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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 295 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
comitahis bezeichnet,in der ' ersten Hälfte des Us^ vNöS'lM ark oder Markgrafschaft),welche Benennung in Italien fiir viele imd nicht bloß Grenzgrafschaften, seit dem ausgehenden 9. Jahr hundert verwendet wurde. Sicher gehörte die Mark„Trient auch zu. jvìer. größeren Markgrafschast^Verona und. .Aguilesa (ryuroa .. nensi s et Aquileiensii) ,***') welche König Dtto_J.,bei Gelegenheit der Belehnung König Bereng ars II. und dessen Sohnes MaMrt^mit Italien auf dem Reichstage zu Augsburg im August

952 seine m Bruder, Herzog Heinrich vo n' BM W, übertrug und die den ganzen Nordosten Italiens- bis zür'M'sch umfaßte.-f). Die meisten Forscher sehen' hierin eine Los- trcnnung dieses Gebietes' vom Königreich.Italien und Vereinigung mit. dem Deutschen Reiche,nur Ernst Mayer vertritt die Ansicht, daß die Markgrafschaft Verona dem Bayernherzog als ein italienisches Amt übertragen worden sei.fff) War eine Lostrennung der Mark Verona von Italien beabsichtigt, so wurde dieselbe doch nicht streng

durch-/, geführt; Graf Milo von Verona datierte schon..955 seine.IMundeu. nach Königsjahren^ Berengars IL und Adalberts.^) Später wurde die Mark. Äerona zweifellos wieder, zu Italien gezählt/''f1 aber 376, nach ^Abtren- ining KärntTM vön Bayern, dem Herzog von Kànten unterstellt.^^1') Kaiser. Konrad II., der in den ersten Jahren seiner Regierung Empörungen.weltlicher. Fürsten Deutschlands und Italiens.^ niederwerfen mußte, übergab deshalb die. Grenzgebiete zwischen beiden Reichen mit ■*) Siluratori, Aut. Ital

. O., I, .265- Zur. Mark Verona gehörte auch Friaul (Ficker, a.a.O., I, 269, Hofmeister, a.a.O., 385), dessen Lostren nung von Italien vielleicht gleichfalls beabsichtigt war, aber .nicht durch- geführt wurde. .Nach. Acta,.Tirol I, 86 N. 240 (1070—1080) gehörte die. Grafschaft Friaul damals noch zum ^ Königreich Italien (s. oben S. 484). ***t) Fick er, a. a. O., I, 265. § 18. — 581 — den wichtigen Alpenpässen den verläßlicher scheinenden Bischöfen, von.. ^xlüUJLBbjBrijm, auf deren Einsehung der Kaiser

maßgebenden Ein» , flüß üben konnte. Bei den Grafschaftsschenkungen an die Bischöfe des // „Landes im Gebirge' ( in mcmta msj), wie damals Tirol hieß, stand •* der Gesichtspunkt der strategisch-politischen Beherrschung der Brenner- lime.im Vordergrund'.*) Bei seiner Rückkehr aus Italien gab er mit Diplom vom 31. Mai 1027, Brixen, dem Bischöfe Udalrich II. ;öon . Drient und dessen Nachfolgern zunächst die Grafschaft Trient*^ mit A Klageinsähen (cum districtis),***) Verpflegsabgaben (piacitis

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 369 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
die Regierung den Standpunkt, daß auch den in der Gemeinde mir mit geringem Grundbesitz Ansäßigen, besonders den Berg- knappen, beschränkter Anteil an der Allmendnutzung zu gewähren sei.*) Die Landgemeinden W^sàjà^ (comuni rurali).**) Neue Forschungen haben die Entstehung der Landgemeinde in Italien nnd den Nachbarländern mit der Arim a nnenfrag e (f. oben S. 711 f.) in Ber- bindung gebracht; ihre Ausführuugen'seien hier in kurzem zusammengefaßt. Zur Zeit des Langobardeneinfalles in Italien bestand

noch die römisch-byzaM- Nische Einrichtung des Grenzschutzes in der Tridentiner Mark (TimeiTTFiden- ìM5s)'mkt z^fel^SrEüitimchen und natürlichen Bollwerken, Kastellen,***) ' *) Wopfner, Allmendregal, 28, 30f., 38f., 49f., 61 f., 86 f., 92 f. **) Leicht, Studi sulla proprietà fondiaria nel medio ero, 2 tomi 1903 «nb 1907. Chechini, I fondi romano -byzantini, considerati in relazione con rarimannia. (Arch. Giur. Ital. Ili. Serie, t. 7.) Schneider, Die Entstehung von '•1' #4 Landgemeinde in Italien, 1924

. ' ) Paulus, Hist,. Langob. III 31, berichtet, daß die Franken bei ihrem Zufall in Italien 590 dreizehn langobardische Kastelle, welche den Gardafce und das Etschtal gegen Norden beschützen sollten, zerstörten, deren NamenSdentung aber zum guten Teil streitig ist. Diese Kastelte waren den Byzantinern von dm Lang»- bardm abgenommen worden. Bg!. Hartmann, Iter Trideniintnri (f. oben S. 5ö3) und Schneider a. a. O. Ulf. 1 \ vHi\ | a-f rv •* e.-!. hi-/vt' >' 1 *•

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 213 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 416 — §. 16. ben Waren, die aus Italien und dem Gebiete von Venedig zu Wasser und zu Lande durch Cadore, über den Kreuzberg, durch das Kanaltal nach Tarvis oder nach Laibach, Fiume, Trieft und österr. Jstrien ver- führt würden, erhoben werden.^) Nicht näher bekannt ist, wann in Laibach die Abgabe des sog- quarenten (quarantesimo) eingeführt wurde, welche in 1 j i0 des Kaufpreises, d. i. 2 1 /, °/ 0 , der von fremden Kauf- leuten daselbst gekauften Waren zu entrichten war; Erzherzog Ferdinand

des Patriarchen Markwart von Aquileja eine Kommission betraute, welche die Gesetze früherer Patriarchen sammelte, mitunter abänderte, auch neue hinzufügte und bisher ungeschriebene *) Zum obersten Einnehmer und Superintendenten des Gelcitgeldes ernannte der Kaiser Lienhart von Gendors seinen Ausschläger zu Tarvis, welcher Einnehmer und Überreiter bestellen sollte. Letztere hatten die fremden und ungewöhnlichen Straßen nach Venedig und Italien zu beaufsichtigen und Waren, die aus denselben verführt wurden

, zu befchlagnahmen (Urkunde K. Maximilians I. von 1516 Juli 36, Schloß zu Ernsverg in: Kandier, a. a. O. III.) Obgleich K. Maxi- milian das Geleitgeld infolge der Beschwerde des Ansschußlandtages zu Innsbruck 1518 aushob, wurde dasfelbe doch noch bis Ende dieses Jahres nicht blos von allen Waren, die ans Venedig und Italien in die Länder des Kaifers, fondern auch von denen, die ans letzteren nach Italien verführt wurden, erhoben. Nur Untertanen, welche lediglich für den Hausverbrauch einkauften, wurden

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 19 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— S3 — §. 3. behaupten und ordnete deshalb den Abzug der romanischen Bevölkerung nach Italien an, eine Maßregel, die wohl vorzüglich die Bewohner der Städte betroffen haben wird, denn nur diese waren fast völlig romani- firt, während die ländliche Bevölkerung keltisch geblieben war. Das Rugi- land nahmen die von der unteren Elbe südwärts gezogenen Langobarden in Besitz, welche auch das Marchfeld den Herulern entrissen, 526 aber sich über das von den Ostgoten größtenteils verlassene Pannonien

verbreiteten, welches ihnen K. Justinian unter der Bedingung überließ, daß sie ihn im Kriege gegen das Reich der Ostgoten in Italien unterstützten. Nachdem die Langobarden 568 nach Italien abgezogen waren, bemächtigten sich die wilden Avaren, wie die Hünen, ein Zweig der ural-altaischen Völker- gruppe, Pannoniens und des angrenzenden Usernorikums bis zur Enns, dem Grenzfluß gegen das Land der Baiern (Baiuwarii), wenden aus einer Vereinigung der Markomannen, Quaden sowie anderer Suevenstämme hervor

von Italien, Sohn des Frankenkönigs Karl, die von letzterem be gonnene Unterwerfung des Reiches der Avaren; das alte Usernorikum zwischen Enns und Wiener Wald sammt einem schmalen Landstrich auf dem noch meist mit Urwald bedeckten nördlichen Donaiinfcr vom Haselgraben - (bei Linz) bis über die Nordhälfte des Tullner Beckens sowie Pannonien vom Wiener Wald bis zur Drau wurden dem Frankenreiche einverleibt. Das den Avaren abgenommene Gebiet (A various oder Pannoniens limes, d.i. „Mark') wurde von Kaiser

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Pagina 109 di 351
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 339 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Segnatura: II 75.234
ID interno: 163688
102 Ernennung der Krönungscardinäle. ccnz, der des Geldes in hohem Grade zur Wiedereroberung' der kirch lichen Provinzen in Italien benöthigte, nicht im Geringsten geneigt Vielmehr muss man am päpstlichen Hof anfangs der Meinung ge wesen sein, von König Karl erwarten zu dürfen, dass er für die beiden mit dem Bischof von Ostia zur Krönung abzusendenden Car dinale in pecuniärer Hinsicht reichlich sorgen werde, denn zur Zeit, bevor Karl in Italien erschien, gab es in Avignon unter den Cardi- nilen

ff. und Baluzius I. 870 if,). 3 ) M. Villani (IV. 71) nennt ihn »il cardinale di Pelagorga 5 (aus der in Italien ganz gewöhnlichen Lautwandlung dos r in 1 sehr wohl zu erklären, indem man statt Perlforda, Peligorda, Pelagorda, Pelagorga sprach). Vgl* Vili. IV. 86. 4 ) Guido genannt von Boulogne (»di Bologna bei M. Vili. 1. c,), Oheim des Königs Johann von Frankreich, war der Sohn Roberts VIII. Grafen von Boulogne und Auvergne, früher Bischof zu Tournay, 1840 Erzbischof von Lyon» 1342 Cardinalpriester der heil

, Cäcilia, endlich Bischof von Porto. Er begleitete die verschiedensten Legationen, z. B. 1850 in Italien, dann ward er an König Ludwig von Ungarn sowie an die Könige von Frankreich, und England geschickt, endlich wiederholt nach Spanien (Duchesne, I. 334 ff. und Balazius Vitae pap. Avenion. I, '85, 599). Auf seinem zweiten Rümerzug .ernannte ihn Kaiser Karl IV, (2. Juli 1360) zu seinem Generalvicar in ganz Tuscien (IIüber n. 4770),

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Pagina 246 di 351
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 339 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Segnatura: II 75.234
ID interno: 163688
zu Anfang Mai in ganz Italien umlief, der Kaiser sei einen Vertrag mit den in Frankreich lebenden Exilirten von Lucca eingegangen, welche bei Gelegenheit der Besitznahme Lucca's durch die Pisaner (1342) nicht zurückgerufen worden waren. Diesem Ueber- einkommen zufolge erboten sich die exilirten Lucchesen Karl 120.000 Goldgulden zu geben, wofür der Kaiser Lucca von der Pisanerherr schaft zu befreien versprochen haben soll. Villani setzt hinzu» der Kaiser habe damals in Italien keinen Feind gehabt

, mit Florenz hatte er sich vertragen, von den übrigen Freistädten war er als Signore anerkannt, só dass man sich das Auftauchen des obigen Gerüchts durchaus nicht in der Weise erklären darf, als ob dasselbe von des Kaisers Feinden in Italien ersonnen und verbreitet worden sei. Es Hess ferner, dass zur Bealisirung des Projects der Befreiung Lucca's der Zeitpunkt ausersehen sei, wann der Vertrag der Lucchesen mit den Pisanern sein Ende erreicht haben werde, was in zwei Jahren (1357) eintraf, da der Vertrag

der Pisaner und Lucchesen vom 4. Mi 1342 bekanntlich auf 15 Jahre geschlossen worden war s ). Dann sollte Lucca seine Selbstständigkeit und sein autonomes Stadt regiment wieder erhalten und die exilirten Guelfen sämmtlieh zurück gerufen werden. Damit aber der Kaiser jetzt schon während seines Aufenthaltes in Italien die einleitenden Schritte dazu treffe, und um denselben förmlich zu verpflichten» sich Lucca's anzunehmen, veran stalteten die reichen Kaufleute, die aus Lucca exilirt waren, wahr scheinlich

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 522 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1036 - § 18 „moneta civitatis predicte sit monete similis Augustensi'.*) Die Jnns- Brudfer Münzstatte sollte sich also an den Münzfuß der Augsburger Pfennige hatten. Die im Verhältnis zur Regensburger leichtere Augsburger Wäh- , rung**) hatte infolge des lebhaften Handels, welchen Augsburg durch Tirol nach Italien betrieb, hier Geltung gewonnen. Obgleich die Zeugnisse für die Tätigkeit der Innsbrucks Münzstätte mit 1241 schließen, hat doch die Ausmünzung daselbst fortgedauert und wurde erst

Komadin nach Italien.*) Nach dem Münzbild der Hauptseite benannt, zeigen sie einen Adler und die Umschrift COMES TIROL, auf der Rückseite ein großes in den Schriftraum DE — ME — RA — NO hineinragendes Kreuz. Die Adlergroschen waren eine Ge- meinschastsmünze beider Brüder im Werte von 13 Vernern oder ändert- halb Schillingen und blieben es über den Zeitpunkt der Länderteilung von 1271 hinaus, so lange sie geprägt wurden. Sie beschränken sich auf die Angabe, Münzen der Tiroler Grafen aus der Prägestätte

seinen Stiefsohn Konradin bis Verona, im Jänner 1268 ging der Zug des Heeres Konradins durch das Gebiet des Mark- grasen Manfred von Charretto gegen den Hafen von Vado, wo ein Teil des Heeres sich einschiffte. Höchstwahrscheinlich bestand ein Teil des Kriegsschatzes Konradins in Adlergroschen, die, weil nach Trienler-Veroneser Münzfuß geschlagen, in Italien Kurs hatten. So erklärt es sich auch, warum die ältesten Beischläge, d. h. die unberechtigten Nachahmungen der Meraner Adlergroschen, in Cortemiglici

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 225 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
besaßen aber auch die istrischen Bistümer Immunität auf Grund von Diplomen des 9. und 10. Jährh.f) Bezog fich die Immunität auf die zerstreuten Besitzungen der geistlichen Stifte, so wurden bei Über- tragung der Stadtherrschaft an Bischöfe geschlossene Stadtgebiete aus- geschieden. So verlieh König Lothar II. von Italien 948 dem Bischof Johann von Trieft und dessen Nachfolgern allen Fiskalbesitz daselbst, volle Gerichtsbarkeit in der Stadt und drei Miglien im Umkreis mit Einschluß

, um die Ansprüche des Bischofs von Parenzo zu bekämpfen.— Hiezu kommt noch das Diplom König Berengars I. von Italien von 908, in welchem er das Frauenklofter zu Instino- polis (Capodistria) sub tnicionis mundburdum nimmt (Bennssi, 218). Dieser Ausdruck wurde damals gleichbedeutend mit immunitas gebraucht. Vgl. Seeliger, Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschast, 37. I) Bischof Konrad von Trieft legte K. Friedrich It. 1230 Privilegien der Kaiser und Könige Lothar I., Karl (des Kahlen

den ursprünglichen Drittelsanteil des letzteren. Handelt es sich bei districtus und publica querimonia nur um die kleinere emenda (Wette), so wird mit dem piaci- tum das Gericht über Königsbannsachen und Kriminalsachen übertragen und zwar einschließlich der Kompetenz eines Psalzgrasen. Es gab im 9 und 10. Jahrh. nur einen Pfalzgrafen für das Königreich Italien, der meist in Anwesenheit des Königs als ständiger stellvertretender Richter tätig war. In der späteren Karolingerzeit, besonders aber seit K. Otto

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 492 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
und auch die Ausfuhr von Flößholz eingeschränkt. Die Holzmeister der Berggerichte hatten den Holzexport zu überwachen. Die von der Regierung erlassenen Verbote des freien Holzverkaufes und die Einschränkung des Holzexportes nach Italien waren aber unbedingt notwendig, um Waldverwüstungen durch Brandkulturen, wie sie trotz lf. Verbote unternommen wurden, zu ver- hindern.*) Der Ertrag der nordtirolischen Eigenwälder des Landes fürsten ist in jenen Summen enthalten, die wir unter der Rubrik detz Salzamtes

und der Hüttenwerke finden, die lf. Wäldev südlich vom Brenner dienten unter Eh. Ferdinand II. einem schwunghaft betriebenen Holz- Handel nach Italien. Die jährliche Einnahme aus diesem Holzhandel einschließlich des Holzzolles betrug in der letzten Regierungszeit Ferdi nands 22.000 bis 25.000 fl. **) Die Hauptaufgabe des von Ferdinand 1579 eingesetzten Generalwaldmeisters, dessen Amtssitz Königsberg war, bestand in der Leitung dieses lf. Holzhandels. Letzterem machte der Bischof von Trient unliebsame Konkurrenz

. Die ausgedehnteil Waldungen des Fleimstales gehörten zum größten Teil der Gemeinde selbst, zum anderen Teile dem Tiroler Landesfürsten, ein geringer Teil dem Trienter Hoch- stift.***) Bischof Kardinal Bernhard von Cles (1514—1539) hatte auf einige Jahre die dortigen Waldungen gepachtet und einen sehr ergiebigen Holzhandel nach Italien eröffnet. Seine Nachfolger, die Kardinäle Christoph von Madruz (1539—15.67) und Ludwig von Madruz (1567 *) Wopjner, Almendregal 36f„ 45, 47, 83, 87, 91 f., 100, 105. Lage Tirols

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 294 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
ar von Friaul zum König^von Italien gewählt wurde (Jänner 883).^*^) Jm^D'ükat'von'Trient amtierten einige Grafen ( sami tes) in A Unterordnung unter den djs, so schon in langobardischer Zeit der comes v \ de Lagaref) (Lagertal, Valle Lagarina)ff); um Mitte des 9. Jahr-- ^ . Hunderts wird ein «aMtatus-bei,. Tram inferner gehörte \ ^ zum Dukate Trient auch der westliche Teil der Diözese Feltre.^f) Im ^S^Jahrh. wird der Dukat von Trient nach f ränki scher Weise auch als ^) Als Graf erscheint damals Berchtyld

mit y • Heeresmacht in Italien einrücken, sich zu diesem gegen Ende 888 nach Trient begeben, dessen Oberhoheit anerkannt und dafür den Besitz seines Reiches ^ bestätigt erhalten habe; nur die cnrtes Navium et Sag-um habe er abtreten müssen. Während Dümmler, Geschichte des ostfränkischen Reiches, 2. A., ^ III, 325, und andere Forscher hierunter zwei nicht genau bestimmte Königs- Höfe an der Nordgrenze Italiens verstehen, hält S u st e r. Delle due eurtes ^ Trentine Navium e Sagum dell' anno 888 in: St. Tr. XVI

doch nur Höfe mit Zubehöre i Domänen, keineswegs ganze Komitatsbezirke verstanden werden. Wenn die . w ' Mark Trient von Berengar an König Arnulf abgetreten worden wäre, wie ^ v hätte dann König Hugo von Italien seinem Verwandten Manasse um WS dieselbe Mark tibertragen können! Vgl. Hartmann, a.^:O., 111/2,193. t) Paul. Hist. Lang. III, 9 in: M. G. Script, rer. Langob. I, 97 Mayer, Italienische Verfassungsgefchichte II, 26ö, sieht in den langobar- discheu coinitos Gastalden mit militärischem Kommando

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Pagina 295 di 351
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 339 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Segnatura: II 75.234
ID interno: 163688
des Legaten sowie sein ein sichtsvolles Benehmen den Städten der Mark gegenüber, das ihn sich mit dem Notimene! igen begnügen liess, fiel zu den Erfolgen, die wir soeben geschildert, beigetragen ; anderseits war dem Gelingen der Auf gabe des Cardinals Albornoz auch die Haltung Kaiser Karl's IV. un gemein förderlich, der ihm völlig freie Hand gelassen und sich in die Verhältnisse des Kirchenstaats nicht im mindesten eingemischt hat. Ein Kaiser, der die Reichsautorität in Italien dem ganzen ehe maligen

Umfang nach herzustellen Willens gewesen wäre, würde gewiss auf den Gedanken gekommen sein, die gegenwärtige Nothlage des Papst thums in Italien zu benützen und die Rechte des Reichs auf die recupe- rirten Lander zu erneuern, zu welchem Zwecke sich sämmtliche soge nannten Tyrannen mit ihm gegen die Kirche verbunden haben würden. Das Papsthum hatte damals an dem Lehenkönig von Sicilien (Neapel) keine solche Stütze mehr wie Jahrhunderte früher zur Zeit der Nor manenkönige oder der frühern aus dem Hause

Herrschaft der Kirche in Italien damals verhindert werden können. Denn in ganz Oberitalien besass der Papst keinen einzigen Freund, und wenn auch die Florentiner durch die Erneuerung der alten Kaiser politik in die frühere feindselige Stellung zurückgetrieben worden wären, so standen sie jetzig doch viel isolirter da, als zu Zeiten der Kaiser Heinrich's von Lützelburg und Ludwig's von Baiern, während J ) Iheinor, 1. c. a, §25.

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1878
¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
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Pagina 343 di 351
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 339 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, IV.>;s.Romfahrt;z.Geschichte 1354-1355
Segnatura: II 75.234
ID interno: 163688
schen Händel erstrebten nur die schwachen und unterdrückten Par teien, denn diese bedienten sich der Autorität des Kaisers, um durch Uebertraguog des Schiedsrichteramts an letztern ihre unerträgliche Stellung zu verbessern. Aber die Erfahrung, die Karl selbst, sein Vater und Grossvater bereits früher in Italien gemacht, hatte erstem belehrt, dass eine mit Hilfe der kaiserlichen Waffen triumphirendo Partei sich nur zu oft spater mit der besiegten vereinigt, um im Bunde mit ihr sich der verhassten

Abhängigkeit von einer höhern Macht zu entschlagen. Wenn also Petrarca's Forderung dahin ging, aus Italien einen starken monarchischen Staat zu machen, so war er der einzige Italiener, der dieser Idee in völlig unklarer Weise hul digte; den eigentlich massgebenden Factoren, die da vor allem ge fragt werden mussten, erschien diese Idee als ein Unding, die italie nischen Fürsten, Herren und Republiken besassen damals nicht so viel politischen Gemeinsinn, um ihre Sonderinteressen einem höhern Staatszweck

unterzuordnen, ihr rücksichtsloser Egoismus liess ihnen ungebundene Freiheit und völlige Unabhängigkeit als die Summe aller politischen Güter erscheinen. Kann man also billigerweise Kaiser Karl einen Vorwurf daraus machen, dass er sich mit Hintansetzung höherer politischer Aufgaben, wofür in der Nation kein Verständniss zu finden war, darauf beschränkt hat, die Oberherrlichkeit des Kaisers und Eeichs über Italien insoweit herzustellen, das Band zwischen dem Kaiser und den italienischen Signoren und Communen

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