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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 637 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
608 Das Grundbuch im allgemeinen. Hievon werden 1. die k. k. n.-ö. Statthaltern Wien, 2. Frau Anna Laber, ^ 3. die I. österreichische Sparkasse zuhanden des Herrn . . . 4. die T.—gesellschaft zuhanden des Herrn .... verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII den . . . Gutsbestandblatt. Anmerkung der Hauserbauung. Sachverhalt: Das magistratische Bezirksamt für den II. Bezirk in Wien gibt be kannt, daß dem Johann Rodler der BewohuungskonMs für das auf femer Baustelle in der Sachfengasfe

im II. Bezirk in Wien erbaute Haus erteilt wurde. L. Auf Grund der Note des magistratischen Bezirks amtes sür den II. Bezirk in Wien vom . . . Z. . . . wird dem Grundbuchsamte aufgetragen, bei der Einlage Z. 2900 im Grundbuche des II. Bezirkes in Wien sür die Baustelle I der Grnppe 0 in der Sachsengasse die Hauserbaunng und die Konskr.-Nr. 2900 in der Sachsen gasse im II. Bezirke in Wien anzumerken (ersichtlich zu machen). Hievon werden verständigt: 1. Herr Johann Rodler, 2. der Steuer- und Wahlkataster

des Magistrates der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, 3. die k. k. Steueradministration sür den II. Be zirk in Wien, 4. das magistratische Bezirksamt für den II. Bezirk, 5. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer sür den II. Bezirk in Wien. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XIH den . . . S56. Änderung der Benennung einer Straße. Sachverhalt: Der Magistrat Wien teilt dem Landesgerichte Wien mit, daß die Schwarzenbergstraße nunmehr die Benennung „Schwarzenbergplatz' erhalten hat, und daß die Häuser: Konskr

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 885 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Die Anlegung. Ergänzung und Berichtigung des Grundbuches. und des unì m v c> p M umschriebenen Trennstückes der ebenfalls bisher un Verzeichnisse über öffentliches Gut geführten Straßenparzelle 150 in der Millocker- aasse in der Katastralgemeinde Wien VI. Bezirk in das Grundbuch einschließlich einer Abschrift der diesbezüg lichen Grundbuchseinlage Z. 108 des VI. Bezirkes m Wien zur .zuständigen Prüfung mit dem Gutachten vorgelegt, daß beim k. k. Oberlandesgerichte in Wien die Unterlassung

des Richtigstellungsversahrens im Sinne heà ^ 20 Abs. 2 des Ges. vom 25. Juli 1871, RGB. Abgangsverznchms. Nr. 96. in Antrag zu bringen wäre. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III, den 30. März 1904. Bericht des Landesgericht5prasidwM5'. ^ K. k. Oberlandesgencht. Das k. k. Landesgerichtspräsidinm in Wien be richtet über die Ergänzung des Grundbuches Wien VI. Bezirk. Der belegte Bericht des k. k. Landesgerichtes Wien betreffend die Ergänzung des Grundbuches Wien VI. Bezirk wird im Sinne der 1^, 2, 20, Gesetz vom 25. Juli 1871 RGB

. Nr. 96, zur weiteren Amtshandlung mit dem Beifügen vorgelegt, daß das Landesgerichtspräsidium bezüglich des Unterbleibens der Einleitung des Richtigstellungsversahrens der An sicht des Gerichtshofes zustimmt. Vom Präsidium des k. k. Landesgerichtes Wien, den 5. April 1904. Das Oberlandesgericht beMà dak das Richtigstellungsverfahren zu unterbleiben habe. D. An das k. k. Landesgericht Wien, Abt. XX. <Da aus den mit dem Berichte des Präsidiums des k. k. Laudesgerichtes in Wien vom 5. April 1904 Mas. —. vorgelegten

Akten hervorgeht, daß die in dem dem Bertrage àà Wien den 6. März 1904 beigehefteten Plane in der rot lasierten Figur mit den Buchstaben a v e ä s k Z K s. dargestellte Grundfläche einen Teil eines in keinem öffentlichen Buche inne- liegenden Ztraßengrundes in der Dreihnfeisengasse im

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 404 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Z 41. Das Simultanpfandrecht. 98. 376 Z. Herr Josef Motawa als Verpflichteter unter Anschluß einer Ausfertigung des Schriftsatzes. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. X den . . . Bestellung einer Simultanhypothek für einen Kredit und Bestellung einer weiteren Nebeneinlage für einen Teil dieses Kredites. Sachverhalt: Die Firma Mandl à, Jeiteles schreitet um Einverleibung des Simultan pfandrechtes für ihre Forderungen aus dem dem Ferdinand Ender gewährten Kredite bis zum Höchstbetrage von 4vl

).M<Z X auf das Haus Konskr.-Nr. LLM des I. Bezirkes in Wien als Haupteinlage und auf das Haus Konskr.-Nr. 96 des III. Bezirkes in Wien als Neben einlage und bis zur Höhe von 5V.00V X auch auf das Haus Konskr.-Nr. 3l>7 des IV. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage ein. Eigentümer der Häuser ist Ferdinand Ender. L. Anf Grund der Pfandbestellungsurkunde ^ àà Wien den 2. April 1903 wird 1. die Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf das Hans auf der Fifcherstiege Koufkr.-Nr. uud Einlage Z. 2680 des I. Bezirkes in Wien

und aus das Haus in der Salesianergaffe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 96 des III. Bezirkes in Wien für die aus dem von der Firma Mandl à Jeiteles dem Ferdinand Euder gewährten Kredite entstehenden Forderungen bis zum Hochstbetrage vou 350.000 X, 2. die Einverleibung des Simultanpsandrechtes auf das Haus auf der Fischerstiege Koufkr.-Nr. und Einlage Z. 2680 des I. Bezirkes in Wien, auf das Haus in der Salesianergasfe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 96 des III. Bezirkes in Wien und auf das Haus in der Wieu- straße

Koufkr.-Nr. und Einlage Z. 307 des IV. Bezirkes in Wien für die aus dem vou der Firma Mandl & Jeiteles dem Ferdinand Ender gewährten weiteren Kredite ent stehenden Forderungen derselben bis zum Hvchstbeetrag von 50.000 X bewilligt und aà 1 und 2 die Anmer kung, daß die Einlage Z. 2680 des I. Bezirkes in Wien - > - als Haupteinlage und die übrigen Einlagen als Neben einlagen zn dienen haben, verordnet. Hievou werden 1. Herr Or. Julius G. als mittels Vollmacht ääo. Wien den 10. Jänner 1903

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 673 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
644 Das Grundbuch im allgemeinen. 3. Herr Michael Zettl unter Anschluß der Ori-- ginalbeilagen und L, 4. die k. k. Steueradministration fur den IV. Be zirk in Wien, 5. der k. k. EvidenZhaltungsgeometer Herr . . . unter Anschluß einer Plankopie, 6. die Gemeinde Wien zuhanden des Bürger meisters Herrn . . . 7. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien. 8. das magistratische Bezirksamt für den IV. Be zirk in Wien. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII den . . . Ä75. Abtrennung eines Teiles

einer Parzelle als Straßengrmd mit Zustimmung der Pfand gläubiger. Sachverhalt: Bernhard Haller verkauft der Kommune Wien einen Teil von der Arca seines Hauses in der Färbergasse. Die Kommune Wien schreitet um die Abschreibung 'des Straßengrundes ein. Die beiden Pfandgläubiger willigen in die lastenfreie Abschreibung ein. Stand des Grundbuches: Grundbuch des I. Bezirkes in Wien. Haus in der Färbergasfe Konflr.-Nr. und Einlage Z. 20». Katastralparzelle 441 Bauarea. Lasten: Postz. 16. Das Pfandrecht

für die Forderung des Albert Dengler im Betrage von 60.000 X samt k°/<> Zinsen, 6°/g Verzugszinsen und der Kaution per 4000 X einverleibt. Post. 17. Das Pfandrecht für die Forderung des Vinzenz Ellinger im Betrage von 12.000 X famt Zinfm und Kaution per 600 X einverleibt. L. Ans Grnnd des Vertrages à àà Wien den 12. März 1900 und des angehefteten Situations planes, dann der Freilassungserklärungen L àà Graz den 16. April 1900 nnd L àà Wien den 20. April 1900, wird die lastenfreie Abschreibung der im Plane

mit den Buchstaben a. d e à a. umschriebenen, gelb lasierten Grundfläche von der Area des Hauses iu der Färbergafse Kouskr.-Nr. und Einlage Z. 200 des I. Bezirkes in Wien Parzelle 441 als öffentlicher Straßengrund bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Die Kommune Wien znhanden des Bürger meisters Herrn . . . unter Anschlich der Original-- beilagen à, L und O,

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 401 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
372 Das Grundbuch im allgemeinen. 94. A«sdchtnmg des Singularpsandrcchtes aus eine Einlage bei demselben Gerichte. Sachverhalt: Der Schuldner Rudolf Alt bestellt dem Bernhard Weidinger für dessen bereits auf Anteilen des Hauses in der Alserftraße Konskr.-Nr. 5! 4 des IX. Bezirkes in Wien hastende Forderung von 86V T samt Anhang als weitere Hypothek das Haus in der Lenaugasse Konskr.-Nr. 77 im VIII. Bezirke in Wien. L. Aus Grund der Pfandbestellnngsurknnde à. àà Wien den 10. Oktober 1900

wird die Ein verleibung des Pfandrechtes auf das Haus in der Leuaugasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 77 des VIII. Bezirkes in Wien für die bereits auf den dem Rudolf Alt eigentümlichen ^ Anteilen des Hanfes in der Alserstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 514 des IX. Bezirkes in Wien in L! Postz. 27 haftende Forderung des Bernhard Weidinger im Betrage von 860 X famt Zinsen und der Kaution für Neben gebühren im Betrage von 80 X bewilligt nnd in beiden Einlagen die Anmerkung der Simnltanhaftnng sowie die Anmerkung

, daß die Einlage Z. 514 des IX. Bezirkes in Wien als Haupteinlage und die Einlage Z. 77 des X. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage zu dienen habe, angeordnet. Hievon werden 1. Herr Rudolf Alt, 2. Herr Bernhard Weidmger unter Anschluß der Originalbeilage ^ verstandigt. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. XI den . . . 'Ausdehnung des SmgàrpMdrechtes ans eine Einlage bei einem anderen Gerichte. Sachverhalt: Auf dem Hause des Peter Fellner in Währing haftet das Pfand recht für die Forderung des Arnold Danninger

im Betrage von 1800 X samt Anhang. Peter Fellner bestellt für diese Forderung als weitere Hypothek das Haus in der Liechtenstein straße in Wien. Arnold Danninger schreitet um Einverleibung des Pfandrechtes auf das letztgenannte Haus bei dem Landesgerichte Wien ein; aus dem vorgelegten Schuldscheine ist zu ersehen, daß diese Forderung bereits auf dem Haufe in Wahring haftet. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 17. Dezember 1900 und der Pfandansdehmmgs- erklärnng L cläo. Wien dm 3. März 1901 wird

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 485 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
456 Das Grundbuch im allgemeinen. 171. Löschung des Simultanpsandrechtes nur von der Haupteinlage. Bestellung einer neuen Haupteinlage und Übertragung der bestehenden Eintragnngen in die neue Hcmptmllage. Sämtliche Einlagen bei demselben Gerichte. Sachverhalt: Gustav Peitler als Hauseigentümer schreitet um die Löschung des Pfandrechtes für die Forderung des Alois Zeller im Betrage von 6000 X, jedoch nur von der Haupteinlage, dem Hause Konskr.-Nr. 612 des I. Bezirkes in Wien, ein. Der Afterpfand

- gläubiger hat die Freilassungserklärung mitgefertigt.^) Grundbuchsstand: Haus am Neuen Markt Konskr.-Nr. und Einlage Z. 612 des I. Bezirkes in Wien. L Postz. 2 Haupteinlage. Das Pfandrecht für die Forderung des Christoph Weigl im Betrage von 6000 samt 5°/y Zinsen und Kaution per 200 X einverleibt. L Postz. 4/sà 2. Die Simultanhaftuug mit den Häusern in der Zirkusgasse Konskr.- Nr. und Einlage Z. 813 des II. Bezirkes in Wien und in der Beatrixgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 161 des III. Bezirkes in Wien

als Nebeneinlagen angemerkt. 0 Postz. 8/s,à 2. Die Übertragung der Forderung des Christoph Weigl per 6000 T samt »o/g Zinsen und Kaution Per 200 X an Alois Zeller einverleibt. 0 Postz. 10/sL 2. Auf der Forderung Postz. 2 das Pfandrecht für die Forderung des Franz Wagner per 400 X samt 6^ Verzugszinsen einverleibt. V. Auf Grund der Freilassungserkläruug ^ «là Wien den 15. September 1900 wird die Einverleibung der Löschung des auf dem Hanse am Neuen Markt Konskr.-Nr. und Einlage Z. 612 des I. Bezirkes in Wien

in 0 Postz. 2, 4 und 8 als Haupteinlage und auf den Häusern in der Zirkusgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 813 des II. Bezirkes in Wien und in der Beatrixgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 161 des III. Bezirkes in Wien als Rebeneinlagen für die Forderung des Alois Zeller im Betrage von 6000 X samt Anhang einverleibten Simnlianpfandrechtes, jedoch nur von der Haupteinlage, dem Hause Konskr.-Nr. und Einlage Z. 612 des I. Bezirkes in Wien, bewilligt, als neue Haupteinlage die Einlage für das Haus Konskr

.-Nr. und Einlage Z. 813 des II. Bezirkes in Wien bestellt und dem Grund buchsamte die Übertragung der in der bisherigen Haupt einlage bestandenen Eintragnngen ans die neue Haupt einlage, sowie die Anmerkung der neuen Haupteinlage bei der Nebeneinlage, dem Hause Konskr.-Nr. und Ein lage à 161 des III. Bezirkes iu Wien verordnet. Hievon werden verständigt: 1. Herr Alois Zeller,

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 644 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Z 84. Löschung der Anmerkungen. 364—AH?. 615 Diese Abweisung ist anzumerken. Das Gesuch ist dem Einschreiter zurückzustellen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III der . . . Z6«. Löschung ber Anmerkung der Abweisung. Sachverhalt: Das Grundbuchsamt berichtet, daß gegen den über das Gesuch des Theodor Groll durch vr. Josef H. wegen Einverleibung des Eigentumsrechtes auf das Haus in der Blutgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 101L des I.Bezirkes in Wien erflossenm abweis- lichen Beschluß

vom 14. November 190V GZ. —, angemerkt in V Postz. 5, welcher dem ge nannten Vertreter am 3. Dezember 1900 zugestellt worden ist, ein Rekurs nicht eingebracht wurde. L. Die Löschung der in der Einlage des Hauses in der Blntgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1012 des I. Bezirkes in Wien in L. Postz. 5 angemerkten, nun mehr rechtskräftigen Abweisung vom 14. November 1900 GZ. — wird verordnet, wovon Herr vr. Josef H. als Vertreter des Herrn Theodor Groll verständigt wird. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. III

den . . . Löschung der von einem anderen Gerichte verfügten Anmerkung der Abweisung. Sachverhalt: Das Grundbuchsamt berichtet, daß gegen die infolge Ersuchens des k- k- Handelsgerichtes Wien vom IS. Juni 1900 GZ. — mit Beschluß vom 20. Juli 1900 ^Z- in L! Postz. 31 verfügte Anmerkung der Abweisung des Gesuches des Hermann Troll durch Dr. Julius W. wegen Einverleibung des exekutiven Pfandrechtes auf das Haus am Neischmarkt Konskr.-Nr. und Einlage Z. 2017 des I. Bezirkes m Wien, dem Gesuchsteller am 7. August 1900

zugestellt, ein Rekurs nicht eingebracht wurde. L. Dem k. k. Handelsgerichte Wien zur Bekanntgabe, ob der abweisliche Beschluß vom 15. Juni 1900 GZ. — bereits in Rechtskraft erwachsen ist und daher die Anmerknng dieser Abweisung in der Einlage des Hau ses am Fleischmarkt Konskr.-Nr. und Einlage Z. 2017 des I. Bezirkes in Wien in L! Postz. 31 gelöscht wer den kann. K. k. Landesgericht Wien, Abt. V den .... Das Handelsgericht Wien teilt mit, daß der abweisliche Beschluß in Rechtskraft er wachsen

ist. L. Über Mitteilung des k. k. Handelsgerichtes Wien vom 30. Oktober 1S00 GZ. —, daß dessen Beschluß

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 373 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
344 Das Grundbuch im allgemeinen. Exekutionsgericht. Beschluß mit einer Ausferti- Exemplares des Schriftsatzes und der Beilage ^ in gung des Schriftsatzes dem àschrift und Abschrift ersucht. Exekutionsgerichte Wien als Uls Exekutionsgericht hat das k. k. Exekutions gericht Wien einzuschreiten. K. k. Handelsgericht Wien, Abt. X den V. Der Vollzug der mit vorstehendein Beschlüsse be willigten grundbücherlicheu Eintragung wird angeordnet. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Julius

B. als Machthaber des Herrn Albert Ed er unter Anschluß des Urteiles im Original, 2. der Verpflichtete Herr Georg Waller unter angegebenen Ausfertigungen . ^ ' ^ < -c..- - und Beilagen. Anschluß einer Ausfertigung des Schriftsatzes, 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. VIII den . . . Zustellungsverfügung: Beschluß den unter 1- Genannten mit den dort M. Zwangsweise Psandrechtsbegründimg durch Einverleibung des Pfandrechtes wegen rückstäMgcr Steuern und Konununalbeiträge. Sachverhalt

: Eigentümer der Realität ist Peter Deimel. L. Auf Grund des Rückstandsausweises à des Steuer- amtes der Stadt Wien vom 15. Dezember 1900 Z. — wird in der Rechtssache der k. k. Finanzprokuratur in Wien in Vertretung des k. k. Ärars und der Kommune Wien wider Herrn Peter Deimel wegen 1004 X 14 Ii und 231 X 74 Ii dem k. k. Ärar und der Kommune Wien die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechts begründung durch bücherliche Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Liechtensteinstraße Konskr

.- Nr. nnd Einlage Z. 373 im Gruudbuche des IX. Be zirkes in Wien lì) für die vollstreckbare Erwerbsteuerforderung des k. k. Ärars im Betrage von 1004 X 14 li samt 5'/g Verzugszinsen seit 1. August 1900, k) für die vollstreckbare Forderung der Kommune Wien an Kommunalsteuerbeiträgen im Betrage von 231 X 74 Ii bewilligt. Als Exekutionsgericht hat das k. k. Exekutions gericht Wien einzuschreiten.

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 671 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
tzà2 - Das Grundbuch im allgemeinen. 5. die .Gemeinde Wien zuhanden des Bürger meisters Herrn . . . 6. der Steuer- und Wahlkataster des Magistrates Wien, 7. das magistratische Bezirksamt für den VII. Bezirk, 8. das k. k. Zeutraltaxamt mit dem Beifügen, daß eiue Abschrift des Vertrages am 15. Jänner 1901 dort überreicht wurde. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII dm . . . A73. Abschreibung eines Teiles einer Parzelle als Straßcngmud. Sachverhalt: Julius Benesch ist Eigentümer des Hauses Konskr

.-Nr. 17 am Juden- Platz im I. Bezirk in Wien, Katastralparzclle 171, Banarea, Er verkauft der Kommune Wien eine kleine Grundfläche, welche mit den Buchstaben k 1) c, » bezeichnet ist, zur Erweite rung des Judenplatzes (Straßenparzelle 90). Julius Benesch bringt das Abschreibungs- gesuch ein. Das Haus ist unbelastet. L. Auf Grund des Kaufvertrages ^ àà Wien den 22. Oktober 1900 und des angehefteten Situations planes wird die Abschreibung der im Plane gelb lasierten, mit den Buchstaben a d o a. umschriebenen

Grundfläche von der Einlage des Hauses am Juden platz Konskr.-Nr. und Einlage Z. 17 des I. Bezirkes iu Wien, Katastralparzelle 171, als öffentlicher Straßen- gruud bewilligt. Hievon werdeu verständigt: 1. die Kommune Wien zuhanden des Bürger meisters Herr« . . ., 2. Herr Julius Benesch unter Anschluß der Originalbeilage 3. die k. k. Steueradministration für den I. Bezirk in Wien, 4. der k. k. Evideuzhaltungsgeometer Herr . . . uuter- Anschluß einer Plaukopie, 5. der Steuer- uud Wahlkataster

des Magistrates Wien, 6. das ?. k. Zmtraltaxamt uuter Anschlich einer Vertragsabschrist. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. XII den . . .

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 923 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
894 Die Anlegung, Ergänzung und Berichtigung des Grundbuches. 337. Vereinigung des Gutàstaàs zweier Einlagen. Sachverhalt: Das Grundbuchsami berichtet, daß um die im Anmeldungsbogen dargestellte Vereinigung der Parzelle 340 im Grundbuche des I. Bezirkes in Wien, Einlage A- 50 und der Parzelle 353 im Grundbuche des I. Beziries in Wien, Einlage Z. 56 in der Einlage Z. 50 noch nicht angesucht wurde. Eigentümer beider Einlagen ist Bernhard Jaitner. ^ Über Bericht des Grundbuchsamtes

, daß um die im Anmeldungsbogen Nr. dargestellte Ver einigung der Parzelle 340 im Grundbuche des I. Bezirkes in Wien, Einlage Z. 50, und der Parzelle 353 im Grund buche des I. Bezirkes in Wien, Einlage Z. 56, noch nicht angesucht wurde, wird gemäß HZ 11 und 13 des Gesetzes vom 23. Mai 1883, RGB. Nr. 83 Herr Bernhard Jaitner aufgefordert, bis 15. August 1901 um die gruudbücherliche Zuschreibuug des Gutsbestandes der Einlage Z. 56 zum Gutsbestaude der Einlage Z. 50 einzuschreiten. Hievou wird Herr Bernhard Jaitner verständigt

. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XX, den ... . in Dagegen kann der Besitzer einer Realität, auf welcher mehrere Häuser erbaut wurden, nM Verhalten werden, für jedes dieser Häuser eine eigene Grundbuchsemlage zu erwirken. Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. Juni 1889, Z. gi64- Der Magistrat Wien hat das Landesgericht Wien verstandigt, daß für die von Josef W. aus der im Grundbuche des III. Bezirkes Einlage Nr. -, inliegenden Realität erbauten vier, durch eigene Aeuermauern getrennten selbständigen

Käufer die ^)rientierungsnunrmern be-° stimmt wurden, daß für jede dieser vier Baustellen von dem Eigcntümer eine eigene Grund buchseinlage zu erwirken ist und daß als Konskriptionsnummer für jedes der vier Häuser die Grundbuchseinlagenummer der Baustelle, auf weicher das betreffende Haus steht, zu gelten hat. Das Landesgericht Wien hat den Eigentümer dieser Realität ausgefordert, zum Zwecke der Regulierung des Grundbuches um die Durchführung der Trennung dieser Realitäten bis zum anzusuchen

. Dem vom Eigentümer gegen diese Aufforderung eingebrachten Rekurse hat das Oberlandesgericht Foige gegeben und verordnet, daß die Note des Magistrates Wien lediglich aufzubehalten sei, weil für die in der Note bezeichneten vier Häuser noch Eine Katastralparzelle besteht, daher eine Inkongruenz des Grundbuches mit dein Steuerkaiaster E 11 des Ges. vom 23. Mai 1883, RGB. Nr. 83) nicht zu erkennen ist und dermalen weder ein nach 42 und 43 desselben Gesetzes, noch ein nach A 3 deA Ges. vom 23. Wgi 1883, RGB

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 270 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
8 28. Begriff der Reallast und Erfordernisse zur Eintragung. A8—4R. 40. Eigentumsrecht und Widmung einer Parzelle als Garten. Eigentümer des Vorgartens ani Schwarzenbergplatz in Wien ist der Wiener Stadt erweiterungsfond. Derselbe verkauft diese mit der Bezeichnung „Vorgarten' im Grnndbuche inneliegende Parzelle 1989 unter der Bedingung, daß sie für immer als Vorgarten benützt Verde, an Karl Medinger. Der Käufer Karl Medinger schreitet um die Einverleibung des Eigentumsrechtes

und der diesfälligen Reallast ein. L. Auf Grnnd des Übereinkommens .V ääo. Wien den 24. Juli 1903 wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf den im Grundbuche des I. Bezirkes in Wien unter Ein lage Z. 1320 als Parzelle 1929 inneliegeuden Vor garten vor dem Hause am Schwarzeubergplatz Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1316 des I. Bezirkes in Wien für Karl Medinger, 2. die Einverleibung der Verbindlichkeit der immerwährenden Verwendung und bloß privaten Be nützung der Parzelle 1929 als Vorgarten in dieser Einlage

als Reallast zugunsten des Wiener Stadt- erweiternngsfonds bewilligt. Hievon werden 1. die k. k. Finanz-Prokuratur in Wien uos. des Wieuer Stadterweiteruugsfonds, 2. Herr Karl Medinger unter Anschluß der Originalurkunde 3. das k. k. Zentraltaxamt mit dein Beifügen, daß eine Vertragsabschrist am 27. Juli 1903 dort überreicht wurde, 4. der k. k. Evidenzhaltllngsgeometer für den I. Bezirk in Wien Herr .... 5. der Stener- und Wahlkataster des Magistrates Wien verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII

den ... . II. Bestellung einer Rente als Reallast. Paul Lecher, Besitzer des Hauses am Ballplatz Konskr.-Nr. 219 des I. Bezirkes in Wien, bestellt für Moriz Kromer eine jährliche Rente von 1209 X. L. Auf Grund der Urkunde à 6à Wien den 21. Dezember 1903 wird die Einverleibung der Ber- Bartsch, Das ii. a. Grundbuchs,,esèlz. Z. Aufl. 16

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 669 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
640 Das Grundbuch im allgemeinen Stand des Grundbuches: 1. Haus in der Alleegasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 416 des IV. Bezirkes in Wien. Kat. Parz. 115 Bauarca. Kat. Parz. LIO Garten. Eigentümer Gottfried Weiner. Unbelastet. 2. Haus in der Taubstummengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1023 des IV. Bezirkes in Wien. Kat, Parz. 703 Bauarea. Eigentümer Ludwig Koller. Unbelastet. L. Auf Grund des Kaufvertrages L. àà Wien den 8. Oktober 1900 und des augehefteten Plaues wird 1. dem Grundbuchsamte

die Unterteilung der Parzelle 240 im IV. Bezirke in Wien in die Parzelle und in die im Plane mit den Buchstaben ^ d e à s umschriebene, in roter Farbe dargestellte Grund fläche als Parzelle (°^/„) verordnet uud sohin 2. die Abschreibung der Parzelle von der Einlage des Hauses in der Allee gasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 416 des IV. Bezirkes in Wien und deren Zuschrei- bung zum Gutsbestaude des Hauses in der Taubstummengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1023 des IV. Bezirkes in Wien bewilligt. Hievon

werden verständigt: 1. Herr Gottfried Weiner, 2. Herr Ludwig Koller unter Anschluß der Qrigmalbeilage 3. die k. k, Steueradministration für den IV. Bezirk in Wien, 4. der k. k. Evidenzhaltnngsgeometer Herr . . . unter Anschluß eitler Plankopie, 5. die Gemeinde Wien zuhanden des Bürger meisters Herrn . . . ., 6. der Steuer- und Wahlkataster des Magistrates Wien, 7. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß eilt er amtlich zu beglaubigenden Vertragsabschrist. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. XII den . . .

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 453 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
424 Das Grundbuch ini allgemeinen. in Wien in 0 Postz. 3 für Anna Brünner einverleibten Dienstbarkeit der Wohnung bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Frau Emma Wunderer unter Anschluß der Originalbeilage à., 2. das k' k. Bezirksgericht Innere Stadt I in Wien als Abhandlungsbehörde nach der am 5. März 1903 verstorbenen Anna Brünner mit dem Ersuchen, den mitfolgenden Beschluß dem dort erbserklärten Erben nach Anna Brünner zustellen zu lassen und den von dem Erben eigenhändig gefertigten

Zustellungsschein unter Bestätigung, daß die auf dem Zustellungsscheine gefertigte Person dort als Erbe aus gewiesen ist, einzusenden; 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. II den . . . 14Ä. Löschung einer Rcallast. Sachverhalt: Auf dem der Anna Perger gehörigen Hause haftet die Verbindlichkeit zur Herstellung des Trottmrs als Reattaft zugunsten der Kommune Wien. Anna Perger schreitet auf Grund der Löschungserklärung der Kommune Wien um Löschung dieser Reallast ein. L. Auf Grund

der Löschungserklärung ^ cìà Wien den 25. Dezember 1903 wird die Einverleibung der Löschung der auf dem Hause in der oberen Augartenstraße Kons kr.--Nr. und Einlage Z. 624 des H. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 3 Zugunsten der Kommune Wien als Reallast haftenden Verbindlichkeit zur Herstellung des Trottoirs bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Die Kommune Wien Zuhanden des Bürger meisters Herrn , 2. Frau Anna Perger unter Anschluß der Originalbeilage K. k. Landesgericht Wien, Abt. II den ... §50. Löschung

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 888 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
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H 121. Ergänzung des Grundbuches. 34l>. 859 Die zuzuschreibende Grundfläche bildet einen Teil der Straßenparzelle 18t) am Franz Josefs-Kai. Dieses Gesuch wurde sofort ohne weitere Erhebungen durch das Landesgerichtsprä-- sidium dem Oberlandesgerichte mit dem Antrage auf Unterlassung der Einleitung des Richtigstellungsverfahrens vorgelegt. Erledigung des Oberlandesgerichtes: An das k. k. Landesgericht Wien, Abt. XX. <Da aus den mit dem Berichte des Präsidiums des k. k. Landesgerichtes in Wien

vom 23. Februar 1904, Präs. —, vorgelegten Akten hervorgeht, daß die in dem dem Vertrage àà Wien den 8. Jänner 1904 beigehefteten Plane in der rot lasierten Figur mit den Buchstaben L d KL dargestellte Grundfläche einen Teil eines in keinem öffentlichen Buche inne- liegenden Straßengrundes am Franz Josefs-Kai Katastral- parzelle 180 bildet, von welchem füglich angenommen werden kann, daß darauf dritten Personen keinerlei dingliche Rechte Zustehen, beschließt das k. k. Ober landesgericht Wien auf Grund

des ß 20 des Gesetzes vom 25. Juli 1871 RGB. Nr. 96, daß die Ein beziehung dieses Treunstückes in die Area des Hauses Konskr.-Nr. 52 Kat. Parz. 421 im Gutsbestandblatte der Einlage Z. 52 des Grundbuches des I. Bezirkes in Wien mit der Wirksamkeit vom 7. März 1904 angemerkt werden kann, und daß in Ansehung derselben das Richtigstellungsverfahren zu unterbleiben habe.>> '/. Die Akten folgen in '/. zurück. K. k. Oberlandesgericht Wien, Abt. I, den 7. März 1904. Verfügung des Landesgerichies Wien

. L. Das k. k. Oberlandesgericht Wien hat mit Erlaß vom 7. März 1904 GZ. — nachstehendes eröffnet: <ve8Lridàr aus dem vorstehenden Erlasses Auf Grund des Gesuches GZ. —, des Ver trages àà Wien den 8. Jänner 1904, des an gehefteten Planes, der Freilasfungserkläruug L, àà Wien, den 10. Jänner 1904, und des Dekretes des

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1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 481 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
452 Das Grundbuch im allgemeinen. 166. Löschung des Simultanpsandrechtcs nur von der Haupteinlage, so daß die Neben- emlage als SingularhYPothek bestehen bleibt. Einlagen bei demselben Gerichte. Sachverhalt: Auf den dem Franz Wallisch gehörigen Häusern im I.und II. Bezirke in Wien haftet das Simultanpfandrecht, und zwar auf dem Hanfe im I. Bezirke als Haupt einlage für die Forderung des Heinrich Scholz per 12.000 X samt Anhang. Letzterer gibt die Bewilligung, daß das Pfandrecht

von der Haupteinlage gelöscht werde. L. Auf Grund der Löschungserklärung ^ dà Wien den 12. Dezember 1900 wird die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Teinfaltstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 12 des I. Bezirkes in Wien als Haupteinlage in 0 Postz. 14 und auf dem Hause in der Praterstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 100 des II. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage für die Forderung des Heinrich Scholz im Betrage von 12.000 X samt Anhang einverleibten Simultan pfandrechtes, jedoch bloß

von der Haupteinlage bewilligt und der Vollzug dieser Löschung in der Haupteinlage ^), die Löschung der Bezeichnung „Neben einlage' in der Einlage Z. 100 des II. Bezirkes in Wien und die Löschung der Anmerkung der Simnlton- hastung in beiden Einlagen verordnet. Hievon werden verständigt: 1. Herr Heinrich Scholz, 2. Herr Franz Wallisch unter Anschluß der Ori ginalbeilage ä., K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . 5) Bestehen in der Haupteinlage weitere Eintragungen, wie Afterpfandrechte, Übertragungen usw

., so ist noch beizusügen: „nnter Übertragung der in der Haupteinlage bestehenden Eintragungen nämlich ... auf die Einlage Z. 100 des II. Bezirkes in Wien.' 167. Löschung des Simultanpsandrechtcs nur von der Haupteinlage, so daß die Neben- àlage als Singularhypothek bestehen bleibt. Einlagen bei verschiedenen Gerichten» Sachverhalt siehe Beispiel 164. V. Auf Grund der Löschungserklärung à, àà Wien den 1. März 1904 wird die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Babenbergerstraße Konskr.-Nr. und Einlage

Z.' 1600 des I. Bezirkes in Wien in l? Postz. 6 als Haupteinlage und auf dem Hause in Pottenstein Konskr.-Nr. 32, Grundbuch der Gemeinde

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1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 563 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
534 Das Grundbuch im allgemeinen. Wilhelm Helmer auf dem Hause in der Tulpengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z- 112 des VIII. Bezirkes in Wien bewilligt. Hievon wird Herr Joses Helmer als Vater und gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Wilhelm Helmer unter Anschluß der Originalbeilage verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . S09. Annmkmlg des Witwenstandes» Sachverhalt: Anna Mayer ist im Grundbuche als Eigentümerin eingetragen, sie hat sich nachträglich mit Robert Oberndorfer

verehelicht und schreitet, nachdem ihr Gatte bereits gestorben ist, um Eintragung ihres richtigen Namens ein. B. Aus Grund des Trauungsscheines à der Pfarre Wieden „zu den heiligen Schutzengeln' in Wien àà 10. Mai 1900 und des Totenscheines V der Pfarre St. Ulrich in Wien àà 8. November 1903 wird die Anmerkung: „verwitwete Oberndorfer' bei der Einverleibung des Eigentumsrechtes der Anna Mayer auf dem Hause in der Großen Neugasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 824 des IV. Bezirkes in Wien.bewilligt. Hievon

wird Frau Anna Oberndorfer unter Anschluß der Originalbeilagen ^ und L verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . sà Anmerkmg der Identität des Eigentümers?) Sachverhalt: Das Haus Konskr.-Nr. 360 aus dem Wildpretmarkte tn Wien gehört zu ^ der Marie Kern zufolge Einantwortung des Handelsgerichtes Wien vom 12.Mai 1894 A. — nach Josef Kern und zu ^ der Karoline Marie Erl, geborenen Kern, auf Grund der Einantwortung des Landesgerichtes Wien vom 21. Oktober 1901 GZ. — nach Charlotte Kern. Marie

Erl geborene Kern bittet unter Beibringung ihres Taus- und Trauungsscheines um Zusammevziehung der obigen, ihr gehörigen Anteile. V. Ans Grund des Taufscheines der Pfarre Neudek vom 24. August 1834 und des Trauungs scheines Z der Pfarre „zu den neun Chören der Engel' Am Hof in Wien vom 27. Februar 1900 wird die Anmerkung des der Marie Kern durch Verehelichung zukommenden Namens Erl bei der Einverleibung ihres Eigentumsrechtes, aus Anteil des Haufes am Wild-

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 666 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
werden, also der Veräußerer, die Paudgläübiger, die Servituts- und sonstigen Berechtigten zu verständigen. Ferner ist der Einschreiter von der Erledigung seines Gesuches zu verständigen, da dieser an dem Schicksal seines Gesuches interessiert ist und ihm anch die Beilagen seines Gesuches der Regel nach zurückzustellen sind. Nach Vorschrift des Z 123 Z. 5 GG. ist von jeder Ab- und Znschreibnng bezüglich einer Liegenschaft auch die Znr Führung des Katasters berufene Behörde, also das Steueramt, in Wien die Steueradministra

die für das Gebührenbemessungsamt bestimmte Plankopie (ß 1 Ges. vom 23. Mai 1883 RGB. Nr. 82) anzuschließen ist, Infolge Erlasses des OLG. Wien vom 20. März 1894 Z. 3495 -) ist von sämtlichen im Stadtgebiete Wien über die Teilung oder Abschreibung von Grundteilen ergehenden Grundbuchsbescheiden eine amtliche Verständigung an die Gemeinde der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien zuhanden ') JMV. vom 27. September 1887 Z. 15.119 Abs. 1 JMVB. Nr. 31 und fiir Tirol JMV. vom 6. Jänner 1899 Z. 31.4,0 ex 1898, H 17, JMVB. 18S9

Nr. 1 (Erlaß des OLG. Präs. Wim vom 16. Juni 1883 Z. 5069 und vom I.Oktober 1883 Z. 7546. ') Der Erlaß lautet im wesentlichen: Über den vom Präs. des LG. Wien erstatteten Bericht bezüglich des Vorganges bei Bewilligung und Durchführung von Grundteilungen im Stadtgebiete von Wien ist von diesem OLG- der Beschluß gefaßt worden, daß von allen die Abschreibung von Grundteilen betreffenden Bescheiden die Kommune Wien zuhanden des Bürgermeisters verständigt werde. Das IM. hat mit Erlaß vom 28. Februar 1894

demnach die Verordnung zu erlassen, daß von sämtlichen im Stadtgebiete Wien über die Teilung oder Abschreibung von Grundteilen ergehenden Grundbuchsbescheidcn eine amtliche Verständigung an die Gemeinde Wien zuhanden des Bürgermeisters ausgefertigt werde.

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 407 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
378 Das Grundbuch im allgemeinen. Konskr.-Rr. und Einlage Z. 98 des III. Bezirkes in Wien für die Forderung des Georg Leder im Betrage von 12.000 I< samt 5^/^ Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 300 X bewilligt und die Anmerkung, daß die Einlage Z. 37 des I. Bezirkes in Wien als Haupteinlage und die Einlage Z. 98 des III. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage zu dienen habe, angeordnet. Hievon werden 1. Herr Georg Leder unter Anschluß der Ori ginalbeilage 2. Herr Berthold Jeckl

, 3. Herr Johann Pamv) 4. das k. k. Zentraltaxami, dieses mit dem Bei fügen verständigt, daß eine Abschrift der Urkunde ^ dori am 20. Februar 1900 zur Gebnhrenbemessung vorgelegt wurde. K. k. Landesgericht Wien, Abt. IV den .... Tie Anführung der Nebeneinlagen ist nicht notwendig. H 112 GG. -) Wäre das Haus im IH. Bezirke im Gesuche zuerst genannt, so müßte die Einlage für dieses Haus als Haupteinlage und die Einlage sür das Haus im I. Bezirke in Wien (die Haupteinlage für die Forderung von KW0

X) als Nebeneinlage bestellt werden. Das Haus in Nußdorf als Neben einlage für die 6000 X kommt hier nicht in Betracht, -weil das Afterpfandrecht nur in der Haupteinlage einzutragen ist. ^ Z 123 Z. A GG, INA. Simultanpfandrccht ans verschiedene Frilchtgenußrechte. Sachverhalt: Albert Dangl, welchem auf dem Haufe des Bernhard Fried im II. Bezirke in Wien und auf dem Haufe des Konrad Genz im IV. Bezirke in Wien das Fruchtgenußrecht zusteht, verpfändet diefe beiden Frnchtgenußrechte dem Daniel Jahn für ein Darlehen

von 6000 X famt Nebengebühren. Daniel Jahn schreitet um Pfandrechtseinverleibung ein. V. Auf Grund der Pfandbesiellungsurknnde «là Brünn den 24. Dezember 1900 wird die Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf das für Albert Dangl auf dein Hause in der Zirkusgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 217 des II. Bezirkes in Wien in 0 Poftz. 16 haftende Fruchtgenußrecht und auf das für Albert Dangl auf dem Hause in der Preßgasse Konskr.-Nr. uud Einlage Z. 722 des IV. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 3 haftende

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 582 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
§ 71. Anmerkung des Gesuches bis zum Einlangen des Originals. AA5, AA6. 55Z (S. 86) gesagt. Jedenfalls muß der Einschreiter den Inhalt soweit bescheinigen, als nötig ist, nm dem Richter die Überzeugung von der Znlässigkeit der Ein tragung zu ermöglichend) Anmerkung des Gesuches bis zum Einlangen der Originalurkunde von einem anderen Gerichte. Sachverhalt: Ernst Hummel schreitet bei dem Landesgerichte Wien um Einver leibung des Pfandrechtes auf das Haus des Wilhelm Olbrich ein und gibt

an, daß sich die Originalurkunde bei dem Landesgerichte Linz befindet und von diesem eingesendet werden wird. L. Dieses Gesuch um Einverleibung des Pfand rechtes für die Forderung des Ernst Hummel im Be trage von 1200 IL samt Anhang ist in der Einlage des Hauses in der Großen Schiffgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 127 des II. Bezirkes in Wien bis zum Gesuch samt Beilage im Einlangen des Originalschuldscheines ciào. Wien den Grnndbuche^ aufzubehalten. August 1900 anzumerken. Hievon wird Herr Ernst Hummel verständigt

. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Anmerkung des Ansuchens des Erkenntnisgerichtes um Simnltanpsandrechts- einverleibung zur Pfandrechtsbegründung bis zum Einlangen des Origimlurtciles. Sachverhalt: Das Handelsgericht Wien ersucht um den Vollzug der auf das Haus Konskr.-Nr. und Einlage Z. 830 des V. Bezirkes in Wien, anf das Haus Konskr.-Nr. 31 l in Hietzing und auf Vg Anteil der Wiese in Guntramsdorf Einlage Z. 216 des Grundbuches Guntramsdorf bewilligten Pfandrechtseinverleibung zum Zwecke

der Pfandrechtsbegründung das Landesgerichr Wien und die Bezirksgerichte Hietzing und Mödling, übersendet das Originalurteil dem Landesgerichte Wien gegen dessen Übermittlung au das Bezirksgericht Hietzing nach dem Bollzuge und sohin an das Bezirksgericht Mödling; den beiden letzteren Gerichten wurden mit dem Ansuchen zugleich einfache Abschriften des Urteiles übermittelt. Erledigung des Bezirksgerichtes Hietzing: L. Dieses Ansuchen des k. k. Handelsgerichtes Wien vom 20. Dezember 1901 GZ. — um Einverleibung des Simultanpfandrechtes

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Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 372 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
einzuschreiten. K. k. Landesgericht Wien, Abt. VIII den L. Der Vollzug der mit vorstehendem Beschlüsse be willigten grundbücherlichen Eintragung wird angeordnet. Hievon werden verständigt: 1. Herr vr. Franz W. als mit Vollmacht L àà Wien den 16. Februar 1900 ausgewiesener Macht haber des Herrn Emerich Bach unter Anschluß der Zustellungsverfügung: Originalbeilagen ^ und L, Beschluß den unter 1—3 Ge- 2. der Verpflichtete Herr Georg Hummel unter nannten mit den dort ange- ^ ... . . sài AM«tigu»g°n und àschwh

em-r Ausfertigung des Schriftsatzes, Beilagen. 3. das k. k. Steueramt Amstetten. K. k. Bezirksgericht Amstetten, Abt. I den 80. Zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung des Pfandrechtes (bewilligendes Gericht, Exekutionsgericht und Buchgericht verschieden). Sachverhalt: Das Handelsgericht Wien als Erkenntnissenat bewilligt die Ein verleibung des Pfandrechtes auf das dem Verpflichteten Georg Waller gehörige Haus in der Alleegaffe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 12 des IV. Bezirkes in Wien. L. Auf Grund

des Urteiles vom 15. Oktober 1900 GZ. ^ ^2Z6/oo à der Rechtssache des Herrn Albert Eder, Kaufmanns in Wien, I. Bezirk, Stephansplatz 14, wider Herrn Georg Waller, Kaufmann in Wien, IV. Bezirk, Alleegasse 21, wegen 8000 X dem Herrn Albert Eder die Exekution mittels zwangsweiser Pfand rechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf das Haus in der Alleegasse Kvnskr.-Nr. und Einlage Z. 12 des IV. Bezirkes in Wien zugunsten seiner vollstreckbaren Forderung im Betrage von 8000 X samt

5'/l, Zinsen seit 13. August 1900, 300 X Prozeß- R-.à^à'6àrfugung: festen und den auf 30 X bestimmten Kosten dieses An schluß in àr Äussert:- - ^ ^ ^ ^ , gungen mit einem Exemplar ^'chens bewilligt. Um den Vollzug der bewilligten des Schriftsatzes und Beilage Einverleibung des Pfandrechtes und Verständigung der dem LG. Wien, als Grund- Beteiligten wird das k. k. Landesgericht Wien mittels buchsgericht. dreier Beschlußausfertigungen unter Anschluß eines

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1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 103 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
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Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Erledigung des Gesuches dem Erstgerichte auszutragen, in diesem Vorgangs ein triftiger Grund zur Beschwerde für den Rekurrenten nicht erkannt werden kann. Formular für ein Grundbuchsgesuch: In Grundbuchssachen. Geschäftszahl Advokat Dr. Franz Binder Adresse: Wien I. Domgasse 16. Telephon Nr. Wol. Scheckkonto des k. k. Postsparkassenamtes Nr. An das k. ?. Landesgericht in Wien Abteilung IX. Josef Böhm, Privatier in Wien, durch Dr. Franz Binder um Einverleibung seines Eigentumsrechtes auf die ReaMg

» Einlage Z. 110 im Grundbuche des I. Bezirkes in »Vermerk des richterlichen Beschlusses:) <l)0i-er'àtilr.>. Wien, 18. Februar 18!»!) Abt. IX. Aus Grund des Kaufvertrages Wien den 16. Jänner IM!) stelle ich durch meìnen in !> ausgewiesenen Machthaber die Bitte, folgenden Beschluß zu fassen: ^ <Aus Grund des Kaufvertrages .X Wien den IL. Jänner 18M wird die EinverleibUWw des Eigentumsrechtes auf das Haus 5k. Nr. „.ch »... B-M.», W-H. A» ? NSÄqvÄA: (2. Seite, des Gesuches:) willigt. Hievon

werden verständigt: 1. Herr ^)r. Franz Binder als laut Bollmacht àto. Z,vìen liì. Jänner 1W0 ausgewiesener Machthaber des Herrn <;osef Böhm unter schlich der Originalbeüagen ^ und 2. Herr Gnstav Kaiser, wohnhaft Wien ,>X Bezirk Grüne ^orgasse à ?!, Das k. k. Zcntraltaxamt uuter Anschluß einer Vertragsabichnft. 4. Der k. k. Eoidenzhaltungsgeoiiieter für den Bwrk Wien, Der Steuer und Wahlkataster des Magistrates Wien.> Unterschrift:

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