Gemeinde, des Landes, des Staates oder die gewöhnliche Mildthätigkeit vor Noch ausreichend zu schützen vermögen, besteht für die Vereine vom rothen Kreuze kein Anlass Zum Eingreisen. Insbesondere müssen Unterstützungen gegenüber einzelnen Nothleidendeu, und sei ihre Lage auch noch so gedrückt, grundsätzlich ausge schlossen bleiben. So oft dagegen zur Bekämpfung eines Nothstandes eine 'außerordentliche Privathilfe im größeren Umfange nothwendig ist, wird das „Rothe Kreuz' auch im Frieden
nicht vergeblich angerufen werden, ja es wird unter Umständen dem Hilferufe .zuvorkommen. Wir hoffen, — ungeachtet mehrfacher Enttäuschungen — dass die recht greifbaren Beweise, welche, wie bereits erwähnt, das Land Tirol von dieser Hilssthätigkeit des „Rothen Kreuzes' im Frieden empfangen hat, noch nicht in Vergessenheit ge ratheu sind und begnügen uns daher diesbezüglich mit der Feststellung der Thatsache, dass der materielle Wert der durch Vermittlung des „Rothen Kreuzes' nothleidendeu Gemeinden
und Bezirken unseres Landes Zugewendeten Unterstützungen ohne Uàrtreibung mindestens auf rund 2W.W) fl. veran schlagt werden kann. Während wir dieses schreiben, pocht die Cholera-Gefahr an die Thore unseres Reiches. Schon beim ersten Heran nahen derselben von Russland her hat sich die hohe k. k. Re gierung veranlasst gesehen, an die Oesterreichische Gesellschaft vom rothen Kreuze mit dem Ersuchen heranzutreten, für den .Fall des Auftretens und Umsichgreifens dieser verheerenden Epidemie in Oesterreich
die staatlichen Vorkehrungen besonders durch Aufbringung von Pflege-Personale und durch Bei stellung von Spitals-Requisiten unterstützen zu wollen. Es ist dies ein Beweis, dass die hohe Regierung den Wert des „Rothen Kreuzes' auch bei außerordentlichen Nothständen im Frieden wohl zu würdigen weiß.