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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 234 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
soll dasselbe dem Herzoge und seinen Erben und Nachkommen offen halten. Den Hauptmann ernennt und bestellt der Herzog; derselbe soll jedoch immer eine dem Bischöfe angenehme Person sein. Mit Sold und Kost hat der Bischof den Hauptmann und dessen Diener und Pferde zu versorgen, dafür mag er ihn in weltlichen Sachen zu seinem Nutzen gebrauchen. Der Hauptmann hat mit seinen Knechten dem Bischöfe zu schwören, ihm das Beste und Treueste zu rathen und gewärtig zu sein, wie es einem treuen Hauptmanne und frommen Knechten

geziemt, jedoch ohne Nachtheil der zwischen dem Herzoge und dem Bischöfe vereinbarten Verschreibung. Die Knechte, welche der Hauptmann zur Besehützung des Schlosses aufnimmt, sollen ihm als dem Stellvertreter des Bisehofes schwören. Die Schlüssel zn allen Thoren, sowie die Stadt Trient mit dem Wangenerthurme und die andern Thürme und Thore soll der Hauptmann in seiner Gewalt haben, damit weder dem Bischöfe und dessen Gotteshause noch auch der Landesherrsehaft Schaden und Unrath entstehen könne

. Die von dem Hauptmanne bei den Stadt thoren angestellten Hauptleute sollen dem Bischöfe angenehme Per sonen sein, und den bischöflichen Zöllnern bei der Einhebung der Maut- und Zollgefälle hilfreiche Hand bieten. Sollte der Bischof gegen seine Verschreibung jemals handeln, ohne sich dessen rechtfertigen zn können, so sollen der Hauptmann mit seinen Knechten, die Stadt Trient, alle andern Städte, Schlösser, Klausen und Aemter, sowie alle Gottes hausleute und Unterthanen dem Bischöfe keine Hilfe leisten

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 38 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
den Ursprung dieses Amtes eines „ Hauptmanns im Lande “ oder eines „Hauptmannes im Lande bei der Etsch“ suchen müssen. Der an der Spitze der fünf für Südtirol bestimmten Landpfleger stehende Obmann führte, wie oben 8. 22—23 bemerkt wurde, den Titel: Hauptmann, und da seine und seiner Oollegen Wirksamkeit sich auf das Etsch land bezog, den Titel: Hauptmann im Lande bei der Etsch, oder ein fach: Hauptmann im Lande 1 ), der später in den Titel: „Landes hauptmann“ übergieng. Wie die oben angeführte

die Redensarten »ins Land hinein*, »ins Land fahren*. a ) Folgendes liefert die Belege. Im Jahre 1885 erscheint der Burggraf Fri- dinger neben dem Rotenburger Hauptmann an der Etsch; — 1410 und 1411 der Burggraf Eckhard von Villanders neben dem H. Peter Spaur; — 1415 Herten felder neben demselben Spaur, Allerdings war das Amt des Burggrafen manches Mal in einer Person vereinigt mit der Hauptmannschaft an der Etsch, aber so, dass beide Aemter je mit ihren Namen von einander unterschieden wurden; so war 1345

Konrad von Schenna Burggraf auf Tirol und Hauptmann an der Etsch; Leonhard von Vels 1522 Landeshauptmann an der Etsch und Burggraf zu Tirol. Oefter war die Hauptmannschaft an der Etsch mit dem Hofmeisteramte verbun den; so führte Heinrich v. Rotenburg 1885 beide Titel; 1406 und 1410 ebenso Peter Spaur. Die Belege siehe in dem Urkunden-Anhänge zu Stampfers Chronik von Meran nr. 18 ; nr. 53 u. m. andere.

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 164 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
der Herrschaft von Oesterreich mit Burggrafen, Pflegern und Rathen zu besetzen, welche allererst der genannten Herrschaft schwören sollen, ihr mit den anvertrauten Städten u. s. w. dienstbar zu sein, seihst wenn der Bischof dawider wäre. 4. Heber alle Burggrafen, Richter und Amtleute soll der Bischof mit Rath und Willen der Herrschaft von Oesterreich einen besondern Hauptmann setzen, der für des Bisehofes und des Gotteshauses Noth- durft sorgen, und der genannten Herrschaft in allen Sachen gehorsam

und gewärtig sein soll. Seine Verpflegung soll er aus den bischöf lichen Nutzungen und Gülten bekommen nach dem Ermessen der Herrschaft von Oesterreich. 5. Nach dem Tode oder der Resignation eines Bischofes sollen der bezeichnete Hauptmann, die bischöflichen Burggrafen , Pfleger, Richter und Amtleute keinem neugewählten Bischöfe, auch nicht dem Capitel, huldigen ohne Wissen und Willen der Herrschaft von Tirol. 6. Sollte je ein Bischof gegen diese Herrschaft handeln, so sollten alle Edlen und Unedlen

, Reiche und Arme, die zum Gotteshause ge hören oder Lehen von ihm haben, wider denselben der Herrschaft beistehen, und für diesen Eall aller Eide und Gelübde entbunden sein. 7. In Streitigkeiten zwischen den Leuten des Bischofes und der Herrschaft sollen beide Tbeile bei der Herrschaft von Oesterreich oder deren Hauptmann zu Tirol oder an der Etsch Recht nehmen, und nach deren Erkenntniss ohne Widerrede handeln.

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 140 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
und ihre Herrschaft nach ihrem Leben ver machen, noch irgend etwas unternehmen, was ihr, ihren Nach kommen, Land und Leuten zum Nachtheil gereichen könnte, ohne Willen und Wort (Zustimmung) ihres Hauptmanues (Vogt Ulrich von Matsch) und der vorgenannten Landherren '). 4. Ihren Hauptmann und ihre Käthe soll sie nicht entsetzen oder verkehren (ahsetzen, entlassen), ausser mit Bewilligung und Zu stimmung derselben. Geschähe es aber, dass einer unter ihnen ihr, ihren Landen und Leuten nicht nützlich wäre

, oder durch Gottes Gewalt (mit Tod) abginge, so sollen die Vorgenannten (der Haupt mann und die Käthe) mit ihrem guten Willen volle Gewalt haben, den Abgang durch eine Neuwahl zu ersetzen und die Lücke auszu füllen. Dem Neugewählten soll sie zu Allem verpflichtet sein, was in der Verschreibung festgestellt wurde. 5. Sollte ihr Hauptmann und die Käthe in ihrem Dienste oder in der Besorgung des Nutzens ihrer Lande und Leute irgend welchen Schaden leiden, und diesen ihr redlich beweisen

können, so soll sie denselben nach dem Urtheile der Käthe ersetzen, und die Erfüllung dessen, was diese darüber bestimmen, in keinerlei Weise verweigern. 6. Sie soll geloben, ihren Hauptmann und die Käthe, die Ritter und Knechte, Städte und Märkte, die Armen und die Reichen in dem Genüsse der Privilegien und Rechte, welche sie von den Markgrafen Ludwig und Meinhard und von allen ihren Vorfahren erhalten, und was sie sonst mit alter Gewohnheit hergebracht haben, nach dem Wortlaute der Briefe, welche sie darüber besitzen, bleiben lassen

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Libri
Anno:
1882
¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
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Pagina 276 di 426
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IX, 419 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,1 ; II 8.654/2,1
ID interno: 105362
des Herzogs Friedrich nach Wien zu seinen Verwandten, wurde aber dort von dem Herzoge Leopold in Gewahrsam genommen, jedoch nicht in strenger Haft gehalten 1 ). Es verstrichen zwei Jahre, ehe er in seine Diöcese wieder zurückkam. Die Verwaltung des Fürstenthums Trient übertrug Friedrich zwei Statthaltern, dem Heinrich von Rotenburg, Hauptmann an der Etsch und Burggrafen auf Tirol, welchem Bischof Georg auch das Amt und die Würde eines Hauptmanns des Bisthums Trient verliehen

4 * ), An die Stelle der Be seitigten setzte er als Statthalter und Hauptmann der Stadt Trient den Vogt Wilhelm von Matsch, und gab ihm Hans Liechtenstein und Christoph Fuchs an die Seite 3 ). Die Hauptmannschaft an der Etsch übertrug er an Leonhard von Lebenberg 6 ). Die Ruhe schien nunmehr im Lande Tirol wieder hergestellt zu sein. Herzog Friedrich verweilte den noch übrigen Theil des Jahres 1407 in Tirol* auch Herzog Ernst hielt sich den ganzen Monat August noch an der Seite seines Bruders auf; am 12. August

, damit dieser an seinem brüderlichen An- theile nicht verkürzt werde 7 ), Herzog Ernst hielt auch, wie wir gleich sehen werden, vorläufig sein gegebenes Wort. ') 01. Brandis p. 44. 2 ) J. A. Brandig p. 156, wo Heinr, v. Rotenburg 1407 zum ersten Male mit dem Titel * Hauptmann des Bisthums Trient" erscheint. 3 ) Clem. Brandts p. 47 in der Anmerkung 51 bringt die Bitte der Nons- berger um Schutz gegen die Bedrückungen des Annenbergers. 4 ) J, A. Brandts p. 162. ä ) Ladurner p. 65, 6 ) J, A. Brandts p. 167. -) ürkumd dd. Innsbruck

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Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 109 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
103 -hielt ' am 13. Juni 1449 ein jährliches Leibgeding von 200 Mark Bernern 1 ). So hoch war bis December 1449 Ansehen und Einfluss der zwei Günstlinge am Hofe Sigmunds gestiegen, dass selbst König Karl VII. von Frankreich sich an Wiguleis Gradner um Verwendung zu Gunsten seines Kammerherrn Wilhelm von Monnjpenny bei Herzog Sigmund wendete 2 ). Das folgende Jahr 1450 war reich an Gnadenertheilungen. Jakob Trapp, Hauptmann der Veste Ivano im Thale der Brenta, erhielt den Auftrag, die Burg

an den herzoglichen Rath und Hauptmann zu Fersen, Wiguleis Gradner, abzutreten; Trapp sollte später reichlich ent schädigt werden 3 ). In Vintschgau war mit Christan von Lichtenberg das Geschlecht dieses Namens zu Grabe gegangen und das Stamm schloss der Familie mit ausgedehnten Rechten und Besitzungen an dessen Tochter Barbara, Friedrichs von der Hard eheliche Hausfrau, gekommen. Herzog Sigmund brachte die weitläufigen Besitzungen an sich und überliess sie mit allen dazu gehörigen Rechten für 2000 Mark Berner

7 ), und am 12. Februar 1451 beiden Brüdern, Wiguleis und Bernhard, welch* letztem er zu seinem Hofmarschalle und zum Hauptmann der 0 Urkunde a. a. O. p. 861. *) Ohmel, Materialien I. 807. — Vergl. oben S. 81 und 85. ®) Origiaal-Coneept im Schatz-Archive, dd. S. Agatha (5. Feb.) 1450. 4 ) Urkunde ebend. 8 . Ulrichstag (4. Juli) 1450, 6 ) Burgiehner III. 888. 6 ) Nachricht in Juvavia p. 485. Urkunde iw Notizenblatt 1858 p. 418. 7 ) Urkunde iw Schatz-Archiv dd. Montag vor U. L. Frau Concept. 1450.

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Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 198 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
stehen, der Herzog der Stadt einen Hauptmann geben, dieser die Schlüssel des Adler- und St. Martin-Thores besitzen soll 4 5 ). Ebenso haben wir den urkundlichen Beweis, dass Herzog Sigmund in Betreff des Schlosses Tenno am 28. August Befehle ertheilte 6 ), und am 21. Sep tember mit Peter von Lodron wegen dessen Beziehungen zu Venedig unterhandelte 6 ). Es scheint demnach, dass dem Herzoge die volle Ver waltung der Temporalien des Hochstiftes Trient übergeben war. Dafür spricht auch die von Sigmund

am 20. September der Stadt Trient er theilte Bestätigung ihrer Privilegien; man könnte die Bestätigung ebenso gut die Ertbeilung neuer Privilegien nennen ; sie enthält das Versprechen, über die Stadt nie einen Fremden, sondern einen einheimischen, der' italienischen Sprache kundigen Edelmann zu setzen, und die Ermächti gung, von den Entscheidungen des Podestà an den Hauptmann, und von diesem an dem Herzog selbst zu recurriren; sowie auch das Verbot der Einfuhr fremder Weine 7 ). Doch den stärksten Beweis, dass

dem Herzoge die ganze Verwaltung des Pürstenthums überlassen war, lieferte Bischof Georg selbst. Hach ’) Tiroler Adler I. 2. Abth. p. 880. 2 ) Landeshauptleute etc. p. 258, TJebertheuer d. h. den Mehrertrag. ®) Bonelli, Monumenta etc. in Vindieiis Episcopi Georgii Hackii p. 410. 4 ) Trident. Archiv, Repertorium p, 688 11. 5 ) a, a. 0. p. 760 Sigmunds Auftrag an den Hauptmann von Tenno, das Schloss his zum Austrag der Verhandlungen an Niemand zu übergeben. 6 ) Urkunde dd, Trient 21. Sept. 1468 im Schatz

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