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Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 252 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
der Einberufung des Land tages angegeben waren, in den über die Verhandlungen und Beschlüsse desselben eben mitgetheilten Documenten nichts vorkommt. Man könnte sich desshalb fast der Ansicht hingeben, es sei in Tirol das selbe geschehen, was der Augsburger Reichstag gethan; die Türken steuer sei angeordnet worden, habe aber eine andere Bestimmung er halten; denn 8000 Mark verwendete der Landtag auf die Anwerbung von 1000 Söldnern, die nicht an die von den Türken bedrohten Gränzen Tirols

, sondern nach Vorarlberg gegen die Burgunder ent sendet wurden. Doch dem ist glücklicher Weise nicht so. Unter dem sehr zerstreuten urkundlichen Materiale findet sieh ein Extraet aus dem Landtags-Becesse. der nicht nur ausdrücklich hervorhebt, dass die Steuer zur Abwehr der Türkengefahr bewilligt wurde, sondern gleichzeitig auch eines in der Geschichte der Landstände sehr wich tigen Umstandes erwähnt, von welchem die oben benützten Quellen nichts enthalten. Nach dem Extracte wurden zur Türkensteuer

alle in- und aus ländischen Prälaten, welche Gülten in Tirol hatten, und auch die Hochstifte Trient und Brixen und Chur, dieses mit seinem Diö- cesan-Antheile in Tirol herangezogen. Es geschah dies bezüglich der Bisthümer das erste Mal; denn wenn auch Trient und Brixen in früheren Zeiten dem Landesfürsten und dem Lande Tirol Hilfe leisteten, so geschah dies auf Grund von Verträgen und Bündnissen, und bestand die Hilfe in der Zusendung ausgerüsteten Kriegsvolkes; aber von einer Besteuerung gleich den tiroüschen

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 390 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
des k. k. Staats-Archives, veröffent lichte 109 Urkunden grösstent heils. aus dem kaiserl, österr. Haus- und Staats- Archive über den Pressburger Frieden im Hl. Bande des Archivea für Kunde öster reichischer Geschichtsquellen p. 875—552. a ) Beiträge zur Geschichts-Statistik etc. von Tirol und Vorarlberg (älteste Zeitschrift des Ferdinandeums). »Ueber das vaterländische (tirolische) Statuten wesen von Br. Jos. Rapp Y, Bd. p. 5. 8 ) a. a 0. p. 181 Urkunde XXXVII. Maximilians Strafgesetz etc. Jäger, GeeoK

, durch welchen dem Hause Habsburg die eventuelle Thronfolge in Ungarn zugesichert wurde. § 3. Maximilians gesetzgebende Thäfigkeii „ Der sicherste Beweis einer guten Regierung, schreibt Rapp in seiner trefflichen Abhandlung über das vaterländische Statuten wesen 2 ), liegt unstreitig darin, wenn sich unter derselben Alles zu verbessern anfängt. Dies geschah in Tirol, wie im ganzen deutschen Reiche unter dem weder von seinen Zeitgenossen, noch von der Nachkommenschaft genug gekannten Maximilian I. in der Gesetzgebung

und Rechts pflege.“ Bis auf Maximilian gab es im deutschen Tirol gar kein bestimmtes Gesetz, wie Verbrecher behandelt und bestraft werden sollten. Die Criminal-Justiz beruhte auf dem Ermessen der Richter und Geschwornen, wie Maximilian im Eingänge seines Criminal-Gesetzes dies mit folgenden Worten selbst ausspricht: „In unserer Grafschaft Tirol wurden die Malefiz-Rechte (Gerichte) von Alters her für eine grosse Anzahl unserer Unterthanen mit schweren Kosten gehalten, aber über die Missethäter und deren

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 247 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
mit so wenig Glück, dass er nach der Niederlage am Stossberge und nach grossem Verlust an Edelleuten den Kampf aufgab, und höchst unzufrieden mit derUnbotmässigkeit des Adels, der sich weigerte, an der Seite von Bürgern der Städte zu fechten, Land und Leute den Appenzellern preisgab. Nun fielen viele österreichische À ein ter, Vögte und Burgen zu den Appenzellern ab. Diese brachen 1406 in Vorarlberg ein, ero berten Montafon und Bludenz, zerstörten Montfort und Tosters und drangen

über den Arlberg auch in Tirol ein 1 ). Bei Landeck, nach einer Ueberlieferung au dem Punkte, wo der Inn und die steilauf- ragende Pelsenwand am Pusse von Schrofenstein einen schmalen Weg- streifen gewährte, und ein aus finsterer Felsensehlucht hervorstür zender Wildbach in den Inn fällt, soll ein Kampf zwischen den Appen zellem und einer ihnen entgegen gestellten Schaar von Söldlingen stattgefunden haben. Von einer aufgeworfenen Letzen d. h. Schutz wehr, Verhau, trägt der Ort heute noch den Namen „Löz

“. Die Söldlinge wurden zurückgeschlagen und stellten sich ein zweites Mal mit nicht besserem Erfolge bei Imst den Feinden entgegen. Diese drangen jedoch nicht weiter ins Land ein, sondern kehrten über den Arlberg zurück, ungewiss was sie zum Rückzüge bewog oder nöthigte ; nicht unwahrscheinlich war es die Wahrnehmung des Widerstandes, der sich im Lande gegen sie zu erheben begann. So gering nun die Bedeutung genannt werden muss, welche der Appenzeller-Krieg, soweit er Tirol mit Waffen berührte, erlangte

. d. Schweiz. Eidgenossenschaft II. Buch, 7. cap. (Tirol). *) Siehe I. Bd. dieses Werkes S. 588 594.

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Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 436 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
der ynnzichfen, Malefiz Rechten vnd anderer notdürftigen hendeln des Lands der Graveschaft Tyroll* den Anstoas gegeben haben. Ueber das seltene Büchlein brachte der Bote für Tirol und Vorarlberg 1823 8. 20 und 24 eine gute Ab handlung, 2 ) Der gemeine Mord, Vatermord, Kindsmord. a ) Ueber 25 Pf. Berner oder unter mehr Malen über 10 Pf. Berner. 4 ) Das Verbrechen der Zauberei und Hexerei kannte die Tiroler Halsgerichts ordnung noch nicht. 6 ) Schwiere Polizei-Uebertretungen, Laicherei, gleich Betrügerei

— 4SI Wie Maximilian durch die Errichtung eines neuen Regimentes dem er die Justiz- (Gerichts- und Rechts-) Sachen, die weltlichen und geistlichen Lehenschaften, und indem er die neue Raitkammer mit dem Regimente in Verbindung setzte, auch die Einanzgegenstände zu wies, für eine gute und kräftige politische und finanzielle Landes verwaltung sorgte, so gab er in demselben Jahre 1499 „aufunter- thänig B itten und nach zeitigem Rath e der Landschaft 8 dem Lande Tirol auch ein Criminal-Gesetzbuch

, (die sogenannte MaximiUanisehe Halsgericbtsorduung), womit er gleichzeitig eine P o- lizeiordnung verband. Das Tirol gegebene Criminalgesetzbuch liefert insoferne ein glänzendes Zeugniss für Maximilians schöpferischen Geist, als es das älteste in Deutschland ist. Die von dem Bamberger Bisebote Georg III. (Erbscbenk von Limburg) seinem Stiftslande ge gebene, nachher von den Markgrafen von Brandenburg in ihrem Ge biete eingeführte und bei der Carolina 1532 zum Muster genommene Halsgerichtsordnung erschien erst

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 181 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
— 175 — Die Grafschaft Tirol ist kein Fürstenthum des Reiches, da sie ein Lehen eines Reichsfürsten, des Bisehofes von Chur ist 1 ). Nennen nicht alle Urkunden unseres Stiftes die Grafen von Tirol „die Lieben und Getreuen“ als Vasallen? Man vergleiche nur die Urkunden, die von dem Bischöfe und von dem Grafen von Tirol gesiegelt sind, gehen nicht die bischöflichen Majestäts-Siegel vor? Findet man an der Ur kunde des Bischofes Bruno über den Landfrieden, die mit vielen Siegeln behängen

ist, nicht auch das Siegel des Grafen Meinhard, des Grafen von Tirol und Görz? und doch enthält diese Urkunde die Be hauptung, dass der Bischof nicht nur Bischof, sondern auch Herr der Provinz oder Landesfürst in dem Bisthume sei, und dass daher ohne seine Erlaubniss Niemand mit Gewalt wider einen andern vergehen dürfe 2 ). Nennt nicht der König Heinrich, Graf von Tirol, den Bischof Johannes seinen Herrn, und bekennt er nicht eben dadurch sich als dessen Vasallen? Wer nur etwas versteht, muss es lächerlich finden, dass

sich ein Vasall den Fürsten desjenigen nennt, von dem er Lehen empfängt und der ein Reichsfürst ist, als welchen ihn die Kaiser bis auf den heutigen Tag anerkennen. Wo ist wohl das Fürstenthum Brisen, wenn der Graf von Tirol Fürst seines Bisthums ist? 3 ) Oder wie haben die Grafen von Tirol Fürsten des Bisthums Brisen sein können, ehe sie in diese Diöcese kamen? 4 ) und ') Das ist wohl die stärkste Behauptung, welche Cusanus ausgesprochen. Wie würde er sie wohl bewiesen haben? Man vergl. Ge^ch. d. Landstände

Tirols I. p. 154. E) Cusanus spricht von einem Landfrieden; die Urkunde, auf welche er sich bezieht, ist nicht im eigentlichen Sinne eine Landfriedens-Urkunde, wie z, B. die den zwischen dem Grafen Adalbert von Tirol und dem Bischöfe Heinrich ill. 1229 auf 8 Jahre vereinbarten Landfrieden betreffende Urkunde, (Gesch. d. Tiroler Landstände I.123) sondern eine Vergleichs-Urkunde zwischen Bischof Bruno von Brixen und dem Grafen Meinhard von Tirol wegen Einstellung ihrer Fehden und Feindseligkeit

auf eine bestimmte Frist. (Urkunde bei Hormayr, Geschichte der gefürst. Grafschaft Tirol II. 486.) In ihr kommt die Stelle, welche den Bi schof Bruno als Herrn der Provinz oder als Landesfürsten in dem Bis- thume bezeichnen soll, nicht vor; ebensowenig der letzte Satz mit dem Verbote der Gewaltübung; Bischof Bruno war ja selbst die eine der zwei streitenden Parteien. Vergl. auch Sinnacher IV. 472 — 475. 3 ) Der Glaube an die Identität des Brixner Bisthums mit dem Brixner Fürstenthume war der Grundirrthum

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 318 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
— 312 entsendet KM«, glaubte der König Tirol ohne Mühe zu erhalten, Br schickte Commissarien zur Aufnahme der Huldigung ins Land. Als aber seine Boten mit der Erklärung abgewiesen wurden, dass es „hier- lande nicht Rechtens sei, Jemandem/zu huldigen, der nicht Herr von Tirol sei* * 1 ), schlug er einen andern Weg ein. Er beschied den Lan deshauptmann Peter von Spaur mit mehr andern Vertretern des Lan des nach Constans und legte seiner Aufforderung einen Brief für freies Geleit bei 2 ). Umsonst

; in Tirol hatte man bereits einen Schritt get-han, dem man unter dem gegebenen Verhältnissen für den ange- zeigtesteu hielt, um aus der misslichem Lage herauszukommeii. Ein Theil des Adels, an seiner Spitze der Landeshauptmann von Spaur, hatte dem Herzog Ernst aus Steiermark herbeigerufen 8 )., Dieser säumte nicht dem Rufe zu folgen; am 19. Juni urkundete er noch in Gilly, am 22. finden wir ihn schon in Bozen 4 ), Kann nun auch gegen Ernste Berufung an sich und insoferne nichts eingewendet

werden, als ihm als dem Bruder Friedrichs zunächst die Pflicht ob lag, in der augenblicklichen Lage sich um Tirol anzunehmen, so kann doch dieselbe Billigung, weder der Art, wie die Berufung geschah, noch auch den Motiven, welche den berufenden Theil des Adels leiteten, zu Theil werden. Wir lesen nicht, dass der hochwichtige Sehnte, wie doch Ernste Berufung war, in Folge gemeinsamer Be mühung und Beschlussfassung des simmtlichen oder des grössern Theils des Adels , geschweige jener Stande gethan wurde, welche 1407

zur Bildung des grossen Bündnisses zusammengetreten waren, als dessen Aufgabe die Beschützung von Land und Leuten bezeichnet wurde 5 ); Es scheint vielmehr eine Adelspartei sich voxgedmngt und •j Bach J. A. Brandia p. 118 aoU die Erklärung gelautet haben.: »Ue Graf schaft Tirol dürfe nach ihren Privilegien Niemandem schwören als allein dem, der das Schloss Tirol in ne habe*. Biese Formel dürfte eia® spätere Er findung sein *, denn seitdem üe Habsburger Grafen von 'Tirol waren, 'knüpfte sich an das 8chlosa

Tirol nie sine besondere Bedeutung. Die 2 Gerichte' Pfands und Chstdibdl huldigten »dem, der Herr der Grafschaft Tirol, war*, wie oben S. SO*—SOS gezeigt wurde. *1 Mack J. A Brandts lautete der Gelsitebriet: »Wir thun kund, da« wir den edlen Peter von Spaur, Hauptmann an der Etsch, und allen denen, die mit ihm. za Unserer kSmgtichen Gegenwärtigkeit jetennd kommen, werden, unser rtdäi«» Geleite gegeben laben*, a. a. 0, p. 110 — 1 80. Brau dis fügt hinzu: ob Peter Spaur nach Gotnstanz verreist sei

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 420 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
begüterter Höehstiffe und Klöster, aas Gütern and Grafechaffisreebten, welche dem Grafen von Tirol ans dem Erbe der ausgestorbenen Geschlechter der Grafen von Eppan, Elten, Andechs, Eschenloch, Hirschberg und Flavon zu fielen, aus Gütern und Rechten, welche sie durch Kauf, Tausch und wohl auch durch gewaltthätige Aneignung erwarben. Die Belege finden sich in dem I. Bande dieses Werkes in dem Abschnitte über die Grafen von Tirol 1 ). Zum Besitze und zur Vererbung dieser Güter und somit

auch des Landes Tirol, soweit dieses aus den erwähntem Gütern, Besitzungen und Hechten bestand, was urkundlich mit den Worten bezeichnet wurde: die Grafschaft Tirol, das Land an der Etsch und im Innthale« waren auch Erauem berechtigt, wie denn in der That das Gebirgsland durch Frauen an das Haus Hirschberg und Gorz gekommen war, Tirol war daher 1885 das unbestreitbare. Erbe der Töchter des Herzogs Heinrich, Margaretha und ihrer Schwester: und Ludwig der Baäer hatte kein Recht

über dasselbe,-als über ein erledigtes Beiehslelen zu verfügen; er konnte es weder seinen Söhnen noch einem Andern verleihen 2 * 4 5 ). Sein Aussprach, dass die Grafschaft Tirol durch Heinrichs Tod ihm und dem Seiche ledig geworden sei, entbehrte demnach aller Wahrheit, und die mit den Herzogen von Oesterreich vereinbarte Theilung des Lan des war so widerrechtlich als sein Ausspruch. Dass Kaiser Ludwig sich des Unrechtes bewusst war, bezeugte er selbst durch die Verschiedenheit seines Vorgehens gegen Kärnten und Tirol

. Während er den Landherren, Stödten uni sSmmffichem Landleuten Kärntens einfach zu wissen machte, dass er das durch Heinrichs Tod erledigte Herzogthum Kärnten den Her zogen von Oesterreich verliehen habe und hinzufügte: »Nun wollen und gebieten wir euch festiglich, bei unsern und des Reiches Huldcn, dass ihr ihnen, die durch Recht euere Herzoge geworden sind, mit dem Lande gehorchet*•*),■ finden wir nichts dergleichen in Bezug auf Tirol: im Gegen* fheile, wir nehmen die klar ausgesprochene Besorgniss wahr, dass Tirol

die Abmachung mit den Herzogen von Oesterreich nicht anerkennen und sich nicht fügen werde. Darum gelohten sieh der Kaiser und die Herzoge gegenseitige Entersfeitaang und Hilfe gegen »die Landherrn im Ge birge«, wenn diese die Herzoge wegen der Besitznahme der Länder Kärn ten und Tirol, oder den Kaiser »wegen des Landes im Innthale« angreifen würden *):> Das Bewusstsein des Unrechtes sprach sich auch in folgenden zwei Tfaatsaehem aus. Am 4, Juli 1835 schlossen die zwei Her zoge von Oesterreich, ebenfalls

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 470 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
465 kann zugegeben werden; aber ebenso wahr ist es, dass sie durch das Libell nicht nur in eine engere Verbindung mit Tirol gebracht, son dern auch in gewisser Beziehung und zwar über ihre eigene Bitte vom Reiche abgelöst wurden. Offenbar fanden zwischen Maximilian und den beiden Bischöfen der Abfassung des Landlibells vorangehende Verhandlungen statt. Bei diesen haben sie ohne Zweifel ihre Stellung als Reichsfürsten stark betont und sich gegen jede Beeinträchtigung

durch das Libell in Betreff der Landesverteidigung von ihnen nichts anderes verlangt werde, als was sie seit Menschenaltern schon geleistet hatten. In ihrem eigenen Interesse haben sich die Bischöfe von Trient und Brisen, da ihre Territorien von denen des Grafen von Tirol theils umgehen, theils mit ihnen vermischt waren, in Defensions-Einigungen eingelassen und zu gegenseitigem Schutze Verträge und Compactaten geschlossen; mehr werde auch jetzt durch die das ganze Land Tirol und die Territorien der Bischöfe

bis zum Ende. Die Bischöfe erscheinen im ganzen Libelle überall als ausser den vier Ständen — ausser der Landschaft stehend. Es ge nüge auf ein Paar Stellen hinzuweisen. Maximilian betitelt sie »unsere lieben Getreuen, unsere Fürsten, die Bischöfe von Trient und Brixen. * Der Kaiser spricht hier nicht als Graf von Tirol, sondern als Reichs oberhaupt; ferner die Stellen: „Das Land der Grafschaft Tirol oder die zwei Stifte Trient und Brixen.“ — »Beide Stifte und die Graf schaft Tirol.“ —- „Beide Bischöfe

, auch alle Stände der Grafschaft Tirol. “ In Betreff der doppelten Last gebe es eine nahe liegende Abhilfe. Jü g er, öeaoh. 4, Iftndst, Verf, Tirol«, II. Bd., 8. oq

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 107 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
98 da es ihn auch persönlich schwer traf. Er wurde am 24. Juni bei Tramin überfallen, und mit allen seinen Leuten, die vom Kampfe noch übrig blieben, gefangen, und im Schlosse Tirol in hartes Gefängniss geworfen 1). König Karl weilte noch längere Zeit in Trient, bis er endlich im Juli gänzlich aus Tirol abzog, nachdem es ihm mit Hilfe des Patri archen von Aquileja noch vorher gelungen war, die von ihm selbst in früheren Jahren eroberten Gebiete von Gadore, Eeltre und Belluno dem Markgrafen

zu entreissen * 2 ). Um aber wenigstens scheinbar für seine Partei in dem Eürstenthume Trient etwas gethan zu haben, stellte er am 21. Juli zu Belluno für den Bischof Nikolaus von Trient eine Urkunde aus, in welcher er demselben alle Rechte und Besitzun gen, die dem Hochstifte seit Meinhard II. durch die Grafen von Tirol entrissen worden waren, neuerdings verlieh und bestätigte 3 ). Wichtiger ist aber ein Abkommen Karls, welches er 5 Tage später zu Villach mit den zwei Grafen von Gorz, Meinhard und Hein

rich, einleitete, Obwohl er Tirol mit der Ueberzeugung verliess, dass er selbst in diesem Lande nicht mehr festen Euss zu fassen vermochte, wollte er doch nicht scheiden, ohne den Wittelsbachern einen nicht ungefährlichen Eeind zu hinterlassen. Diesen fand er an den Grafen von Gorz. In einer Vereinbarung mit ihnen am 26. Juli zu Villach trat er ihnen alle Hechte und Ansprüche, die er und sein Bruder Johann auf das Land an der Etsch nnd auf die Herrschaft zu Tirol hatten, ah, mit der Bewilligung

, Alles was sie in ihre Gewalt bräch ten, als Lehen vom Reiche behalten zu dürfen, und mit dem weiteren Versprechen, alle tirolischen Edel\eute, welche sich mit ihnen, verbin den würden, gegen ihre Eeinde in seinen Schutz zu nehmen 4 ). Karl kehrte hierauf nach Böhmen zurück; mit ihm verliess auch der Bischof Nicolaus von Trient Tirol, und starb noch vor dem Ende des Jahres 1347 zu Nikolsburg in Mähren 5 ).' Das Unternehmen Karls, die Luxemburgische Herrschaft in Tirol wieder herzustellen, war somit gänzlich misslungen

, und liess nur Eolgen zurück, welche schwer auf die Häupter derjenigen fielen, welche *) Go bw in p, IS6. Nack mehr als Jahr nnd Tag wurde er entlassen, aber unter der Bedingung der Ueberantwortung dreier Schlösser: Fürstenau, Altasper- mont und Fluma, und gegen die Verpflichtung, sich über Aufforderung des Mark grafen jedesmal auf Schloss Tirol zu stellen. Als er dies 1855 unterliess, wurde er von Konracl Trautson gefangen dahin gebracht, aber am 25. März durch den Tod von weiterer Plackerei befreit

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Libri
Anno:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Pagina 724 di 728
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VIII, 720 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
ID interno: 105361
INHALTS-VEKZMCHNISS. I. Hauptstück. Die Besitznahme des Landes int Gebirge (Tirol) Bajovaren. Die Einwanderung und Oceupation Die neue Gliederung der Bevölkerung . Die Landeintheilung . . . durch Longebärden und . . . 1 15 . . .28 II. Hauptstück. Die Bildung der ersten bajovarischen Landgemeinden in Tirol. Die Ansiedlung der getneinfreien Bajovaren . . . . . Ihre Verfassung . . . . ... ... Die Personenrechte 82 88 54 III. Hauptstück. Ber Adel. Der Amtsadel . . . .89 Der Uebergang des Amtsadels

in den Erbadel . • • . • .90 Die grossen erblichen Adelsgeschlechter in Deutsch tirol: Das Geschlecht der Grafen von Eppan . . 98 Die Seitenlinien des Hauses Eppan: Die Grafen von Greifenstein-Mareit . 99 Die Grafen von Ulten (Altenburg) . - • • - .108 Die vermeintliche eppanische Seitenlinie der Grafen von - Eschenloch 109 Die Grafen von Vintschgau-Tirol . . . . . . . .113 Die Sippschaft der Grafen von Tirol . . . . , . . .181 Die Grafen von Hirschberg . . . . . .182 Die Grafen von Lurn und Görz

; . . . . .135 Die Grafen von Tirol aus dem görzischen Hause : Meinhard I. u. Meinhard II. 186 Die Grafen von Andechs ... . . : . . . . 159 Die Vögte von Matsch . ... 166 Die Edlen von Täufers . . . . . . . 177 Die grossen erblichen Adelsgeschlechter in Walschtirol; Die Grafen von Flavon oder Pflaum . . . . . . . .186 Die Herren von Castelbareo . . . . . . . .191 Die Herren von Arcò . . .' : , . . . . . 198 Die Lòdron . . . . . . . . ... . .217

19
Libri
Anno:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Pagina 680 di 728
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VIII, 720 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
ID interno: 105361
welche Strassen der Handel der oberdeutschen Städte, namentlich Augsburgs, Nürnbergs und Ulms, mit Venedig einschlug, die grösste Wichtigkeit. Die Antwort bietet sich wie von selbst: er wählte die kürzeste Verkehrslinie, welche schon von den Römern nach Germa nien, später von den kaiserlichen Romfahrten und den Pilgerzügen ©ingeschlagen worden war: die Strasse über die Gebirge von Tirol. Nach Roth’s nicht gehörig verbürgter Angabe hätte Nürn berg schon unter den sächsischen Kaisern

Handelsverbindungen mit Italien gehabt 1 ); als sichere Thatsache gibt aber derselbe Schriftsteller die Nachricht, dass Nürnberg von der Zeit an, als Venedig den levan- tinischen Handel an sich zog, dahin strebte, den durch Tirol gehen den Zwischenhandel in seine Mauern zu leiten 2 ). Augsburg trieb seinen grössten Verkehr mit Venedig über Füssen durch Tirol, und seine Kaufleute führten ihre dort erhaltenen grossen Frachten auf demselben Wege in ihre Heimat zurück; Augsburgs Handel kam ge rade durch den Waarenzug

aus Italien über die Alpen zu seiner grossen Blüthe und Bedeutung 3 ). Da die augsburgischen Kaufleute auch den Lech für den Waarentransport benützten 4 ), so weist auch diese Strasse auf Tirol zurück. Im 15. Jahrhunderte wurde neben der Strasse über Füssen auch die Handelsstrasse über Kempten häufig besucht, auf welcher ein werthvoller Waarentransport nach und aus Venedig stattfand 5 ). Die Kaufleute von Ulm gingen über Augsburg am Lech hinauf über Schongau, Füssen und Tirol nach Venedig; sie betrieben

einen beträchtlichen Handel, und suchten znm Schutze ihrer Waarenzüge mit den Grafen von Tirol, den Söhnen Meinhards IL, stets in gutem Vernehmen zu bleiben, wie denn auch einer derselben, der Herzog Otto, 1309 dem gesammten Handelsstande von Ulm freien Zug durch Tirol gab 6 ). Aber nicht nur die drei genannten süddeutschen Handelsstädte verkehrten mit Venedig durch Tirol, sondern auch die sämmtliehen Kaufleute aus Flandern und Brabant, besonders Brügge und Antwerpen, ferner aus Köln, Mainz, Worms, Speier

20
Libri
Anno:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Pagina 453 di 728
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VIII, 720 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
ID interno: 105361
446 war an die Bedingung der Kindertheilung geknüpft worden. Als nun die Theilung stattfinden sollte, waren folgende Kinder am Leben: Beinrieb, Friedrich, Alheid und Ulrich. Durch das Loos, welches ent scheiden sollte, fielen Heinrich und Alheid der Kirche von Brixem, Friedrich und Ulrich dem Grafen von Tirol zu. Gegenwärtig war bei dem Akte eine Menge Zeugen 1 ). Oefter, besonders im Laufe des 13. Jahrhunderts, wurden die Bechte der Herren sowohl in Bezug auf die Bewilligung der Ehen

von Ministerialen verschiedener Herren als auch in Bezug auf die Kinder aus solchen Ehen durch förmliche Verträge festgestellt. In dem Friedensvertrage zwischen dem Bischöfe Berchtold von Brixen nnd dem Grafen Albrecht von Tirol vom 8. März 1221 wurde in Betreff der Ehen zwischen Ministerialen der Kirche von Brixen und des Grafen von Tirol festgestellt, dass dieser keinem Brixner Ministe rialen die Ehe mit einer von seinen Ministerialinnen gestatten solle, ausser wenn ihre Väter. Ministerialen des Grafen

waren 2 ). Im Ver trage zwischen dem Grafen Albrecht von Tirol und dem Bisehofe Heinrich von Brixen, welcher am 10. und 11, Marz 1227 ausschliesslich die Ehen ihrer Ministerialen betraf, wurden folgende Satzungen fest- gestellt. Nächster Zweck der Vereinbarung war, die Wiederkehr solcher Zerwürfnisse, wie sie bisher zwischen beiden Herren wegen der Ehen ihrer beiderseitigen Ministerialen und wegen der Theilung der Kinder aus solchen Ehen entstanden waren, für die Zukunft zu verhüten. Es wurde daher bestimmt

, 1. wenn Ministerialen der Brixner Kirche und Ministerialen des Grafen von Tirol, mögen sie im Trientner oder Brixner Bisthume ansässig sein, sowohl männlichen als auch weibli chen Geschlechtes, in Zukunft Ehen miteinander schliessen, solle die Theilung der Kinder und Erben in der Weise stattfinden, dass die Ministerialen selbst ohne Streit und Hader zur einen Hälfte der ge nannten Kirche, zur andern dem Grafen zugewiesen werden. Die *) Sinnaeher IV. p. SIS. 2 ) Ebendas, p. 146—151 und Hormayr, Beiträge II. 174

— 176. — Ur kunde dd Augsburg S. März 1221. *Comes Tirol, nulluin Ministerialen! Brixin, Eccles. cum aua ministeriali matrimonium contrahere permittet, exceptis bis, quorum patres erant Comitis ministerialea.* Eine unklare Stelle. Nach dieser Textirung konnten nur solche Brixener Ministerialen gemeint sein, die vielleicht durch Tausch von Tirol an Brixen übergegangen waren, deren Väter aber in der Ministerialität des Grafen von Tirol blieben. Wir kennen die Urkunde nur aus den ziemlich

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