in der neuen Gemeinde ordnung des Dorfes Fließ (im Mittelgebirge oberhalb Landeck) vom Jahre 1801: „Da man das Quader-, Blaz- und Außerbinzbachfeld mit jedem dritten Jahre zu Grasland zu belassen beschlossen hat“, sollen dorthin im Frühjahr und Herbst offene Wege (für den Viehtrieb) gehen 6 . Demnach war also noch zu jener Zeit hier die Neigung zu einem dreijährigen Wechsel von Ackerland zu Grasland, eben das Wesen der alten Drei-Felder-Wirtschaft, gegeben. Auf den Bestand der Drei-Felder-Wirtschaft
für die Geltung der Drei-Felder-Wirtschaft im bajuvarischen Stam mesbereich nicht übernommen. Dafür erwähnt er als solchen eine Urkunde von 827 aus dem Freisinger Traditionsbuch (Bitterauf, 1, Nr. 546), die aber in Wirklichkeit nur von der Heu- und Kornernte und dem Pflügen des Ackers, nicht aber von irgend einem Wechsel des An baues innerhalb mehrerer Jahre spricht, * Wopfner, Lage Tirols, S. 23. Tirol. Weist., 1, 134 und 2, 304 f. „ z ’ Wilten, S. ijo; Tir. Weist., 1, 241; 2, 359. Tir. Weist., 2, 233