausgenommen 5 solidi am Feste des h. Sisinnius (29. Mai).ttt) Maß und Gewicht beim Verkauf *) Übrigens hatte sich Marlgraf Ludwig

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 170 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
schenkte K. Otto II. der Witwe Imma für Lieding (nö. von Gnrk), woselbst diese ein Kloster zu bauen angefangen, das Markt-, Münz- und Zollrecht.***) Ebenso verlieh 1016 K. Heinrich II. dem Grafen Wilhelm Markt- und Zollrecht für einen beliebigen Ort in dessen Grafschaft Fricfach.f) Der vom Grafen Wilhelm auf den linken Ufer der Metnitz gegründete Markt Friesach wurde nach dessen Tode von seiner Mutter, der Gräfin Hemma, dein von ihr 1043 gestifteten und dem Salzburger Erzbifchofe tradierten Nonnen

- kloster Gnrk geschenkt. Nachdem dies Kloster zn bestehen aufgehört hatte, wurde daher der Erzbischof Herr des Marktes Friesach, welcher denselben dem von ihm 1072 gestifteten Bistum Gnrk übertrug. Der kaiserliche Gegenbischof Berthold von Gnrk verlieh 1106 den genannten Markt an den Grafen Engelbert II. von Spanheim, späteren Herzog von Kärnten, was der antikaiserliche Bischof Hiltebold von Gnrk für nicht zu Recht bestehend hielt. In der darob ausgekrochenen Fehde standen die Bürger des Marktes

Friesach auf der Seite des Herzogs. 1124 oder bald darauf ward der Markt auf Befehl des Bischofs Hiltebold zerstört, aus das rechte Metnitzufer unter die Veste des Erzbischofs von Salzburg auf dem Petersberge, also dorthin, wo sich heute die Stadt befindet, verlegt und zwischen Erzbischof und Bischof geteilt, was K. Lothar III. 1130 be- *) Öftere. Weistümer VI; Sucher, Übersichtliche Darstellung je. (j. oben S. 330). **) Baron Hauser (Carmthia, 72. Jahrg.) hält es für wahrscheinlich, daß Viruvum

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 468 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Markt, Warenniederlage und Abrechnung der Venezianer Kausleute mit ihren deutschen Geschäftsfreunden nach Mittenwald in Oberbayern verlegt und hier 192 Jahre verblieben seien. Bückling a. a. £>., 38, glaubt nur an Bevorzugung der Mittenwalder Märkte durch die Venezianer, nicht an Verlegung der Bozner Märkte dahin. Nach Huter a. a. O., 18, A. 32, könnte es sich nur um einen miß- glückten Versuch der Venezianer gehandelt haben, das. Geleitsmandat K. Maximi- lians von 1509 zeige die Bedeutung

der Bozner Märkte in hellem Lichts. 8 18 — 92g — Pfingstmarkt in ihre Stadt zu ziehen. Schon 1517 beschwerten sich öie Meraner bei den Boznern, daß die Kausleute, statt zum Psingst- markt nach Meran zu kommen, ihre Waren in Bozen niederlegten. 1532 wandten sie sich mit ihren Klagen über den Rückgang des Handels an den gerade hier weilenden Kaiser Karl V. und erlangten ein Mandat des- selben vom 8. März d. I. an den Landrichter von Gries und Bozen, in welchem er auf den ihm gewordenen Bericht Bezug nimmt

, *) Stampfer a. a. O., 68. 1542 richtete die Stadt Meran eine Beschwerde- schrisl au den Landtag, worin sie über den Versall ihrer Märkte klagt; es be- ständen hier zwar zwei Jahrmärkte, allein die fremden Kausleute bringen ihre Waren nach Bozen und verkaufen dort das ganze Jahr hindurch (a. a. O., 77). In einer Eingabe der Meraner von 1573 an den Landeshauptmann a. d. E. heißt es, daß der Bozner Corporischristi-M>arkt, der dem Meraner Psiugstmarkt entsprach, nimmer im Gebrauch sei. Jener Bozner Markt

wird in einem Bericht des Bürgermeisters und Rates von Bozen an den Landeshauptmann vom G. Juli 1584 geradezu als Meraner Markt bezeichnet (Huter a.a.O., 17, A. 28). **) Stolz, tn: Schlern-Schristen II, 142f. Werunsky, Osterr. Reichs- und Rechtsgeschichte. 59

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 385 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 762 — § 18 Kitzbüh^ begegnet zuerst 1165. Neben diesem Orte begründete Herzog Ludwig von Bayern 1271 eine Marktsiedlung (oxxiänw) und bewidmete sie auf fünf Jahre mit Münchner Recht. Kaiser Ludwige Herzog von Oberbayern, bestätigte diese Beividmüng'IM8 ohne zeitliche Einschränkung. Ummauert wurde Kitzbühel jedenfalls noch vor Ende des 13'. Jahrh. und heißt im 14. Jahrh. sài, vereinzelt auch markt, In dem Stadtrecht war auch die Selbständigkeit in bezug auf das Gericht ausgesprochen

erwähnt; er bestand auS sechs Bürgern» welche die „Genannten' hießen. Em Bürgermeister erscheint zuerst 1441.**) Kitzbühel ist als Berg- bauort zu Bedeutung gekommen; 1506 wurde es Tirol angegliedert (s. oben (S. 629). KuMein begegnet schon seit dem Ende des 8. Jahrh., 1257 als forum. Kaiser' Ludwig, Herzog von Oberbayern, bewidmete es 1339 teil weise mit Münchner Recht. In den Urkunden bis 1392 wird Kufstein zwar regelmäßig als „markt' bezeichnet, doch fehlt es auch nicht an der Be- nennung ..swt

etwa 144U den Titel „Stadt- und Landrichter'.***) Der Rat wird zum erstenmal 1356 bezeugt und spaltete sich im Verlaufe der Zeit in einen äußeren und inneren; die Zweiteilung findet sich für die zweite Hälfte des 16. Jahrh. bezeugt. 1479 wird ein Bürgermeister genannt. 5b Kufstein wurde 15U4 Tirol angegliedert (f. oben, S. 629). Das forum (Markt) Ratten b.era wird 1266 zum erstenmal erwähnt. Herzog Stephan von Bayern-Ingolstadt vnlich ihm 1393 alle Rechte der oberbayrischen Städte. Einen eigenen

als opxiänm llmistv erwähnt.***) Graf Mein- hard I!7ìrlieh ihm 1282 Marktrecht.^) König Heinrich bewilligte 1312 dem Markte alle Privilegien der Stadt Innsbruck, verlangte aber, daß die Bürger innerhalb zehn Jahren auf eigene Kosten die Stadt um- mauern, wofür er ihnen zehnjährige Steuerfreiheit bewilligte.-^) Da die Jmster diese Bedingung nicht erfüllten, blieb Jmst Markt und wurde erst 1899 zur Stadt erhoben.^l'!') Ein eigenes Gericht Jmst begegnet feit 1282*f) Jmst war ein wichtiger Verkehrsmittelpunkt

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 65 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
hatten; ihre Besoldung bestand in einem Antheil an diesen Gebühren. Der Herzog von Osterreich übertrug das Geleitsrecht in vielen Fällen zu Asterlehen an die österreichischen Grundherren; oft wurde das- selbe von den Grundherren einfach usurpirt. Das Marktregal betreffend entzog das Reichsgesetz K.Heinrichs VII. von 1231 dem König das Recht, die Märkte der Fürsten durch Errichtung königlicher Konkurrenzmärkte zu beeinträchtigen. Als Inhaber des Markt- regales besaß der Herzog von Österreich den Marktbann behufs

Aufrecht- Haltung des Marktfriedens. Die finanziellen Erträgnisse des Marktregales bestanden in den Standgeldern, welche der Marktherr kraft des Eigentums am Marktplatze und an den von ihm errichteten Verkaufsbuden oder Bänken erhob, ferner in der Berkaufsabgabe, welche gewisse Perzente des Wertes der zum Berkauf gelangenden Waren betrug, endlich in dem auf die Markt- transportinittel veranlagten Eingangszoll, welcher dort, wo keine Verkaufs- abgäbe bestand, oder neben der letzteren erhoben wurde

. Wenn der Herzog den Grundheìren für einzelne Dörfer Marktrecht verlieh, so schenkte er ihnen zugleich die finanziellen Erträgnisse der neugeschaffenen Märkte. §•8. __ 121 _ Dieselben Erträgnisse überließ der Herzog auch den Städten für ihre eigenen Bedürfnisse, besonders für die Zwecke der Stadtbefestigung, ent weder zeitweise oder dauernd. Wenn auch die Selbstverwaltung der Städte den Marktverkehr ordnete, so verblieb dem Landesfürsten doch der Markt- bann, kraft dessen er Polizeimandate in Marktsachen

erließ. So verord- nete K. Maximilian I. 1504 auf Bitten des Bürgermeisters und Rates von Wien, daß der von der Stadt zu erwählende landesfürstliche Markt- richte die Ordnung, welche der Rat gegen den „Vorlauf' gegeben, hand- haben, dem landesfürstlichen Stadtrichter aber konfiszirtc Waren oder Strafgelder abzuliefern und zu verrechnen habe. 1510 erließ K. Maxi milian I. ein Generalmandat für Österreich unter und ob der Erms gegen den Vorkauf, worin Prälaten, Adel und landesfürstliche Beamte ermahnt

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 381 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
(Srixen)ftf), der in der sogenannten „Rungad' *f) lag. Die Frohnhosgemeinde befand sich in Stusels ani linken Eisackuser, welches noch im 14. Jahrh. „Altbrixen' hieß. Jenen Meierhof ließ Bischof Hart- wig um 1030 mit Mauern umgeben, er wurde als ci vitas oder und bezeichnet. Die Marktansiedlung (mercatura) Bri je it wird zum erstenmal . Ende des 11. der urb.g gelegen erwähnt. **-{-) Durch Privileg vom 16. September 1179 verlieh Kaiser Friedrich I. dem Bischof j- Heinrich III. von Brixen Markt -, Zoll

nach Brixen übersiedelt, das Diplom K. Otto II. vom 15. Oktober 987 nennt Richpert Prihsinensis ecclesiae episcopus (Dipl. II, 21 n. 14). *f) Von runcata, das Gereut. '*t) Rietschel, Markt und Stadt, 106; das Burggrafeuamt und die hohe Gerichtsbarkeit in den deutschen Bischofstädten, 76 s.; Fajkmajer, Studien zur Verwaltungsgeschichte des Hochstistes Brizen (Sonderabdruck aus FMGTB. VI) 36 s. ***f) Schwind und Dopsch, Urkunden

eine Marktausiedluug gebildet. Markgraf Bertold III. und fein Sohn Herzog Bertold IV., die beiden Andechser, erwarben deshalb vom Propste Heinrich des Prämon- stratenserstistes Milien gegen ausgiebige Entschädigung einen Strich auf dem weit geräumigeren rechten Jnnufer und verlegten hieher die erwähnte Marktansiedlung, die planmäßig angelegt und wegen ihrer Lage an der Jnnbrücke Innsbruck genannt wurde (1180). Es hieß damals noch torni», bildete aber einen selbständigen Gerichtsbezirk unter einem eigenen Markt

, N. 21, S. 35, enthält die Urkunde von 1180 in unauthentischer Weise iranssumiert. Die Zinspflicht an, den Markt-

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 472 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 936 — § 18 stätigung des Landesfürsten anzusuchen und ihm den Eid zu leisten. Die Amtsdauer ist einjährig, die als Räte tätig gewesenen Kaufleute werden der Wahl zum Konsul oder Appellationsrichter besonders empfohlen. Nur die Kontrattauten haben aktives und passives Wahlrecht. Der Mer kantilmagistrat entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er hat das Recht zu richten nur während der Dauer der Märkte und nur über Marktstreitig- leiten, die sich aus dem Marktverkehr (Warenhandel, Wechsel, Markt

- darlehen und deren Zinsen) zwischen Kaufleuten (In- oder Ausländern) ergeben. Ferner hat er zu richten über Frachtführer (Spediteure) und Fuhrleute wegen selbstverschuldeter verspäteter Lieferung oder Beschädi- gung der für den Bozner Markt bestimmten Waren. Die Urteilsvoll- strecknng darf auch nach Ablauf des Marktes durchgeführt werden, die Pfleger und Richter haben dem Magistrat hiebe! behilflich zu fein. Der- selbe kann über die seiner Judikatur Unterworfenen wegen Fluchtver- dachtes Personal

-- und Sacharrest verhängen. Er hat gegen die die Markt- ordnung verletzenden Marktbesucher Strasgewalt bis 500 st., wovon zwei Drittel an die ls. Kammer, ein Drittel an den Magistrat fallen. Das Ber- fahren ist summarisch, mündlich und unmittelbar und stützt sich allein aus den wahren Sachverhalt ohne Beobachtung feierlicher Formalitäten. Die Appellation ist innerhalb des auf das Urteil folgenden Tages anzumelden. Die Urteile zweiter Instanz sind inappellabel und ihre Exekution soll durch etwaigen Rekurs

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 380 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 752 — § 18 einige gewerbliche Tätigkeit herrschte, oder um zur Ansiedlung von Händlern und Handwerkern daselbst zu ermuntern. Indem die Marktherren die be- deuteudereu, bisher offenen Marktorte ummauern ließen, benützten sie diese zugleich als Festungen. Während die Marktsiedlungen noch im 13. und 14. Jahrh. bald als forum, oppidum, markt, bald als eivitas, Stadt, be zeichnet zu werden pflegten, wird seit Ausgang des 14. Jahrh. bic Titulatur stadt aus eine Reihe meist größerer befestigter

Marktsiedlungen -eingeschränkt.^) Prüfen wir im folgenden, wann ungefähr und in welchem } ö, Maße eine Anzahl Tiroler Gemeinden die Rechtsmerkmale der Markt- 0\ 'berechtigung, des eigenen Gerichtsbezirkes,^) der Ratsversassung, der Um- .^ mauerung und die ausschließliche amtliche Bezeichnung „Stadt'***) er- ^ werben haben. -> Bozen : Bauzamun), vielleicht aus dem römischen ?ons Drnsi ent- . standen, wird von Paulus Diacoims-j-) als castellimi bezeichnet. Unter Bischof Heinrich I. von Trient (1068—1084

und Markt im späteren Mittelalter (ZSSMG. XLV, 74 f.). **) Hiemit war aber nicht notwendig die Einsetzung eines eigenen Stadt- richters verbunden (s. unten: Stadt- und Marltgerichte). Die drei ersten Merkmale hatten die Städte mit den Marktflecken über- Haupt, das vierte mit den befestigten Marktflecken gemein, so daß als wesentliches Merkmal der Stadteigenschaft mir die ausschließliche Bezeichnung als „Stadt' in den lf. Privilegien übrig bleibt. Vgl. Groß a. a. £>., S. 65 f. • so Hist. Langob

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Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 447 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Ludwig der Bärtige bestätigte zwar 19. Nov. 1419 Ratteuberg und 6. Aug. 1435 Kufstein den Marktzwang für die Land- gerichtsleute, doch mußten die Bürger der beiden Städte die Zahlung der Kausrechtsabgaben übernehmen, damit der Herzog bei Zurückziehung der von ihm verliehenen Kanfrechte keinen Schaden erleide. Da sich die Klagen der Bürger wegen Nichtachtung des vorgeschriebenen Markt- zwanges wiederholten, verordnete Herzog Ludwig der Reiche in Briefen vom 13. Okt. 1451 für Kufstein und Rattenberg

Vieh zunächst auf den Markt einer der drei Städte zu bringen und dort feilzuhalten; erst wenn sie es dort nicht verkaufen können, dürfen sie es weiter treiben, wohin sie wollen. Für mageres Vieh sollte keinerlei Marktzwang bestehen. Hinsicht- lich aller anderen essenden vaylen pfenbert, (des Klein- oder Detail- Verkaufes von Lebensmitteln) sollte für die in der Bannmeile um die Stadt ansässigen Gerichtsleute strenger Marktzwang bestehen, die außer- halb der Bannmeile ansässigen sollen derlei Sachen

- meile bedürfen auch sie wie alle anderen der vom Pfleger zu erwirkenden Kausrechte. Da der Herzog nun wieder in den Bezug der Kaufgelder für die Kaufrechte kam, entband er die Bürger von Kufstein und Ratten- berg der Verpflichtung zur Entrichtung der Kaufgelder. Die Taferner (Schankwirte) sollten bei Deckung des täglichen Bedarfes ihrer Tafernen nicht, an den Einkauf aus dem Markt gebunden sein. Die Sämer sollten zur Zeit, da sie das herzogliche Geleite genießen, auch ohne Kaufrechte

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