Innkreises überreicht, die Vorgelegten Angaben, als der Wahrheit entsprechend, bestätigt und noch hinzugefügt, daß wirklich Leben und Eigentum der Bergleute in Gefahr gesetzt wird, wenn die Mauern, die die Kuppe dieses steilen Hügels befestigen, nicht erhalten werden. Ein sehr ausführliches Gesuch um die Erhaltung der Kapelle, auch vom 10. Juni 1811, unter Vorlage des Gesuches des Marktes Schwaz an das kgl. bayerische Generalkommissariat reichte der Landrichter August von Vincenti von Schwaz
ein, in dem er um Sistierung der Versteigerung und Beibehaltung der Kapelle zu den bisherigen religiösen Funktionen bat. Vincenti, der bayerische Beamte, schloß sein Gesuch folgendermaßen: „Die Gemeinde Schwaz hat schon viele Bitten gestellt, aber auch nie, gar nie Erhörung gefunden; möchte sie diesmal nicht vergebens gebeten haben, denn bei der ent schiedenen Vorliebe der Gemeinde für diese Kapelle und bei der allgemeinen Neigung des Tirolers für alles, was Kirche und geistliche Gegenstände betrifft
, kann ich sonst selbst für einen kleinen Aufstand keineswegs Bürge stehen.' Die Gesuche und jedenfalls die Vermittlung des Kron prinzen taten ihre Wirkung. Am 16. März 1812 konnte der Landrichter von Schwaz der Gemeinde das Reskript des Königs von Bayern vom 7. Februar 1812 inti- mieren, worin der König die Kapelle zu Freundsberg mit den beiden Mesnerwohnungen und den dazu ge hörigen Kapitalien der Gemeinde Schwaz unentgeltlich überläßt, jedoch unter der Verbindlichkeit, daß sie alle künftigen Reparaturen und anderen Auslagen